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Hitlers Machtergreifung - Referat




Ist Hitler legal an die Macht gekommen?


Sicherlich ist dieses Thema ein sehr schwieriges, da man um die Frage beantworten zu können, sowohl über eine Gesamtansicht der Ereignisse, sowie auch Detailwissen verfügen muss. Eine ausführliche Auswertung der Thesen ist also in der mir gegebenen Zeit kaum möglich.

Man spricht von der Machtergreifung, der Machterschleichung oder der Machterringung Hitlers und seiner Partei und schon solche Begriffe assoziieren einem Jedem, dass hier mit aller Kraft versucht wurde, an die oberste Stufe der Gewalt im Staat zu kommen. Dies wurde zumeist verwerflich, unmoralisch, jedoch scheindemokratisch und verfassungskonform durchgeführt. So sicherte Hitler sich und seiner Partei in den Jahren nach 1933 stufenweise die totale Macht im Staat. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch Hindenburg am 30.1.1933 war dabei lediglich der Anfang vom Ende, denn fälschlicherweise dachte und hoffte der Kreis um Hindenburg, dem auch Papen angehörte, Hitler kontrollieren zu können, ihn „vor den Karren einer nationalen Erneuerung nach ihren Vorstellungen spannen zu können“ und so mit der gemeinsamen Regierung eine positive Wende in die Richtung des ersehnten starken Staates zu bringen. In den folgenden 2 Jahren wurden zahlreiche Gesetze und Verordnungen erlassen, die Hitler und die Organisationen um ihn scheinbar ganz verfassungsgemäß und sauber zum Ziel führten. Am 28.2.1933 wurde die so genannte Reichstags-Brand-Verordnung, die Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat erlassen, welches Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts beinhaltete. Grund dafür war der, offiziell von einem niederländischen Kommunist vollführten, Brandanschlag auf das Reichstagsgebäude ein Tag zuvor. Dass jedoch SA-Leute unter dem Befehl von Hitlers Anhängern hinter der Tat gesteckt haben könnten, wurde durch Verlautbarungen in Presse und Rundfunk über den Tathergang und den offiziellen Haupttäter vertuscht. Man erzielte so das Außerkraftsetzen der Grundrechte des deutschen Volkes durch ein verfälschtes Ereigniss und beschuldigte zudem die Kommunisten zum Angriff gegen das deutsche Reich. Nach den Neuwahlen am 5.3 blieb die erhoffte absolute Mehrheit für die NSDAP, obwohl größte Partei, erneut aus. Nach dem Entschluss mit der DNVP eine Koalition einzugehen, erschlichen sich Hitler und die Nationalsozialisten das Vertrauen der Zetrums und der kleineren Parteien. Die KPD und die SPD wurden verboten oder die Anhänger und Oberhäupter in eine „Schutzhaft“ genommen. Es wurde also mit polizeilichen Mitteln, damit mit angewandter Gewalt, dafür gesorgt, das „feindliches Gedankengut“ keineswegs in die Quere kommen konnte. Der „Tag von Potsdam“ am 21.3.1933 sollte das Einverständnis von Hindenburg zu Hitler und einen Machtübergang vom Senior zum Junior zeigen. Man besiegelte das Bündnis der alten Elite und der jungen radikalen Bewegung. Am 23.3.1933 erließ der Reichstag das Ermächtigungsgesetz und schaltete sich damit selbst aus. Es beinhaltet das Recht für die Regierung Gesetze zu verabschieden und schloss den Reichstag und Reichsrat von der Mitwirkung bei der Gesetzgebung aus. Diese Gesetze konnten sogar von der Verfassung abweichen und damit auch Menschenrechte verletzen. Das Ermächtignungsgesetz gab Hitler somit diktatorische Privilegien und wurde regelrecht erzwungen; die KPD-abgeordneten waren entweder verhaftet oder im Exil und die zum Saalschutz eingesetzten bewaffneten SA-Leute übten massiven Druck aus. Dies waren entschieden illegale Akte, die dem Gesetz die nötige Mehrheit verschafften. Folgend waren neue Verordnungen einfach zu erreichen. In der nächsten Zeit war die NSDAP damit beschäftigt sich als einzige Partei hervorzuheben und die politischen Gegner auszuschalten. Da sich am 23.3.33 das Parlament sozusagen verabschiedete, ging Das nun ganz legal über Rechtswege, auch der Einsatz von Gewalt im Sinne der Hitlerpolitik war nun rein politisch kein Problem mehr. Es trat sozusagen eine eigene Verfassung in der Verfassung auf, die nunmehr zunehmend weniger Gegenwehr fand. In den Jahren 1933 und 34 folgten Gesezte zur Sicherung der Alleinherrschaft in allen Bereichen, wie etwa das direkte Verbot der SPD und der Gewerkschaften, sowie das Gesetz gegen Neubildung von Parteien, welches die NSDAP als einzige Partei
etablierte und das Mehrparteiensystem und damit jegliche Demokratie beseitigte. Die bis jetzt bestandenen Strukturen wurden aberkannt und das Reich unter die Politik Hitlers gestellt. Nachdem auch politische Morde als „Staatsnotwehr“ erklärt werden konnten, wurde auch die Judikative dem Willen der NSDAP untergeordnet. Nach dem Tod Hindenburgs am 2.8.1934 ernannte sich Hitler selbst zum Reichspräsidenten und fortan „Führer und Reichskanzler“. Noch am selben Tag stellte er die Wehrmacht unter sich und sicherte sich so durch den Schwur der Soldaten zum unbedingten Gehorsam auf den „Führer und Reichkanzler Adolf Hitler“ endlich auch die militärische Gewalt im Reich, die ab nun neben Organen wie SS und SA eingesetzt wurde. Das Bild im deutschen Reich zeigte Terror, Propaganda, Verfolgung und das nationalsozialistische Ideal. Hilters Macht hatte ihren Höhepunkt erreicht.

Nun, ich denke, aus der Darbietung der Ereignisse geht entscheidend hervor, dass Hitler durch seine legalistische Taktik versuchte den Anschein zu geben, er handle im Rahmen von Gesetzen, Abkommen und Verfassungsgrundsätzen. Dies war zumeist nur scheindemokratisch, da etwa die entscheidende Beeinflussung der Gesetzgebung oder der Wahlausgänge durch vertuschte Morde und Anschläge, Druck auf Abgeordnete und poltische Gegner, sowie durch krasse Propaganda nicht immer erlaubt war. Jedoch konnte man auf offiziellem Wege nie viel gegen ihn tun, da, auch wenn man Anklagepunkte fand, es sehr schwer war, die bereits von Rechts befallene Judikative fair entscheiden zu sehen. Was mich wundert, ja sogar schockiert, ist, dass keiner zugriff als man noch konnte, denn als man erst erfasste, in welcher Gefahr das Reich stand, war es viel zu spät und mit dem Ermächtigungsgesetz war jegliche juristische Vorgehensweise gegen die Hitlerpolitik außer Kraft gesetzt. Ab diesem Punkt kann man von legal als solches reden, doch vor diesem Zeitpunkt profitierte Hitler lediglich von der Blindheit des Sytems, seiner Beliebtheit und den bedrohenden Zuständen im Reich; von legalem Mord und Gewalteinsatz kann nicht die Rede sein. Auch obwohl die Hitlerpolitik nach dem 23.3.33 leider als legal und nicht verfassungswidrig bezeichnet werden können, stellt sich hier keinesfalls die Frage zum Thema der Menschlichkeit und der Moral, denn ethisch gesehen ist das Geschehene alles andere als positiv. Die Ethik lässt sogar das Wort böse zu! Erschreckend ist auch, dass Hitlers Ansichten klar waren und er sein Gesicht in „Mein Kampf“ und in öffentlichen Reden bereits vor seinem Machtantritt gezeigt hatte. Dass niemand etwas tat und man ihn als kontrollierbar einstufte, stellte sich als größte Fehleinschätzung in der Geschichte heraus. Als abschliesende Sätze, bezüglich zur Fragestellung, kann man sagen, dass Hitler nicht (vollständig) legal an die Macht kam. Sowohl legale als auch illegale Taten unterstützten seine Machtergreifung, jedoch ist es nicht eindeutig festzustellen, welches Wort wann greift.

Dieses Referat wurde eingesandt vom User: herrlocke



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