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Hitlerjugend unterm Hakenkreuz - Referat



Die Hitlerjugend unter dem Hakenkreuz
Die Hitler-Jugend (HJ) war die 1926 gegründete Jugendorganisation der NSDAP. Das Kürzel HJ bezeichnete die Organisation für die 14-18jährigen Jungen innerhalb der gesamten Hitlerjugend. Mitglieder der Hitlerjugend wurden auch "Hitlerjungen" genannt. Ihr kam eine zentrale Funktion im "Dritten Reich" zu. Sie gehörte zu Adolf Hitlers Konzept, alle Lebensbereiche ideologisch zu kontrollieren und zu beherrschen; ihr Ziel war dementsprechend die Erziehung der Jugend im Sinne des Nationalsozialismus. Es wurden Werte vermittelt und Verhaltensweisen eingeübt, die über das Jahr 1945 hinauswirkten. Nach ihrer Gründung 1926 war die Hitlerjugend bis zur Machtübernahme eine Art Jugendabteilung der SA, der Sturmabteilung der NSDAP. Während des 2. Weltkrieges wurden alle Jungen und Mädchen zu verschiedenen Hilfsdiensten herangezogen. Das Schwergewicht der Arbeit der Hitlerjugend lag vor der Machtübernahme in der Unterstützung der Parteiarbeit. Nach der Machtübernahme 1933 stellte der Reichsjugendführer Baldur von Schirach das neue Ziel für die Hitlerjugend auf: Wie die NSDAP nunmehr die einzige Partei ist, so muss die HJ die einzige Jugendorganisation sein. [...] Ausserdem wurde eine neue Aufgliederung der Hitlerjugend in Jungvolk, Hitlerjugend, Bund deutscher Mädel (BDM) und Jungmädelbund vorgenommen. 10-14 jährige Jungen gehörten zum Jungvolk. 14-18jährige Jungen zur Hitlerjugend. Das Gesetz über die Hitlerjugend vom 1.12 1936 bestimmte, dass die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichgebietes in der Hitlerjugend zusammengefasst werden sollte. Damit war die Hitlerjugend für die gesamte Erziehung der Jugend außerhalb von Schule und Elternhaus zuständig. Die Jugenddienstpflicht stand gleichgeordnet neben Arbeitsdienst und Wehrpflicht. Die HJ-Mitglieder hatten an dem so genannten HJ-Dienst, in der Regel wöchentliche „Heimabende" und Sportnachmittage, teilzunehmen; außerdem organisierte die HJ Ausflüge, Ferienlager, Sportveranstaltungen und verschiedene Feierstunden. Im Mittelpunkt aller Veranstaltungen stand die nationalsozialistische Erziehung und Schulung, die 14- bis 18-jährigen Jungen wurden außerdem auch vormilitärisch ausgebildet. Versäumten die Jugendlichen die Teilnahme an Veranstaltungen, konnten sie oder die Beziehungsberechtigten bestraft werden. Unterschiedlich reagierten die kirchlichen Jugendgruppen auf die Machtergreifung der Hitlerjugend. Bei der evangelischen Jugend herrschte schon lange eine nationale, und antisemitische Einstellung. Am 19.12.1933 stimmte Ludwig Müller, Reichsbischof auf Hitlers Verlangen, der Eingliederung der evangelischen Jugendverbände in die HJ zu. Die katholischen Verbände konnten nicht so reibungslos gleichgeschaltet werden. Die katholischen Vereine fühlten sich durch das Reichskonkordat vom JUli 1933 besser geschützt, sie
mussten sich aber auf rein religiöse und innerkirchliche Angelegenheiten beschränken.
Gesetz über die Hitlerjugend vom 1.Dezember 1936.
Reichsgesetzblatt
Von der Jugend hängt die Zukunft des Deutschen Volkes ab. Die Gesamte Deutsche Jugend muss deshalb auf ihre Pflichten vorbereitet werden. Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.
§ 1. Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der HJ zusammengefasst.
§ 2. Die gesamte deutsche Jugend ist außer im Elternhaus und Schule in der HJ körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.
§ 3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der HJ wird dem Reichsjugendführer der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeitspartei) übertragen. Er ist damit Jugendführer des deutschen Reiches. Er hat die Stellung einer obersten Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt.
§ 4. Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Reichsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt der Führer und Reichskanzler.





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