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World Treatment Organisation (WTO) - Referat



Ziele, Regeln und Institutionen der Welthandelsordnung im Rahmen der WTO

Ziele:
--> Freihandel (weltweiter Handel ohne Hemmnisse)
--> Einhaltung gemeinsamer Prinzipien:
--> Abbau von Handelsbeschränkungen (Protektionismus)
--> Prinzip der Meistbegünstigung
--> Prinzip der Nichtdiskriminierung
--> Prinzip der Inländerbehandlung
--> Prinzip der Transparenz
--> Prinzip der Konsensentscheidung
--> Prinzip der formalen Gleichheit

Regeln:
--> Einhaltung der genannten Prinzipien
--> Einhaltung bestimmter Abkommen (Güter- Zollabkommen, Dienstleistungsabkommen, Abkommen für geistiges Eigentum)
--> Entwicklungsländer sind von der Regelung der gleichwertigen Gegenleistungen ausgenommen

Institutionen:
--> WTO also einzige international anerkannte Vertragsorganisation (194 Mitgliedsstaaten, 21 Staaten im Beitritt)
--> Nachfolgeorganisation des GATT
--> Dispute Settlement Body (DSB) – Regelung bei Handelskonflikten
--> Ministerkonferenz
--> „Panel“ (internationale Handelsexperten)

Der „Handelskrieg“ zwischen den USA und China – Ein Fall für die WTO? Mögliche Klagegründe und Konfliktparteien sowie mögliche Maßnahmen der Konfliktlösungen durch die WTO:

Der Handelskonflikt zwischen den Großmächten USA und China hat sich über die letzten Jahre immer weiter zugespitzt. Unter Donald Trump hat die USA 2018 erstmals Strafzölle auf Einfuhren aus China erhoben und damit den Startschuss für den „Handelskrieg“ gegeben. Hintergrund war das Vorhaben, das Handelsbilanzdefizit der USA gegenüber China auszugleichen. Trump hatte China mehrfach den Diebstahl geistigen Eigentums vorgeworfen und seither wurden die Strafzölle auf Importware immer weiter erhöht. Hierbei hat man das Ziel verfolgt, die eigene Industrie zu stärken und dem Konkurrenzstaat überlegen zu sein. Bei den Konfliktparteien handelt es sich um Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO). Deren festgelegtes Ziel ist der weltweite Handel ohne Hemmnisse.

In dem Handelskonflikt zwischen den USA und China werden verbindliche Prinzipien dieser Organisation missachtet. So zum Beispiel das Prinzip der Meistbegünstigung und Gleichbehandlung. Dieses besagt, dass „alle Vorteile und Vergünstigungen (...) allen Mitgliedsstaaten gewährt werden müssen. So darf beispielsweise keine Ware wegen ihrer Herkunft aus einem Land zollpolitisch schlechter gestellt werden“.

Das zweite Prinzip meint die Gleichbehandlung „importierte(r) Produkte nach Überschreitung der Grenze. So dürfen keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben erhoben werden.
Zur Klärung des Handelskonfliktes zwischen den USA und China, würde ein Streitbeteiligungsverfahren eröffnet werden und der
Fall vor das zuständige Streitschlichtungsorgan, den DSB gehen. Da von einer Einigung der beiden Parteien nicht auszugehen ist, würde der Fall von internationalen Handelsexperten, dem sogenannten Panel, bewertet werden. Diese Entscheidung kann nur einstimmig vom DSB abgelehnt und nicht anderweitig angezweifelt werden. Die Einschätzung des Panels ist damit für beide Parteien bindend.

Klagegründe:
- USA erhöht sämtliche Strafzölle um 5%
- China erhöht Strafzölle
- gegenseitiges Hochschaukeln

Ziel: eigene Industrie stärken
- Produktion soll in den USA stattfinden
- Import und Export müssen ausgeglichen sein

Konfliktparteien:
- USA
- CHINA

Maßnahmen der Konfliktlösung:
- Streitschlichtungsverfahren vor dem DSB

Entscheidungs-/Durchsetzungsfähigkeit:
- Wenn das Berufungsgericht als letzte Instanz zu keinem Urteil kommt, verlieren die Regeln des WTO an Bedeutung (M7, Z.18ff)
- Änderung der Regeln (Versuch) durch die USA mithilfe von Strafzöllen Gerichte blockieren
- Berufungsgericht ist arbeitsunfähig
- mögliche Einführung eines Ersatzsystems (das jetzige funktioniert nicht)
- DSB agiert als Streitschlichtungsorgan
- Eröffnung eines solchen Streitfalles soll einfach sein (wenige Hürden)
- „Panel“ aus Handelsexperten überprüft den Fall
- DSB kann die Bewertung des Panel ablehnen
- Ministerkonferenz als höchstes Entscheidungsgremium
- Entscheidung erfolgt ausschließlich im Konsens
- Mehrheitsprinzip
- Drei-Viertel Mehrheit



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