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Wie entsteht ein Gesetz? - Referat



So entstehen Gesetze

Was sind Gesetze:
Gesetze sind eine Sammlung von verbindlichen/festgelegten Regellungen oder Vorschriften, sie steuern und gestalten gesellschaftliche Verhältnisse.
Gesetze sind vom Staat oder vom Landtag erlassene, rechtlich bindende Vorschriften. Sie bestimmen weitgehend das Verhalten der Menschen im Gemeinschaftsleben. Viele Gesetze zusammen werden in Gesetzbüchern zusammengetragen z.B im BGB=Bürgerlichesgesetzbuch oder im HGB=Handelsgesetzbuch.

Wofür sind Gesetze da?
Damit das Zusammenleben der Menschen in unserer Gesellschaft klappt brauchen wir Regeln. Gesetze sind nicht nur dazu da, um zu verbieten, Menschen einzuengen oder zu bestrafen, sie sind mehr dazu da um der Gerechtigkeit der Menschen und dem Gemeinwohl zu dienen. Sie regeln zum Beispiel das Wirtschaftsleben oder den Datenschutz. Sie legen zum Beispiel fest das wir Kindergeld bekommen oder Arbeitslosengeld. Oder die Regelungen in Straßenverkehr werden auch in Gesetzen festgehalten.

Wie entsteht ein Gesetz?

-Wer ist in diesem Prozess alles Beteiligt?

Die Bundesregierung, sie besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, der Bundestag und seine jeweiligen Ausschüsse, dort sitzen alle Bundestagsabgeordnete Deutschlands, der Bundesrat, in jedem Bundesland werden Landesregierungen gewählt, die Parteien einer Landesregierung teilen sich die Sitze im Bundesrat auf, der Vermittlungsausschuss, er besteht aus 32 Mitgliedern, 16 davon kommen aus dem Bundestag und die anderen 16 aus dem Bundesrat, ihre Aufgabe ist es dann einen Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden und der Bundespräsident, er ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.

-Wer darf neue Gesetze vorlegen?
Die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht ein neues Gesetz zur Abstimmung vorzulegen, das wird als Initiativrecht bezeichnet. Die meisten Gesetze werden aber von der Bundesregierung eingebracht, da sie über eine Mehrheit im Bundestag verfügt, haben ihre Gesetzesvorschläge meistens auch eine gute Chance umgesetzt zu werden.

-Der Weg zum fertigen Gesetz:

Nachdem ein Ministerium ein Gesetzesentwurf erarbeitet hat und die Bundesregierung diesem Zugestimmt hat, wird der Gesetzentwurf dem Bundesrat gegeben, diese sollen Stellung dazu nehmen. Diese Stellungnahme muss mehrheitlich vom Bundesrat beschlossen werden. Nach dieser Stellungnahme geht das Gesetz ins Parlament, also in den Bundestag. Dort findet dann die sogenannte 1.Lesung statt, danach beschäftigen sich die Abgeordneten in Fachausschüssen mit dem neuen Entwurf. In den Ausschüssen sitzen die Fachpolitiker der einzelnen Bundestagsparteien. In diesen Ausschüssen wird über die Gesetzesvorlage beraten, sie wird geprüft und auch sehr oft noch ein wenig verändert. Anschließend wird der neue leicht geänderte Gesetzesentwurf erneut dem Bundestag zur Beratung gegeben. Das ist dann die sogenannte 2. Lesung, dort können noch einmal Änderungsvorschläge eingebracht werden. Nach der 2. Lesung folgt oft gleich die 3.Lesung, in dieser Lesung wird über das Gesetz abgestimmt, dieses wird dann entweder vom Bundestag
angenommen oder abgelehnt.
Nimmt die Mehrheit des Bundetages die Vorlage an, wird sie an dem Bundesrat weitegeleitet, wenn auch der Bundesrat der Gesetzesvorlage zustimmt dann ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Fertigung weitergegeben.
Wenn aber der Bundesrat den Gesetzentwurf ablehnt, dann wird der Vermittlungsausschuss ins Spiel gebracht.
Findet der Vermittlungsausschuss im Falle eines Einspruchsgesetzes, diese können ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten, keinen Kompromiss oder lehnt der Bundesrat den Kompromiss ab kann das Gesetz trotzdem vom Bundestag verabschiedet werden. Findet der Vermittlungsausschuss dagegen bei einem Zustimmungsgesetz, diese müssen vom Bundesrat zugestimmt werden, keinen Kompromiss, gilt das Gesetz als gescheitert. Meist können sich die Mitglieder eines Vermittlungsausschuss aber auf einen Kompromiss einigen. Der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses wird dann zuerst wieder dem Bundestag vorgelegt. Wenn der Bundestag den Vorschlag annimmt wird er an den Bundesrat weitergeleitet. Wenn der Bundesrat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses aber ablehnt, dann ist das Gesetz endgültig gescheitert. Nimmt der Bundesrat den Kompromissvorschlag an, dann ist das Gesetz verabschiedet.



-Die Ausfertigung eines Gesetz:
Ist ein Gesetz nach Abschluss dieses Verfahrens verabschiedet, muss es ausgefertigt werden. Es wird zunächst von der Bundesregierung, also den zuständigen Fachministern und dem Bundeskanzler unterschrieben, dann wird das Gesetz an den Bundespräsidenten weitergeleitet, wenn der Bundespräsident große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eine Gesetzes hat, dann kann er die Unterschrift verweigern, dies ist aber noch so gut wie nie vorgekommen. Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat wird es von ihm im Bundesgesetzbuch verkündet, also veröffentlicht. Jetzt kann das Gesetz in Kraft treten!




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