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Die ZVS - die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

3. ZVS- Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

Ist die bundesweite Nachfrage nach Studienplätzen größer als das Angebot kommt die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ins Spiel, kurz die ZVS. Sie agiert als zentraler Marktplatz für die Vergabe der vorhandenen Studienplätze und erleichtert es dem Studienbewerber in so fern, dass dieser sich nur einmal bei einer Adresse bewerben muss anstatt an jede Hochschule eine Bewerbung schicken zu müssen.

3.1. Allgemeine Informationen zur ZVS

Die ZVS vergibt zwei mal im Jahr Studienplätze

  • => bundesweit an allen Universitäten
  • => nur an nordrhein-westfälischen Universitäten
  • => nur an nordrhein-westfälischen Fachhochschulen

3.1.1. Für wen ist die ZVS zuständig?

Die ZVS ist für die Vergabe von Studienplätzen an Universitäten und Fachhochschulen zuständig. Somit betrifft dies all jene die ein Abiturzeugnis und somit die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und sich nun für einen Studienplatz, der über die ZVS vergeben wird, bewerben wollen.

3.1.2. Für welche Studiengänge ist die ZVS zuständig?

Diese Informationen findet man im allgemeinen auf der Homepage der ZVS, oder in der Zeitschrift „ZVS-Info“. Hier kannst du dir das aktuelle Studienplatzangebot der ZVS für das Wintersemester 2005/2006 anschauen. Ist dein gewünschter Studiengang also hier mit aufgelistet, musst du dich über die ZVS für einen Platz bewerben.

Aktuelles ZVS-Studienplatzangebot

bundesweite Universitäten:

  • Biologie
  • Medizin
  • Pharmazie
  • Psychologie
  • Tiermedizin
  • Zahnmedizin

NRW-Universitäten:

  • Betriebswirtschaft
  • Erziehungswissenschaft, wahlweise mit Abschluss Diplom Pädagoge oder Heilpädagoge
  • Geographie
  • Kunstgeschichte als Hauptfach
  • Kunstgeschichte als Nebenfach
  • Lebensmittelchemie
  • Pädagogik
  • Rechtswissenschaft
  • Sportwissenschaft
  • Wirtschaftsinformatik

Lehramtsstudiengänge NRW an:

Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen ( Schwerpunkt Grundschule )

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Deutsch und Mathematik

Gymnasien und Gesamtschulen

  • Biologie
  • Sonderpädagogik

Berufskollegs

  • Biologie
  • Sonderpädagogik

Lehramt für Sonderpädagogik
LA für Sonderpädagogik

NRW-Fachhochschulen:

  • Architektur ohne studiengangbezogene Eignungsfeststellung
  • Sozialarbeit
  • Soziale Arbeit
  • Sozialpädagogik
  • Wirtschaft
  • Wirtschaftsrecht

Integrierte Studiengänge NRW:

  • Betriebswirtschaft
  • Lebensmittelchemie
  • Psychologie
  • Wirtschaftsinformatik

3.1.3. Wo bekommt man mehr Informationen zur ZVS?

Zunächst einmal bekommt man natürlich die aktuellen Informationen sowie Daten und Bewerbungsfristen etc. auf der Internetseite der ZVS. Aber es gibt auch noch eine kostenlose Informationszeitschrift der ZVS, die „ZVS-Info“, in der alles noch einmal extrem ausführlich erklärt und beschrieben wird.

ZVS-Info – was ist das?

Die „ZVS-Info“ ist ein Informationsheft, indem alles was man zu der Bewerbung über die ZVS wissen muss genauestens darin steht. Man findet dort auch wichtige Adressen, ein Stichortverzeichnis , sowie die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Bewerbung über die ZVS. Es ist sehr ratsam sich einmal Zeit zu nehmen und sie durchzulesen - zumindest das Meiste - auch wenn die Texte teils ziemlich schwer verständlich sind und es nur so von bürokratischen Fachausdrücken wimmelt. Lass dich nicht abschrecken!

In dieser Infobroschüre findet man außerdem die Formulare die man zur Bewerbung bei der ZVS benötigt. Auch hier gilt: nicht abschrecken lassen! Auf den ersten Blick sieht es furchtbar kompliziert aus und man braucht auch eine Weile bis man das Ganze durchschaut hat - aber es ist machbar. Nut Mut!

ZVS-Info – wann und wo bekommt man sie?

Das Heft gibt es immer ab Mitte April für das kommende Wintersemester und ab Mitte November für das nächste Sommersemester. Man kann es sich umsonst an allen weiterführenden Schulen, Berufsinformationszentren (BIZ) der Agenturen für Arbeit und Hochschulen holen. Wenn man möchte kann man es natürlich auch direkt von der ZVS zugeschickt bekommen. Dazu muss man einen an sich selbst adressierten und mit 1,44 Euro frankierten Briefumschlag der Größe C4 an die Großkundenanschrift „ZVS, 44128 Dortmund“ schicken.

3.1.4. Für welche Hochschulen ist die ZVS zuständig?

Hier eine Auflistung der Hochschulen, für die die ZVS Studienplätze vergibt. Die genauen Adressen und Internetseiten der einzelnen Hochschulen findet man entweder in der Zeitschrift der ZVS, der „ZVS-Info“ oder auf der Internetseite Hochschulkompass. Dort findet man eine Auflistung aller Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.

Hochschulen:

  • Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
  • Fachhochschule Aachen
  • Universität Augsburg
  • Otto-Friedrich-Universität Bamberg
  • Universität Bayreuth
  • Freie Universität Berlin
  • Humboldt-Universität zu Berlin
  • Charite-Universitätsmedizin-Berlin
  • Technische Universität Berlin
  • Universität Bielefeld
  • Fachhochschule Bielefeld
  • Fachhochschule Bielefeld, Abteilung Minden
  • Ruhr-Universität Bochum
  • Fachhochschule Bochum
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Sankt Augustin
  • Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, Abteilung Rheinbach
  • Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
  • Universität Bremen
  • Technische Universität Chemnitz
  • Technische Universität Darmstadt
  • Universität Dortmund
  • Fachhochschule Dortmund
  • Technische Universität Dresden
  • Universität Duisburg-Essen, Standort Duisburg
  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Fachhochschule Düsseldorf
  • Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
  • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Universität Duisburg-Essen, Campus Essen
  • Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
  • Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Technische Universität Bergakademie Freiberg
  • Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  • Fachhochschule Gelsenkirchen
  • Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Georg-August-Universität Göttingen
  • Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
  • Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • Universität Hamburg
  • Universität Hannover
  • Medizinische Fachhochschule Hannover
  • Tierärtzliche Hochschule Hannover
  • Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Universität Heidelberg/ Mannheim
  • Universität Hohenheim
  • Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Universität Kaiserslautern
  • Universität Fridericiana zu Karlsruhe
  • Universität Kassel
  • Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Universität Koblenz-Landau
  • Universität zu Köln
  • Deutsche Sporthochschule Köln
  • Fachhochschule Köln
  • Universität Konstanz
  • Universität Leipzig
  • Fachhochschule Lippe und Höxter
  • Universität zu Lübeck
  • Universität Lüneburg
  • Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
  • Universität Mannheim
  • Phillips-Universität Marburg
  • Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Technische Universität München
  • Westfälische Wilhelms-Universität Münster
  • Fachhochschule Münster
  • Fachhochschule Niederrhein
  • Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Universität Osnabrück
  • Universität Paderborn
  • Universität Passau
  • Universität Potsdam
  • Universität Regensburg
  • Universität Rostock
  • Universität des Saarlandes, Saarbrücken
  • Universität Siegen
  • Fachhochschule Südwestfalen
  • Universität Trier
  • Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • Universität Ulm
  • Bergische Universität Wuppertal
  • Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg

3.2. Zwei Wege zum Studienplatz über die ZVS

Da es bei den Vergabeverfahren von Studienplätzen für den bundesweiten NC und NRW-Studiengänge getrennte Regeln gibt, hat man zwei Möglichkeiten. Entweder ist das Fach ein Auswahlstudiengang, in dem die Studienplätze bundesweit für alle Unis vergeben werden. Oder es ist ein Auswahlstudiengang, in dem die Plätze von der ZVS nur an nordrhein-westfälischen Unis und Fachhochschulen vergeben werden.

3.2.1. Auswahlverfahren für bundesweiten NC

Ist das gewünschte Studienfach ein Auswahlstudiengang mit bundesweitem NC, dann läuft die Vergabe der Studienplätze dafür ab dem Wintersemester 05/06 anders ab als bisher. Es gibt eine Neuregelung für diese Studiengänge, deren Ziel es ist den Wettbewerb der Hochschulen um die besten Studenten, sowie den Wettbewerb der Studenten um die richtige Universität zu fördern.

Bevor jedoch die Plätze über die neue Regelung vergeben werden, werden einige besondere Bewerbergruppen zugelassen, die unter die sogenannte Vorabquote fallen. Außerdem werden auch Bewerber, die schon eine Studienplatzzusage bekommen hatten diesen jedoch nicht antreten konnten da sie einen „Dienst“ absolviert haben, im vornherein zugelassen.

Studiengänge mit bundesweitem NC

Die folgenden Studiengänge werden im Rahmen des Auswahlverfahrens für bundesweiten NC von der ZVS betreut. D.h. die Vergabe der Studienplätze für dieses Fach läuft über die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen.

  • Biologie
  • Medizin
  • Pharmazie
  • Psychologie
  • Tiermedizin
  • Zahnmedizin

Neue Regeln ab dem Wintersemester 2005/06

Um den Wettbewerb um die besten Studenten und die besten Plätze zu fördern gibt es ab dem kommenden Wintersemester 05/06 neue Regeln bei der Studienplatzvergabe von Studiengängen mit bundesweitem NC.

Hierfür hat sich die Gewichtung der Quotenaufteilung, anhand derer die Auswahl der Bewerber getroffen wird, verschoben. Über die Auswahlkriterien Abiturnote und Wartezeit werden nur noch jeweils 20% der Plätze vergeben. Dagegen gibt es verstärkt ein Auswahlrecht der Hochschulen selbst, wodurch das besondere Profil der jeweiligen Hochschule deutlich werden soll.

Studienplatzquoten ab dem Wintersemester 2005/06

20% Abiturnote
20% Wartezeit
60% Auswahl der Universität

Vorabquote

Bevor die Studienplätze nach den drei Hauptkriterien verteilt werden sind noch ein paar Studienplätze für besondere Bewerbergruppen reserviert. Diese Plätze werden als erstes vergeben und erst danach kommen die allgemeinen Kriterien zum greifen.

Zu den Bewerbergruppen gehören:

  • Ausländer
  • Härtefälle
  • Zweitstudienbewerber
  • Sanitätsoffiziere der Bundeswehr
  • Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung

Dienst

Zusätzlich zu den Bewerbern die unter die Vorabquote fallen werden auch die Bewerber vorab zugelassen die in einem vorherigen Semester schon einen Studienplatz erhalten haben, diesen jedoch dann aus bestimmten Gründen nicht antreten konnten. So ein Grund wäre z.B. ein Wehrdienst oder Zivildienst. Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr sowie ein europäischer Freiwilligendienst zählen auch dazu. Allerdings gilt dieser Anspruch auf bevorzugte Zulassung nur für zwei Semester dach Ende des Dienstes. Danach verfällt der Anspruch!

3.2.2. Auswahlverfahren in NRW

Das Auswahlverfahren für die nordrhein-westfälischen Universitäten und Fachhochschulen läuft, im Gegensatz zu dem Auswahlverfahren für den bundesweiten NC, weiter wie bisher. Die Studienplätze werden hauptsächlich nach den zwei Auswahlkriterien Abiturnote und Wartezeit vergeben. Zunächst werden jedoch erst einmal ein paar der Studienplätze an bestimmte Bewerbergruppen, die zur sogenannten Vorabquote gehören, vergeben, sowie an die Bewerber mit Dienst.

Danach werden dann die restlichen Studienplätze in einem ersten Schritt nach Abiturnote und Wartezeit vergeben. Steht dann fest wer im nächsten Semester studieren darf, werden die Studenten auf die verschiedenen Studienorte verteilt.

Vorabquote

Bevor die Studienplätze nach den zwei Hauptkriterien verteilt werden sind noch ein paar Studienplätze für besondere Bewerbergruppen reserviert. Diese Plätze werden als erstes vergeben und erst danach kommen die allgemeinen Kriterien zum greifen.

Zu den Bewerbergruppen gehören:

  • Ausländer
  • Härtefälle
  • Zweitstudienbewerber
  • Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung

Dienst

Zusätzlich zu den Bewerbern die unter die Vorabquote fallen werden auch die Bewerber vorab zugelassen die in einem vorherigen Semester schon einen Studienplatz erhalten haben, diesen jedoch dann aus bestimmten Gründen nicht antreten konnten. So ein Grund wäre z.B. ein Wehrdienst oder Zivildienst. Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr sowie ein europäischer Freiwilligendienst zählen auch dazu. Allerdings gilt dieser Anspruch auf bevorzugte Zulassung nur für zwei Semester dach Ende des Dienstes. Danach verfällt der Anspruch!

Zwei Hauptauswahlkriterien

Nachdem die ersten Plätze über die Vorabquote vergeben wurden werden die restlichen Studienplätze dann zu 60% anhand der Abiturnote und zu 40% anhand der Wartezeit, also den Wartesemestern, verteilt.

Auswahl nach Abinoten:

60% der Studienplätze werden anhand des Abidurchschnitts vergeben. Hierbei ist die Abiturnote die auf dem Abizeugnis steht Ausschlag gebend und nicht die im Abitur erreichte Punktzahl oder die Auswahl der Leistungs- und Grundkurse.

Auswahl nach Wartezeit:

40% der Studienplätze werden anhand der Anzahl von Semestern, also Halbjahren, die nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind vergeben. Hier zählen allerdings nur die Halbjahre dazu, in denen man bei keiner Hochschule immatrikuliert, also eingeschrieben war. Somit hat man mit genug Ausdauer auch in den NC-Fächern eine Chance zum gewünschten Studienplatz zu kommen. Man muss nur bereit sein ausreichend lange warten zu können.

Studienortverteilung

Hat die ZVS dann im ersten Schritt die Studienplätze für das kommende Semester in Nordrhein-Westfalen an die Studenten verteilt, werden in einem zweiten Schritt diese an die verschiednen Studienorte verteilt. Hierbei sind v.a. die Ortswünsche entscheidend, die auf dem Antragsformular in einer Rangfolge vom Studenten angegeben werden können.

In rund 80% der Fälle ist es möglich, dass man an den gewünschten Studienort kommbt. Nur wenn mehr Ausgewählte an einen bestimmten Studienort wollen, als dort Plätze zur Verfügung stehen, muss die ZVS über bestimmte soziale , wirtschaftliche und familiäre Kriterien entscheiden wer an diesem Wunschort zugelassen werden kann.

Falls ein Bewerber nicht an seinem Wunschort zugelassen werden kann wird von der ZVS geprüft ob die Zulassung an einem anderen ,vom Bewerber genannten Ort, möglich ist. Erst wenn auch dies nicht möglich ist wird von der ZVS ein Studienplatz an einer vom Bewerber nicht genannten Hochschule angeboten.

Reihenfolge der Kriterien zur Verteilung der Bewerber auf die Studienorte:

  • Schwerbehinderte
  • Bewerber, die verheiratet sind oder ein eigenes Kind zu versorgen haben und an der nächstgelegensten Hochschule studieren wollen
  • Bewerber mit einem Sonderantrag
  • Bewerber die bei ihren Eltern oder Pflegeeltern gemeldet sind und an die dem Wohnort nächstgelegenste Hochschule wollen
  • Bewerber, für die die ersten vier Kriterien nicht zutreffen, und somit die geringste Bindung zum gewünschten Studienort haben