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Die Studienabschlüsse

1.Magister

Die meisten geisteswissenschaftlichen Studiengänge werden mit der Magisterprüfung abgeschlossen (der akademische Grad wird dann als Magister Artium oder M.A. bezeichnet). Hierbei muss man sich nicht auf ein Fach spezialisieren, sondern kann mehrere eigenständige Fächer - auch aus völlig unterschiedlichen Bereichen - miteinander kombinieren (ein Hauptfach und zwei Nebenfächer oder zwei Hauptfächer). Jedoch sind die Kombinationsmöglichkeiten etwas eingeschränkt, also vorher bei der jeweiligen Uni informieren.
Die weitgehend freie Fächereinteilung kann somit nicht auf einen speziellen Beruf vorbereiten, was jedoch durch gezielte Kombination erreicht werden kann. Der Vorteil ist eine breitgefächerten Ausbildung.
Diesen Studiengang gibt es an Universitäten und Hochschulen, selten auch an Kunst- und Musikhochschulen.
Die Regelstudienzeit beträgt meist 9 Semester.
Nach bestandener Abschlussprüfung kann eine Promotion angeschlossen werden.

2.Diplom

Studiengänge aus dem natur-, ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich werden meist mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Der Schwerpunkt liegt hier bei einem Fach, begleitende Fächer sind stark an ihm orientiert. Durch diese Einschränkung wird man gezielt für einen speziellen Beruf (eine spezielle Berufsgruppe) ausgebildet.
Den Diplomstudiengang gibt es an Universitäten, Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen und Fachhochschulen. Der Diplomabschluss an Fachhochschulen wird mit dem Zusatz FH gekennzeichnet, z.B. Diplom-Ingenieur (FH). In diesem Fall ist anschließend keine Promotion möglich!
An Musikhochschulen gibt es noch spezielle Abschlüsse, wie „Meisterklassendiplom“ oder „Konzertexamen“.
In NRW gibt es gestufte Diplomstudiengänge, d.h. man kann nach 7 Semestern mit dem Diplom I oder nach 9 mit dem Diplom II abschließen.

3.Bachelor

Seit einigen Jahren wird daran gearbeitet alle Diplom- un Magisterstudiengänge durch solche mit Bachelor/Master-Abschlüssen zu ersetzen, um einen internationalen Vergleich zu ermöglichen (bis 2010). An manchen Universitäten wird der Bachelor auch als Bakkalaureus bezeichnet.
Diesen Studiengang gibt es sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen und ist eher praxisorientiert. Zudem beinhaltet er studienbegleitende Prüfungen, viele fremdsprachige Lehrveranstaltungen, ein Leistungspunktesystem und Auslandsaufenthalte. Der Bachelor ist ein erster Hochschulabschluss und vergleichbar mit dem Diplom an Fachhochschulen und stellt eine Hochschulzugangsberechtigung dar.
Die Regelstudienzeit beträgt zwischen 6 und 8 Semestern.

Die akademischen Grade variieren je nach Fachbereich:
Bachelor of Arts (B.A.)
Bachelor of Science (B.Sc.)
Bachelor of Engeneering (B.Eng.)

Um zu promovieren muss ein Masterstudiengang angeschlossen werden.

4.Master

Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss (oder Diplom an der FH) kann noch ein Masterstudiengang drangehängt werden. Oft sind dafür aber noch Aufnahmetests oder spezielle Sprachkenntnisse die Voraussetzung, also rechtzeitig informiern. Dieser Abschluss ist vergleichbar mit Diplom- und Magisterstudiengängen an Universitäten.
Die Regelstudienzeit beträgt 2-4 Semester.
Die akademischen Grade variieren auch hier je nach Fachbereich. Je nach Hochschule kann es aber auch spezielle Bezeichnungen geben, wie z.B. Master of Business Administration (MBA) oder Master of Computer Science (Informatik).

5.Staatsexamen/Staatsprüfung

Studiengänge aus dem medizinischen und rechtswissenschaftlichen Bereich, sowie alle Lehramtstudiengänge werden nicht mit einer Hochschul- sondern einer Staatsprüfung abgeschlossen. Diese wird von staatlichen Prüfungsämtern abgenommen und das bestandene erste Staatsexamen gilt zwar als Zulassung für einen Beruf, jedoch reicht das in den wenigsten Fällen aus. Anschließend folgt eine praktische Phase (z.B. bei Lehrern und Juristen das Referendariat), die mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird und die entgültige Qualifizierung für einen Beruf darstellt und die Möglichkeit zu Promotion bietet.
Die Regelstudienzeit beträgt je nach Fach zwischen 6 und 12 Semestern.

6.Promotion

Um einen Doktortitel zu erlangen, muss man promovieren, d.h. Eine wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) schreiben und eine mündliche Prüfung ablegen.

Die Bewertung gliedert sich folgendermaßen:
summa cum laude (lat. mit höchstem Lob): eine hervorragende Leistung, die in Zahlen als 0,5 ausgedrückt wird
magna cum laude (lat. mit großem Lob): eine besonders anzuerkennende Leistung, 1,0
cum laude (lat. mit Lob): eine den Durchschnitt übertreffende Leistung, 2,0
rite (lat. ausreichend): eine den durchscnittlichen Anforderungen noch entsprechende Leistung, 3,0
insuffizienter (lat. ungenügend): eine nicht mehr brauchbare Leistung, 4,0

Bei einer Promotion heißt die Note 4,0 also schon, dass man durchgefallen ist. Die Stelle nach dem Komma kann natürlich auch auf- oder abgerundet werden.
Am Ende erfolgt die Disputation (Verteidigung) und Publikation der Doktorarbeit. Wenn diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde (ob gebunden oder im Internet hängt von der jeweiligen Hochschule ab), erhält man seine Dissertationsurkunde.