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Politische vertretung - Referat



Unsere Politische Vertretung

Die Abgeordneten

Jeder Abgeordnete ist als gewählter Vertreter des Volkes verpflichtet,
an den Verhandlungen des Bundestages mitzuwirken.
Ein Abgeordneter vertritt die Interessen der Bürger seines Wahlkreises und seiner Partei.

Zusammensetzung des Bundestages

Verteilung der Sitze im Bundestag:

Bei der Bundestagswahl 2005 wurden die Sitze der Parteien so verteilt:
Fraktion
Direktmandate
Landeslisten
gesamt
CDU/ CSU
150
76
226
SPD
145
77
222
FDP
--
61
61
Bündnis 90/ Die Grünen
1
50
51
Die Linken/ PDS
3
51
54
Bundestag gesamt
299
315
614
16 Überhangsmandate, 7 für die CDU/CSU, 9 für die SPD





Wie sind Gruppen Vertreten:

-Alter
-Bildung
-Beruf
-Gruppen

Alter:

Alter
Anzahl
74- 71 Jahre
2
70- 66 Jahre
13
65- 61 Jahre
68
60- 56 Jahre
140
55- 51 Jahre
121
50- 46 Jahre
90
45- 41 Jahre
74
40- 36 Jahre
49
35- 31 Jahre
45
30- 26 Jahre
11
25- 21 Jahre
1
von 614 Abgeordneten

Bildung und Beruf:

Unselbstständige Tätigkeiten - Öffentlicher Dienst - Beamte

Verwaltung 55
Polizei 5
Justiz 11
Kommunale(r) Wahlbeamter/ Wahlbeamtin 7

Bildung, Lehre, Forschung:

Hochschulangehörige 7
Lehrer an Gymnasien 20
Lehrer an Gesamtschulen 4
Lehrer an Grund- und Hauptschulen, Realschulen 15
Lehrer an Berufs- und Berufsfachschulen 12
Lehrer an Sonderschulen 3
Sonstiges 10





Unselbstständige Tätigkeiten - Öffentlicher Dienst - Angestellte

Verwaltung 38
Justiz 1
Bildung, Lehre, Forschung 32
Medizinische bzw. heilkundliche Berufe 9


Politische und gesellschaftliche Organisationen, Mitarbeiter bei Abgeordneten

Parteien und Fraktionen 27
Gewerkschaften, Arbeitnehmerorganisationen 16
Mitarbeiter bei Abgeordneten 9
Kirchen 9
Sonstiges 14


Wirtschaft (einschl. Verbände)

Handwerk, Handel, Gewerbe, Industrie 66
Land- und Forstwirtschaft 1
Banken, Sparkassen, Finanzdienstleister 13
Versicherungen 2
Medien 10
Sonstiges 9


Selbstständige Tätigkeiten - Wirtschaft (einschl. Verbände)

Handwerk, Handel, Gewerbe, Industrie 33
Land- und Forstwirtschaft 11
Versicherungen 1
Medien 1


Freie Berufe

Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe 82
Medizinische bzw. heilkundliche Berufe 4
Publizistische Berufe, Berufe in den Medien, Kulturberufe 12
Freie technische und naturwissenschaftliche Berufe (Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Gutachter, freiberuflicher Informatiker u.ä.) 4
Sonstiges 2


Sonstiges

Hausfrau/ Hausmann 4
Ausbildung (Schüler, Auszubildende, Studierende u. ä.) 2
Keine (verwertbaren) Angaben 29

Ist die Vertretung repräventiv?

Meiner Meinung nach ist der Bundestag
im Bezug auf das Alter der Deutschen Bevölkerung gegenüber repräventiv, da es in Deutschland wesentlich mehr ältere Menschen gibt.
Bei den Berufen denke ich, dass die Verteilung der Abgeordneten nicht repräsentativ ist. In der Bevölkerung gibt es sehr viel mehr Arbeiter, die im Bundestag eher nicht vertreten sind. Im Gegensatz dazu sind im Bundestag viele akademische Berufe zu finden und vertreten.
Ich denke, auch die einfachen Berufe sollten vertreten werden.



Aufgaben der Abgeordneten:

Zu den Aufgaben eines Abgeordneten gehören neben der eigentlichen Parlamentsarbeit die Wahlkreisbetreuung und sonstige mit der Mandatsausübung zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere in der eigenen Partei.
Die Aufgaben des Abgeordneten bestehen nicht nur aus der Teilnahme an den Sitzungen des Landtages und der Ausschlüsse, auch die Vorbesprechung des Landtagsthemen in den Klubsitzungen und Arbeitskreisen bildet einen wesentlichen Bestandteil der Arbeit eines Landtagsabgeordneten.



Dies sind die Tätigkeiten der Abgeordneten in Zeitanteilen.


Selbstverständnis:
Das Selbstverständnis des Abgeordneten gründet sich auf Artikel 38 des Grundgesetzes nachdem er als Vertreter des ganzen Volkes nicht an Anträge und Weisungen gebunden ist, sondern nur allein seinem Gewissen verantwortlich ist.



Leistungen und Bezahlung:

Die Abgeordneten des Bundestages erhalten als Einkommen eine zu versteuernde Entschädigung (Diät) die zurzeit etwa 7.000 € beträgt.
Zudem erhalten die Abgeordneten eine steuerfreie Kostenpauschale und einige andere Vergünstigungen wie eine Netzkarte der Bahn, Kostenerstattung für Flüge, die Übernahme von Mitarbeitergehältern, ein Übergangsgeld nach dem Ausscheiden und eine Altersversorgung.


Zusatzaufgabe: (freiwillig)

Direktmandat

Das Direktmandat wird direkt vom Wähler
an einen Bewerber im eigenen heimischen
Wahlkreis vergeben. Und zwar geht
der Auftrag immer an denjenigen Kandidaten,
der vor Ort die meisten Erststimmen
bekommt. Er ist automatisch gewählt,
unabhängig vom Abschneiden
seiner eigenen Partei. Das verhilft ihm in
der Bundestagsfraktion zu einer relativ
unabhängigen Stellung. Stärker als der
„Listenabgeordnete“ ist der direkt gewählte
Volksvertreter Ansprechpartner für
Interessen seines Wahlkreises.

Bundesverfassungsgericht

Das höchste deutsche Gericht entscheidet
nicht nur über Verfassungsbeschwerden,
die Bürger einlegen, weil sie sich
durch staatliches Handeln in ihren Grundrechten
verletzt fühlen. Das Verfassungsgericht
ist auch die letzte Instanz, wenn es
darum geht, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit
zu überprüfen. Der Bundestag
hat zwar die letzte Kompetenz,
Gesetze zu beschließen, doch das Verfassungsgericht
kann diese anders interpretieren
oder auch für unwirksam
erklären, wenn die Richter zu der
Überzeugung gelangen, dass diese gegen
die Verfassung verstoßen. Deshalb konnte
das Verfassungsgericht dem Bundestag
auch vorgeben, wie er die Diäten zu
beschließen hat.


Quelle: www.bundestag.de + www.schule.bundestag.de
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: larissalein



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