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Quelleninterpretation: Der Augsburger Religionsfrieden - Referat



Bei der Quelle handelt es sich um eine Originalquelle, die Auszüge aus dem Augsburger Religionsfrieden, einem bekannten Schriftstück, welches auch als Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation bezeichnet wird, beinhaltet.
Es wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg geschlossen. Derzeit wurde Kaiser Karl V. von seinem Bruder Ferdinand I. vertreten, welcher Zusammen mit den Reichsständen den Religionsfrieden schloss.
Zitiert wurde nach dem Buch „Die Reformation in Deutschland“ von Robert Stupperich, aus dem Jahr 1980, auf den Seiten 205 und folgenden. Das Buch stammt vom Verlag Gütersloh.
Die Quelle ist in zwei Auszüge unterteilt, welche hierbei beide öffentliche Schriftstücke sind.
Beim ersten Auszug handelt es sich um eine „Deklaration König Ferdinands vom 24. September 1555“ (Zeile 2), also eine Erklärung, die der damalige König Ferdinand abgibt. Darin sagt er, dass er entschieden habe, dass die lutherisch Gesinnten in Zukunft in Ruhe gelassen, und nicht bestraft werden.
Zu Beginn macht er darin noch einmal darauf aufmerksam, dass er nur der „Stellvertreter“ seines Bruders ist: „Wir haben kraft Vollmacht Römischer kaiserlicher Majestät unseres lieben Bruders und Herren“ (Zeilen 3/4). Hierbei fällt auf, dass er sich selbst in der ersten Person Plural („Wir“ Zeile 3; „unseres“ Zeile 4) bezeichnet, was sich in der ganzen Quelle fortsetzt. In den folgenden Zeilen heißt es laut König Ferdinand, „[...] dass die den Geistlichen […], die [schon] lange der Augsburgischen Konfession anhängen […] bis zu christlicher und endgültiger Religionsvergleichung unbehelligt gelassen werden sollen.“ (Zeilen 5-11). Die „Augsburgische Konfession“ (Zeile 6/7) ist eine grundlegende Bekenntnis der lutherischen Reichsstännde zu ihrem Glauben.
Die Wortgruppe „christlich und endgültig“ (Zeile 10) scheint, im Zusammenhang mit einem Religionsfrieden, sehr markant und macht den Eindruck, als gäbe es für den König trotzdem nur eine Religion: Das alte Christentum. In Zeile 11 wird schließlich gesagt, dass diese der Augsburgischen Konfession Anhängenden „unbehelligt gelassen werden sollen.“ (Zeile 11), womit dargestellt wird, dass die ''Andersgläubigen'' ''ungeschoren'' davon kommen, sie also in Ruhe gelassen werden.
Auf mich macht dies den Eindruck, dass es König Ferdinand nicht wahr haben wollte, dass neben dem ''normalen'', alten Christentum noch ein neues akzeptiert werden sollte. Grund dafür kann sein, dass es sich negativ auf die Herrschaftsebene ausübt, dass es eine neue Konfession gab, die, aufgrund ihres Glaubens, keine hohen Steuern an die Kirche bzw. den Staat zahlen. Da dadurch auch der Papst an Einfluss verlor, gewannen die Anhänger Luthers einen großen Teil an Eigenständigkeit. Man konnte sie nicht mehr hinters Licht führen und das mochten die Obersten der Ständegesellschaft nicht. Trotzdem mussten sie der Mehrheit nachgeben und es konnte zum Augsburger Religionsfrieden kommen.
Damit beschäftigt sich auch der zweite Teil der Quelle: Ein „Auszug aus dem Reichstagsabschied [Religionsfrieden]“ (Zeile 13), vom 25. September 1555.
Beim Beschäftigen mit diesem Teil der Quelle empfand ich, im Vergleich zum ersten Teil, die Grundeinstellung zu einer anderen Religion, neben der derzeit eigentlich ''idealen'' Religion, toleranter. Berichtet wird über die Verpflichtungen und die Freiheiten, die die Religionsfreiheit mit sich bringt, und wie mit den Menschen umgegangen wird, die die Religion noch wechseln, oder auch umziehen wollen.
Bereits im ersten Satz des Auszugs fällt wieder auf, dass sich Ferdinand statt mit ''Ich“, der ersten Person Singular, mit „Wir, Ferdinand“ (Zeile 15) bezeichnet. Er stellt sich in diesem Abschnitt selbst dar, als gottesfürchtig, mächtig und dem Reich treu und vorbildlich (Zeile 15/16: „[...] von Gottes Gnaden Römischer König, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs etc.“). Des weiteren sagt er, er gebiete, also verlange, „dass hinfort […] ein jeder dem anderen in echter Freundschaft und christlicher Liebe begegnen soll.“ (Zeilen 16-21) Für mich in nicht ganz klar, ob „anderen“ (Zeile 19) eine Anspielung auf die Anhänger der neuen Konfession sein soll und ob sich „christliche[] Liebe“ (Zeile 20) auf die vom König ''bevorzugte'' Religion, vor Luthers Einfluss, bezieht. Jedoch tendiere ich bei beiden Unklarheiten gegen die aufgestellte Vermutung.
Im folgenden Satz geht es darum, dass der Friede trotz der Spaltung des Christentums aufgebaut und erhalten werden soll und es keine Gegenmaßnahmen zu diesem Prozess geben darf.
Im ersten Abschnitt konkretisiert er erstmals das eigentliche Problem und erwähnt den „Frieden […] im Hinblick auf die Religionsspaltung“ (Zeile 21/22).
In der darauffolgenden Zeile stellt er noch einmal in den Vordergrund, dass er der Herrscher ist: „Römisch[] Kaiserliche[] Majestät“ (Zeile 23). Es wird darauf eingegangen, dass der Friede anhaltend „aufgerichtet und gehalten“ (Zeile 25) werden muss, und das von, bzw. zwischen allen Gliedern des Staates: „zwischen der Römischen Kaiserlichen Majestät, uns sowie den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation“ (Zeilen 23-25).
Diese Glieder wurden nach dem Rang im Staatssystem geordnet, angefangen mit Ferdinand, dem König selbst. Auch im nächsten Satzabschnitt findet man eine solche Ordnung wieder. In diesem wird jedoch beschrieben, dass die Glieder des Staates „keinen Stand des Reiches der Augsburgischen Konfession wegen […] gewaltsam überziehen […] oder […] auf andere Wege drängen.“ (Zeile 27-32) Aufgrund der sehr detaillierten Originalquelle, empfinde ich an dieser Stelle eine große Toleranz Ferdinands des neuen Christentums gegenüber.
Im nächsten Satz jedoch stellt er die neue Religion als eventuellen Problemfaktor dar, da er verlangt, dass reformierte Stände die Stände, die den alten Glauben beibehalten haben, „gleicherweise bei ihrer Religion […] bleiben lassen.“ (Zeile 35/36). Auch wenn das „gleicherweise“ (Zeile 35) für gegenzüglich steht, hat es den Anschein, als habe der König Bange um die verbliebenen Anhänger der alten Religion.
In Zeile 36 bis 39 hingegen scheint er sich wieder mit der neuen Religion abgefunden zu haben, denn er stellt sich gegen „alle anderen“ (Zeile 36) und schließt diese vom Frieden gänzlich aus. Doch wenn kein Friede herrscht, herrscht Krieg. Ich denke Ferdinand empfindet den Kampf gegen die Lutherische Konfession verloren und will nun andere Religionen ganz verbieten, um ähnliche ''Desaster'' in Zukunft zu verhindern.
Anschließend wird auf den Fall eingegangen, wenn jemand mit geistlichem Titel von der „alten Religion abtreten würde“ (Zeile 41/42). Derjenige würde alle kirchlichen Besitztümer abgeben und alle Einkommen über die Kirche stoppen müssen (Zeile 42-44). Man sieht hier sehr gut, dass die alte Kirche trotzdem noch immer mit Geld die Menschen beeinflussen möchte. Auch im nächsten Satz sieht man dies: „Wo aber […] Untertanen, die der alten Religion oder der Augsburgischen Konfession anhängen, wegen dieser ihrer Religion […] mit Weib und Kindern an andere Orte ziehen und sich niederlassen wollten, soll ihnen Ab- und Zuzug, auch der Verkauf ihres Hab und Guts gegen sehr billigen Abtrag der Leibeigenschaft und Nachsteuer […] unbehindert bewilligt sein.“ (Zeile 45-51)
Der König möchte also erreichen, dass die Religion, die die Menschen gewählt haben, auch so bleiben. Durch unattraktive Angebote, die einen Wechsel möglich machen würden, schreckt er die Menschen ab, denn würden sie diesen Schritt gehen, hätten sie als durchschnittlicher Bürger kaum eine Chance zu überleben. Da der Verkauf des Hab und Guts so gut wie kein Geld einbringen würde, hätte die Familie kaum noch Materielles. Essen kam aus dem Garten die die Familie nicht mehr hat, doch sie hat auch kein Geld, um sich eine neue Existenz aufzubauen. Ohnehin kann sie noch vom Bauernkrieg stark geschwächt sein. Sie würde (weiter) verarmen und kein neues Leben mit einer anderen Religion beginnen.
Im letzten Satz des zweiten Abschnitts, geht Ferdinand darauf ein, dass nach einiger Zeit jeder seine Religion gefunden haben sollte, die er dann auch beibehält (Zeile 52- 55: „Nachdem aber in vielen freien und Reichsstädten die beiden Religionen […] bisher eine Zeitlang in Gang und Gebrauch gewesen sind, sollen dieselben hinfort auch so bleiben […]“ ).
Er möchte außerdem, dass dann auch die verschiedenen Religionen „friedlich und ruhig bei- und nebeneinander wohnen.“ (Zeile 57/58).
Ich denke vor allem am letzten Satz kann man Toleranz der Lutherischen Konfession gegenüber erkennen, sowie den Willen, auf ein friedliches Miteinander, auch wenn es nicht der vom König bevorzugte Weg war.
Der Religionsfriede ist die Erlaubnis für die reformierte Kirche, ihre Religion auszuüben, ohne dafür bestraft oder verfolgt zu werden und ich finde es sehr wichtig, dass dieser Schritt gegangen wurde.



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