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Karlsbader Beschlüsse - 3.Version - Referat



Die Karlsbader Beschlüsse


“Wahrheit ist eine widerliche Arznei. Man bleibt eher krank, ehe man sich entschließt, sie einzunehmen.”


Dieses Zitat stammt von August von Kotzebue, ermordet am 23. März 1819. Sein Mörder war der Theologiestudent Karl Ludwig Sand, Mitglied der “Gießener Schwarzen”, eine Studentenbruderschaft, deren Hauptziel der politische Umschwung zur Erlangung der Freiheit war.
Die Gründe dieser Tat liegen in von Kotzebues kritischen bis spöttischen Äußerungen über die patriotischen Studentenbewegungen. Wegen dieser Bemerkungen wurde seine Ermordung von den Nationalisten befürwortet; fand jedoch auch Unterstützung unter den Liberalen, die den Schriftsteller verdächtigten, als Spion für den russischen Zaren zu arbeiten.

Ob Sand damit wirklich erreichte, was er wollte, sei dahingestellt. Seit einiger Zeit geht an deutschen Höfen die Revolutionsangst um. Mit der Erdolchung von Kotzebues wurde dem damaligen österreichischen Außenminister Metternich die Rechtfertigung zu seinem Handeln quasi auf dem Silbertablett serviert. Um der rebellierenden Bevölkerung und insbesondere der Studenten Herr zu werden, wurde am 6. August 1819 die “Karlsbader Konferenz” mit dem Ziel einberufen. die Eskalation der Gewalt zu verhindern; in erster Linie jedoch um die nationale und liberale Opposition zu bekämpfen. Doch was erreichte man mit dieser Konferenz?


“Solange als der gegenwärtige Beschluss in Kraft bleiben wird, dürfen Schriften, die in der Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über 20 Bogen im Druck stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmhaltung der Landesbehörden zum Druck befördert werden.”


Dies ist der Originaltext der “Provisorischen Bestimmungen hinsichtlich der Freiheit der Presse”, einem Teil der am 20. September vom Bundestag in Frankfurt in einem “mehr als fragwürdigen Eilverfahren” (Zitat von Thomas Nipperdey) bestätigten Karlsbader Beschlüsse; genauer gesagt des Pressegesetzes. Die Beschlüsse umfassten vier Gesetze:

1. Das bereits erwähnte Pressegesetz:
- Starke Zensur
- Verbot der freien Meinungsäußerung in schriftlicher Form

2. Das Universitätsgesetz:
- Besonders starke Überwachung der Universitäten
- Entlassung liberal und national denkender Professoren


3. Das Untersuchungsgesetz:
- Etablierung des Spitzeltums zur Verfolgung Andersdenkender

4. Die Exekutionsordnung:
- Regelung bzgl. des militärischen Einsatzes des Deutschen Bundes bei Unruhen in
Einzelstaaten

Außerdem wurden das Verbot der Burschenschaften sowie die Schließung der Turnplätze veranlasst.



Folgen:

Erhebliche Behinderung der Verbreitung von Konzepten und Ideen, die damals als aufrührerisch galten (heute jedoch eher als fortschrittlich betrachtet werden)
“Demagogenverfolgung” (Träger nationaler und liberaler Ideen wurden als Volksverhetzer verfolgt und Inhaftiert; Opfer u.a. Karl Marx) à Strafen bis zu 15 Jahren
“Entpolitisierung” der Bevölkerung (aus Angst)
Zahlreiche Schriftsteller und Professoren ins Exil


Im Zuge des Hambacher Festes im Jahre 1832 wurden die Karlsbader Beschlüsse nochmals erneuert; ihr Schicksal wurde erst in der Märzrevolution 1848 endgültig besiegelt.

Dieses Referat wurde eingesandt vom User: luela



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