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Hochwasserschutz - Referat



Hochwasserschutz

Einen 100%igen Hochwasserschutz kann und wird es nie geben, da Überflutungen nicht berechenbar sind, dennoch gibt es:

Hochwasserschutz bei Fließgewässern durch:

Rückhaltung von Wasser durch Rückhaltebecken wo Wasser sich sammeln kann
Abschirmung von Gebäuden und Siedlungen durch Deiche, Schutzmauern

Allgemeine Vorsorge durch:

Einrichten von Hochwasserwarnzentralen
- Bebauung von Gefährdeten Gebieten verhindern
- Ausweisen der Überschwemmungsgebiete
- Bauung von Wasserkraftwerken in der nähe von Gefahrengebieten
- Durch Rückstauvermögen der Anlagen bieten diese einen Vorläufigen Schutz

Statistisch gesehen kehren Hochwasser in Deutschland alle 100 Jahre wieder, doch ist es auch möglich dass mehrere Jahre hintereinander diese auftreten können.



Die Bürger sind auf ihre Rechte und auf private vorsorge durch Hochwasserbehörden hinzuweisen:

- Flächen, die statistisch gesehen ein mal in hundert Jahren überschwemmt werden könnten, müssen als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen & in Bauplänen verzeichnet werden
- In Gefährdetet Gebieten kann die zuständige Wasserbehörde Eingriffe in Natur, Privaten Grundstücken, Beforstung und Bebauung verbieten, da dieses auch gefahren Bergen könnte
- die Bevölkerung ist auf Gefahren hinzuweisen, damit eine Private vorsorge bei zutreffen möglich ist
- Bürger haben ein recht bei Schäden der Überflutung anklage gegen die zuständige Wasserschutzbehörte zu erheben, wenn die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend für ein 50-jähriges Hochwasser sind, z.B. ein Deich gebrochen ist



Hierzu sind bei eintreten des Hochwassers wichtige Verhaltentipps möglichst zu beachten:

- Ruhig bleiben und auf Anweisungen von Hochwasserdienst und Hilfskräften zu achten und bei Lebensgefahr 112 anrufen
- Einschalten von Radiosender der Region, bei Gefahr muss jede Stunde eine Warnmeldung gegeben werden.
- Kranke und Pflegebedürftige sind schon bei Hinweisen auf ein Hochwasser bei Bekannten oder der Gemeinde außerhalb des Überflutungsgebiets unterzubringen.
- Tieferliegende Räumer wie Keller und Garagen sind frühzeitig zu räumen
- Stromschlag Gefahr gilt bei Hochwasser also früh genug in gefährdeten Räumen Strom ausschalten
- Sichern sie die Heizungsanlagen durch Gasventilschließung und Verankerung an Boden oder Ausbau
- Absprache mit Nachbarn für Verständigung bei Notfall, Telefon und Handy können ausfallen
- Kraftfahrzeuge außerhalb von Gefahrenregion abstellen
- Mappe mit wichtigen Dokumenten zusammen stellen sowie einen Vorrat an Medikamente, sodass man mehrere Tage unabhängig ist.


Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Dinchen



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