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Studieren mit Behinderung

Viele Menschen sind der Meinung, dass ein Studium trotz einer körperlichen Beeinträchtigung bzw. Behinderung gar nicht möglich sei. Dies führt dann dazu, dass viele junge Menschen mit Behinderung diese Möglichkeit, diesen Weg, überhaupt gar nicht erst in Betracht ziehen.

Keiner sagt, dass es einfach ist, und es werden mit Sicherheit je nach persönlicher Situation ein paar große und kleine Hürden und Hindernisse zu überwinden sein. Diese Schwierigkeiten sind jedoch kein Grund es gar nicht erst zu versuchen, da mit gezielter Planung und Vorbereitung des Studiums viele dieser Hürden verringert und genommen werden können.

Auf dieser Seite sollen ein paar Tipps gegeben werden an wen man sich wenden kann, wo man Informationen findet und wer einem speziell weiterhelfen kann.

V.a. aber ist es wichtig sich frühzeitig mit den entsprechenden Beratungsstellen in Verbindung zu setzten.

Erstens hat man somit die Möglichkeit in Ruhe zu planen was und wie alles zu regeln ist, und zweitens ist es von Vorteil alle diese Dinge zum eigentlichen Beginn des Studiums schon geregelt zu haben, da man sich dann voll und ganz auf die vielen neuen Ansprüche und Anforderungen des neuen Studiums und der neuen Umgebung konzentrieren kann.

1. Beratung für Abiturienten und Studenten – wo finde ich Informationen und Hilfe

Entscheidet man sich nach dem Abitur zu studieren, steht man vielleicht erst mal etwas ratlos da. Man weiß gar nicht so recht wo anfangen und wo hinwenden und gibt es überhaupt Stellen an die man sich wenden kann und die einem weiterhelfen können? ist es überhaupt möglich das zu studieren, was man sich so vorstellt ... auch trotz Behinderung?

Um eine erste kleine Hilfestellung bei all diesen Fragen zu geben, sind im folgenden die wichtigsten Stellen, die Hilfe und Beratung anbieten, aufgelistet.

1.1. Arbeitsämter

Die Entscheidung welchen Studiengang man wählt, hat ja v.a. auch damit zu tun welchen Beruf man einmal ausüben möchte und ob dieser Beruf für einen überhaupt geeignet ist. Um dies herauszufinden ist die erste Anlaufstelle erst einmal das Arbeitsamt. Dort gibt es eine Berufsberatungsstelle für Abiturienten und Hochschüler bei der speziell für Jugendliche mit Behinderung ausgebildete Fachkräfte über Ausbildungswege und Studienmöglichkeiten beraten und informieren. Hier bekommt man auch Hinweise und Ratschläge zur Finanzierung des Studiums sowie Informationen zu weiteren Beratungsinstitutionen. Um die Berufswahlentscheidung zu unterstützen kann auch eine Stellungnahme des Psychologischen und Ärztlichen Dienstes der Bundesanstalt für Arbeit eingeholt werden.

Als weitere Hilfe bei der Berufswahl bietet das Arbeitsamt auch die Vermittlung von berufsvorbereitenden Maßnahmen an, wie z.B. Arbeitserprobung oder Praktika.

1.2 Deutsches Studentenwerk

Das Deutsche Studentenwerk ist eine weitere wichtige Anlaufstelle für Jugendliche mit Behinderung die gerne studieren möchten. Es wurde eine „Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung“ eingerichtet, die sich in Berlin befindet und telefonisch sowie auch über E-Mail erreichbar ist.

Tel.: 030 / 297727 – 64 E-Mail: studium-behinderung[at]studentenwerke.de

Auf der Internetseite des Deutschen Studentenwerks (Studium und Behinderung – Beauftragte für Behindertenfragen) findet man außerdem alle Adressen und Telefonnummern der Beauftragten für Behindertenfragen an Hochschulen und bei den Studentenwerken.

Auf dieser Seite findet man außerdem auch die Broschüre „Studium und Behinderung“ als Download, die weiter Tipps, Literaturhinweise, umfangreiche Informationen und einen Überblick über die verschiedenen Beratungsangebote beinhaltet. Man hat auch die Möglichkeit die Broschüre per E-Mail anzufordern.

Zusätzlich kann man auf der Internetseite des Deutschen Studentenwerks auch noch Veranstaltungstermine für überregionale Seminare zur Studienvorbereitung abrufen. Dies wäre auch eine gute Möglichkeit einmal mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen die vor den gleichen Schwierigkeiten stehen, und so ein Seminar kann einem vielleicht auch ein bisschen die Angst vor all dem Unbekannten nehmen, dass da auf einen zukommt.

1.3 Hochschulen

Hat man nun schon eine bestimmte Universität oder Fachhochschule ins Auge gefasst, dann ist es das Beste sich an den Beauftragten für Behindertenfragen dieser Hochschule zu wenden. Die Adressen und Telefonnummern hierfür findet man z.B. auf der Internetseite des Studentenwerks oder auch auf der Homepage der jeweiligen Uni selbst.

Hier findet man dann Beratung und Hilfe bei Fragen wie: Wie bekomme ich überhaupt einen Studienplatz? Kann ich besondere Anträge stellen und wenn ja wie? Wie können die krankheitsbedingten Fehlzeiten ins Studium integriert werden? Wie beantragt man eine Nachteilsausgleich im Studium und in den Prüfungen? Außerdem findet man hier auch Hilfe bei der Beantragung und Vermittlung von Studienhelfern und –helferinnen sowie Hilfsmitteln.

Ebenfalls Hilfestellungen und Beratung bekommt man bei den Studienberatungsstellen der jeweiligen Hochschulen, sowie bei den Sozialberatungsstellen der Studentenwerke. Vielerorts gibt es mittlerweile auch Interessengemeinschaften behinderter und nichtbehinderter Studierender.

Wie bei all den anderen Anlaufstellen gilt auch hier: frühzeitig Kontakt aufnehmen!

1.4 weitere Informationsmöglichkeiten

  • Ratgeber für behinderte Menschen“ herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
  • Studienführer: Ein Handbuch für Hörgeschädigte“ herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen (BHSA) e.V.
    Hinter der Hochstätte 2a
    65239 Hochheim
    Tel./Schreibtelefon 06146/835537, Fax 0611/350605
  • Teilhabe durch berufliche Rehabilitation, Handbuch für Beratung, Förderung, Aus- und Weiterbildung“ herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeit
  • Allergie und Berufswahl“ herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

1.5 Übersicht über die Vertrauenspersonen und Landesbeauftragten der Schwerbehinderten bei Bundes- und Landesbehörden

  • Bund
    Herr Gerd Görtemaker
    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
    Scharnhorststraße 34-37
    10115 Berlin
    (01888) 615-7364
  • Baden-Württemberg
    Sozialministerium Baden-Württemberg
    Schellingstraße 15
    70174 Stuttgart

    (0711) 123-0 /
    Fax: 123-3999
  • Bayern
    Frau Ina Stein
    Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,
    Familie und Frauen
    Winzererstraße 9
    80797 München

    (089) 1261-2799 /
    Fax: 1261-2453
  • Berlin
    Landesbeauftragte/r für Behinderte in Berlin
    bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
    Oranienstraße 106
    10969 Berlin

    (030) 9028-0 /
    Fax: 9028-2166
  • Brandenburg
    Herr Rainer Kluge
    Behindertenbeauftragter der Landesregierung Brandenburg
    Postfach 601163
    14411 Potsdam

    (0331) 866-5745 /
    Fax: 866-5189
  • Bremen
    Senatsverwaltung für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
    der Freien Hansestadt Bremen
    Contrescarpe 73
    28195 Bremen

    (0421) 361-0 /
    Fax: 361-2567
  • Hamburg
    Herr Herbert Bienk
    Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen
    Osterbekstraße 96
    22083 Hamburg

    (040) 42863-5724 /
    Fax: 42863-5727
  • Hessen
    Herr Friedel Rinn
    c/o Hessisches Ministerium des Innern und Sport
    Friedrich-Ebert-Allee 12
    65185 Wiesbaden

    (0611) 353-1417
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern
    Werderstraße 124
    19048 Schwerin

    (0385) 588-9120
  • Niedersachsen
    Herr Karl Finke
    Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen
    Postfach 141
    30001 Hannover

    (0511) 120-4007 /
    Fax: 120-4290
  • Nordrhein-Westfalen
    Schwerbehindertenvertretung der Einstellungsbehörde
  • Rheinland-Pfalz
    Dr. Richard Auernheimer
    Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit
    Postfach 3180
    55021 Mainz

    (06131) 16-2385 /
    Fax: 16-2014
  • Saarland
    Herr Wolfgang Gütlein
    Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales
    Franz-Josef-Röder-Straße 23
    66119 Saarbrücken

    (0681) 501-3253 /
    Fax: 501-3335
  • Sachsen
    Sächsisches Staatsministerium für Soziales
    Albertstraße 10
    01097 Dresden

    (0351) 564-0 /
    Fax: 564-7850 / 7784
  • Sachsen-Anhalt
    Herr Thomas Witt
    Beauftragter der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen
    Ministerium für Gesundheit und Soziales
    Turmschanzenstraße 25
    39114 Magdeburg

    (0391) 567-6984 /
    Fax: 567-6937
  • Schleswig-Holstein
    Dr. Ulrich Hase
    Beauftragter für Menschen mit Behinderung bei der Ministerpräsidentin des
    Landes Schleswig-Holstein
    Düsternbrooker Weg 80
    24105 Kiel

    (0431) 988-1890 /
    Fax: 988-1894
  • Thüringen
    Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
    Werner-Seelenbinder-Straße 6
    99096 Erfurt

    (0361) 3798-331 /
    Fax: 3798-800

Quelle: „Studium- & Berufswahl 2003/2004“ - Herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeit

2. ZVS - Antrag und Behinderung

Hat man sich für einen Studiengang entschieden der über die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) läuft, dann hat man die Möglichkeit auf Grund der Behinderung oder der chronischen Erkrankung einen besonderen Antrag, einen Härtefallantrag zu stellen. Zwei Prozent der Studienplätze an den Universitäten und bis zu fünf Prozent an den Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen sind für diese Härtefälle vorgesehen, und somit könnte sich bei manchen die Wahrscheinlichkeit einen Platz zu bekommen durch diesen Antrag etwas erhöhen. So einfach ist das jedoch auch nicht als Härtefall anerkannt zu werden, da dazu sehr strenge Anforderungen erfüllt sein müssen.

Voraussetzungen

Um einen Härtefallantrag zu stellen, der dann eine sofortige Zulassung zu dem gewünschten Studiengang ermöglicht, muss man als Bewerber nachweisen, dass man sich in einer besonderen Ausnahmesituation befindet, die es dringend erfordert das Studium sofort beginnen zu können. Man muss also besondere gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorlegen und nachweisen um einen Härtefallantrag stellen zu können.

Strenge Prüfung

Durch die Besetzung von Studienplätzen mit Härtefällen kann es dazu kommen, dass manche Bewerber über das allgemeine Auswahlverfahren nicht mehr zugelassen werden können. Deshalb werden die gestellten Anträge, die vorgetragenen Begründungen und vorgelegten Nachweise besonders streng und kritisch überprüft.

Nicht jede Beeinträchtigung, die man vielleicht als hart empfindet, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Deshalb ist es wichtig sich beim Ausfüllen des Härtefallantrags Zeit zu nehmen und sich auch rechtzeitig um die Gutachten, die erforderlich sind, zu kümmern.

mehr Informationen

Weitere Informationen und Einzelheiten zu dem Härtefallantrag findet man in der Informationsbroschüre der ZVS, der „ZVS-Info“ unter dem Punkt Sonderanträge, oder in dem Merkblatt der ZVS, „der Härtefallantrag“.

Beispielhafte Fälle in denen Härtefallanträge in der Regel zugelassen werden

  1. Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können (fachärztliches Gutachten)
  2. Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist (fachärztliches Gutachten)
  3. Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten (fachärztliches Gutachten)
  4. Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht möglich (fachärztliches Gutachten)
  5. Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege (fachärztliches Gutachten)
  6. Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; dadurch Hinderung an einer sinnvollen Überbrückung der Wartezeit (fachärztliches Gutachten)

Quelle: „ZVS-Info, Wintersemester 2004/05“ - Informationsbroschüre der ZVS

3. Leben als Student mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Mit dem Studium beginnt für die meisten ein völlig neuer Lebensabschnitt. Das ist einerseits ganz toll und mit vielen aufregenden neuen Erfahrungen verbunden, man ist endlich sein eigener Herr und kann endlich das machen was man möchte und sein Leben so leben wie man sich das vorstellt. Aber es warten auch viele Herausforderungen auf einen, die einen erst mal ganz schön umhauen können. Man braucht eine Wohnung, muss sich alleine zurechtfinden und den Haushalt schmeißen, sich um die Finanzierung kümmern und vieles mehr ...

Hier ein paar Tipps bei welchen Stellen man spezielle Förderung und Hilfe für Menschen mit Behinderung finden kann um all diese neuen Herausforderungen leichter meistern zu können.

3.1. Finanzielle Förderung

V.a. bei der Errechnung des BAföG-Betrages werden besondere Lebenslagen, wie es eine Behinderung oder chronische Erkrankung ist, mit einbezogen. Zum einen können Eltern bei der Ermittlung ihres Einkommens einen zusätzlichen Härtefreibetrag ansetzen. Zum anderen wird BAföG bei einer Verlängerung der Studienzeit weiterhin als Zuschuss gewährt, vorausgesetzt die Verlängerung ist bedingt durch die Behinderung.

Man kann im Vornherein, richtige Eingaben vorausgesetzt, den voraussichtlichen persönlichen Förderanspruch online von dem sogenannten „BAföG-Rechner“ erstellen lassen um sich schon einmal ein Bild machen zu können. Diesen Rechner findet man auf dem BAföG-Server des Bundesministeriums für Bildung und Forschung .

Behinderte Studierende können aber neben der Förderung über das BAföG-Amt auch weiter spezielle finanzielle Förderungsmöglichkeiten auf der Grundlage des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und anderen Bestimmungen in Anspruch nehmen.

3.2. Behindertengerechtes Wohnen

Wohnheim

In den meisten Wohnheimen werden behinderte Studienbewerber oder Studenten bei der Bewerbung um einen Wohnheimplatz bevorzugt berücksichtigt. Es ist jedoch trotzdem ratsam den Antrag für ein Zimmer frühzeitig einzureichen, da zum Beginn der Vorlesungszeit immer ein regelrechter „Run“ auf die Wohnheimzimmer beginnt und es dann schwerer sein wird noch einen Platz zu ergattern.

Zwischenzeitlich stehen spezielle Wohnheimplätze für gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer fast flächendeckend in Deutschland zur Verfügung. Bei Bedarf ist es das Beste sich an die entsprechenden Studentenwerke zu wenden, die einem dann genau sagen können wo und in welchen Wohnheimen derzeitig entsprechende Wohnheimplätze und Zimmer zur Verfügung stehen.

Wohnheime die zusätzliche Assistenz und Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens sowie einen Fahrdienst anbieten:

  • Marburg ( Konrad-Biesalski-Haus )
  • Regensburg ( Ludwig-Thoma-Heim )
  • Heidelberg ( ausschließlich behinderte Studierende der FH Heidelberg sowie behinderte Menschen des Berufsförderungswerk Heidelberg )

In Bochum bietet das Wohnheim „Haus Sumperkamp“ außerdem zentrale Pflegeleistungen wie Notruf und Nachtnotdienst und Hilfe bei der individuellen Organisation eventuell notwendiger Pflege an.

Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt

Entschließt man sich nicht einen Platz in einem Wohnheim in Anspruch zu nehmen, sonder sich eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu suchen, gibt es auch hierbei Stellen die einem bei der Suche behilflich sein können und werden.

Zum Einen finden sie die Angebote des freien Wohnungsmarktes in den örtlichen Tageszeitungen, bei Maklern oder an den „Schwarzen Brettern“ in den Hochschulen selbst. Zum Anderen findet man auch Hilfe bei der Suche beim örtlichen Wohnungsamt, dem Behindertenbeauftragten der Stadtverwaltung und auch auf dem Sozialamt.