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Künstliche Befruchtung - Referat



Künstliche Befruchtung

Definition:
Dient zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch einen medizinischen Eingriff.

Geschichte:
- Der Brite Robert Edwards bekam den Medizinnobelpreis für die Entwicklung der In-vitro-Fertilisation, weil er Millionen kinderlosen Paaren zum Nachwuchs verhalf.
- Robert gelang es eine menschliche Eizelle im Labor in der Kulturschale zu befruchten.
- Am 25. Juli wurde dann das erste Baby aus der Retorte geboren.

Statistik:
- Deutschland: In Deutschland sind etwa 10-15% der Ehepartner ungewollt Kinderlos. 40% liegen die Ursachen hierfür beim Mann und 45% bei der Frau. 30% sind die Ursachen bei beiden zu finden und in rund 15% der Fälle bleibt unklar, welches der Grund der Fortpflanzungsunfähigkeit ist. Lebenslang unfruchtbar sind nur etwa drei Prozent der Paare.(Diagramm)

Vorbereitung:
- Wenn der Hormonhaushalt der Frau im Ungleichgeweicht ist, kann vor einer künstlichen Befruchtung eine Hormonbehandlung (Hormone die eingesetzt werden sind z.B. FSH, hMG und Clomifen) in Form von Hormontabletten oder Spritzen sinnvoll sein, um die Eierstöcke zu stimulieren.
Voraussetzung für eine künstliche Befruchtung:
- Behandlungen für den Kinderwunsch wird nur bei Ehepaaren oder Partner die in ehelichen Gemeinschaften leben durchgeführt. Bei unverheirateten Paaren ist eine Beratung durch ein Gericht oder ein Notar über rechtliche Folgen der Zustimmung erforderlich. Bei einem Behandlungszyklus wird ein Behandlungsvertrag mit dem Institut abgeschlossen. Ausgeschlossen sind allein stehende Personen oder Personen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen.
- Verwendet werden dürfen für eine medizinische Unterstützte Fortpflanzung nur die Eizellen und der Samen des Paares.
- Das Vermischen von Samenspenden ist verboten. Der Samen eines Spenders darf zudem max. drei Empfängerinnen appliziert werden. Das Kind kann nach dem 1 Lebensjahr erfahren, wer der leibliche Vater ist, weil es Auskunftsanspruch hat.
- Die künstliche Befruchtung darf nur von speziell dafür ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden. Zu Forschungszwecken dürfen Embryonen nicht verwendet werden.
- Das Embryonenschutzgesetz, das als Bundesgesetz von den Kinderwunschzentren und Samenbanken rechtlicherseits zwingend zu beachten. Zugang zu einer Samenbank sollen nur Verheiratete oder in einer festgefügten Partnerschaft lebende Personen haben. Somit haben Lesbische, Standesamtliche verpatnerte Paare den Zugang zur künstlichen Befruchtung.

Was ist eine Insemination?:
- Beruht die Zeugungsunfähigkeit beim Mann, kann der Arzt versuchen, dem Paar durch eine Insemination helfen. Dabei wird der Samen des Mannes speziell aufbereitet und zum Zeitpunkt des Eisprungs mittels eines Kunststoffkatheters in die Scheide der Frau eingebracht. Die Insemination wird medizinisch gesehen als relativ wenig aufwendige Behandlung angesehen, da keine Narkose notwendig und die Behandlung ambulant durchgeführt werden kann.

Methoden:
•In-vitro-Fertilisation:
Bedeutet in etwa „Befruchtung im Glas“, dabei wird die Eizelle außerhalb des Körpers befruchtet. Diese Methode wird angewendet, wenn die Eileiter der Frau nicht ausreichend durchgängig für die Samen sind.

•Heterologe Insemination:
Der Samen der künstlich in den Körper der Frau gebracht wird, stammt von einem fremden zeugungsfähigen Mann. Somit ist das geborene Kind das leibliche Kind der Mutter, aber nicht des Partners. Das Kind gilt in Deutschland als legitimes Kind des Ehepartners oder Partner der Mutter, der die Vaterschaft zuvor anerkannt hatte. Dem Samenspender wird in Deutschland keine Anonymität gewährleistet, da jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat (1989 entschieden im Bundesverfassungsgericht).

•Intrazytoplasmatische Spermieninjektion:
Auch Mikroinjektion genannt. Kommt zum Einsatz, wenn eine Befruchtung weder im Eileiter noch unter Laborbedingungen geeignet ist. (Wenn die Samenflüssigkeit nicht genug Samenzellen enthält bzw. unbeweglich sind)

•Homologe Insemination:
Der Samen der künstlich in den Körper der Frau gebracht wird, stammt vom eigenen Partner. Ethisch für die Eltern betrachtet bedeutet es, dass das Kind nun ein leibliches Kind ist.

•GIFT (Gamete intrafallopian Tranfer) :
Die Befruchtung der Eizelle findet im Körper statt. Eizelle und Spermien werden gemeinsam durch die Eileiter gespült. Allerdings ist dies eine seltene Methode, da hierbei die Chancen nicht höher stehen, als bei der In-vitro- Fertilisation.

•In-vitro-Maturation:
Ist eine neue Methode, welches die In-vitro-Fertilisation ergänzt. Man entnimmt unreife Eizellen aus
dem zuvor nur wenig oder gar nicht Hormonen angeregten Eierstöcken der Frau. Stattdessen reifen sie erst im Reagenzglas mit Hilfe von Hormonen und wird mit dem Samen befruchtet und anschließend in die Gebärmutter gepflanzt. Setzt man ein, wenn die Frau für eine Hormonbehandlung geeignet ist (aufgrund von Krebserkrankung und zugehörigen Chemotherapie).

Durchführung:
•Homologe In-vitro-Fertilisation (Eizelle und Samen werden im Reagenzglas zusammengebracht):
Liegt der Grund für die Kinderlosigkeit bei mechanischen Hindernissen bei der Frau, insbesondere weil ihre Eileiter behebbar verschlossen sind und die Samenzellen des Mannes nicht bis zu den Eizellen vordringen können, bietet sich die Homologe In-vitro-Fertilisation an. Die Eizellen der Frau, welche operativ unter Narkose, während einer Bauchhöhlenspiegelung oder durch Punktion der Eierstöcke durch die Scheide und die Samen des Ehemannes werden entnommen. (Bezüge: In Deutschland wird diese Befruchtung jährlich etwa 30.000 Mal angewendet.)

•Heterologe Insemination:
Erweist die Untersuchung des Samens, dass der Mann unfruchtbar ist, könnte der Arzt hierzu das Sperma eines anderen Mannes, des Samenspenders, benutzen. (Bezüge: In den USA sollen jährlich etwa 20.000 Kinder nach Heterologe Insemination geborgen werden. schätzungsweise sollen in Deutschland bisher insgesamt 40.000 Geburten geben. Jährlich kommen vermutlich weitere 2.000 dazu)

•Mikroinjektion (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion):
Dabei wird ein Spermium ausgewählt, das mit einer hauchdünnen Pipette in eine Eizelle gespritzt wird. Dabei trifft die Auswahl von Eizelle und Samenzelle der Mensch, und nicht mehr die Natur.
In jedem Fall dürfen nach dem geltendem Embryonenschutzgesetz höchstens drei Embryonen je Zyklus auf die Frau übertragen werden.

Risiken:
- Hormonbehandlungen können zu unerwünschten Begleiterscheinungen und Nebenwirkungen führen, die unangenehm bis lebensbedrohlich sein können. (Übelkeit, Atemnot, Unwohlsein und Schmerzen. Schwerere sind Störungen der Blutgerinnung, sowie Flüssigkeitsansammlung)
- Bei einer Hormontherapie zur Anregung der Eierstöcke führt die künstliche Befruchtung meist zu einer Mehrlingsschwangerschaft. (z.B. Zwillinge, bei der In-vitro-Fertilisation erhöht)
- Allgemein leicht erhöhtes Risiko einer frühen Fehlgeburt oder einer Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter.
- Bei Befruchtung außerhalb des Körpers können Komplikationen in Form von Infektionen der Eierstöcke und Eileiter kommen. Bei Punktionen (Beim Mann Biopsie) kann der Arzt Organe wie Blase und Darm, sowie Blutgefäße verletzen.
- Hohe psychische Belastungen
- Hohe finanzielle Belastungen

Kosten:
- Die Kosten einer künstlichen Befruchtung sind von Fall zu Fall verschieden, da die die einzelnen Methoden mit unterschiedlichen Kosten verbunden sind.
- Voraussetzung für die Kostenübernahme der GKV lauten: Das Paar muss verheiratet sein, beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein, Frau darf dabei höchstens 40- und der Mann 50 Jahre alt sein.
- Die Eheleute müssen sich zuvor einer Beratung durch einen unabhängigen Arzt unterzogen haben.
- Eine ärztliche Feststellung auf Aussicht auf Erfolg erforderlich.
- Es ist nur eine homologe Insemination zulässig.
- Künstliche Befruchtungen dürfen nur bestimmte Ärzte und Einrichtungen vornehmen, denen die zuständige Landesbehörde eine entsprechende Genehmigung erteilt hat.
- Die GKV übernehmen 50% der Kosten, die für eine künstliche Befruchtung durch bis zu 3 bzw. bis zu 8 Inseminationen ohne hormonelle Unterstützung entstehen.
- PKV-Versicherte haben einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, wenn die ungewollte Kinderlosigkeit krankheitsbedingt ist. (Empfängnis oder Zeugungsunfähigkeit)

Quellen:
www.frauenaerzte-im-netz.de
www.pschzrembel.de
www.familienplanung.de
www.dggg.de
www.hallo-eltern.de
www.aok.de



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