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Wahlen innerhalb einer Gemeinde - Referat



→ Wer kann zum Bürgermeister gewählt werden?
Die Wählbarkeit zum Bürgermeister richtet sich nach der Gemeindeordnung des Landes. Danach muss derjenige, der zum Bürgermeister gewählt werden möchte, Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein. Er darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Weiterhin muss er am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, wenn er ehrenamtlicher Bürgermeister werden will und am Wahltag das 21., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben, wenn er hauptamtlicher Bürgermeister werden will.
Angehörige des öffentlichen Dienstes sind ebenso wie andere Personen wählbar. Liegt jedoch ein Hinderungsgrund vor, muss sich der Gewählte zwischen seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst und dem Amt des Bürgermeisters nach erfolgter Wahl entscheiden.

→ Wie wird gewählt?
Als Bürgermeister ist derjenige gewählt, der mehr als 50% der gültigen Stimmen erhalten hat. Zur Wahl des Bürgermeisters hat jeder Wähler eine Stimme. Der Wähler gibt seine Stimme ab, indem er auf dem Stimmzettel den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet. Bürger, die nicht die Möglichkeit haben, am Wahltag ihrem Wahlrecht nachzukommen, können von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden ähnlich gewählt. Hierbei hat jeder Wähler drei Stimmen. Die Möglichkeiten bestehen darin, entweder einem Bewerber alle drei Stimmen zu geben oder die drei Stimmen mehreren Bewerbern desselben Wahlvorschlags beziehungsweise verschiedenen Wahlvorschlägen zu geben.

→ Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist jeder, der Deutscher oder Staatsangehöriger der Europäischen Union ist und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Gemeinde) wohnt, nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

→ Wo wird gewählt?
Das Wahlgebiet ist bei der Wahl des Bürgermeisters das Gebiet der Gemeinde. Gemeinden mit nicht mehr als 2.500 Einwohnern bilden in der Regel einen Wahlbezirk, größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Der Bürgermeister bestimmt für jeden Wahlbezirk ein Wahllokal.

→ Wie wird gezählt und wann findet eine Stichwahl statt?
Zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses ermittelt der Wahlausschuss die Verteilung der gültigen Stimmen auf die Bewerber. Hat bei mehreren Kandidaten kein Bewerber die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Die Stichwahl findet nach den Grundsätzen statt, die für die ursprüngliche Wahl galten. Hier ist derjenige gewählt, der die höchste Stimmenzahl für sich gewinnt.



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