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Stellung des Bundeskanzlers im dt. Regierungssystem - Referat



I.Die Stellung des Bundeskanzlers/ der Bundeskanzlerin im deutschen Regierungssystem
- Bedeutung, Macht und Zuständigkeiten des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin –

„Der Bundeskanzler ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland. Er bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik der Bundesregierung.“
In: Bundeskanzler (Deutschland): aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie; S.1; Literaturverzeichnis I. a)

Er ist faktisch der mächtigste deutsche Politiker, obwohl er protokollarisch nach dem Bun-despräsidenten (Staatsoberhaupt) und dem Bundestagspräsidenten nur an dritter Stelle steht. Der Bundeskanzler wird nicht vom Volk direkt, sondern vom Bundestag gewählt und kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum während einer Legislativperiode abgewählt werden.
Bisherige Bundeskanzler der Bundesrepublik:
1. Konrad Adenauer (1949 – 1963)
2. Ludwig Erhard (1963 – 1966)
3. Kurt Georg Kiesinger (1966 – 1969)
4. Willy Brandt (1969 – 1974)
5. Helmut Schmidt (1974 – 1982)
6. Helmut Kohl (1982 – 1998)
7. Gerhard Schröder (1998 – 2005)
8. Angela Merkel (seit 2005)

a) Stellung des Kanzlers im Kaiserreich und Weimarer Republik
Am Hof war der Kanzler der Leiter der Kanzlei (Schreibstube) des Kaisers, Königs oder Fürsten und hatte unter allen Bediensteten die höchste Autorität (auctoritas). Seit dem Norddeutschen Bund wurde der Regierungschef „Bundeskanzler“, im Kaiserreich und Weimarer Republik „Reichskanzler“ genannt. Im Bezug auf die Stellung im Staat sind Reichskanzler und Bundeskanzler (heute) allerdings nicht vergleichbar.
Der Reichskanzler im Kaiserreich war nur dem Kaiser verantwortlich, der ihn ernannte und auch entließ, ohne dass der Reichstag gefragt werden musste. So war er vom Kaiser abhängig, konnte nicht unmittelbar Einfluss auf Gesetze nehmen, sogar nicht einmal in als `Reichskanzler` vor dem Reichstag sprechen.
In der Weimarer Republik ernannte und entließ der Reichspräsident den Reichskanzler, der zurücktreten musste, wenn er das Vertrauen im Reichstag verlor, ohne dass gleichzeitig ein Nachfolger gewählt werden musste. So war seine Position recht schwach, da er einem starken Reichspräsidenten gegenüberstand und in Krisenzeiten nicht allein handeln konnte. Die schlechten Erfahrungen aus dieser Zeit haben die Verfasser des Grundgesetzes dazu bewegt, die Stellung des Bundeskanzlers durch die Bestimmungen zur Wahl des Kanzlers, das konstruktive Misstrauensvotum und die Vertauensfrage zu stärken.

b) Die Stellung des Bundeskanzlers heute

Die Stellung des Bundeskanzlers ist im Vergleich zu früher deutlich gestärkt. Damit wird die Stabilität der Bundesregierung erhöht.

Der Bundeskanzler führt die Bundesregierung an, die Deutschland nach innen und außen vertritt. Gewählt wird der Bundeskanzler – auf Vorschlag des Bundespräsidenten – vom Bundestag. Erhält der Kandidat dort die absolute Mehrheit, muss ihn der Bundespräsident ernennen. Nur wenn der Bundeskanzler in einer zweiten Wahlphase nicht mit absoluter Mehrheit und in einer dritten Wahlphase nur mit einfacher Mehrheit gewählt wird, hätte der Bundespräsident neben der Ernennung zusätzlich die Möglichkeit, den Bundestag aufzulösen. Dieser Fall trat allerdings bis heute nie ein.
Fazit: Ohne Zustimmung des Bundestages kann der Bundespräsident niemanden zum Bundeskanzler ernennen.

Zum anderen kann der Bundestag dem Kanzler das Misstrauen nur aussprechen, wenn er gleichzeitig einen Nachfolger wählt à konstruktives Misstrauensvotum (Art.67 Abs.1 GG) So können sich keine unechten Mehrheiten bilden, die nur den Zweck haben, die Regierung zu stürzen ohne eine neue mehrheitsfähige Regierung zu bilden. Dies war in der Weimarer Republik oft geschehen und führte zu häufigen Wechseln der Reichskanzler und zu Instabilität.
Das konstruktive Misstrauensvotum ist bisher zweimal durchgeführt worden:
- 1972 versuchte die CDU/CSU-Fraktion erfolglos Bundeskanzler Willy Brandt zu stürzen und Rainer Barzel zum Kanzler zu wählen.
- 1982 stürzten CDU/CSU und FDP gemeinsam Bundeskanzler Helmut Schmitt. Helmut Kohl wurde zum neuen Bundeskanzler.
Fazit: Der Bundeskanzler kann nur gestürzt werden, wenn sich eine Mehrheit gleichzeitig auf einen Nachfolger für ihn geeinigt hat.

Weiter schlägt der Bundeskanzler nach Art.64 GG dem Bundespräsidenten die Bundesminister vor, der sie ernennen muss. Dem Bundespräsidenten steht nur ein formales Prüfungsrecht zu. Selbst der Bundestag hat hier kein Mitspracherecht. Auch bei der Entlassung von Ministern liegt die Entscheidung nur beim Bundeskanzler. Er kann einen Minister sogar gegen dessen ausdrücklichen Willen entlassen (z.B. Entlassung von Verteidigungsminister Scharping durch Bundeskanzler Schröder 2002). Der Bundestag kann die Minister nur mit dem Bundeskanzler gemeinsam durch ein konstruktives Misstrauensvotum stürzen (s.o.). Allerdings wird ein Minister vermutlich selbst zurücktreten, wenn er feststellt, dass die Mehrheit des Bundestages oder der Regierung ihm nicht das Vertrauen ausspricht.
Fazit: Der Kanzler besitzt das Recht der Kabinettsbildung.
„In letzter Instanz hängt jeder Bundesminister vom Vertrauen des Kanzlers ab.“ , meint
Bernd Guggenberger in u.a. Werk.
in: Die Stellung des Bundeskanzlers und der weiteren Regierungsmitglieder im dt. Regierungssystem; Literaturverzeichnis III d)
Zitat aus: Guggenberger Bernd, Bundeskanzler, in: Uwe Andersen/Wichard Woyke (Hg): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1997, S.46

Die Amtsdauer des Bundeskanzlers endet nur vorzeitig bei Rücktritt oder Tod, bzw. beim Zusammentritt eines neuen Bundestages (Art.69 Abs.2 GG),durch ein konstruktives Miss-trauensvotum oder wenn eine vom Bundeskanzler gestellte Vertrauensfrage an den Bun-destag abgelehnt wird und der Bundespräsident den Bundestag daraufhin auflöst (Art. 68 GG).

Glaubt der Bundeskanzler, dass nicht mehr die Mehrheit des Bundestags hinter seiner Politik steht, so zwingt er durch Stellen der Vertrauensfrage den Bundestag zum Handeln. Dadurch dass er die Vertrauensfrage auch mit einer Sachentscheidung – z.B. einem Gesetzentwurf – verbinden kann, kann er selbst nur bei Androhung der Vertrauensfrage Druck auf die Abgeordneten der Koalition ausüben und Abweichler disziplinieren. Diese müssen sich nun fragen, ob sie insgesamt noch bereit sind, die Politik des Kanzlers weiter mitzutragen oder zu riskieren, dass der Bundestag aufgelöst wird.
Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes darf die Vertrauensfrage nur dann mit dem Ziel der Auflösung des Bundestags gestellt werden, wenn eine „echte“Regierungskrise vorliegt.

Dies wurde im Frühjahr 2005 bei der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Schröder von einigen in Frage gestellt, die Auflösung des Bundestages vom Bundespräsidenten aber nach längerer Bedenkzeit jedoch durchgeführt und vom Bundesverfassungsgericht legitimiert.
Die Vertrauensfrage wurde bisher 5 mal gestellt:
-echte Vertrauensfragen: Schmidt 1982 und Schröder 2001(Afganistaneinsatz)
-Vertrauensfrage zur Auflösung des Bundestages: Brandt 1972; Kohl 1982; Schröder 2005)
Fazit: Mit der Vertrauensfrage kann der Bundeskanzler Druck auf die Abgeordneten der Koalition ausüben und die Fraktionsdisziplin wieder herstellen.

Nicht zuletzt hat der Bundeskanzler nach Artikel 65 Abs.1 GG die Richtlinienkompetenz.
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.“ Welche Fragen er aufgreift und wie stark er Einfluss nimmt liegt in seinem Ermessen, es können grundlegende Entscheidungen der Politik sein oder Einzelfälle von großer Wich-tigkeit betreffen. Äußerungen des Kanzlers werden in der Öffentlichkeit stark beachtet. Äußert er sich anders als ein zuständiger Fachminister, so hat dieser oft das Nachsehen und wird intern oder gar öffentlich aufgrund schlechter Teamarbeit gerügt.
Ist der Bundeskanzler auch gleichzeitig Parteivorsitzender, ist seine Position natürlich noch stärker. Allerdings hängt die Machtfülle des Kanzlers natürlich auch von seiner Persön-lichkeit ab. Konrad Adenauer nutzte die Richtlinienkompetenz sehr stark aus, bei den nachfolgenden Kanzlern nahm die Machtfülle sehr stark ab, während Kurt-Georg Kiesinger als „der wandelnde Vermittlungsausschuss“ bezeichnet wurde.
Fazit: Die Richtlinienkompetenz verleiht dem Bundeskanzler eine große Machtfülle.
Er allein bestimmt die Richtlinien der Politik und er allein trägt hierfür die Verantwortung.

Zusätzlich zur Richtungskompetenz hat der Bundeskanzler auch eine Leitungskompetenz. Er leitet die Kabinettsitzungen, die vom Bundeskanzleramt vorbereitet werden.
Auch liegt die Organisationsgewalt für die Bundesregierung beim Kanzler. Der Kanzler legt fest, wie viele Ministerien errichtet werden und bestimmt auch deren Zuständigkeiten. So wird ein langwieriges Verfahren verhindert, wenn z.B. ein Minister ausscheidet. Ohne Einwilligung des Parlaments kann er einen neuen Minister ernennen, die Struktur der Ministerien verändern und kann so flexibel und situationsangepasst handeln.
Außer dem Bundeskanzleramt unterstehen ihm auch das Bundespresseamt und der Bundesnachrichtendienst (BND) direkt. Im Verteidigungsfall hat er auch den Oberbefehl über die Streitkräfte inne.
Fazit: Leitungskompetenz und Organisationsgewalt geben dem Bundeskanzler innerhalb der Regierung (Kabinett) viel Macht.

Die bisher aufgeführten Punkte könnten den Eindruck vermitteln, der Bundeskanzler hätte eine übergroße Machtfülle. So ist zu fragen, wie viel Macht er tatsächlich hat und auf wen bzw. aus welchen Gründen er Rücksicht nehmen muss.

Der Bundeskanzler bestimmt zwar die Richtlinien der Politik, doch leiten die Bundes-minister ihre Ministerien in eigener Verantwortung -->Ressortprinzip (Art. 65 GG).
Der Bundeskanzler kann hier nicht ohne weiteres eingreifen und versuchen, seine Meinung durchzusetzen. Allerdings muss er über alle wichtigen Vorhaben informiert werden. Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Regierungsmitglieder werden vom Kabinett gemeinsam entschieden --> Kollegialprinzip. Einer Entscheidung des Kabinetts muss sich der Bundeskanzler fügen. Doch auch in der Richtlinienkompetenz ist der Kanzler nicht völlig frei, denn meistens muss er auf den Koalitionspartner Rücksicht nehmen. Selbst wenn er sich auf die Unterstützung in seiner eigenen Partei sicher sein kann, muss der Koalitionspartner – auch wenn er viel kleiner ist – zustimmen.
Der Bundeskanzler ist so auch bei der Regierungsbildung nicht wirklich souverän. In den Koalitionsverhandlungen vor der Regierungsbildung werden die wichtigsten Richtlinien festgelegt, an die er sich dann auch halten muss, will er den Zusammenhalt der Regierungskoalition nicht gefährden. Auch wird dort die Zahl der Ministerien und die Verteilung der Ministerposten gemeinsam festgelegt. Entlassungen von Ministern können meist nur mit Zustimmung der Koalitionspartners durchgeführt werden. Oft werden Kompromisse aus-gehandelt und wichtige Entscheidungen und Gesetzesvorhaben für die folgende Legislativperiode festgezurrt.
Aber auch in seiner eigenen Partei kann er nicht diktatorisch handeln, auch innerparteilich muss er auf Ausgleich bedacht sein. Da er meist ein hohes Parteiamt ausübt, muss er sich hier auch regelmäßig der Wahl stellen. Beschlüsse des Parteitages der eigenen Partei sind auch für ihn relevant. Eine Niederlage in der eigenen Partei führt natürlich auch zu Auto-ritätsverlust, vor allem hat es einen Verlust im Ansehen
in der Bevölkerung zur Folge. Ein Bundeskanzler mit geringer Unterstützung in der eigenen Partei hätte auf Dauer kaum Chancen seine Politik fortzusetzen, denn trotz Fraktionsdisziplin ist jeder Bundestags-abgeordnete in seiner Entscheidung frei.

Fazit: Die politischen Rahmenbedingungen beschränken die Macht des Bundeskanzlers.

c) Abschließende Beurteilung
Nach Ansicht der meisten Politikwissenschaftler hat es sich bewährt, dass der Bundes-kanzler nicht vom Bundestag unabhängig ist.
Dies und seine starke Position hat dafür gesorgt, dass in der Bundesrepublik im Gegensatz zur Weimarer Republik Kontinuität und Stabilität herrscht. Die bisherigen Bundeskanzler sind im Schnitt ca. 8 Jahre im Amt. Helmut Kohl erreichte sogar eine Amtszeit von 16 Jahren. Gelegentlich wird dies auch kritisiert und den Bundeskanzlern vorgeworfen, sie würden sich für unverzichtbar halten bzw. auf Macht versessen zu sein. So kommt immer wieder die Diskussion auf, die Amtszeit - wie in den USA - auf 8 Jahre zu beschränken.
Die Position des Bundeskanzlers und seine Machtfülle ist stark, denkt man v.a. an die Art der Amtseinsetzung bzw. die erschwerte Absetzung, sowie an die Kabinettsbildung. Im Vergleich zum Reichspräsidenten der Weimarer Republik oder zum Präsidenten der Vereinigten Staaten ist seine Machtfülle jedoch gering.
Bundespräsident Herzog meinte einmal, das Grundgesetz sei ein Glücksfall für Deutschland. Dieser Satz kann sicher auch auf das Amt des Bundeskanzlers bezogen werden.

II. Wie mächtig ist Angela Merkel als Kanzlerin der Großen Koalition?
In der Bundestagswahl im September 2005 gingen SPD und CDU fast gleich stark mit ca. 35% hervor, der Vorsprung der CDU betrug nur weniger als 1 % vor der SPD. Nachdem weder eine schwarz-gelbe (Union/FDP), noch eine rote-grüne Koalition eine Mehrheit im Bundestag hatte und in den Sondierungsgesprächen andere Koalitionen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zustande kamen (z.B. Jamaika – schwarz-gelb-grün), blieb außer Neuwahlen – die keiner eigentlich wollte – nur die Möglichkeit einer Großen Koalition.
Doch kaum hatten die ersten Gespräche begonnen, wurde von der SPD, ja sogar von der Schwesterpartei CSU, die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin angezweifelt. Im ZDF machte der damalige SPD-Chef Franz Müntefering deutlich: „ Die Anwendung der Richtlinie, die ist nicht lebenswirklich. Wer das macht in einer Koalition, der weiß, dass die Koalition am Ende ist.“ (N24 vom 11.10.2005). Edmund Stoiber, der CSU Chef, äußerte sich ähnlich und sprach davon, dass die Kanzlerin >kein klassisches Direktions – und Weisungsrecht habe< (Analyse web.de 12.10.2005), was fast schon einer Aussage gleichkommt, er nehme keine Weisungen einer Kanzlerin Merkel als Minister an. Die Parteivorsitzenden wollten also auf gleicher Hohe mit der Kanzlerin stehen und betonten:
>Alle sind für alles verantwortlich< „Natürlich trägt die Kanzlerin eine besondere Verantwortung. Aber man muss das als gemeinsame Aufgabe sehen!“ erklärte Stoiber (Analyse web.de 12.10.2005). Auch CDU-Vize Annette Schavan meinte, Angela Merkel werde die Richtlinienkompetenz „in kollegialer Form“ wahrnehmen, „wie das für moderne Führung üblich ist“ (N24 von 11.10.2005). Wird die Große Koalition also vom Koalitions-ausschuss regiert, der mindestens einmal im Monat zusammentritt? Dies fragt zumindest die Berliner Morgenpost am 12. Oktober 2005. Die Diskussionen darüber endeten aber relativ schnell, denn SPD-Chef Müntefering trat vom Parteivorsitz der SPD zurück, nachdem er seine Personalvorstellungen auf dem Parteitag nicht durchsetzen konnte (Wahl von Andrea Nahles, einer Parteilinken). Auch Edmund Stoiber verzichtete daraufhin auf einen Ministerposten und entschied sich, weiter Ministerpräsident in Bayern zu bleiben. Meiner Meinung nach wurde dadurch aber die Position von Angela Merkel in der Regierung deutlich gestärkt, denn sie wurde in der CDU mit überragender Mehrheit im Parteivorsitz bestätigt.
Die Koalitionsverhandlungen gingen weiter. Von den Ankündigungen der CDU vor der Wahl (wie z.B. Abbau bei Kündigungsschutz, Mitbestimmung ......) blieb nicht mehr viel übrig, da die SPD sehr stark ihre soziale Komponente betonte und durchsetzte. Zudem erhielt die SPD in der Koalition 8 Ministerposten, darunter die wichtigen Reformministerien Arbeit, Soziales und Finanzen. Die CDU/CSU erhielt nur 6 Ministerien, dazu die Kanzlerin und den Kanzleramtsminister. So stehen sie auch hier auf gleicher Augenhöhe. „Es zeichnet sich ab, dass die CDU-Kanzlerin der SPD in Personalfragen nur sehr wenig reinzureden hat“ (Analyse web.de.12.10.2005). Auch in die Arbeit der von der SPD besetzten Ministerien wird sie sich kaum einmischen könnenàRessortprinzip. Allerdings hat die SPD gerade die Ministerien bekommen, die heute die größten Probleme zu bewältigen haben (z.B.: Finanzen: „25 Millliarden Loch“; Arbeit: hohe Arbeitslosenquote, Probleme der Hartz-IV-Reform; Soziales: Rentenreform). In der Gesundheitspolitik konnte keine Einigung erzielt werden. Die Standpunkte lagen zu weit auseinander. Dieses Thema wurde ausgeklammert und soll im Laufe dieses Jahres in Angriff genommen werden.
Von der Bewältigung dieser Probleme wird meiner Meinung nach der Erfolg oder Misserfolg der Großen Koalition abhängen, so dass Kanzlerin Merkel doch sehr stark mit der SPD kooperieren und zusammenarbeiten muss, denn am Erfolg wird sie gemessen werden und damit steigt oder fällt auch ihr Ansehen in der Öffentlichkeit. Nach 2 Monaten erhalten die Große Koalition und Angela Merkel viel Zuspruch (vgl. ZDF-Politbarometer v.13.1.2006). Bisher scheint die Zusammenarbeit in der Koalition gut zu funktionieren, denn Kritik am Koalitionsvertrag oder gar an der Person der Bundeskanzlerin war in letzter Zeit kaum zu hören. Kleinere Unstimmigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten kamen bisher meist von Länderseite (z.B. Atomkraft), wurden aber bisher nicht hoch-gespielt und größtenteils sachlich kommentiert.
Zur Durchsetzung wichtiger Reformvorhaben hat Kanzlerin Merkel eine große Mehrheit im Bundestag hinter sich. 397 Abgeordnete stimmten bei der Kanzlerwahl für sie (absolute Mehrheit 308), so viele Stimmen konnte noch kein Kanzler jemals erreichen. Allerdings stimmten 51 Abgeordnete der SPD nicht für sie. Zudem hat die Union auch die Mehrheit im Bundesrat, so dass sich jetzt die einmalige Chance bietet, wichtige Gesetzesvorhaben durchzubringen, ohne dass sie vom Bundesrat blockiert werden. Dies war in den letzten Jahren immer wieder passiert, was die Probleme des Landes nicht verringerte.
Zudem hat sich Angela Merkel bisher vor allem außenpolitisch überraschend gut präsentiert. Auf dem EU-Gipfel in Brüssel erhielt sie Lob quer durch alle politischen Lager. Sie war wesentlich daran beteiligt, dass es bei dem schwierigen Finanzstreit letztendlich zu einer Einigung kam. „Die neue Kanzlerin hat eine immens positive Rolle in den Verhandlungen gespielt“, erklärte Dänemarks Ministerpräsident. „Sie hat wirklich Eindruck hinterlassen“, bestätigte der luxemburgische Regierungschef (Tagesschau-Meldung vom 11.1.06). Auch die Beziehungen zu den USA (Antrittsbesuch in der letzten Woche) scheinen sich nun zu verbessern, die sich durch die Nichtbeteiligung Deutschlands am Irak-Krieg doch etwas abgekühlt hatten. Auch die „Russlandpolitik wird sachlicher“ überschreibt die Schwäbische Zeitung am 17.1.2006 ihren Kommentar. Angela Merkel hat so ihr Ansehen außenpolitisch, aber auch innenpolitisch gestärkt und ihre Macht damit sicher vergrößert. Auch in den Medien (Presse, Funk und Fernsehen)
ist Angela Merkel bisher von harscher Kritik verschont geblieben.
Nach einer so kurzen Amtszeit – 2 Monate – ist natürlich eine Bewertung nicht möglich. Überlegt man, welche Eigenschaften ein Bundeskanzler braucht, um erfolgreich sein zu können, stellt man fest, dass Angela Merkel doch einige gute Voraussetzungen mitbringt:
-Durchsetzungsvermögen: hat sie in den letzten Jahren in der CDU bewiesen
-Beliebtheit in der eigenen Partei: Parteivorsitz mit überwältigender Mehrheit
-Anerkennung über die eigene Partei hinaus (vgl. Politbarometer v. 13.1.06)
-Diplomatisches Geschick (erste Ansätze – s.o.)
Vielleicht fehlt es noch etwas an politischer Erfahrung, auch die Ausstrahlung ihres
Vorgängers hat sich noch lange nicht erreicht. Wie stark sie wirklich ist, wird sich allerdings erst dann zeigen, wenn größere Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte innerhalb der Koalition auftreten. Dann wird politisch geschicktes Handeln von Nöten
sein. Ein Prüfstein könnten die nicht gelösten Probleme bei der Kranken – bzw. Rentenversicherung werden..
Sollte sie allerdings ihre Chance nutzen und ihre Politik erfolgreich sein, wird sie sicher
ihre Macht und ihre Position innerhalb der Koalition und ihrer Partei weiter stärken können.


Literaturverzeichnis:
Folgende Literatur wurde zur Erstellung verwendet:
Kapitel I :


a)Bundeskanzler(Deutschland) aus: Wikipedia, der freien Enzyklopädie
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeskanzler
b)Der Bundeskanzler und die Bundesregierung, Aufgaben und Probleme
http://www.lerntippsammlung.de/Der-Bundeskanzler-und-die-Bundesregierung
c)Richtlinienkompetenz und Kollegialprinzip
http://www.netzwelt.de/lexikon/Bundeskanzler_(Deutschland)
d)Die Stellung des Bundeskanzlers und der weiteren Regierungsmitglieder im Deutschen Regierungssystem; Seminararbeit; Matthias Bill; 2001
http://www.hausarbeiten.de/fächer/vorschau/8977.html
e) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland



Kapitel II :
a)Streit um die Richtlinienkompetenz einer Bundeskanzlerin Angela Merkel
aus: Wikinews, der freien Nachrichtenseite
http://de.wikinews.org/wiki/Streit_um_Richtlinienkompetenz_einer_Bundeskanzlerin...
b)Analyse: Wie mächtig wird Angela Merkel sein?
http://portale.web.de/Schlagzeiler/News/msg/5974754
c)Wie mächtig darf Angela Merkel sein?
http://www..24.de/wahl-2005/index.php/n2005101109012600002
d)Wie viel Macht hat Kanzlerin Merkel?
Nikolaus Blome und Ansgar Graw; in: Berliner Morgenpost 12.Okt. 2005
e)Lob für Merkel als EU – Vermittlerin
vom 11.01.2006
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen
f)Viel Zuspruch für große Koalition und Angela Merkel
vom 25.11.2005
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt
g)Angela Merkel neue Nummer eins
ZDF Politbarometer
http://zdf.de/ZDFde/inhalt
h)p wie Politik
Schülerarbeitsbuch HS 9

Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Martin Koch



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