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Stabilitäts- und Wachstumspakt - Referat



Der Euro-Stabilitätspakt
Der Euro-Stabilitätspakt ist ein Pakt, der 1992 von den damaligen EU- Mitgliedstaaten beschlossen wurde, und mit vollem Namen Stabilitäts- und Wachstumspakt heißt. Er regelt die Neuverschuldung der Staaten, damit die Inflation stabil bleibt, und keine Unsicherheiten entstehen können. Wenn ein Staat der EU diesen Vertrag nicht einhält, also die Neuverschuldung eines Staats drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreitet, drohen Sanktionen (in diesem Fall Geldstrafen) in Form von 0,2 bis 0,5 % des Bruttoinlandsprodukt, oder ein Staat kann gezwungen werden in irgendeiner Form das Geld zurückzuzahlen (z.B. indem es seine Wertpapier verkauft). Die Sanktionen können allerdings nur von dem Ministerrat der EU mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn dem betroffenem Land ein außergewöhnliches Ereignis (z.B. eine Naturkatastrophe) widerfahren ist, bzw. das Land sich in einer schweren Wirtschaftskrise befindet. Es gibt bisher zwei Länder, die gegen den Euro-Stabilitätspakt verstoßen haben; das waren Frankreich und Deutschland (beide 2003). Die Staaten bekamen noch keine Sanktionen, da sie versprachen, 2005 den Pakt einzuhalten. Das Verfahren gegen diese Staaten wurde aber auf Eis gelegt, da sie, wider Erwarten 2005 den Pakt einhielten.



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