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Wettbewerb und Monopol - Referat



Wettbewerb


Was ist Wettbewerb?

Ein anderes Wort für Wettbewerb ist auch Konkurrenz, Konkurrenz ist vorhanden wenn zwei Tatbestände oder Möglichkeiten zusammentreffen, übertragen auf die Wirtschaft also z.B. die Rivalität zwischen Marktteilnehmern um Marktanteile.


Aufgaben des Wettbewerbs

Ein funtionierender Wettbewerb beugt z.b. Machtstellungen / Monopolen vor. Desweiteren bewirkt ein Wettbewerb Preissenkungen und Qualitätssteigerungen.

Wie soll der Wettbewerb gesichert werden/Wettbewerbspolitische Maßnahmen

Um einen Wettbewerb zu gewährleisten gibt es mehrere Möglichkeiten.


Gesetzliche Grundlagen

Es gibt gesetzliche Grundlagen, wie z.B. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschraenkungen (GWB) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Durch das GWB sind die Behörden befugt Kartelle(vertragliche Vereinbarungen zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen mit dem Zweck, den Wettbewerb untereinander ganz oder teilweise auszuschliessen), abgestimmte Verhaltensweisen, sowie marktbeherrschende Unternehmenszusammenschluesse zu verbieten oder Bußgelder anzuordnen.

Marktbeherrschung liegt nach Paragraph 19 des GWB vor wenn ein Unternehmen ohne Wettbewerb ist, keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat. Zwei oder mehr Unternehmen sind marktbeherrschend wenn zwischen ihnen kein wesentlicher Wettbewerb besteht.

In dem Gesetz werden ebenfalls Vermutungstatbestände in From von Marktanteilen angestellt, ab wann ein Unternehmen marktbeherrschend ist. Bei Unternehmen ist dies der Fall wenn es über einen Martkanteil von mindestens einem Drittel verfügt, bei 2 oder mehr Unternehmen wenn drei oder weniger Unternhemen einen Martkanteil von 50% erreichen oder fünf oder weniger dieser Unternehmen einen Martkanteilvon 2/3 einnehmen.
Allerdings bietet das GWB nicht die Möglichkeit monopolistische Bereiche für den Wettbewerb zu öfnnen, es zielt eher auf den Erhalt offener Märkte.

Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sind z.B.:
- Irreführende Aussagen über Preise ( 1 Dose Bier 0,50€ 3 Dosen Bier 1,50€)
- Einsatz von Lockvogelangeboten und Nichteinhaltun gemachter Versprechen ( 1l Bier für 1€, aber nur in Verbindung mit einem Essen)
- Zusenden unbestellter Ware
- Missbrauch eines fremden geschützten Markennamens( Billig Cola in Coca Cola Flaschen verkaufen)


Regulierungsbehörde

Die Aufgabe der Regulierungsbehörde ist es auch nach der Liberalisierung der Post- und Telekommunikationsmärkte die Marktmachtstellung der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG zu kontrollieren und den neuen Wettbewerbern zur notwenidgen chancengleichheit zu verhelfen.


Kartellämter

Das Landeskartellamt und das Bundeskartellamt sind die wichtigsten Instrumente, da sie selbstständig tätig werden können und unabhängig sind.
Das Kartellrecht verbietet insbesondere:
-Preiskartelle (z.B. Festlegung von mindestpreisen)
-Gebietskartelle( Aufteilung konkurrenzfreier Absatzgebiete unter den beteiligten Unternehmen)
- Produktionskartelle ( Beschränkung und Aufteilung der Produktionsmengen bestimmter Güter)
- Quotenkartelle (Aufteilung von Angeboten und Aufträgen unter den Kartellmitgliedern nach vorher festgelegten Quoten)

Beispiele: 69 Unternehmen sprachen zwischen 1995 und 1998 ihre Presie für Transportbeton ab, bis ihr Kartell aufflog. Sie mussten insgesamt 189 Millionen € Bussgeld zahlen.

Allerdings lässt das Kartellrecht auch Ausnahmen zu. Dies geschieht wenn durch bestimmte Marktabsprachen der Wettbewerb zwar beeinträchtigt wird, dies aber gleichzeitig eine positive
Auswirkung hat ,die schwerer ins Gewicht fällt, als die Schädigung des Wettbewerbs(z.B. die gemeinsame Entsorgung von Altgeräten).
Alle Ausnahmekartelle müssen jedoch beim Kartellamt angemeldet werden.


Fusionskontrolle

Viele Firmen schließen sich zusammen um daraus Vorteile zu ziehen. Manchmal sind diese Fusionen aber auch schlicht notwendig.
Z.B. in der Pharmaindustrie ist die Forschung und Entwicklung von Medikamenten so aufwendig und teuer geworden, also schließen sich Unternehmen zusammen und reduzieren so die Kosten für den einzelnen. Neben diesem Kostengrund ist ein weiterer Grund eine höhere Marktposition zu erreichen. Die Fusionskontrolle hat das Ziel, durch Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen der Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung vorzubeugen.


Grenzen staatlicher Wettbewerbspolitik

Die oben genannten Maßnahmen weisen jedoch auch gewisse Schwächen auf.
Z.B. gibt es sehr viele Ausnahmeregelungen.
Bei der Fusionskontrolle sind die Rechtsnormen sehr großzügig festgelegt, Fusionen sind bis zu Grenze der Marktbeherrschung erlaubt.
Bei dem Begriff der Marktbeherrschung taucht schon das nächste Problem auf. Wann ist ein Unternehmen wirkluch marktbeherrschend? Um Marktanteile zu errechnen muss der Gesamtmarkt festgelegt werden. Wenn z.B. die Veltins Brauerei und die Moritz Fiege Brauerei fusionieren wollen, ist zu entscheiden ob dieses Großunternehmen nur in Konkurrenz zu anderen Biermarken oder auch im Wettbewerb mit allen alkoholischen Getränken (wie z.b. Sekt) steht. Man könnte auich noch weiter gehen und sich fragen ob Veltins- Fiege auch in konkurrenz zu z.B. Coca-Cola oder anderen Herstellern nicht- alkoholischer Getränke steht.
Ein weiteres Problem ist die Operationalisierbarkeit(theoretische Begriffe anwendbar zu machen).
Im Paragraph 19 über die Marktbeherrschung z.B. finden sich sehr ungenaue Begriffe. Unternehmen gelten als marktbeherrschend wenn sie keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt sind oder wenn sie im Vergleich zu den Konkurrenten über eine überragende Markstellung verfügen. Die Frage die sich stellt ist ob diese Begriffe überhaupt objektiv ausgelegt werden könne.
Ein weiteres Problem ist die schwierige Beweisführung. Es ist sehr schwer z.B. Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern nachzuweisen.
Beispiel: 3 deutsche Großbanken erhöhten 1979 ihre Sollzinsen am gleichen Tag um denselben Prozentsatz und wenige Tage später auch ihre Habenzinsen. Das Kartellamt musste das Verfahren wegen mangelnder Beweise einstellen.

Quelle(n) für dieses Referat: keine Angaben



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