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Sozialstaat Deutschland - Referat



Sozialstaat Deutschland

Die Bundesländer erhalten vom Staat z.B. Arbeitslosengeld 2, Sozialversicherung, Steuererleichterungen, Kindegeld, Kinderhilfe etc.
Weil Deutschland seinen Bürgern viele sozielle hilfen bietet, ist Deutschland ein Sozialstaat.

Kranken- & Pflegeversicherung

Es gibt viele Träger der Krankenversicherung.Ein paar davon sind die allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), die Ersatzkrankenkasse z.B. Debeka, Barmer), Innungskrankenkassen und die Betriebskrankenkassen. Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt vollgende Leistungen im Bedarfsfall: Ambulante und Stationäre Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Krankengeld, Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Prävention.
Die Krankenkasse finanzieren diese Leistungen durch Beiträge von den Arbeitnehmern und den Arbeitgeber. Der Beitrag beträgt ca. 14,3% des Bruttoverdienstes.
Z.B. Klaus ist bei der AOK München Krankenversichert. Von seinem Bruttogehalt (580 €) werden ihm 13,6% abgezogen. Davon die Hälfte betragen 39.44€.
Es sind alle Personen, die krankenversichert sind (egal ob freiwillig oder Privat) pflegeversicherungspflichtig. Die Pflegekasse ist der Träger der Pflegeversicherung. Bei jeder (gesetzlichen) Krankenversicherung ist eine Pflegekasse errichtet worden.
Angenommen ihre Mutter benötigt 4 stunden täglich (3x) ihre Unterstützng bei Körperpflege und Ernährung.Und sie müssten auch ihre Einkäufe erledigen. Dann würde der medizinische Pflegedienst Pflegestufe 3 anordnen und sie bekämen als pflegende Person 410 €. Wenn Sie dann z.B. im Urlaub wären, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ein Pflegeheim für bis zu 4 Wochen pro Jahr.
Angenommen Sie sind als pflegender Haushaltsangehöriger nicht beschäftigt, sondern Hausfrau, gewährt ihnen die Pflegeversicherung die Rente-& unfallversicherung.
Wenn sie 580€ ausbilgungsvergütung bekommen, werden ihnen 1,7% das entspricht 4,93 € abgezogen.


Die gesetzliche Rentenversicherung

Der Anteil der erwerbsfähigen Personen an der Gesamtbevölkerung (1910) ist deutlich größer als der der Personen im Rentenalter. Es gibt mehr Personen im Alter zwischen 20 und 65 als Personen über 65 Jahren.

Das Verhältnis der erwerbsfähigen zur älteren Gerneration (2050) dürfte ausgeglichen sein. Es gibt gibt größenordnungsmäßig genau so viele Personen im Alter zwischen 20 und 65 wie Personen über 65 Jahren.

Aber welche Auswirkung hat eine solche Bevölkerungsentwicklung für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend dem Generationenvertrag?

Wenn es größenordnungsmäßig genauso viele Renter wie Beitragszahler gibt, dann fällt entsprechend dem Umlageverfahren aus jeden Beitragszahler ein Renter. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer (zusammen mit dem Arbeitgeber) mit seinen beiträgen die Rente einer Person finanzieren müsste!

Die sicherung der finanziellen Absicherung im Alter soll auf 3 Säulen basieren:

a) die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer, die Beamtenversorgung
b) die betriebliche Altersversicherung
c)die private Altersvorsorge

Arbeitnehmer und alle Auszubildenden, Pflegepersonen, Kindererziehende sowie bestimmte Gruppen Selbstständiger sind rentenversicherungspflichtig.

Rentenversicherungsträger sind z.B. Bundesversicherungsanstalten für Angestellte, Landesversicherungsanstalten für Arbeiter.
Es gibt aber auch kleinere Rentenversicherungsträger wie z.B. die Seekassen, Bundesknappschaft, Landwirtschaftliche Alterskassen, Bahnversicherungsanstalt.

Wenn sie 580 € Ausbildungsvergütung bekommen müssen sie 19,5% das sind 113,10€ davon die hälft als rentenversicherung bezahlen.


Die Hauptleistungen der geseztlichen Krankenversicherungen sind Altersrente, Hinterbliebenenrenten (Renten wegen Todes) und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Die Unfall- & Arbeitslosenversicherung


Im Bedarfsfall erbringt die Unfallversicherung Kosten für Heilbehandlungen, Verletztengeld, Kosten, Behandlung, Reha-Maßnahemn, spätere Berufshilfen, Umschulung oder Rente und die
Unterstützung bei der beruflichen und solzialen Wiedereingliederung.
Die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheit und Schulunfällen.
Die Träger der Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaft und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Die Unfallversicherung wird finaziert von den beiträgen der Arbeitgeber.
Um Arbeitslosengeld erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Arbeitslosen müssen beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sein, die Anwart Meldung beim Arbeitsamt -Erfüllung der Anwartschft (d.h. In den letzten 3 Jahren von der Arbeitslosmeldung muss der Arbeitnehmer mindestens 12 Monate oder 360 Kalendertage eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben), der Arbeitslose muss eine neue Stelle suchen und darf das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Das Arbeitslosengeld für einen Arbeitnehmer mit Kindern beträgt 67 % des Nettoarbeitslohnes.
Das Arbeitsamt erbringt noch viel mehr Leistungen für Arbeitslose. Z.B. Weiterbildungsförderung, Arbeitsvermittlung, Insolvenzgelgd, Überbrückungsgeld und Existenzgrndungszuschuss (Ich-AG)
Die Arbeitslsoenversicherung zahlt zusätzlich die Beiträge für die Kranken-, Pflege und
Rentenversicherung.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 6,5%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen jeweils die Hälfe.



Gesamtübung zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Die Beitragsbemessungsgrenze bildet eine Obergrenze bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als diese sog. Beitregsbemessungsgrenze, so wird der Beitragssatz der jeweiligen Sozialversicherung nur auf diese Obergrenze bezogen!

Höhe der Beitragsbemessungsgrenze 2005:

Renten-und Arbeitslosenversicherung der Arbeiter und Angestellten

West: 5.200 €/Monat (62.400 € /Jahr)
Ost: 4.400 €/Monat (52.800 €/Jahr)

Kranken-und Pflegeversicherung

West: 3.525 €/Monat (42.300€/Jahr)
Ost: 3.525 €/Monat (42.300€/Jahr)

Bei der Krankenversicherung gibt es außerdem eine Versicherungspflichtgrenze, d.h. Ab dieser Grenze sind die Versicherten von der versicherungspflicht entbunden (wer mehr verdient, darf aus der gesetzlichen Krankenkasse ausscheiden und in eine private Krankenkasse Wechseln).

Versicherungspflichtgrenze West: 3.900 €/Monat (46.800 €/Jahr)
Versicherungspflichtgrenze Ost: 3.900 €/Monat (46.800 €/Jahr)






Dieses Referat wurde eingesandt vom User: freche_teeniegöre



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