Lerntippsammlung Headergrafik
Linie
Abstandshalter

Was ist eine elternunabhängige Förderung? (BAföG) - Infos und Tipps

  1. BAföG Ratgeber im Überblick
  2. BAföG-Reform 2016/2017
  3. Was ist BAföG?
  4. Wie, wo und wann kann man BAföG beantragen?
  5. Wer bekommt BAföG?
  6. Wie viel BAföG bekommt man?
  7. BAföG mit Kind
  8. BAföG im Ausland
  9. Wann wird BAföG eingestellt?
  10. Wie lange bekommt man BAföG?
  11. Was ist elternunabhängiges BAföG?
  12. Wann, wie und wie viel BAföG muss man zurückzahlen?
  13. Alternativen zum BAföG
  14. BAföG und Job
  15. BAföG und Sozialleistungen
  16. Kreditkarten für Studenten

Die Entscheidung, welche Berufsausbildung denn die richtige ist, hat so etwas wie ein Meilensteincharakter. Sieht man sich eher als Arbeitnehmer oder spürt man das so genannte Unternehmer-Gen in sich? Beide beruflichen Werdegänge bergen Herausforderungen mit weitreichenden Folgen. Und beide können mit einem Studium beginnen, das Studierende mit einer staatlichen Unterstützung, dem sogenannten "BAföG" (Bundesausbildungsförderungsgesetz) leichter absolvieren können. Und zwar unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation. Generell hat jeder Studierende bis zum 30. Lebensjahr Anspruch auf BAföG (Wie lange bekommt man BAföG?), der an einer staatlichen Hochschule studiert. Bei Masterstudiengängen liegt die Altersobergrenze bei 35 Jahren.

Bei Überschreitung der Altersgrenze wird eine Förderung nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen gewährt. Darüber hinaus ist das sogenannte elternunabhängige BAföG eine weitere Option, staatliche Förderung in Form von BAföG zu bekommen.

Elternunabhängiges BAföG: Voraussetzungen

Im Normalfall sind Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Da ist es naheliegend, dass das BAföG-Amt zunächst einmal wissen will, ob du dein Studium mit Hilfe deiner Eltern finanziert bekommst. Ist das nachweislich nicht möglich, kannst du einen offiziellen Antrag auf elternunabhängiges BAföG stellen. Das BAföG-Amt nimmt eine sorgfältige Prüfung vor und entscheidet, ob dir eine elternunabhängige BAföG-Förderung zusteht, und wenn ja, wie viel? Vielleicht kannst du ja schon vorher einen BAföG-Rechner im Internet bemühen, um zu sehen ob sich dein Antrag überhaupt lohnt. Denke aber bitte daran, dass so ein BAföG-Rechner nur als Orientierung gedacht ist. Die Förderung "elternunabhängiges BAföG" für über 30-jährige gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen die auf persönliche oder familiäre Gründe basieren. Die Überschreitung der Altersgrenze wird nicht als Härtefall gewertet. Dagegen sind unabweisbare Gründe:

  • Deine gewählte Ausbildung wurde im Auswahlverfahren abgelehnt
  • Bundeswehr (Bei einer Verpflichtung von mindestens acht Jahren)
  • Betreuung eines hilfsbedürftigen beziehungsweise behinderten Kindes
  • Erziehung eines Kindes unter zehn Jahren mit der Option "BAföG mit Kind“ zu beantragen
  • Krankheit oder Behinderung
  • Schwangerschaft
  • Wenn du älter als 30 Jahre alt und dennoch förderungsberechtigt bist
  • Wenn du seit deinem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre lang erwerbstätig gewesen bist
  • Wenn du nach einer mindestens drei Jahre langen berufsqualifizierenden Ausbildung mindestens drei Jahre lang erwerbstätig warst

Elternunabhängiges BAföG kann nicht ausdrücklich und gesondert beantragt werden. Die automatische Prüfung aufgrund deines Lebenslaufes wird vom BAföG-Amt vollzogen. Die Beurteilung ob dein Antrag "elternunabhängig" ist hängt von deinen aufgelisteten Ausbildungszeiten, der möglichst lückenlosen Dauer deiner Erwerbstätigkeit und deinen Zeugnissen ab.

Ziel jedes Studiums sollte sein, den Abschluss innerhalb der Studienregelzeit zu absolvieren. Aus diesem Grund wird beim elternunabhängigen BAföG, aber auch beim Studenten-BAföG, ab dem vierten Semester ein sogenannter BAföG-Leistungsnachweis gefordert. Sollte dieser Forderung nicht nachgekommen werden, wird das BAföG Zweitstudium nicht gezahlt. In zwei markanten Fällen kann elternunabhängiges BAföG explizit beantragt werden. Nämlich dann, wenn der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist oder der/die Antragsteller/in Vollwaise ist.