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BAFÖG
Wie viel BAFÖG bekommt man?
1. Allgemein
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Ob Förderung geleistet wird und wenn ja, in welcher Höhe, ist abhängig vom eigenen anrechenbaren Vermögen und Einkommen, vom anrechenbaren Einkommen der Eltern und/oder des Ehepartners, sowie von der eigenen Wohnsituation. Das heißt, man bekommt BAföG, wenn das Geld der oben genannten Personen nicht ausreicht, um den finanziellen Ausbildungsbedarf zu decken. Bedarf bedeutet in dem Fall die durchschnittliche Summe, die ein Student zum Leben braucht (Miete, Essen, Kleidung, Bücher, Fahrtkosten etc.).
Jedoch gibt es auch festgelegte Höchstsätze (eine Maximalsumme, die man bekommen kann), je nachdem, ob man noch bei den Eltern wohnt oder nicht.
Die jeweiligen Höchstsätze sehen folgendermaßen aus:
| eigene Wohnung | bei Eltern wohnend |
| Grundbedarf | 333 € | 333 € |
| Wohnbedarf | 133 € | 44 € |
| Krankenkassenbeitrag | 47 € | 47 € |
| Pflegeversicherungszuschlag | 8 € | 8 € |
| Mietzuschlag | 64 € | - |
| Förderungshöchstbetrag | 585 € | 432 € |
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2. Individuelle Berechnung
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Um eine ungefähre Vorstellung zu bekommen, wie hoch die eigene Förderung ist, rechnet man sich anhand der oberen Tabelle aus, welchen Höchstsatz man bekommen kann.
Wenn man z.B. in einer eigenen Wohnung wohnt, aber noch bei den Eltern krankenversichert ist und auch keine Pflegeversicherung zahlt sind das maximal 530€. Dieser Betrag ist dann der Bedarf, von dem aber noch das eigene anrechenbare Einkommen (und Vermögen) und das der Eltern/des Ehepartners abgezogen werden muss. Danach hat man die Summe, die man als Förderung erhält.
Als Tabelle sieht das dann so aus:
Als Faustregel gilt:
| Bedarf nach dem BAföG |
| abzüglich | anrechenbares Einkommen und Vermögen des Auszubildenden |
| und anrechenbares Einkommen des Ehegatten und der Eltern |
| = | Förderungsbetrag nach dem BAföG |
Die tatsächliche Berechnung ist jedoch ein komplizierter Vorgang und es empfiehlt sich vor der Antragsstellung eine „Vor-Berechnung“ durchzuführen, ob man überhaupt etwas bekommt. Hierbei helfen alle BAföG-Ämter oder direkt im Internet:
=>der BAföG-Rechner
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3. Was ist anrechenbares Einkommen?
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Grundsätzlich gilt: vom Verdienst werden Einkommens- und Kirchensteuer, sowie Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung und der gleichen abgezogen. Der sich daraus ergebende Betrag ist dann das anrechenbare Einkommen.
Wichtig: Kindergeld gehört nicht mehr zum Einkommen und bleibt somit unberücksichtigt!
Zu beachten ist, dass sich die Berechnung des anrechenbaren Einkommens der Eltern/des Ehepartners immer auf den Verdienst des vorletzten Kalenderjahres bezieht, beim eigenen auf das aktuelle Einkommen.
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4. Freibeträge
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Es gibt jedoch noch die sogenannten Freibeträge, das sind festgesetzte Summen (je nach Familienstand), die nicht zum anrechenbaren Vermögen zählen.
monatliche Freibeträge für Eltern:
| verheiratete, zusammenlebende Eltern | 1.440 € |
| alleinstehendes Elternteil | 960 € |
| Stiefelternteil | 480 € |
| Unterhaltsberechtigte ohne förderungsfähige Ausbildung | 4350 € |
monatliche Freibeträge für Ehepartner:
| Ehepartner | 960 € |
| Unterhaltsberechtigte ohne förderungsfähige Ausbildung | 435 € |
monatliche Freibeträge für Auszubildende
| entspr. Ausbildungsart | 112-215 € |
| Waisenrente und -geld | 112-153 € |
| Ehepartner ohne förderungsfähige Ausbildung | 480 € |
| Unterhaltsberechtigte ohne förderungsfähige Ausbildung/TD> | 435 € |
Stammt das eigene Einkommen, aber aus einem Praktikum oder Ausbildungsverhältnis, gibt es keine Freibeträge!
Zudem stellt sich die Frage, wie viel man als Student nebenbei verdienen darf, ohne dass das BAföG gekürzt wird.
=>siehe BAFÖG UND JOB
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5. Anrechenbares Vermögen
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Wenn man als Auszubildender/Student ein Vermögen von mehr als 5200€ hat, muss man es bis zu diesem Betrag für seine Ausbildung/sein Studium verwenden. Wenn man also beispielsweise 5000€ auf dem Sparbuch hat, bleibt dieser Betrag unberücksichtigt.
Wenn man verheiratet ist, erhöht sich der Betrag um 1800€, zusätzlich für jedes Kind kommen noch mal 1800€ dazu.
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