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Kreditsicherung - Referat



Kreditsicherung

1.Kreditfähigkeit:
Alle natürlichen Personen (uneingeschränkt rechts- und geschäftsfähig) und bei Gesellschaften, muß es im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.

2.Kreditwürdigkeit:
ist grundsätzlich von persönlichen Voraussetzungen abhängig.

3.Kreditabsicherung:

Bürgschaft:

- Ausfallbürgschaft:wenn beim Schuldner nichts mehr zuholen ist, tritt der Bürge für den Schuldner ein

- Selbstschuldnerische Bürgschaft:Bürge muss sofort zahlen, wenn der Hauptschuldner die Zahlung verweigert

Abtrettung von Forderungen(Zession)

- Nach der Nenachrichtigung unterscheidet man zwischen stiller und offener Zession

- Bei der stillen Zession wird der Drittschuldner nicht benachrichtigt. Er kann daher mit schuldbefreiender Wirkung an den bischerigen Gläubiger (Zedent) zahlen. Der dass Geld an den neuen Gläubiger (Zessionär) weiterleitet.

- Bei der offenen Zession wird die Forderungsabtrettung dem Drittschuldner angezeigt. Er kann daher mit schuldbefreiender Wirkung nur an den neuen Gläubiger (Zessionär) zahlen. Da die offene Zession das Ansehen des Zendenten im Geschäftsverkehr beeinträchtigt, ist in der Praxis die stille Abtrettung üblich.

- Nachdem Umfang wird zwischen Einzel-,Mantel- und Globalzession unterschieden.

- Bei der Einzelzession wird eine einzelne Forderung abgetretten,z.B. ein Prämiensparguthaben.

- Bei der Mantelzession werden bestehende Forderungen in einer bestimmten Gesamthöhe abgetretten. Die Zession wird wirksam mit der Übergabe der Debitorenliste oder der Rechnungskopien. Die Debitorenliste muss laufend ergänzt werden, da eingegangeneForderungen durch neue ersetzt werden müssen.

- Bei einer Globalzession werden bestehende und zukünftige Kundenkreise abgetretten, dessen Zusammensetzung nach Anfangsbuchstaben(z.B. alle Kunden mit den Anfangsbuchstaben A-E) oder regional (z.B. alle Kunden in NRW) bestimmt werden kann. Die Zession wird mit dem Entstehen der Forderung wirksam, deshalb ist ein Nachweis durch eine Debitorenliste oder durch Rechnungskopien hier nicht notwendig.

Gegenüberstellung der Grundpfandrechte

Arten der Grundpfandrechte


Hypothek:

- Voraussetzung ist das bestehen einer Forderung
- Dem Gläubiger haftet:

o das Grundstück als Pfand(dringliche Haftung)
o der Schuldner mit seinem gesamten Vermögen(persönliche Haftung)

Grundschuld:

- Bestehen einer Forderung ist nicht erforderlich(abstrakte dringliche Schuld,“Grundschuld ohne Schuldgrund“)
- Dem Berechtigten haftet:
o Allein das Grundstück(dringliche Haftung)


Die Arten der Grundpfandrechte

Bei der Grundschuld ist das bestehen einer Forderung nicht erforderlivh(abstrakte dringliche Schuld,“Grundschuld ohne Schuldgrund“). Bei dem Berechtigten haftet allein das Grundstück (dringliche Haftung). Bei der Hypothek hingegen ist das bestehen einer Forderung die Voraussetzung. Bei dem Gläubiger haftet das Grundstück als Pfand(dringliche Haftung) und der Schuldner mit seinem gesamten Vermögen(perönliche Haftung). Bei einigen Kreditbesicherungen übernimmt der Staat die Garantien für die Durchführung von Warengeschäften. Bei Zahlungsgeschäften kannder Staat die Bürgschaft übernehmen. Diese Verträge sind nicht ohne Selbstbeteiligung möglich (10-15%). Dies wird in der Praxis vorallem bei Projekten und „Erstgeschäften“ mit ausländischen Handelspartnern, großer deutscher Unternehmen durchgeführt.


Sicherheiten beim Realkredit

Vor- und Nachteile der Sicherheitsübereignung!


Beurteilung der Sicherheitsübereignung:

Durch den Kreditnehmer:


Vorteile:

- Produktion wird nicht gestört, da er mit den Sicherungsgegenständen weiterarbeiten kann
- Übereignung ist nach außen nicht erkennbar

Nachteile:

- Keine freie Verfügung über die Sicherheitsgegenstände
- Hohe Kosten durch Versicherung, z.B. bei PKW´s durch Vollkasko-Versicherung

Durch den Kreditgeber:

Vorteile:
- Sicherung der Kreditrückzahlung durch Erhaltung der wirtschaftlichen Existenz des Schuldners
- Schnelle Verwertbarkeit der Sicherungsgegenstände

Nachteile:

- Sicherungsgut ist bereits sicherungsübereignet, steht unter Eigentumsvorbehalt oder es besteht ein Vermietpfandrecht
- Sicherungsgegenstände werden beschädigt oder vernichtet

Quelle(n) für dieses Referat: keine Angaben



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