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Was ist BAföG?

  1. BAföG Ratgeber im Überblick
  2. BAföG-Reform 2016/2017
  3. Was ist BAföG?
  4. Wie, wo und wann kann man BAföG beantragen?
  5. Wer bekommt BAföG?
  6. Wie viel BAföG bekommt man?
  7. BAföG mit Kind
  8. BAföG im Ausland
  9. Wann wird BAföG eingestellt?
  10. Wie lange bekommt man BAföG?
  11. Was ist elternunabhängiges BAföG?
  12. Wann, wie und wie viel BAföG muss man zurückzahlen?
  13. Alternativen zum BAföG
  14. BAföG und Job
  15. BAföG und Sozialleistungen
  16. Kreditkarten für Studenten

Eine finanzielle Förderung für Studierende war im Bundeshaushalt seit 1957 vorgesehen. 1971 wurde die teils durch Stipendien, teils durch Kredite finanzierte Studienförderung nach dem Honnefer Modell durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) abgelöst. Als Bestandteil der Sozialgesetzgebung soll es die Chancengleichheit im Bildungswesen fördern und Kindern aus einkommensschwächeren Familien die Finanzierung einer Ausbildung erleichtern. Im Jahr 2015 erhielten etwa 925.000 Studierenden, Auszubildende und Schüler BAföG.

Wer ist anspruchsberechtigt für das BAföG?

Falls du die Voraussetzungen für die Förderung erfüllst, besitzt du einen Rechtsanspruch auf das BAföG. Förderungsfähig sind mehrere Ausbildungswege:

  • Ein Studium an Universitäten und Fachhochschulen.
  • Die Ausbildung an allgemeinbildenden Schulen ab der 10. Klasse.
  • Der Besuch der höheren Klassen einer Fachoberschule, sofern dafür keine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist.
  • Eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Fachschulen, Akademien und Kollegs.

Der größte Teil der BAföG-Bezieher (Wer kann BAföG bekommen?) absolviert ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule. Schüler-BAföG wird in der Regel nur dann gewährt, wenn die Geförderten wegen ihrer Ausbildung oder aus anderen wichtigen Gründen nicht mehr bei ihren Eltern leben.

Förderungsvoraussetzungen für Studierende sind ein Vollzeitstudium, der Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit sowie ein Leistungsnachweis, der nach dem 4. Semester des Bachelorstudiums zu erbringen ist. Hochschulinterne Regelungen mit abweichenden Terminen für den Leistungsnachweis wurden durch die 25. BAföG-Novelle vom Oktober 2014 außer Kraft gesetzt. Gefördert werden können ein Bachelor- ebenso wie ein Masterstudium.

Wer prüft den BAföG-Antrag?

Der Antrag auf Studien-BAföG wird bei den BAföG-Ämtern der Hochschulen gestellt. Diese prüfen, ob ein BAföG-Anspruch gegeben ist und entscheidet über die Förderhöhe. Für die Antragstellung gibt es Formulare, die auf den Webseiten der Hochschulen heruntergeladen werden können. Das BAföG wird jeweils für ein Jahr gewährt. In jedem Studienjahr ist also ein Folgeantrag nötig.

Wie hoch ist mein BAföG-Anspruch?

Dein individueller BAföG-Anspruch richtet sich nach deinem Bedarf, einem möglichen eigenen Einkommen sowie dem Einkommen deiner Eltern oder deines Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners. Angerechnet werden jeweils Einkommen oder Vermögen, die bestimmte Freibeträge überschreiten. Für eigene Kinder gibt es weitere Freibeträge. Im Rahmen der 25. BAföG-Novelle wurden sowohl die BAföG-Höchstsätze als auch die Freibeträge um sieben Prozent angehoben. Die neuen, für Studierende und ihre Familien günstigeren Sätze gelten ab August 2016.

Zur Grundförderung durch das BAföG kommen Zuschüsse für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine Wohnkostenpauschale und gegebenenfalls ein Kinderzuschlag. Auch diese Leistungen steigen ab August 2016.

Falls du einen eigenen Haushalt führst und Anspruch auf den BAföG-Höchstsatz hast, erhältst du nach den neuen Regelungen monatlich 735 Euro statt bisher 670 Euro. Der Höchstsatz für Studierende, die noch zu Hause wohnen, beträgt durch die niedrigere Wohnkostenpauschale 537 Euro (bisher 495 Euro).

Die BAföG-Förderung endet, wenn du dein Studium abgeschlossen hast oder die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllst. Gründe hierfür sind beispielsweise das Überschreiten der Regelstudienzeit oder ein nicht erbrachter Leistungsnachweis. Durch Krankheit oder eine Familienpause, die den Zeitraum von drei Monaten überschreiten, ruht der BAföG-Anspruch. Für Eltern, Studierende mit Behinderungen, nach einem einmaligen Fachrichtungswechsel, einem Auslandsaufenthalt sowie in einigen anderen Fällen kann die Regelstudienzeit in einem jeweils gesetzlich festgelegten zeitlichen Rahmen verlängert werden.

Wer finanziert das BAföG?

Mit einer BAföG-Förderung lässt es sich auf jeden Fall entspannter lernen. An ihrer Finanzierung sind jedoch auch die Studierenden beteiligt. BAföG wird jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses staatliches Darlehen gewährt. Ausgenommen von der Rückzahlung ist der Kinderzuschlag.

Die Rückzahlung ist auf 10.000 Euro begrenzt und beginnt fünf Jahre nach dem Ende des Studienabschlusses/der maximalen Förderungsdauer. Sie kann in monatlichen Raten über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren vorgenommen werden. Wenn dein Einkommen zeitweilig unter einer bestimmten Mindestgrenze liegt, ist auf Antrag ein Aussetzen der Zahlung möglich.