Lerntippsammlung Headergrafik
Linie
Abstandshalter

Suchbegriff:

Sterbehilfe - 2.Version - Referat



Definition
Sterbehilfe (auch griech. Euthanasie genannt) sind Handlungen, die eine Beschleunigung des Sterbeprozesses oder die Herbeiführung des Todes bei unheilbar Kranken oder Sterbenden bewirken.

In Deutschland wird die Bezeichnung Euthanasie wegen des euphemistischen Gebrauchs dieses Wortes durch die Nationalsozialisten weitgehend vermieden. Sie bezeichnen damit die Morde im Rahmen der sogenannten Rassenhygiene.

Zitate:
- Ich möchte gehen, wann ich möchte. Es ist geschmacklos, das Leben künstlich zu verlängern.
Albert Einstein, Einstein sagt, Alice Calaprice, Hrsg.

- Es gibt ein Recht, wonach wir einem Menschen das Leben nehmen, aber keines, wonach wir ihm das Sterben nehmen: dies ist nur Grausamkeit.
Friedrich Nietzsche, Werke I - Menschliches, Allzumenschliches

- Leben, das keine Freiheit mehr hat, ist kein Leben
unbekannt

- Wer mich wirklich liebt, wird mir dabei helfen das Leben zu nehmen, das heißt Liebe
unbekannt

Arten

Aktive Sterbehilfe:

Bei der aktiven Sterbehilfe verabreicht jemand einem Patienten ein unmittelbar tödlich wirkendes Mittel. Z.B eine Überdosis eines Schmerz- und Beruhigungsmittels, Narkosemittels, Muskelrelaxans, Insulin, durch Kaliuminjektion oder einer Kombination davon. Bei dieser Methode nimmt der Patient die Mittel nicht selbst zu, sondern es wird dem Patienten von außen „aktiv“ zugeführt. (Das ist der Unterschied zum assistierten Suizid). Diese Methode führt unmittelbar und kurzfristig zum Tod.

Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland in Österreich und in der Schweiz ausnahmslos verboten.
(Deutschland: (§ 216 des Strafgesetzbuches))
(Österreich: (§ 75, § 77, § 78 des Strafgesetzbuches))
(Schweiz: (Art. 111, Art. 113, Art. 114 des Strafgesetzbuches)).

Weltweit ist nur in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und im US-Bundesstaat Oregon erlaubt.

Wird allerdings das tödliche Medikament nicht direkt der Person verabreicht, sondern nimmt die Person das Medikament freiwillig selbst ein, so spricht man gemäß Schweizer und deutscher Rechtsauffassung von keiner Sterbehilfe. In diesem Fall würde man von der Beihilfe zu Selbsttötung sprechen.

Passive Sterbehilfe:

Die meisten Ärzte sprechen ungern von passiver Sterbehilfe, sondern bevorzugen den Begriff Sterbebegleitung (vgl. „Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung“). Dieser Begriff beschreibt den Verzicht auf lebensverlängerten Maßnahmen oder den Abbruch einer solchen Behandlung bei unheilbar Kranken. Die Ärzte müssen dann z.B. auf künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Bluttransfusion oder Flüssigkeitszufuhr verzichten.

In Deutschland ist die passive Sterbehilfe nicht Strafbar, wenn auf Wunsch der Patienten verlangt wird, dass keine Behandlungen mehr stattfinden sollen.

Mit dieser Methode lässt der Arzt den natürlichen Krankheitsverlauf zu, führt aber nicht den Tod eines Patienten künstlich früher herbei.

Indirekte Sterbehilfe:

Die indirekte Sterbehilfe bezeichnet den Eingriff, die die Schmerzen eines unheilbar Kranken lindern sollen, aber unbeabsichtigt auch das Leben verkürzen können. Dies erfolgt in Krankenhäusern regelmäßig mit Morphin im Endstadium der Krebserkrankungen.

In Deutschland ist diese Methode nicht strafbar.

Nach Ansicht des höchsten deutschen Strafgerichts kann sogar die Nichtverabreichung notwendiger Schmerzmittel mit der Begründung, keinen vorzeitigen Tod herbeiführen zu wollen, als Körperverletzung (§ 223 bis § 233 Strafgesetzbuch) oder unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Strafgesetzbuch) bestraft werden (vgl. Palliativmedizin).

Beihilfe zum Suizid (assistierten Suizid):
Dieser Begriff wird verwendet, wenn eine Sterbehilfeorganisation, ein Arzt oder andere Personen dem Sterbewilligen ein tödliches Medikament besorgen, es aber nicht selbst verabreichen.

Die Helfer machen sich nicht strafbar, weil Suizid kein Strafbestand ist. Die Beihilfe zum Suizid ist folglich auch nicht rechtswidrig. Sobald der Sterbende, das Medikament genommen hat, bewusstlos ist, müssten nach deutschem Recht die Helfer jedoch versuchen, das Leben des Sterbenden zu retten. Ansonsten droht die Straftat: unterlassene Hilfeleistung.

/> In Deutschland ist es für die Ärzte verboten Beihilfe zum Suizid zu leisten.

Kritisiert wird an der Beihilfe zum Suizid, dass der Sterbewunsch oft Ausdruck einer vom Patienten empfundenen Ausweglosigkeit ist und bei gezielter Versorgung der Patient diesen Weg nicht gehen wollen würden

Orte an dem Sterbehilfe geleistet wird:

Zuhause
Die meisten Patienten bevorzugen es in einer gewohnten Umgebung, am bestem im eigenen Haus zu sterben. Das Problem allerdings, die Angehörigen müssen sich dem Sterbendem anpassen und die ganze Aufmerksamkeit ihm schenken. Notwendige Pflegeaufgaben wie z.B.: das Ansetzen einer Spritze können unter Umständen von der Familie übernommen werden.

An oberster Stelle steht nach wie vor die pädagogische Betreuung, wobei es besonders wichtig ist viel mit der Person zu reden. Denn oft ist er der Fall, dass die Angehörigen aus Gründen wie Trauer oder Moral sich nicht der Arbeit voll und ganz widmen können.

Im Hospiz
Ein Hospiz (lat. Hospitium „Herberge“) ist ein Ort für Sterbende, an dem sie auf dem letzten Weg ihres Lebens begleitet werden. Hospiz wird meist als eine stationäre Pflegeeinrichtung bezeichnet, die meist über nur wenige Betten verfügt und ähnlich wie ein kleines Pflegeheim organisiert ist. Hospize haben sich zu Aufgabe gemacht, Kranke in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten. Sie werden in diesem Zeitraum sowohl körperlich als auch seelisch betreut. Falls die Patienten körperliche Schmerzen aufweisen, so werden sie mit den Mitteln der modernen Medizin behandelt, welches keine Wirkung auf die Lebensdauer hat.

Intensivstation
Intensivstation (Abkürzung ITS) ist ein Krankenhaus, wo sich Patienten mit schweren bis lebensbedrohlichen Krankheiten oder Verletzungen intensivmedizinisch behandelt lassen. Dort werden die todkranken Patienten mit Hilfe künstlicher Ernährung und Beatmung, sowie Kanülenlegung für gelähmte Körperteile etc. behandelt. Diese Maßnahmen verursachen oft Schmerzen, die wiederum mit Schmerz- und Beruhigungsmitteln gelidert werden. An diesem Ort werden die Sterbenden nicht physisch behandelt, da man die Aufmerksamkeit dem Körper widmet. Persönliche Gegenstände werden dem Patienten entzogen und eine heimische Atmosphäre ist ihnen verboten, das er durch Keime des unsterilen Umfeldes sterben könnte.

Sterbehilfe
Was sagen die Religionen dazu?

Islam
Sterbehilfe ist im Islam nicht erlaubt.
Nur Allah darf Leben geben und Leben nehmen. Es ist verboten sich selbst oder einen anderen zu töten.
Das Leben ist heilig und soll geschützt werden.

Judentum
Für Juden gilt auch, das Leben ist heilig und muss geschützt werden. Allerdings wenn ein Mensch im Sterben liegt, soll man sein Leiden nicht künstlich verlängern.
Aktive Sterbehilfe wird mit Mord gleichgesetzt. (Verboten)
Passive Sterbehilfe, z.B. das Abschalten von Geräten, ist erlaubt.
Die Seele, die den sterbenden Körper verlassen will, soll nicht daran gehindert werden.

Christentum
Entscheidungen über Leben und Tod bleibt allein Gott überlassen.
Nur Gott darf das Leben beenden.

Quellenangabe
http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe
http://www.drze.de/im-blickpunkt/sterbehilfe
https://www.planet-wissen.de/alltag_gesundheit/tod_und_trauer/sterben/sterbehilfe.jsp
http://www.hospiz-weinsberg.de/sthi_jur.htm
http://www.drze.de/im-blickpunkt/sterbehilfe/rechtliche-regelungen
http://lernecke.net/referate/referat-hausarbeit-religion-sterbehilfe/
http://www.schulstoff.net/sterbehilfe~pro~contra~argumente~ethik-59.htm
http://www.religio.eu/thema-tod-sterbehilfe.html



Kommentare zum Referat Sterbehilfe - 2.Version: