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Wahlsystem zum Bundestag und Bundeskanzler in DE - Referat



Wer wählt den Bundestag?

- alle Volljaehrigen jedes vierte Jahr Politikerinnen und Politiker die für sie beurteilen
- diese Politiker befinden sich im Bundestag
- sie heissen auch Abgeordete
- jeder wahlberechtigte darf 2 Stimmen abgeben
- 1. Stimme Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (auch Direktmandat)
- durch relative Mehrheitswahl
- wer die meisten Stimmen bekommt, kommt in den BT
- 2. Stimme Wahl einer Partei (Landesliste)
- durch eine Verhältniswahl
- entscheidet über die Anzahl der Sitze einer Partei im BT

Wer viele Stimmen bekommt, darf auch viel mitbestimmen

- Abgeordnete diskutiereren viel über Probleme in der Welt
- zum Ende kommt meistens ein Vorschlag heraus wie es geregelt wird
- diesen Vorschlag bezeichnet man auch als Gestz
- da aber viele Abgeordnete mehr sagen können,
- gilt: wer die meisten Stimmen hat, bekommt die meisten Sitze


Bundeskanzler/ -rin

- Bundeskanzler gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes vom Bundestag gewählt
- (1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.4
- (2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.4
- (3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.4
- (4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.4
- 1. Wahlgang Bundespräsident vorschlagen -> einen Kandidaten
- Bundespräsident darf jeden vorschlagen
- wird er mit mehr als 50% der Stimmen der Abgeordneten gewählt
- Bundespräsident muss ihn zum Bundeskanzler ernennen

- 1. Wahlgang erfolglos
- 14 Tage Bundestag zeit um neuen zu wählen
- ohne Vorschlag vom Bundespräsidenten
- Vorschlagsrecht des Bundespräsidenten für den ersten Wahlgang verleiht damit nur formale Macht
- in den 14 Tagen so viele wahlen wie möglich stattfinden oder keine
- auch hier absolute Wahl


- keine erfolgreiche Wahl in 14 Tagen
- neue Wahl diesmal relative Wahl
- Erfolgte die Wahl mit Kanzlermehrheit, so muss der Bundespräsidenten ihn zum Bundeskanzler ernennen.
- Erfolgte die Wahl aber nur mit relativer Mehrheit, so hat der Bundespräsident die Wahl, ob er den Gewählten zum Bundeskanzler ernennt oder den Bundestag auflöst.





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