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Rechtliche Stellung und Lebensalter eines Menschen - Referat



Rechtliche Stellung und Lebensalter eines Menschen


-von einem bestimmten Lebensalter ist man Rechtfähig (0-24...)
-von 0(geburt)-7jahren ist man geschäfts unfähig, 7-18jahren beschränkte deliktsfähigkeit, ab 18jahren volle deliktsfähigkeit
-von der Geburt bis zum 14 14 lebensjahr straf unfähig mit 14jahren strafmündig als jugendlicher, dan von 18-27jahren strafmündigkeitals heranwachsender, 21-24....jahren volle strafmündigkeit
-von 6-18jahren schulpflicht
-von 0-15jahren beschäftigungs verbot, ab 15jahren möglichkeit zum berufsverhältnis, arbeitsverhältnis
-von 0-18jahren anwendung des jugendschutzgesetzes und des jugendarbeitsschutzgesetzes --> Kinder ab 14jahren jugendliche
-von,ab10 beschränkte ehemündigkeit ab 28 volle mündigkeit

danke shön fürs lesen hoffe hat euch bischen interesiert
lg tali
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: tali



Kommentare zum Referat Rechtliche Stellung und Lebensalter eines Menschen: