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BAföG Ratgeber

  1. BAföG Ratgeber im Überblick
  2. BAföG-Reform 2016/2017
  3. Was ist BAföG?
  4. Wie, wo und wann kann man BAföG beantragen?
  5. Wer bekommt BAföG?
  6. Wie viel BAföG bekommt man?
  7. BAföG mit Kind
  8. BAföG im Ausland
  9. Wann wird BAföG eingestellt?
  10. Wie lange bekommt man BAföG?
  11. Was ist elternunabhängiges BAföG?
  12. Wann, wie und wie viel BAföG muss man zurückzahlen?
  13. Alternativen zum BAföG
  14. BAföG und Job
  15. BAföG und Sozialleistungen
  16. Kreditkarten für Studenten

Bildung ist ein Kapital fürs Leben. Für ein Hochschulstudium gilt dies in besonderem Maße. Absolventen eröffnen sich Karriereperspektiven, die ihnen ohne den Abschluss einer Universität oder Fachhochschule verschlossen bleiben würden. Im Laufe ihres Arbeitslebens sind sie im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern in deutlich geringerem Maß von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Ausbildungsfinanzierung durch das BAföG sichert auch Kindern aus einkommensschwächeren Familien Chancengleichheit für ihren Bildungsweg. Wir erläutern alle Fakten, die für den Bezug von BAföG wichtig sind sowie Punkte, die einem BAföG-Anspruch entgegenstehen.

BAföG-Reform 2016/2017

Durch die 25. BAföG-Novelle - einer recht umfassenden Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, die im Oktober 2014 durch den Bundestags beschlossen wurde - ergeben sich vielfältige Änderungen, die zum Teil bereits 2015 in Kraft getreten sind, zum Teil ab August 2016 greifen. Im Zentrum der Reform steht die Erhöhung der BAföG-Höchstsätze, der Einkommensfreibeträge sowie weiterer BAföG-Leistungen. Auch bei den Anspruchsvoraussetzungen und Antragsfristen wurde einiges - für Studierende und ihre Familien ausschließlich positiv - verändert. Der BAföG-Reform 2016/2017 widmen wir natürlich ein eigenes, recht umfangreiches Kapitel, das du hier finden kannst: BAföG-Reform 2016/2017

Weitere Schwerpunkte unseres BAföG-Ratgebers sind:

Was ist BAföG und wie wird es beantragt?

BAföG ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB I), die dazu dient, die Chancengleichheit im Bildungsbereich zu erhöhen.

Voraussetzungen für die BAföG-Förderung ist, dass dein eigenes Einkommen, vorhandenes Vermögen sowie das Einkommen deiner Eltern oder deines Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Im Zuge der BAföG-Reform 2016/2017 wurden sie ab 1. August 2016 spürbar angehoben. Der Elternfreibetrag für miteinander verheiratete Eltern beträgt jetzt 1.715 Euro (bisher 1.605 Euro). Nicht verheiratete Eltern können jeweils einen Freibetrag von 1.145 Euro geltend machen. Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind gibt es einen Freibetrag von 520 Euro (bisher 485 Euro). Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eines Elternteils, die nicht in einer Eltern-Kind-Beziehung zum BAföG-Antragsteller stehen, gilt ein Freibetrag von 570 Euro (bisher 535 Euro).

Weitere Voraussetzungen für den BAföG-Bezug sind ein Leistungsnachweis nach dem 4. Semester des Bachelorstudiums sowie der Abschluss deines Studiums in der Regelstudienzeit. Falls du eine wichtige Prüfung nicht bestehst, ist ohne Einstellung der BAföG-Zahlung eine Wiederholungsprüfung möglich. Gefördert werden sowohl ein Bachelor- als auch ein Masterstudium.

Der BAföG-Bezug endet, wenn du dein Abschlusszeugnis in der Hand hältst bzw. spätestens zwei Monate nach der letzten Prüfung. Durch diese neu eingeführte Zwei-Monats-Regelung lässt sich auch der zeitliche Abstand zwischen dem Bachelor-Abschluss und einem sich direkt anschließenden Masterstudium besser als früher überbrücken.

Den Antrag auf BAföG stellst du beim BAföG-Amt deiner Hochschule. Die Formulare dafür können auf der Webseite der Hochschulen heruntergeladen werden. Daneben ist auch ein formloser vorläufiger Antrag möglich, wenn du die offiziellen Formulare nachreichst. Die BAföG-Förderung wird jeweils für ein Jahr bewilligt - vor dem Beginn jedes Studienjahres ist also ein Folgeantrag nötig. Wenn die BAföG-Ämter nicht in der Lage sind, über deinen Antrag innerhalb von zehn Wochen zu entscheiden, erhältst du spätestens dann einen monatlichen Vorschuss in Höhe von 80 Prozent der voraussichtlichen BAföG-Förderung. Ab dem 1. August 2016 ist die Antragstellung bundesweit auf elektronischem Wege möglich.

Hier geht es zur Detailseite: Was ist BAföG?

Weitere Informationen: Wie, wo und wann kann man BAföG beantragen?

Wer bekommt BAföG und wie hoch ist die Förderung?

Einen BAföG-Anspruch haben Studierende, Schüler allgemeinbildender Schulen ab der 10. Klasse sowie Schüler an Fachoberschulen und Berufsfachschulen. Im Detail weichen die Regelungen für das Studierenden-BAföG und das Schüler-BAföG zum Teil etwas voneinander ab. Beispielsweise müssen durch BAföG geförderte Schüler während der Dauer ihrer Ausbildung keinen Leistungsnachweis erbringen. Zudem wird Schüler-BAföG in der Regel nur gewährt, wenn die Auszubildenden wegen des Schulbesuchs oder aus anderen wichtigen Gründen nicht mehr zu Hause wohnen.

Ab dem 1. August 2016 beträgt der BAföG-Höchstsatz 735 Euro (bisher 670 Euro) für Studierende mit eigenem Hausstand und 537 Euro (bisher 495 Euro) für Studierende, die noch bei ihren Eltern wohnen.

Diese Summen enthalten:

  • einen Grundbetrag von 399 Euro (bisher 379 Euro) zur Abdeckung der Lebenshaltungskosten
  • eine Wohnkostenpauschale in Höhe von 250 Euro bzw. 52 Euro
  • Zuschüsse für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 71 und 15 Euro.

Hier geht es zur Detailseite: Wer bekommt BAföG?

Weitere Informationen: Wie viel BAföG bekommt man?

BAföG mit Kind

Studierende mit einem oder mehreren Kindern erhalten in Deutschland auch durch das BAföG eine spezielle Förderung. Im August 2016 sind die nicht rückzahlbaren Kinderzuschläge nochmals angehoben worden. Sie betragen jetzt einheitlich 130 Euro für das erste und jedes weitere Kind. Auch für bereits ältere eigene Kinder sowie Kinder des Ehe- oder Lebenspartners, die im selben Haushalt leben, gelten höhere Freibeträge. Studierende, die wegen Schwangerschaft und Kindererziehung ihr Studium unterbrechen, können großzügig bemessene Verlängerungen der Regelstudienzeit in Anspruch nehmen.

Detailliertere Informationen: BAföG mit Kind

BAföG im Ausland

Lernen und Studieren sind längst international geworden. Viele Studierende zieht es irgendwann ins Ausland, in vielen Studiengängen gehört ein Auslandssemester heute auch zum Pflichtprogramm.

Wenn du im Inland einen BAföG-Anspruch hast, ist es sehr wahrscheinlich, dass auch ein Auslandsstudium gefördert werden kann. Oft wird das Auslands-BAföG selbst dann gewährt, wenn eine Förderung im Inland aufgrund eines zu hohen Einkommens deiner Eltern oder deines Ehe-/Lebenspartners nicht in Frage kommt. Die Antragstellung lohnt sich also. Wir erläutern, wie sie vor sich geht und an welche BAföG-Ämter du dich mit deinem Antrag auf Auslands-BAföG für bestimmte Länder wenden musst.

Weitere hilfreiche Informationen: BAföG im Ausland

Wann wird das BAföG eingestellt?

Wenn du BAföG erhältst, ist natürlich auch eine interessante Frage, wie lange du mit dieser Förderung rechnen kannst. Generell gilt, dass du BAföG bis zu deinem Abschluss, jedoch nur während der Regelstudienzeit für deinen Studiengang erhältst. Nach dem 4. Semester des Bachelorstudiums ist für die Fortzahlung der Förderung ein Leistungsnachweis nötig. Wegfallen kann das BAföG auch, wenn Einkommensgrenzen überschritten werden, du eine wichtige Prüfung mehrfach nicht bestehst oder dein BAföG-Anspruch durch einen mehrfachen bzw. zu spät erfolgten Fachrichtungswechsel endet. Zum Teil sind jedoch auch Verlängerungen der Regelstudienzeit möglich.

Mehr Informationen hierzu: Wann wird das BAföG eingestellt?

Weitere Details gibt es auch auf dieser Seite: Wie lange bekommt man BAföG?

Gibt es elternunabhängiges BAföG?

Elternunabhängiges BAföG ist in Deutschland eher ein Sonderfall und normalerweise nur bis zur Altersgrenze von 30 Jahren - eine Fortzahlung nach dem 30. Geburtstag kann als absolute Ausnahme gelten. Wer für den Bezug des elternunabhängigen BAföG in Frage kommt, erfährst du auf unseren Seiten. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich - die Entscheidung darüber fällt das BAföG-Amt anhand deiner für den "normalen" BAföG-Bezug eingereichten Daten.

Hier geht es zur Detailseite: Was ist elternunabhängiges BAföG?

Die BAföG-Rückzahlung

50 Prozent der BAföG-Förderung werden als zinsloses staatliches Darlehen gewährt. Im entsprechenden Abschnitt besprechen wir alle Einzelheiten, die für die BAföG-Rückzahlung von Bedeutung sind und klären natürlich auch, wann ein Teilerlass der Darlehenssumme möglich ist.

Wer mehr darüber erfahren möchte: Wann, wie und wie viel vom BAföG muss man zurückzahlen?

BAföG-Alternativen

Zwar ist die BAföG-Förderung einer der einfachsten Wege, ein Studium zu finanzieren - allerdings besitzen längst nicht alle Studierenden einen BAföG-Anspruch.

Die Finanzierung eines Studiums ist jedoch auch ohne BAföG möglich - wir zeigen unterschiedliche Alternativen zum BAföG auf. Auch ein öffentliches oder privates Stipendium ermöglicht Lernen ohne finanzielle Sorgen. Auf einige Sozialleistungen - beispielsweise Wohngeld - haben auch Studierende einen Anspruch. Studienkredite werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), durch den Bund oder den Bildungsfonds, aber auch von privaten Kreditinstituten vergeben. Sie eignen sich besonders dafür, die Abschlussphase deines Studiums ohne zeitaufwändiges Jobben zu überstehen.

Jobben gehört zum Alltag vieler Studierender mit und ohne BAföG-Anspruch. Üblicherweise darf der Zeitrahmen einer Vollzeittätigkeit 70 Tage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten. Teilzeittätigkeiten sind von solchen Restriktionen naturgemäß weniger betroffen. Wenn du kein BAföG beziehst, gelten für dein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit selbstverständlich keine Obergrenzen.

Weitere Informationen: Alternativen zum BAföG

BAföG und Job

Ein studentischer Nebenjob ist auch für BAföG-Bezieher problemlos möglich, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Im Rahmen der aktuellen BAföG-Reform wurden diese ebenfalls angehoben.

Ab August 2016 darfst du im Monat zusätzlich zum BAföG-Höchstsatz maximal 450 Euro monatlich hinzuverdienen. Diese Summe umfasst einen Grundbetrag von 290 Euro (bisher 255 Euro) sowie eine Werbungs- und Sozialkostenpauschale. Deine maximalen Einkünfte pro Jahr dürfen 5.400 Euro nicht überschreiten. Eventuell gezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld sind in diese Beträge bereits eingerechnet. Falls du neben deinem Studium eine pflegerische, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit ausübst, gilt ein zusätzlicher Basisfreibetrag von jährlich 2.400 Euro. Der Kinderfreibetrag für jedes eigene Kind beläuft sich auf 520 Euro (bisher 485 Euro). Parallel dazu wurden auch die Freibeträge für eigenes Vermögen angehoben. Nach den neuen Regelungen hat ein Vermögen von bis zu 7.500 Euro (bisher 5.200 Euro) keinen Einfluss auf die BAföG-Zahlung.

Der Anspruch auf BAföG erlischt, wenn deine wöchentliche Arbeitszeit die Grenze von 20 Wochenstunden überschreitet. Das voraussichtliche Einkommen aus einem oder mehreren Nebenjobs muss im BAföG-Antrag angegeben werden.

Details hierzu findest du auf folgender Seite: BAföG und Job

BAföG und Sozialleistungen

Studierende, die BAföG beziehen, können Anspruch auf weitere Sozialleistungen haben. Der Bezug von ALG II ("Hartz 4") im Studium ist allerdings bis auf wenige Ausnahmen ausgeschlossen. Auch Wohngeld erhalten BAföG-Bezieher in der Regel nicht, da in der Förderung bereits eine Wohnkostenpauschale enthalten ist. Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, erhalten ab dem 1. August 2916 einen Wohnkostenzuschuss von monatlich 250 Euro (bisher 224 Euro). Ohne eigenen Hausstand erhältst du 52 statt bisher 49 Euro.

Der Anspruch auf eigenes Kindergeld oder eine Waisenrente wird durch den BAföG-Bezug nicht berührt. Allerdings werden diese Sozialleistungen zum Teil auf das BAföG angerechnet. Kindergeld, das du für ein eigenes Kind erhältst, spielt für dein BAföG keine Rolle.

Auch Elterngeld und BAföG werden parallel gezahlt. Für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes wird auch die BAföG-Förderung herangezogen. Bei der Berechnung des BAföG-Anspruchs bleibt der Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro anrechnungsfrei und hat somit keinen Einfluss auf das BAföG.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema: BAföG und Sozialleistungen