Lerntippsammlung Headergrafik
Linie
Abstandshalter

Suchbegriff:

Stammzellenforschung mit Embryonen - Referat



Stammzellenforschung mit Embryonen


Embryonale Stammzellen
- sind in der Lage sich in beliebige Gewebearten zu entwickeln
- werden nach ca. 5 Tagen aus der künstlich befruchteten Eizelle entnommen und in einer Zellkultur vermehrt
- Vorgänge ihrer Entwicklung bislang ungeklärt


Forschung
- wegen den Bedenken mit menschlichen Eizellen zu forschen wurden diese durch tierische Eizellen ersetzt
- Zellkerne mit menschlicher DNA werden in Eizellen von Kühen eingesetzt und herangezüchtet, um aus ihnen Stammzellen zu gewinnen, da tierisches Material unbegrenzt zur Verfügung steht
- diese Zellhybriden müssen nach 14 Tagen zerstört werden
- Erfolge bei der Injektion von Stammzellen in zerstörtes Hirngewebe bei Mäusen
→Gewebe wurde neu gebildet
- vor allem in China erlebt die Stammzellenforschung großen Auftrieb, da dort Abtreibungen völlig normal sind und den Forschern viel Material zur Verfügung steht

Vorteile
- neue Behandlungsmethoden für Krankheiten (Alzheimer, Diabetes)
- man verspricht sich Erfolge bei der Heilung von Organen
- neue Erkenntnisse über das Zellwachstum

Nachteile
- Embryo wird durch die Zellentnahme zerstört → ungeborenes Leben wird getötet
- man weiß noch nicht wie die Zellen sich verhalten
- Grenzen zwischen Mensch und Tier verwischen
→ moralische Bedenken „Monster“ zu erschaffen
- schwerer Eingriff in die Natur

Embryoschutzgesetz § 8

(1) Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an (…).
(2) In den ersten vierundzwanzig Stunden nach der Kernverschmelzung gilt die befruchtete menschliche Eizelle als entwicklungsfähig, es sei denn, dass schon vor Ablauf dieses Zeitraums festgestellt wird, dass sich diese nicht über das Einzellstadium hinaus zu entwickeln vermag.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

1. Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG). Die Schutzpflicht des Staates verbietet nicht nur unmittelbare staatliche Eingriffe in das sich entwickelnde Leben, sondern gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen.




Gesetzeslage

- in Deutschland ist die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken zwar verboten, der Import unter Auflagen jedoch erlaubt
- auch verboten ist die Herstellung so genannter Chimären (Mensch-Tier-Embryonen), Verstöße werden mit Haftstrafen bis zu 5 Jahren geahndet
- Großbritannien erlaubt die gesamten Forschungsmethoden uneingeschränkt, daher wurden dort auch die ersten Erfolge erzielt
- auch in China ist die Verwendung von menschlichen Embryonen erlaubt, da es durch die Geburtenregelung viele Abtreibungen gibt und somit genügend Material


Philosophen

Kant:
- keine Zustimmung, da die Embryonen nur als Mittel dienen würden und sie per Definition des Gesetztes schon als Individuum geltenun die Menschenwürde unantastbar ist

Bentham:
- durch die Forschung können vielen kranken Menschen geholfen werden, eine große Anzahl von Menschen wäre glücklich, daher Zustimmung

Mill:
- das Leben überhaupt hat ein sehr großen Stellenwert und bringt dem entstehenden Menschen garantiert eine große Qualität des Glücks, kein Zustimmung

Schopenhauer:
- keine Zustimmung, da er das Prinzip vertritt: „verletze niemanden, vielmehr hilf allen soweit du kannst“. So sollte ein anderer Weg gefunden werden diese Krankheiten zu heilen, außerdem würde er auch nicht die Forschung an tierischem Material befürworten, da er in seiner Ethik Tiere mit einschließt












Quellen

- http://freedomwatch.blog.de/2009/06/07/embryo-mensch-echter-liberaler-pro-lifer-6257016/
- www.stern.de
- www.focus.de
- http://de.wikipedia.org/wiki/Stammzelle

Dieses Referat wurde eingesandt vom User: guitarero



Kommentare zum Referat Stammzellenforschung mit Embryonen: