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Soziale Gerechtigkeit - 2.Version - Referat



Soziale Gerechtigkeit
Inhalt:
1. Defintion
2. Relative Gleichheit
3. Absolute Gleichheit
4. Gerechtigkeit als Chancengleichheit
5. Leistungsgerechtigkeit
6. Bedarfsgerechtigkeit

1. Definition:
- Regeln (gesellschaftlich wirksam und akzeptiert) liegen der Verteilung von Dienstleistungen und Produkten durch gesellschaftliche Institutionen an eine Vielzahl der Mitglieder der Gesellschaft zugrunde
- keine Verteilungsregeln innerhalb einer Familie oder ähnliches
- mehrere Ebenen:
--> in vielen gesellschaftlichen Einrichtungen (zum Beispiel Steuerklassen, gesetzliche Krankenversicherung)
--> in den Einstellungen der Mitglieder der Gesellschaft
--> im Verhalten der Mitglieder der Gesellschaft (z. B. bei politischer Partizipation)

2. Relative Gleichheit:
- Regel der Gerechtigkeit aus dem Bereich der Verteilungsgerechtigkeit
- geht von einer sozialen Ungleichverteilung aus diese ist bei Vorliegen spezifischer Gründe gerechtfertigt
- Gründe werden anhand der Kriterien Leistung und Bedarf bestimmt
- große Bedeutung besonders in Situationen, die leistungsorientiert sind und in denen die Effizienz der Leistung durch das Schaffen individueller Anreize für jeden Beteiligten kommt

3. Absolute Gleichheit:
- keine Unterschiede zwischen Bürgern bezüglich ihrer Rechte/Pflichten besonders bei der sozioökonomischen Lebens-/Einkommenslage
- Widersprüche:
--> mit den Prinzipien der demokratischen Gesellschaft
--> mit dem Bestand individueller Rechte
--> mit den Funktionsprinzipien der Marktwirtschaft

4. Gerechtigkeit als Chancengleichheit:
- selbstbestimmte Lebensgestaltung
- Chancen zum Zeitpunkt der Geburt sind gleich der Chancen beim Start ins Bildungssystem bzw. beim beruflichen Start
- Chancen sind sehr ungleich verteilt:
--> unterschiedliche angeborene Fähigkeiten
--> unterschiedliche Möglichkeiten der Bezugspersonen
--> unmittelbare und mittelbare Diskriminierung (z. B. nach Geschlecht)
--> geschlechtsspezifische Rollenverteilung
--> Schenkungen/Vererbungen
- völlig unterschiedliche Konkurrenzfelder und Startpunkte
- Ungleichheit kann verringert werden, jedoch ist keine Chancengleichheit möglich

5. Leistungsgerechtigkeit:
- Ungleichheit ist gerecht, wenn sie das Ergebnis von Unterschieden in der Leistung ist
- Verständnis von Leistung: abhängig von gesellschaftlichen Definitionen
- Verbunden mit der Vorstellung, der Markt erzeuge eine leistungsgerechte Verteilung
- wichtig für das Funktionieren einer Marktwirtschaft
- Leistungsmessung ist problematisch (z. B. subjektive vs. objektive Sichtweise)
- Individuell und gesellschaftlich unumgänglich
- ungleiche Belohnungen sind vorgesehen, um die Menschen zur weiteren Arbeit zu motivieren und auf diese Weise bessere Lebensbedingungen für die ganze Gesellschaft zu erreichen

6. Bedarfsgerechtigkeit:
- Ungleiche Verteilungen: gerechtfertigt, wenn der individuelle Bedarf nach Gütern/Dienstleistungen gedeckt ist
--> materielle Freiheit
- liegt der gesundheitlichen Versorgung und dem Angebot von Dienstleistungen zugrunde
- ein bestimmtes Maß an Ungleichheit soll nicht überschritten werden
- Realisierung: objektive Feststellung der Bedürfnisse jeden Einzelnen (Problem: Bedürfnisse sind subjektiv)
- jeder hat das Recht auf die gleiche Befriedigung seiner Bedürfnisse --> Egalitätsprinzip
- Einsicht: Chancen- und Leistungsgerechtigkeit können den Menschen, die keine Leistung
erbringen können (zum Beispiel Kranke oder Kinder) nicht gerecht werden









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