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Schwangerschaftsabbruch - rechtliche Situation - Referat



Schwangerschaftsabbruch – rechtliche Situation

Def: Schwangerschaftsabbruch ist die absichtliche vorzeitige Beendigung einer unerwünschten oder Gesundheit der Frau gefährdenden Schwangerschaft.
Der Embryo überlebt diesen Eingriff meistens nicht.

Man unterscheidet den induzierten Abort von dem Spontanabort (Fehlgeburt).

Rechtsgrundlagen für Schwangerschaftsabbruch:

– Beratungsgespräch drei Tage vor dem Eingriff in staatlich anerkannter Beratungsstelle (§§219)
– Abbruch ist innerhalb von 12 Wochen nach Empfängnis vorzunehmen. (§§218a)
→ Durchführung durch Arzt der nicht an Beratung teilgenommen hat (§§219)

Rechtswidrig wenn:

– §§218 bei Abbruch von Schwangerschaft folgt Freiheitsstrafe (bis 3 J) / Geldstrafe
– in besonders schweren Fällen (Kind wird leichtfertig umgebracht)
→ Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
– wenn Schwangere das Kind selbst umbringen will → 1 Jahr FS
– die Schwangere wird wegen Versuch nicht bestraft andere jedoch schon
– Ärzte können, wenn sie ihre ärztliche Pflicht nicht erfüllen (Beratung, Aufklärung etc), bis zu 1 Jahr FS bekommen/GS


Nicht Rechtswidrig wenn:

– Lebensgefahr durch das austragen des Kindes entsteht
– schwerwiegende psychische oder physische Schäden wahrscheinlich sind
→ Beeinträchtigung des Gesundheitszustands (§§218 a Absatz 2 StGB)
– kriminologische Indikation → Schwangerschaft beruht auf Sexualdelikt.
(§§176-179 StGB)


Abtreiben ohne Einwilligung / Wissen der Eltern:

- unter 18 Jahren ohne Einwilligung/ Wissen der Eltern wenn man die nötige geistige Reife
besitzt
→ Allgemein wird diese ab 16, manchmal schon ab 14 vorausgesetzt
- wird man nicht als reif genug Eingestuft, so müssen die Eltern einverstanden sein bzw. mit dem Kind darüber reden und es Beraten.


Höhe der Kosten & Wer trägt die Kosten? (nach §§218 StGB)

- Kosten bei 360€ ( Medikamentös ) bis 460€ ( Vakuumaspiration )
- bei einem medizinischem oder kriminologischen Fall trägt die Krankenkasse der Frau die
Kosten
- grundsätzlich aber von Frau zu tragen (nach Beratungsregelung)
- in wirtschaftliche Misslage (nach Schwangerschaftskonfliktgesetz):
Voraussetzung: zwischen 01.Juli 2013 bis 30.Juni 2014 bedürftig, wenn Einkommen unter 1036€
Grenze erhöht sich:
- für jedes minderjährige Kind im Haushalt um 245€
- wenn die Unterkunftskosten einen bestimmten Mehrbetrag übersteigen: ab 304€ bzw. 289€ (alte bzw. neue Bundesländer)


Beratungsgespräch (verpflichtend nach §§219 StGB):

- Frauen müssen Situation erzählen:
- Wieso Schwanger?
- Wieso wollen sie abbrechen?
→ Berater stellen viele
Fragen, Frauen müssen aber nicht alle beantworten wenn es zu sehr ihre Privatsphäre betrifft

- dient dazu der Frau eine Möglichkeit zu geben eine Richtige Entscheidung zu treffen
→ Schutz des ungeborenen Lebens; es hat Recht auf Chance zum Leben
→ Berater zeigen Chance für gemeinsame Zukunft mit Kind auf
- Respektieren Meinung der Frau
- Berater sind am Ende jedes Gespräches verpflichtet eine Bescheinigung auszustellen, wenn die Frau es möchte
- Darf nicht vom Arzt durchgeführt werden, der den Abbruch vornimmt
- Erklärung der Abbruchmethoden

Methoden des Schwangerschaftsabbruchs:

1. Absaugmethode:
- häufigste Abtreibungsmethode (Anwendung zw. 6. &12. Woche)
- Muttermund wird mit speziellen Stiften aus Plastik/Metall aufgedehnt
- Einführen eines flexiblen Plastikschlauchs → starker Sog
→ Kind wird mit Plazenta in Stücke gerissen
→ Kopf wird geknackt und die Einzel Teile werden abgesaugt

2. Curettage ( Abschabungsmethode)
- kommt bei 11% der Abtreibungen in der BRD vor (Anwendung zw. 7.&12. Woche)
- Muttermund wird wie bei Absaugmethode erweitert
- mit scharfen gebogenen Messer wird Kind in der Gebärmutter zerschnitten
- Ausschaben mit Curette (Ausschabwerkzeug)
- Operationspersonal muss Leichenteile wieder zusammensetzen um zu sehen ob alle teile vorhanden sind
→ verbleibende Leichenteile würden Schäden für die Frau hervorrufen (Infektionen o. Mutterblutungen)

3. Abtreibungspille (Mifegyne)
- kommt bei 7% der Abtreibungen vor (bis zur 7. Woche)
- Frau bekommt unter Aufsicht von Arzt drei Tabletten verabreicht
- enthält Antihormon welches dem Progesteron (für Erhaltung der Schwangerschaft notwendig) entgegen.
→ Körper denkt kein Kind vorhanden
→ Gebärmutterschleimhaut wird abgebaut und Ernährung gestoppt
→ Kind stirbt innerhalb von 48h
→ durch Verabreichung von Prostaglandin wird totes Kind ausgetrieben

Quellen:
http://www.embryonenoffensive.de/index.php/zahlen-und-fakten/methoden-der-abtreibung
http://www.pro-leben.de/abtr/abtreibung_methode.php
http://www.abtreibung-web.de/P_218/p_218.html
http://www.novafeel.de/sexualitaet/verhuetung/abtreibung.htm
http://www.profamilia.de/?id=2644





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