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Euthanasie - Referat



Thema: Euthanasie


Definition Euthanasie

Euthanasie bedeutet “Schöner Tod“ (aus dem Griechischen) und war in Deutschland lange ein Tabu, weil Hitler den Begriff Euthanasie missbrauchte. Heutzutage ist das alles, was Sterbenden die Todesqualen erleichtert.
Wenn ein Mensch auf Grund einer Krankheit/Behinderung oder unheilbaren psychischen oder physischen Erkrankung sein Leben auf Wunsch nach dem Tod verspürt hilft man diesem Menschen beim Selbstmord.
Ein solches Vorgehen ist nach christlicher Auffassung verboten. In der Bundesrepublik Deutschland ist Euthanasie nach § 216 StGB strafbar. Zwar wird die Sterbehilfe bei unheilbar Kranken von vielen Seiten gefordert, doch wegen der problematischen Abgrenzung und schwierigen Einzelfallentscheidung wird sie als äußerst bedenklich angesehen. Insbesondere wird die Sterbehilfe unter Hinweis auf die Verbrechen im nationalsozialistischen Deutschland weitgehend abgelehnt. Nur die indirekte Sterbehilfe (also die unbeabsichtigte, als unvermeidbare Nebenfolge in Kauf genommene Beschleunigung des Todeseintritts durch Medikamente) erklärte der Bundesgerichtshof inzwischen als zulässig.

Geschichte zur Euthanasie
Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde mit dem Begriff Euthanasie die Tötung unzähliger Geisteskranker oder Epileptiker getarnt. In speziellen Anstalten wurden die Kranken vergast oder vergiftet, wobei etwa 100 000 Menschen ermordet wurden. Man sprach von der „Vernichtung unwerten Lebens”.



„Sterbehilfe" in Sachsen
Außerhalb der Anstalten wehte in fast allen psychiatrischen Kliniken Deutschlands der eisige Wind der Verachtung gegenüber allem menschlichen Leben. Immer mehr Ärzte und Helfer entwickelten sich zu willfährigen Propagandisten und Vollstreckern der behindertenfeindlichen Gesundheitspolitik des NS-Staates. Auch Gau-Ärzteführer Dr. Wagner drängte in Sachsen auf Verlangen des Reichsstatthalters Mutschmann zunehmend zur Anwendung der so genannten "Sterbehilfe".

Die Dresdener Staatsakademie für Rassen- und Gesundheitspflege, die den Funktionsträgern des NS-Staates, besonders aber Ärzten, Zahnärzten und weiteren ausgewählten Berufsgruppen die Inhalte der Nazi-Rassenforschung und Politik vermitteln und sie zur Propagierung dieser Politik befähigen sollte, brachte Tausende Lehrgangsteilnehmer mit Bussen auf den Sonnenstein, wo durch Führungen der Eindruck der Vorträge wesentlich vertieft werden sollte.


Verschiedene Arten von Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe
Die direkte, aktive Tötung eines Menschen wird als aktive Sterbehilfe bezeichnet.
Sie ist zum Zweck der schmerzlosen Tötung eines Sterbenden widerrechtlich und strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von mind. 5 Jahren bestraft. Das Verlangen nach dem eigenen Tod des Patienten ändert nichts an der Strafbarkeit, jedoch wird die Tat anders bestraft.
Bereits mehrere Male wurde im Bundestag die Abschaffung der _Freiheitsstrafe wegen Totschlags gefordert. Aus der Praxis wurde das _Gesetz jedoch beibehalten, denn ansonsten hätte jeder wegen Totschlags Angeklagte behaupten können, das Opfer hätte den Todeswunsch und müsste somit nach dem Grundsatz “ im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen werden.
Indirekte Sterbehilfe
Mit indirekter Sterbehilfe bezeichnet man einen verfrühten Tod aufgrund einer medizinischen schmerzlindernden (z.B. von Verabreichung von Morphium beim Krebspatient) Behandlung im Einverständnis mit dem Betroffenen. Diese indirekte Sterbehilfe – auch als echte Sterbehilfe bezeichnet – ist nicht strafbar, da die Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenfolge einer anderen notwendigen Behandlung auftritt. Denn die Ermöglichung eines Todes in Würde und Schmerzfreiheit ist dem Patienten sein gutes Recht, anstatt mit schwersten Schmerzen noch kurze Zeit länger leben zu müssen.


Passive Sterbehilfe
Als Passive Sterbehilfe wird
der Verzicht auf lebendverlängernde Maßnahmen bezeichnet. Passive Sterbehilfe durch Sterben lassen ist nur zu lässig, wenn die ärztliche Behandlung das Recht eines Menschen auf menschenwürdiges Sterben verletzen würde. Man unterscheidet zwischen passiver Sterbehilfe im engeren Sinn (Sterbevorgang hat bereits eingesetzt) und im weiteren Sinn (keine unmittelbare Todesnähe). Familienangehörige wie Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und Geschwister. Sie sind verpflichtet sich gegenseitig Beinstand und Hilfe bei Gefahren für Leid und Leben zu leisten. Zusätzlich kann es zu einer freiwilligen Übernahe von Schutz und Beistandspflichten kommen, wie etwa der Arzt durch seine ärztliche Behandlung. Dritte können sich nur strafbar machen, indem sie aktive Sterbhilfe leisten.

Beihilfe zum Selbstmord
Beihilfe zum Selbstmord bedeutet, einem Menschen einen Selbstmord zu ermöglichen, diesem Menschen muss man jedoch den letzen Schritt überlassen. Beihilfe zum Selbstmord ist für Nichtangehörige nicht strafbar, jedoch muss dem Betroffenen nach Verlust des Bewusstseins geholfen werden.





Rechtliche Grundlagen

Einteilung der Euthanasie
Schmerzlindernde Maßnahmen
ohne Lebensverkürzung (straffrei)
mit Lebensverkürzung fahrlässige Tötung (nicht wenn aussichtslos) §229
Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen
sterben lassen unterlassene Hilfeleistung §330c
auf Wunsch (straffrei)
Töten auf Wunsch
aktive Hilfe Tötung auf Verlangen §216
Beihilfe zum Selbstmord (straffrei, nicht unumstritten)
Tötung ohne Verlangen
Totschlag §212
Mord §211
Problematik der Kirche
Auch die Kirche nimmt zu dieser Problematik eine Stellung ein, und in welche diese geht ist nicht wirklich schwer zu erraten. Da Christen das Leben als heilig und gottgegeben ansehen, ist es für die meisten selbstverständlich, dass auch nur Gott jenes beenden kann. In anderen Worten, aber gleichem Sinn heißt es auch im 6. Gebot, welches besagt, dass man nicht töten darf. Somit verteidigen sie auch ihre Ablehnung der Abtreibung gegenüber, welche wenn es nur nach der Kirche gehen natürlich verboten wäre.
Umfrage
Laut einer Umfrage der deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben von 1987 stellte man fest, dass 21% Bevölkerung für die Sterbehilfe ist. 27% der Frauen, die gegen Sterbehilfe sind, sind Hausfrauen und 18% der Männer, die der gleichen Meinung sind, arbeiten in traditionellen Berufen (z. B. Landwirt). Daher konnte man erkennen, dass ein höhere Bildungsstand und Einkommen , auch die Einstellung immer positiverer ist. Die meisten Gegner der Sterbehilfe sind nach dieser Befragung ältere Menschen ab 65 Jahren.


Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Glimour Girl



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