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Die Armenien-Resolution - Referat



Vor 100 Jahren, also 1916/1917 wurden die Armenier von der Türkei fast vollkommen vernichtet und vertrieben, doch sie hat dennoch eine Ablehnung gegen das Wort „Völkermord“ in diesem Zusammenhang, obwohl es eigentlich per Definition ganz klar ein Genozid war. Auch die Deutschen haben diesen Begriff dafür weitgehend vermieden zu verwenden, auch um die Türkei nicht zu verärgern. Es ist jedoch klar, das das Deutsche Reich damals eine Mitschuld an dieser schrecklichen Tat hatte, weshalb viele sich denken, dass man sich dazu bekennen und ausdrücklich seine Entschuldigung aussprechen sollte. Sowohl die deutsche Bundesregierung, was im Antrag gefordert wird, den unter anderem die Grünen gestellt haben, als auch die Türkei. Die Türkei sollte dies tun, um den ersten Baustein für eine Versöhnung zwischen Armenien und der Türkei zu legen.

Nun wurde am Donnerstag den 02.06. 2016 mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung im Bundestag beschlossen, dass dies damals ein Völkermord war, obwohl den Bundestagsabgeordneten sogar von der Türkei gedroht wurde. Doch Bundeskanzlerin Merkel, Bundesaußenminister Steinmeier und SPD Chef Gabriel hielten sich von der Abstimmung fern, was für viele unverständlich ist, obwohl dies wahrscheinlich nur ein kalkulierter Versuch der Schadensbegrenzung war, da die Türkei, trotz des Fehlens von Merkel, die übrigens in den Probewahlen für die Resolution gestimmt hatte, diese Entscheidung als einen historischen Fehler bezeichnet. Sie haben auch den türkischen Botschafter einberufen, was aber ein typisches Verhaltensmuster sein soll. Es wird erwartet, dass es keine großen Folgen gibt. Man habe Signale erhalten, dass der Flüchtlingsdeal nicht zur Disposition steht. Falls Erdogan weiter so eskaliert, hat es vermutlich nicht hauptsächlich etwas mit der Armenien-Frage zu tun, sondern geschieht aus anderen Gründen.

Das Wort Genozid, auch als Völkermord bekannt, setzt sich aus dem griechischen Wort „genos“, welches so viel wie Abstammung und Herkunft heißt, und dem lateinischen Wort „caedere“, welches morden oder metzeln bedeutet, zusammen.

Es handelt sich nach der Definition in Artikel II von der Konvention Verhütung und Bestrafung des Völkermordes um einen solchen, wenn Mitglieder einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe getötet werden, ihnen schwerer körperlicher oder seelischer Schaden zugefügt wird, ihnen Lebensbedingungen, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung herbeizuführen, vorsätzlich auferlegt werden, Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb ihrer Gruppe gerichtet sind, verhängt werden und/oder wenn die Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt wird.

Diese Handlungen müssen in der Absicht begangen werden, die Gruppe also solche ganz oder teilweise zu zerstören. Dabei zählt auch der Versuch oder die Absicht, eine solche Gruppe zu vernichten, egal ob dieses Ziel erreicht wurde oder nicht.

Wenn man sich noch nicht damit befasst hat stellt sich einem schnell die Frage, wieso sich gerade der deutsche Bundestag mit etwas befasst, was auf den
ersten Blick eigentlich nur Armenien und die Türkei interessieren sollte.

Um diese Frage beantworten zu können, muss man sich anschauen, was damals passiert ist. Vor 100 Jahren hat das Deutsche Reich auch eine Rolle bei dem Völkermord an Armenien gespielt. Dieses war nämlich ein enger Verbündeter der Regierung des Osmanischen Reiches. Heute wissen wir, dass es durch Diplomaten und Missionare von dem Völkermord an den Armeniern wusste, aber nichts dagegen tat und sich auch nicht dazu äußerte. Der Bundestag findet, dass er wegen dieser Mitschuld bei der Versöhnung zwischen der Türkei und Armenien helfen sollte. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die Sache zwischen den Ländern geklärt wird und sie sich versöhnen.

Jetzt befasst sich der Bundestag damit, weil die Grünen und die Koalitionsfraktionen einen Antrag gestellt haben. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, etwas zu der öffentlichen Auseinandersetzung der fast vollständigen Vernichtung der Armenier vor 100 Jahren beizutragen. Sie sollen außerdem versuchen, die türkische Seite dazu zu bringen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, da diese den Begriff „Völkermord“ in diesem Zusammenhang vollkommen ablehnen, also irgendwie leugnen, was das Ausmaß dessen ist, was sie getan haben. Vor allem sollen sie sich damit auseinandersetzen, weil das der erste Schritt zu einer Versöhnung zwischen der Türkei und Armenien wäre.

In dem Antrag, der gestellt wurde, wird als wichtigster Grund die Aufarbeitung genannt, das heißt, die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, z.B. wissenschaftliche und kulturelle Tätigkeiten in diesen beiden Ländern zu fördern. Es soll Stipendien geben, die diese Tätigkeiten unterstützen.

Auch in deutschen Schulen soll das Thema Völkermord an den Armeniern aufgegriffen und behandelt werden.




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