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Urteil zum Thema Mindestlohn - Referat
Mindestlohn
Zu Beginn des kommenden Jahres wird der, von der neuen Regierung beschlossene Mindestlohn von 8,50€ eingeführt. Er gilt dann im ganzen Bundesgebiet für jeden, auch für in Deutschland arbeitende Ausländer.
Durch den Mindestlohn wäre eine faire Entlohnung für harte Arbeit möglich, welche heute oft nicht gegeben ist. Bei vielen Arbeitnehmern entspricht der Verdienst nicht der Arbeit, die sie erbringen und dies wird durch den Mindestlohn verhindert.
Dadurch gäbe es auch weniger Arbeitnehmer die Hartz-IV Aufstocker sind, denn durch den Mindestlohn erhalten sie dann einen fairen Stundenlohn der das Existenzminimum ermöglicht. Der Staat hätte dadurch weniger Ausgaben für Sozialleistungen.
Aufgrund des höheren Lohns sind mehr Arbeitnehmer dann steuer- und sozialversicherungspflichtig und dadurch würden die Einnahmen des Staates angekurbelt.
Einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn haben zudem die meisten anderen Länder, selbst die kapitalistischen Länder wie England und die USA. Deutschland sollte diesen Ländern also folgen um faire Verhältnisse zu ermöglichen.
Der Mindestlohn könnte außerdem der unfairen Umverteilung zwischen arm und reich entgegenwirken welche in Deutschland in den vergangenen Jahren zu einer immer größer werdender Kluft geworden ist.
Desweiteren fällt es Arbeitgebern durch den gesetzlich festgelegten Mindestlohn nicht mehr so leicht billige Arbeitskräfte auszunutzen. Ein Chef kann einem Angestellten also nicht mehr weniger als 8,50€ die Stunde bezahlen um daraus selbst Profit zu schlagen.
Andererseits könnten aber Arbeitgeber aus den Tarifverträgen aussteigen und dadurch könnten Arbeitnehmer die bisher mehr als 8,50€ Stundenvergütung erhalten auf diesen Lohn herabgesetzt werden. Dies gilt ebenfalls für Arbeiter ohne Tarifvertrag.
Da manche Betriebe durch den Mindestlohn mehr Ausgaben für Lohnauszahlungen haben sinkt deren Unternehmensgewinn, wodurch sie weniger Steuern zahlen müssen und dadurch nimmt der Staat weniger ein. Allerdings erhält der Staat aber auch die oben genannten zusätzlichen Einnahmen für Steuern und die Sozialkassen bzw. wie obig beschrieben muss der Staat weniger Geld für Aufstocker bezahlen.
Die Jugendarbeitslosigkeit könnte durch den Mindestlohn womöglich steigen, wenn Arbeitgeber nicht bereit sind für unerfahrene Arbeitskräfte für 8,50€ Stundenvergütung zu bezahlen. Allerdings gibt es hier im Gesetztext zum Mindestlohn eine Ausnahmeformulierung die bei unerfahrenen Berufsanfängern oder Auszubildenden, sowie Praktikanten gelten kann.
Für kleinere Betriebe, wie z.B. Friseurbetriebe kann der Mindestlohn eine Bedrohung darstellen, denn durch die Pflicht den Mindestlohn zu bezahlen könnten sie zu hohe Ausgaben machen müssen, sodass es sie möglicherweise sogar in die Insolvenz treibt. Jedoch gibt es eine Regelung die es kleinen Betrieben ermöglicht bis zum Jahresanfang 2017 den Lohn stufenweise dem Mindestlohn anzupassen und sich somit an die Ausgaben langsam gewöhnen. Einige Branchenmindestlöhne werden zudem ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt beibehalten.
Alles umfassend überwiegen meiner Meinung nach die Proargumente, da es zu fairen Lohnauszahlungen durch den Mindestlohn kommt. Die unfaire Umverteilung zwischen arm und reich kann verringert werden und die Arbeitnehmer sind nicht mehr so leicht auszunutzen. Daher empfinde ich es als eine korrekte Entscheidung den Mindestlohn einzuführen.
Der Zeitpunkt für die Einführung eines Mindestlohns ist zurzeit außerdem sehr passend, da die Arbeitsmarktsituation dafür sehr günstig ist. Die liegt daran, dass es in Deutschland noch nie so viele Arbeitnehmer steuer- und sozialpflichtig angestellt waren und eine vergleichsweise moderate Arbeitslosigkeit herrscht.
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