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Scheidung - 2.Version - Referat



Recht - Was ist das ?
Täglich gibt es Berührungspunkte mit dem Recht, an welches wir uns halten müssen. Es ist ein geistiges Werk menschlicher Gruppen in Form von Vorschriften und Rechtssätzen welche je nach Land variieren. Es regelt berechenbar das Verhalten der Menschen zueinander und bringt dabei Sicherheit und Beständigkeit. Das Privatrecht (Zivilrecht) regelt die rechtlichen gleichberechtigten Beziehungen der Einzelpersonen. Das wichtige Familienrecht ist Teil des allgemeinen Privatrechts und hat daher eine Sonderregelung. Das öffentliche Recht regelt das Handeln des Staats und das staatliche Zusammenleben der Menschen. Es umfasst das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht, das Strafrecht (welches zum Schutz, Sicherheit und Frieden des Staats dient) und das Völkerrecht.

Ehe und Scheidung im Laufe der Jahrhunderte
Heirat war früher ein Rechtsgeschäft. Sie diente der Zeugung der Nachkommen, der Verbindungen zweier Familien und größerem Besitz. Frauen hatten fast überall kein Mitspracherecht. Kirchliche, mittelalterliche Scheidungen wurden nicht möglich. Ab Ende des 18Jhs trennen sich kirchliche und staatliche Ehen. 1938 wird in Österreich die Zivilehe mit mehrfacher Scheidungsmöglichkeit eingeführt. Erst 1976 wurde gleiche Rechte und Pflichten für beide Eheleute eingeführt .Für gleichgeschlechtliche Paare gilt das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz welche 2010 eingeführt worden war.

URSACHEN DER SCHEIDUNG
• Unerfüllte gefühlsmäßige Ansprüche
• Ungewöhnliche Erziehungsmaßnahmen
• Mangelnde Kommunikation
• Meinungsverschiedenheiten in Freizeit und Familie
• Starkes berufliches Engagement vieler Männer und Arbeitsbelastungen

SCHEIDUNGSPRÄVENTION
• Mehr Arbeitsplätze, Kinderbetreuungseinrichtungen und Beratungsangebote
• Ausbau von bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Frauen
• Erhöhung der Motivation von Männern, Unterstützung in Anspruch zu nehmen
• Bewusstseinsbildung und Förderung der Kommunikation

Ehe- und Scheidungsrecht in altorientalischer Zeit
Die Geschlechter waren in einer Lebensgemeinschaft. Männer hatten mehrere Frauen in einer eheähnlichen Beziehung und durften sich scheiden wenn sie Mitgift zurückerstatten und Scheidungsgeld zahlen, wobei die Frauen bei einem bestehenden Scheidungswunsch wegen Ehebruchs durch ,,Vom-Turm-Stoßen‘‘ bestraft wurden. Wenn Frauen schlecht behandelt worden waren und einen guten Ruf im Umfeld hatten, erlaubte der Kodex Hammurabi ihnen die Scheidung

Ehe- und Scheidungsrecht in Athen
Die Rechte der Frauen wurde von deren Vätern oder Ehemänner vertreten, da sie selber kein Mitspracherecht hatten. Der Bräutigam bekam vom Brautvater deren Tochter und ihr Mitgift ohne diese verbrauchen zu dürfen im Falle einer Scheidung oder ihren Tod.

Kleidung, Schmuck und Festmahle gehören zum 3-tägigen Hochzeitsfest, welches im Haus des Bräutigams und im Haus des Brautvaters stattfinden. Ehen sind erst nach der Geburt eines Kindes gültig .Falls kein Kind geboren wird, kann ist diese nicht gültig und der Bräutigam kann jederzeit die Frau mit ihrer Mitgift zu ihrem Vater zurückschicken. Frauen mussten sich bei Scheidungen an obersten Beamten wenden.

Ehe und Scheidung in Rom
Legitime Ehen waren nur bei römischen Bürgern möglich. Der/Die richtige Partner(in) musste vor allem fruchtbar und vermögend sein und einen hohen Status haben. Der wichtigste Punkt bei diesen Eheschließungen war der gemeinsame Wille des Paares der durch einen Handschlag gekennzeichnet wurde. Die Mitgift wurde sorgfältig in den Eheverträgen festgehalten und bei der Hochzeit vorgetragen. Die Mädchen über 12 Jahren gingen eine Ehe ein. Politische Bündnisse wurden in der Oberschicht erforderlich für viel Ehre. In der Manusehe befreite sich die Frau durch die Heirat von der Rechtsgewalt des Vaters .In der manus-freien Ehe konnte sich die Tochter nicht von dem Vater abwenden und blieb ihm daher immer unterstellt .Jedoch verfügt sie nach dem Tod ihres Vaters über ein eigenes, vom Mann unabhängiges Erbvermögen. Scheidungen waren zu dieser Zeit keine Einzelheit und waren auch schnell durch einen kurzen Brief zu erledigen.

/> Ehe und Scheidung im Frühmittelalter
Die Ehe wurde in adeligen Kreisen als Verbindung zweier Familien untereinander gesehen. Viele Männer hatten mehrere Frauen. Oft eine Ehe- und mehrere Nebenfrauen ,dessen Ehen ohne Priester geschlossen wurden. Der Mann hat komplettes Recht auf die Frau (Muntehe) .Er kann diese z.B bestrafen, verstoßen oder verkaufen. Die Friedlehre ist eine Eheform ohne Mitgift wurde geschlossen wenn beide Personen nicht demselben Stand angehören. Die Echtheit diese Lehre wird jedoch angezweifelt. Die Scheidung war durch die Zustimmung von Mann und Frau oder durch Verstoßen der Ehefrau durch den Ehemann möglich.

Ehe und Scheidung im Hochmittelalter
Die propagierte Unauflöslichkeit der Ehe setzte sich im 9.Jahrhundert durch .Durch die Unauflöslichkeit Es war kein Ehevertrag mehr nötig. Scheidungen wurden durch die Synode von Tribur (895) nur noch bei zu engen, verwandten Partnern durchgeführt. Impotenz des Mannes, Konvertierung des Partners in eine andere Religion, Anstiftung zu Lasterhaftigkeit, erwiesener Ehebruch, körperliche Misshandlungen oder Mordabsichten;

Das kirchliche Eherecht hat sich zu Ende des Hochmittelalters im 13.Jahrhundert dann durchgesetzt. Zu früheren Zeiten war die unauflösliche, christliche Ehe üblich. IV. Laterakonzil (1215) wurde dies verpflichtend. Adelige jedoch wurden weiterhin bei toleriert.

Der lange Weg zur Familienrechtsreform
Laut ABGB ist der Mann seit 1811 das Oberhaupt einer Familie. Von ihm leitet sich auch der familiäre Nachname ab. Jeder der Familie war ihm unterstellt. Er bestimmte den Wohnsitz, die Erziehungsziele und die Berufswahl der Familienmitglieder für die er sorgen musste.

Die Frau musste dem Mann Beistand leisten. Sie sorgte hauptsächlich um die Kinder und um den Haushalt war aber selbst nicht berechtigt irgendwo zu arbeiten dazu bräuchte sie die Zustimmung ihres Ehemannes.

Das Familienrecht im Sinne einer Gleichstellung beider Geschlechter wurde schon Anfang des 20.Jahrhunderts reformiert Leider ohne Erfolg. Nun wurde 1949 wieder probiert etwas gegen die Benachteiligung zu tun. Diesmal war es Justizminister Otto Tschadek der bis 1951 ,,Richtlinien für eine gesetzliche Neuorientierung des Familienrechts‘‘ Wieder kam es zu keiner Einigung im Parlament. Die Parteien waren sich Anfang der 1970-er Jahre einigermaßen Einverstanden was die Richtlinien der Familienrechtskommission anging. Es wurden schrittweise neue Gesetze eingeführt Zuerst wurden 1970 alle ehelichen und unehelichen Kinder rechtlich gleichgesetzt. Sodann 1976 wurde das Wichtigste Gesetz ,, Gesetz über die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe‘‘ beschlossen. Sie besagt das Frau und Mann gleiche Rechte und Pflichten haben. Die ‘‘einverständliche Scheidung‘‘ wurde 1978 eingeführt. Darin wird erläutert dass eine Möglichkeit zur Scheidung gegen den Willen des Partners besteht. Somit wurde die Familienrechtsreform abgeschlossen.



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