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Leben und Wohnen als Student

Mit dem Studium beginnt für die meisten ein völlig neuer Lebensabschnitt. Und dieser neue Abschnitt im Leben eines jungen Menschen kann es ganz schön in sich haben. Es ist nicht nur das Studium und das Leben an der Uni, dass neu und unbekannt ist, sondern auch das ganze Leben und Wohnen darum herum. Man muss sich nicht nur an der Universität oder Fachhochschule neu zurecht finden, sondern oft auch in einer neuen Stadt, einer neuen oder meist der ersten eigenen Wohnung überhaupt, und muss zusätzlich den finanziellen Aspekt des Lebens das erste Mal so richtig komplett alleine meistern.

Damit der Einstieg in diesen neuen Lebensabschnitt ein bisschen glatter über die Bühne geht findet man auf dieser Seite ein paar Tipps und Infos rund um das Leben und Wohnen als Student.

1. Studium und das liebe Geld - woher nehmen wenn nicht stehlen?

Als Student hat wohl kaum jemand wirklich viel Geld. Das Studium, die Bücher und das Leben schlucken ganz schön viel davon, und hat man keine Eltern die einem vielleicht ein bisschen unterstützend unter die Arme greifen, dann sieht man ganz schön schnell alt aus.

Das man als Student nicht reich werden wird, damit muss man sich wohl abfinden. Aber deswegen muss man auch nicht gleich am Hungertuch nagen. Und gerade dieses einfache Studentenleben ohne viele Bedürfnisse ist doch etwas ganz besonderes, das man in dieser Form vielleicht nie wieder so leben kann und wird.

1.1. BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

Eine Möglichkeit um nicht ganz mittellos da zu stehen ist, BAföG zu beantragen. Diese Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten mittlerweile mehr als 25% der Studenten in der Regelstudienzeit.

Allerdings erhält man BAföG nur wenn man ganz bestimmte Vorraussetzungen erfüllt, und das sind nicht wenige.

Möchte man erst einmal wissen ob man überhaupt Anspruch auf BAföG hat und wie hoch dieser Anspruch sein wird, kann man dies auf dem BAföG – Server des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit Hilfe des „BAföG – Rechners“ berechnen. Vorausgesetzt man gibt die richtigen Angaben ein erhält man dann vom „Rechner“ den voraussichtlichen persönlichen Förderanspruch.

Welche Voraussetzungen man erfüllen muss um BAföG zu bekommen und wie man dies beantragt sowie ein paar weitere Informationen zu diesem Thema findet man auf dieser Seite unter dem Punkt BAföG.

1.2. Jobben als Student

Natürlich kann man sich als Student auch einen Job suchen um die Finanzen etwas auf zu peppen. Solange das Studium weiterhin im Vordergrund steht verliert man auch nicht den studentischen „Sondertarif“ für Sozialversicherungsabgaben.

Die Krankenkasse ist für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht zuständig. Sie nimmt solange an dass das Studium noch im Vordergrund steht, solange:

  • man entweder während der Vorlesungszeit wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeitet
  • oder im Falle einer befristeten Beschäftigung diese in der Vorlesungszeit auf 2 Monate (50 Arbeitstage) oder auf die vorlesungsfreie Zeit beschränkt ist

Es gibt auch in vielen Universitätsstädten spezielle Studentenjob – Vermittlungsstellen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten die bei diesen Vermittlungsstellen angeboten werden sind aber meistens nur von recht kurzer Dauer und auch oft nicht ganz so gut bezahlt, wie es Stellen auf dem freien Arbeitsmarkt sind.

1.3. Studentenwerke - eine indirekte Förderung

Für die rund 350 Hochschulen sind bundesweit 61 Studentenwerke in einer hochschulübergreifenden Struktur zuständig. Die Studentenwerke sind gemeinnützige Landesanstalten des öffentlichen Rechts und tragen durch ihre Leistungen stark zur indirekten Förderung der Studenten bei. Sie sind für den Betrieb der Mensen und Cafeterien an den Unis zuständig und auch für die Bewirtschaftung der Studentenwohnheime. Da das Mensaessen durch Zuschüsse der Länder subventioniert wird, und der Bau von Studentenwohnheimen durch staatliche Zuwendungen gefördert wurde, ist sowohl das Mensaessen besonders günstig sowie auch die Mieten in den Wohnheimen ,im Vergleich zum freien Wohnungsmarkt.

Somit hat man als Student die Möglichkeit seine Lebenserhaltungskosten zu reduzieren, indem man die angebotenen Leistungen der Studentenwerke in Anspruch nimmt.

Darüber hinaus gibt es bei vielen Studentenwerken Beratungsangebot wie Sozialberatung, Behindertenberatung, Rechtsberatung und Psychologische Beratung, die in der Regel umsonst sind. Viele Studentenwerke leiten auch kulturelle Angebote und Kindertagesstätten für Kinder von Studierenden.

Mehr Informationen zu den Angeboten der Studentenwerke und welches genau für die eigene Hochschule zuständig ist, sowie Adressen findet man auf der Homepage des Deutschen Studentenwerks.

2. Wohnen im Studium

Oft steht zum Studienbeginn der Umzug in eine neue Stadt an. Aber auch wenn man in der gleichen Stadt bleibt stellt sich die Frage: Ausziehen und auf eigenen Beinen stehen oder bei den Eltern wohnen bleiben, was meist einfach sehr viel billiger ist?

Auf diese Frage wirst du auf dieser Seite keine Antwort finden ... aber wenn du dich für das eigene Heim entscheidest, dann findest du hier ein paar hilfreiche Tipps die dir die Suche und den Umzug in die erste eigenen Wohnung vielleicht etwas erleichtern können.

Grundsätzlich gilt aber erst mal: frühzeitig mit der Suche nach einer Wohnung beginnen!!! Denn nur dann kann in aller Ruhe der Umzug und alle anderen Formalitäten geplant und gemanagt werden. Außerdem sollte man nicht vergessen das meist zu Semesterbeginn der Run auf Wohnungen und Zimmer in Studentenwohnheimen losgeht und die Chancen etwas passendes zu finden somit immer geringer werden. Also : mach dich früh genug dran und dann wird das schon klappen!

2.1. Welche Wohnform ist die Beste?

Zunächst stellt sich natürlich erst mal die Frage worin man denn im Studium wohnen möchte? Oder was finanziell überhaupt möglich ist. Möchte man eine eigene Wohnung, ein Zimmer in einem Studentenheim oder zur Untermiete bei jemanden wohnen? Diese Entscheidung kann einem natürlich keiner so recht abnehmen. Solltest du dir aber überhaupt nicht im klaren sein welche Art von Wohntyp du wohl bist, kannst du dies auf der Internetseite von Unilife unter dem Stichwort „Wohnen“ über einen kleinen Test herausfinden.

Liste der möglichen Wohnformen

  • eigene Mietwohnung
  • Wohngemeinschaft (WG)
  • möbliertes Zimmer zur Untermiete
  • unmöbliertes Zimmer zur Untermiete
  • Zimmer oder Appartement in einem Studentenwohnheim
  • Studentenhotel
  • Sozialwohnung
  • bei den Eltern

Studentenwohnheime - die billigere Alternative

Studentenwohnheime sind Einrichtungen, deren Träger meist die Studentenwerke, aber auch kirchliche Einrichtungen oder private Träger, sind. Da der Bau dieser Studentenwohnheime durch staatliche Zuwendungen gefördert wird liegt die Miete für ein Appartement oder Zimmer in solch eine Wohnheim meist deutlich unter der Miete für ein Zimmer oder eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt.

Zur Zeit gibt es bundesweit ca. 230 000 öffentlich geförderte Wohnheimplätze, wovon allein um die 180 000 von den Studentenwerken angeboten werden.

Mittlerweile gibt es auch an vielen Studienorten Wohnangebote für rollstuhlfahrende Studierende und für Studierende mit Kind.

Die genauen Informationen zu Preisen, Örtlichkeiten und mehr der einzelnen Wohnheime findet man beim zuständigen Studentenwerk für den jeweiligen Hochschulort. Die Adressen und Kontaktmöglichkeiten hierfür gibt es auf der Homepage der Studentenwerke.

Studentenhotels

Diese Wohnform ist nicht so weit verbreitet wie es die Studentenwohnheime sind und ist meist in Großstädten wie Berlin zu finden. Studentenhotels sind im Allgemeinen als billige Übergangslösung, bis man eine richtige Wohnung oder ein Zimmer gefunden hat, gedacht. Sie sind sehr günstig und manchmal ist sogar ein Kantinenfrühstück im Preis inbegriffen.

Sozialwohnung

Als Student ist man vom Grundsatz her berechtigt unter Umständen einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für die Nutzung von sozialem Wohnraum ausgestellt zu bekommen. Hierzu müssen aber gewisse Voraussetzungen wie z.B. ein niedriges Einkommen erfüllt sein. Genauere Informationen und Auskünfte sowie auch Antragsformulare für eine Sozialwohnung bekommt man beim jeweiligen Wohnungsamt.

2.2. Wohnungssuche - wo finde ich die aktuellen Angebote?

Um an Auskünfte und Informationen über die aktuellen Angebote des Wohnungsmarktes heran zukommen hat man eine Menge Möglichkeiten. Hier sind mal die wichtigsten und auch informativsten Quellen aufgelistet:

  • Tageszeitungen
  • Wohnraumvermittlungsstellen der Studentenwerke
  • schwarze Bretter in den Universitäten und Mensen
  • Wohnungsbörsen im Internet
  • City - Magazine im Internet
  • Makler (kostet jedoch Vermittlungsgebühr)
  • Mitwohnzentralen (Vermittlung erfolgt auf Basis von Provision)

2.3. Tipps für den Umzug

Ein Umzug ist eine große Sache. Meist geht alles drunter und drüber, man kann kaum im Kopf behalten was noch alles zu erledigen ist und weiß auch gar nicht so recht wo man am besten anfangen soll.

Deshalb hier erst mal eine List der Dinge, an die man denken muss wenn man umzieht.

  • fristgerechte Kündigung der alten Wohnung
  • Umzug organisieren – Hilfe von Freunden holen, eventuell Transporter mieten, Tag festlegen etc.
  • Ab- und Anmeldung bei den Einwohnermeldebehörden
  • Nachsendeantrag bei der Post
  • wichtige Stellen wie z.B. die Bank über die neue Adresse informieren
  • Telefonanschluss um- oder anmelden
  • Übergabeprotokoll mit dem neuen Vermieter anfertigen und beide unterschreiben (Mängel und Zählerstände darin vermerken)

Ummelden des Telefons:

Zieht man innerhalb des Ortes um, hat man die Möglichkeit die alte Telefonnummer zu behalten. Natürlich kann man sich auch eine neue Rufnummer geben lassen. In diesem Fall und wenn man in einen anderen Ort zieht und somit zwangsweise eine neue Rufnummer bekommt, gibt es die Möglichkeit die neue Telefonnummer vier Wochen lang unter der alten Rufnummer ansagen zu lassen. Dieser Service ist kostenlos. Am einfachsten ist die Ummeldung über das Internet. Mit ein paar Klicks spart man sich das Gerenne zu den Telefongesellschaften.

Möchte man sich ein bisschen Geld sparen bei der Angelegenheit, dann gibt es die Möglichkeit den Telefonanschluss vom Vorgänger zu übernehmen. Hierzu braucht man nur einen Übernahmeantrag der vom Vor- und Nachmieter unterschrieben wird und schon hat man 50 Euro gespart. Das Formular bekommt man in den Filialen der Telefongesellschaften, wie z.B. bei der Telekomfiliale.

2.4. wichtige Infos zum Thema Mietrecht

Einen Mietvertrag zu unterschreiben ist keine Sache die man mal eben so schnell tun sollte. Mit der Unterschrift haftet man, und es kann schnell passieren, dass man in Sachen reinrutscht die man so gar nicht wollte.

Deswegen hier ein paar Infos und Tipps zum Thema Mietrecht:

Kaution

Kaution ist etwas das der Vermieter verlangen darf. Die Kaution darf jedoch nicht höher als drei Monatskaltmieten sein. Als Mieter darf man die vertraglich vereinbarte Kaution in drei Raten abzahlen, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird.

Nach dem Ende des Vertrages muss die Kaution, solange man die Wohnung nicht in einem Zustand der Verwüstung zurücklässt, verzinst zurückgezahlt werden.

Mietspiegel

Der Mietspiegel errechnet sich aus den Durchschnittsmieten für Wohnraum in einer Stadt. Man bekommt ihn beim örtlichen Wohnungsamt oder beim Mietverein, sollte jedoch darauf achten, dass er auch aktuell ist.

Kein Mieter muss mehr als die ortsübliche Miete plus maximal 20 Prozent zahlen. Liegt die Miete höher, dann handelt es sich von Seiten des Vermieters mindestens um ein Ordnungswidrigkeit („Mietpreisüberhöhung“), möglicherweise aber auch um eine Straftat („Mietwucher“).

Courtage / Provision

Wer seine Wohnung über einen Makler vermittelt bekommt muss meistens Provision zahlen. Diese darf jedoch nicht mehr als zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer betragen und muss nur bezahlt werden wenn es auch wirklich zum Vertragsabschluss kommt. Man sollte daher nie vorher schon bezahlen!!

Es darf außerdem nur derjenige Provision verlangen, der nicht seine eigene Wohnung vermietet oder die Wohnung um die es geht auch noch gleichzeitig verwaltet.

Mietminderung

Lärmbelästigung oder Geruchsbelästigung, wie z.B. durch Bauarbeiten auf dem Grundstück gegenüber oder durch einen nahegelegenen Supermarkt, können Gründe für eine Mietminderung sein. Ob der Vermieter für diese Lärm- oder Geruchsbelästigung verantwortlich ist oder nicht ist hierbei irrelevant.

Wohngemeinschaft

Wohngemeinschaften können eine tolle Sache sein. V.a. wenn man nicht gerne alleine ist und immer gerne jemanden um sich rum hat. Das Problem bei solchen WGs ist jedoch: wer unterschreibt den Mietvertrag? Denn derjenige der dies tut haftet auch gegenüber dem Vermieter, und das kann wenn es ganz böse läuft verdammt teuer werden.

Deshalb sollten alle Mitbewohner der WG den Mietvertrag gemeinsam unterschreiben. Somit gibt es keinen alleine der verantwortlich ist, sondern alle Mitbewohner sind gleichberechtigte Hauptmieter.

Sollte jedoch nur einer als Hauptmieter auftreten, dann sollte für den Fall der Fälle zwischen den Mitbewohnern ein interner Vertrag aufgesetzt werden, der die Verantwortung im Falle von Beschädigungen zwischen den einzelnen Bewohnern aufteilt.

Kündigungsfristen

Hat man den Mietvertrag nach dem 1.September 2001 abgeschlossen, beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter drei Monate. Für den Vermieter hängt die Frist von der Wohndauer und Mietzeit ab. Beträgt die Mietdauer noch nicht mehr als fünf Jahre, dann besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist. Diese verlängert sich mit der Laufzeit des Mietvertrages auf bis zu neun Monate (bei achtjähriger Mietdauer).

Haustiere

Wenn im Mietvertrag steht, dass der Vermieter keine Haustiere wie Hunde oder Katzen duldet, dann gilt das auch. Anders ist es falls es nicht im Vertrag steht und der Vermieter die Abschaffung von Haustieren verlangt. Hier muss der Vermieter triftige Gründe, wie Gefahr für die anderen Bewohner, wiederholte Verunreinigung des Treppenhauses etc. anbringen.

2.5. Behindertengerechtes Wohnen

Wohnheim

In den meisten Wohnheimen werden behinderte Studienbewerber oder Studenten bei der Bewerbung um einen Wohnheimplatz bevorzugt berücksichtigt. Es ist jedoch trotzdem ratsam den Antrag für ein Zimmer frühzeitig einzureichen, da zum Beginn der Vorlesungszeit immer ein regelrechter „Run“ auf die Wohnheimzimmer beginnt und es dann schwerer sein wird noch einen Platz zu ergattern.

Zwischenzeitlich stehen spezielle Wohnheimplätze für gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer fast flächendeckend in Deutschland zur Verfügung. Bei Bedarf ist es das Beste sich an die entsprechenden Studentenwerke zu wenden, die einem dann genau sagen können wo und in welchen Wohnheimen derzeitig entsprechende Wohnheimplätze und Zimmer zur Verfügung stehen.

Wohnheime die zusätzliche Assistenz und Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens sowie einen Fahrdienst anbieten:

  • Marburg ( Konrad-Biesalski-Haus )
  • Regensburg ( Ludwig-Thoma-Heim )
  • Heidelberg ( ausschließlich behinderte Studierende der FH Heidelberg sowie behinderte Menschen des Berufsförderungswerk Heidelberg )

In Bochum bietet das Wohnheim „Haus Sumperkamp“ außerdem zentrale Pflegeleistungen wie Notruf und Nachtnotdienst und Hilfe bei der individuellen Organisation eventuell notwendiger Pflege an.

Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt

Entschließt man sich nicht einen Platz in einem Wohnheim in Anspruch zu nehmen, sonder sich eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu suchen, gibt es auch hierbei Stellen die einem bei der Suche behilflich sein können und werden.

Zum Einen finden sie die Angebote des freien Wohnungsmarktes in den örtlichen Tageszeitungen, bei Maklern oder an den „Schwarzen Brettern“ in den Hochschulen selbst. Zum Anderen findet man auch Hilfe bei der Suche beim örtlichen Wohnungsamt, dem Behindertenbeauftragten der Stadtverwaltung und auch auf dem Sozialamt.

3. Versicherung - muss das sein?

Ja, als Student muss man sich versichern. Zumindest bei der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung ist das vorgeschrieben. Man muss sogar bei den meisten Universitäten durch eine Bescheinigung nachweisen das man versichert ist... kann man dies nicht nachweisen können die Hochschulen die Immatrikulation oder die Annahme der Rückmeldung verweigern.

Die meisten Studenten sind jedoch erst mal sowieso noch bei den Eltern mitversichert und müssen sich daher über die Versicherungspflicht erst mal nicht so viele Gedanken machen... trotzdem hier ein paar Informationen dazu.

3.1. Versicherungspflicht bei der Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist man als Student versicherungspflichtig.

Dauer

Man ist versicherungspflichtig solange man an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studiert. Diese Pflicht gilt bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

Selbst wenn man neben dem Studium jobben sollte bleibt die studentische Pflichtversicherung erhalten, solange das Studium noch im Vordergrund steht.

Familienversicherung

Solange man nicht monatlich mehr als 340 Euro (bei Mini-Job 400 Euro) verdient, hat man die Möglichkeit sich unentgeltlich bei den Eltern oder dem Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung mitzuversichern. Diese Möglichkeit besteht bis zum 25. Lebensjahr (zuzüglich Zeiten für Wehr- und Zivildienst).

Krankenkassenwahl

Man hat die Wahl in welcher Krankenkasse man sich versichern lassen möchte. Ist man allerdings über die Eltern oder den Ehepartner mitversichert ist automatisch die Krankenkasse des Mitglieds, also der Eltern oder des Ehepartners, zuständig. Bei dieser Variante entfällt also die Wahlmöglichkeit.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Wenn man möchte kann man sich auf Antrag auch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies ist allerdings nur ratsam wenn man anderweitig, also z.B. durch eine private Krankenversicherung, ausreichend versichert ist. Ist der Antrag auf Befreiung erst einmal durch, dann kann dies nicht mehr wiederrufen werden und gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Also gut durchdenken ...

3.2. Soziale Pflegeversicherung

Sowie in der gesetzlichen Krankenversicherung ist man auch in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wobei die Krankenkasse bei der man gesetzlich krankenversichert ist auch für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig ist.

Familienversicherung

Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann man sich auch bei der Pflegeversicherung beitragsfrei bei den Eltern oder dem Ehepartner mitversichern lassen.

Privatversicherung

Ist man privat krankenversichert, dann muss man sich auch privat pflegeversichern. Wie in der Sozialen Pflegeversicherung auch, kann man sich unentgeltlich bei den Eltern mitversichern lassen.

Hat man nicht die Möglichkeit sich bei den Eltern oder dem Ehepartner mitzuversichern bieten die privaten Krankenversicherungen spezielle Tarife für Studenten an.

3.3. Unfallversicherung

Als Student ist man automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung der Hochschule versichert. Dies ist kostenlos, der Schutz ist jedoch sehr eng auf die Hochschule selbst und deren unmittelbaren Einflussbereich, sowie den Weg hin und zurück von der Hochschule beschränkt.