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Kranken- und Pflegeversicherung - Referat



Krankenversicherung


1.1 Allgemeines zur Krankenversicherung

In Deutschland ist eine Krankenversicherung Pflicht, man kann sich jedoch seine Krankenkasse selbst aussuchen. Dieses Recht basiert auf einem Gesetz aus dem Jahre 1996. Man kann wählen zwischen der Ortskrankenkasse ( z.B. AOK), Ersatzkasse (z.B. Barmer, DAK, Techniker ...), Betriebskrankenkassen (z.B. BKK) und Innungskrankenkassen (z.B. IKK) Man ist eigentlich automatisch krankenversichert, ob Arbeiter, Angestellter, Arbeitslose, Rentner, landwirtschaftliche Unternehmer, Heimarbeiter, Studenten oder Wehr- und Zivildienstleistende und die Kinder und Ehegatten der oben Genannten.

Sobald man einen Beruf ausübt, muss man Kranken-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung zahlen. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt. Bei Auszubildenden trägt der Arbeitgeber die Beiträge der sozialen Versicherungen in voller Höhe bei einem Brutto- Arbeitsentgeld bis 325,00 EUR monatlich. Die Versicherung kümmert sich um die Bezahlung der Arztkosten, Krankenhausbesuche, Krankengeld und ähnliches.


1.2 Für was ist die Versicherung zuständig?

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten kostenlose Vorsorgeuntersuchungen an (z.B. Krebsfrüherkennung, Herz- Kreislauf- Erkrankungen oder Blutzucker). Mit diesen Vorsorgeuntersuchungen spart die Krankenkasse Geld für weitere schwerwiegendere Folgeerkrankungen.

Die Krankenkassen verpflichten sich zu grundsätzlichen Dienstleistungen bei einem Versicherungsabschluss z.B.

Ÿ Akupunktur Ÿ Kontaktlinsen
Ÿ Ambulante Operationen Ÿ Krankengymnastik
Ÿ Arznei- und Verbandmittel Ÿ Krankenhausbehandlungen
Ÿ Ärztliche Behandlungen Ÿ Kuren
Ÿ Asthmaschulungen Ÿ Mutterschaftsgeld
Ÿ Empfängnisregelung Ÿ Naturheilverfahren
Ÿ Entbindungsgeld Ÿ Neurodermitis
Ÿ Fahrtkosten Ÿ Psychotherapie
Ÿ Haushaltshilfe Ÿ Schuheinlagen
Ÿ Hörhilfen Ÿ Spezielle Schmerztherapien
Ÿ Impfungen Ÿ Sterbegeld
Ÿ Implantatversorgung Ÿ Vorsorge
Ÿ Kieferorthopädische Behandlungen Ÿ Zahnärztliche Behandlungen




1.3 Wie hoch sind die Beiträge?

Beitragssätze von bekannten Krankenkassen sind z.Zt.

DAK AOK BEK
14,7% 14,8% 14,9%

Privat Versicherte zahlen verschiedene Beitragssätze. Der Beitragssatz kommt auf das Einkommen, das Alter, Vorerkrankungen und das Geschlecht an. Bei den gesetzlichen Kassenversicherungen spielen Alter, Vorerkrankungen oder Geschlecht keine Rolle.


1.4 Kassenversichert oder privat versichert, was ist besser?

Vorteil der privaten Krankenversicherung ist, dass sich die Beiträge nach den Leistungen und nicht nach dem Einkommen richten.
Private Krankenversicherungen sind nicht zwangsläufig besser als gesetzliche,
bieten aber eine echte Alternative und Ergänzung.


Gesetzliche Krankenversicherungen Private Krankenversicherungen
Grundversorgung ist gewährleistet Bessere Leistungen durch freie Gestaltung des Leistungsumfang
Alle Versicherten haben gleiche Leistungen Oft preiswerter durch individuellen Versicherungsumfang
Annnahme auch bei Erkrankungen Leistungsfreiheit kann durch Beitragsrückerstattung belohnt werden
Beitragsfreie Familienversicherung Oft bessere Behandlungen beim Ärzten als Kassenpatienten
Beitrag für Krankenversicherungen sinkt bei niedrigerem Einkommen Die Leistungen sind tariflich garantiert und nicht reduzierbar
Haushaltshilfen, Sterbegeld, Reha bei Krankengeldbezug ist beitragsfrei Die Beiträge sind je nach Einkommen, Alter, Geschlecht und bereits vorhandenen Krankheiten festgelegt
Die Beiträge sind prozentual festgelegt


1.5. Wer muss sich wie versichern?

Man muss sich gesetzlich krankenversichern lassen bis zu einem Einkommen von 46.350,00 € im Jahr, das sind 3.862,50 € im Monat. Ab diesem Betrag kann man selbst entscheiden, ob man sich privat oder gesetzlich
versichert.
Pflegeversicherung


2.1 Allgemeines zur Pflegeversicherung

Durch die medizinischen Fortschnitte werden die Menschen im Durchschnitt älter. Da diese im hohen Alter oft pflegebedürftig und kostenbedürftig sind, wurde 1995 die Pflegeversicherung zu Pflichtversicherungen ernannt.


2.2 Für was ist die Pflegeversicherung zuständig?

Personen, die sich wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbstständig verpflegen können, haben Anspruch auf die Pflege.
Die zu bepflegten Personen können verschiedene Hilfen teilweise oder vollständig in Anspruch nehmen. Zu diesen Hilfen gehören z.B. die Körperpflege mit Waschen, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung, ... Die Ernährung, mit mundgerechter Nahrung und Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung, ... Die Mobilität, mit aufstehen, an- und ausziehen, Treppensteigen, Verlassen der Wohnung, ... Der hauswirtschaftlichen Versorgung, mit einkaufen, kochen, Reinigung der Wohnung, spülen, wechseln der Wäsche, ...

Es gibt drei Pflegestufen

Pflegestufe Eigenschaften
Pflegestufe 1Erhebliche Pflegebedürftigkeit Mindestens ein Mal am Tag Besuch von einer Hilfe, die bei mindestens 2 Tätigkeiten z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, ...hilft. Der durchschnittliche Zeitaufwand beträgt 1,5 Stunden am Tag.
Pflegestufe 2Schwerpflegebedürftigkeit Mindesten drei Mal am Tag Besuch von einer Hilfe, die bei Tätigkeiten z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, ... hilft. Der durchschnittliche Zeitaufwand beträgt 3 Stunden am Tag.
Pflegestufe 3Schwerstpflegebedürftigkeit Zu jeder Tag- und Nachtzeit muss eine Hilfe bereit stehen. Der durchschnittliche Zeitaufwand beträgt 5 Stunden am Tag.


2.3 Wie hoch sind die Beiträge?
Der Beitragssatz der Pflegeversicherungen ist gesetzlich festgelegt und beträgt bei allen Krankenkassen 1,7%


Resümee


Ich finde es gut, dass in Deutschland die Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich geregelt ist. Wenn man frei entscheiden könnte, wie in den USA, würden sich wegen der hohen Kosten nur wenige versichern. Wenn man dort als Unversicherter ins Krankenhaus muss oder ärztliche Behandlungen durchführen lässt, zahlt man viel Geld. Wenn ich frei entscheiden könnte, ob ich mich versichern lassen würde oder nicht, ich würde mich Kranken- und Pflegeversichern lassen!









































Literaturverzeichnis



Digitalmedien

· www.DAK.de

· www.AOK.de

· www.AXA.de

· www.Krankenkasse.de

· www.Google.de





Printmedien

· Schülermagazin Safety 1st
Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e.V., Wiesbaden, Informationszentrum der deutschen Versicherungen ZUKUNFT klipp + klar, einer Einrichtung des GDV,
2002

· Schülermagazine Sozialpolitik
Arbeitsgemeinschaft Jugend& Bildung e.V., Wiesbaden, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, 2002











Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Becky



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