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Hexenverfolgung - Referat



Hexenverfolgung:


Die Hexenverfolgung gab es vorwiegend in Mitteleuropa.
Der Grund für die Verfolgung der Hexen war, dass die Menschen
glaubten das es eine Verschwörung gegen das Christentum durch
den Teufel und den Hexen gab. Drei Viertel der Opfer zur Verfolgung
der Hexen waren Frauen, manchmal sogar auch Kinder.


Verfahren bei Hexenprozessen:


1. Anklage: Bei einer Anklage ging damals eine jahrelange Phase des
Gerüchtes, dass sie/er eine Hexe/Hexer sei voraus.
2. Inhaftierung: Die Angeklagten Hexen wurden damals in Kellern
oder Türmen gefangen gehalten, weil es in der
Frühen Neuzeit keine Gefängnisse gab. Die Türme
in denen die Hexen eingesperrt wurden, waren
meistens allgemeine Gefängnistürme, oder auch ein-
fach Türme der Stadtmauern. Damit die Angeklagte
Hexe keine "Zaubermittel" an ihrem Körper versteck-
en konnte, wurde sie bevor der Prozess angefangen
hatte vollständig rasiert und entkleidet, anders auch
"Depilation" genannt. Danach wurde sie am ganzen
Körper nach einem Hexenmerkmal untersucht.
3. Verhör: Das Verhör hatte drei Phasen: die gütliche Befragung, die
durch den Richter erfolgte, der seine Fragen mit jedem
einzelnen Detail stellte, zum Beispiel Fragen über das
Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, oder Verabredungen
mit ihm. Die Befragung mit Vorzeigen und Erklären der
Folterinstrumente, d.h. falls die Angeklagte kein "Geständ-
nis" abgab, zeigte man ihr die Folterinstrumente, und
erklärte ihr wie man sie an ihr anwenden kann.
Bei einer peinlichen Befragung, die meistens zum
Geständnis der Angeklagten führte, wurden Pausen
während der Folter nicht beachtet, weil man von einem
Ausnahmeverbrechen ausging. Während der Befragung
setzte man "Daumenschraube" und "Streckbank" ein.
4. Hexenproben: Eigentlich gibt es ein offizielles Verbot der Anwen-
dung einer Hexenprobe. Trotzdem wurde sie in
vielen Teilen des Deutschen Reiches angewendet.
Manchmal waren die Hexenproben ein starker,
manchmal ein schwacher Beweis dafür, das die
Angeklagten Hexen waren. Es gab verschiedene
Hexenproben, diese waren die bekanntesten:
- Wasserprobe - Tränenprobe
- Feuerprobe - Wiegeprobe
- Nadelprobe
5. Geständnis: Ohne ein Geständnis einer Angeklagten durfte
niemals in der Frühen Neuzeit jemand verurteilt
werden. Doch die Folter bei Hexenprozessen
sorgte fast immer für ein Geständnis.
6. Befragung nach Mitschuldigen: Da die Angeklagten Hexen sich
gegenseitig kannten, trafen sie sich
oft bei Hexenprozessen. Bei einem
2. Verhör wurden die Hexen nach
ihren "Hexenfreunden" ausgefragt.
Meistens wurden sie dabei ein 2.
mal gefoltert, falls sie keine
Informationen über ihre "Hexenfreun-
de" gaben! Durch die Folter kam es
meistens zum Verrat zwischen den
Hexen. Dadurch kam es zu Ketten-
prozessen.

7. Verurteilung
8. Hinrichtung: Falls heraus kam, das die Angeklagten Hexen waren,
wurden sie lebendig auf dem Scheiterhaufen ver-
brannt, damit ihre Seele gereinigt wurde. Die Hexe
wurde an einen Pfahl, der mitten in einem Haufen
befestigt wurde gefesselt, anschließend wurde der
Haufen angezündet. Man enthauptete die Hexe,
erdrosselte sie, oder man hängte ihr ein Schwarzpul-
versäckchen um den Hals, um die Gnade der Hexe
auszudrücken.


Opfer:

Meist waren die Verfolgten zu 75% Frauen, doch es gab auch
Ausnahmen. Zum Beispiel waren in Island bis 80% der Verfolgten
angeblichen Hexen, Männer. Hebammen wurden immer schnell
verdächtigt. Die Pflicht der Hebammen war es totgeborene Kinder
zu begraben, was die Leute damals, als einen weiteren Beweis
zählten: Hexen waren bekannt dafür, Kinder zu opfern. Ihnen
wurde auch unterworfen, dafür gesorgt zu haben, mit Absicht
Behinderungen oder Totgeburten herbeigeschafft zu haben.
Meistens waren die Verdächtigen alte und alleinlebende Frauen.
Manche Hebammen zum Beispiel nutzten es, dass sie für Hexen
gehalten wurden sind. Hexenprozess im 16. Jhr. war in der selben
Zeit wie die Eiszeit. Das machte vielen Menschen Angst. Weil damals
ein Großteil der Prozessakten verloren gegangen sind, konnte man
danach die Anzahl der Opfer nicht einschätzen, bzw. zählen, doch
man ging davon aus, das in Europa etwa 40.000-60.000 Todesopfer
waren. Insgesamt wurden 3 Millionen Prozesse durchgeführt und
jeder 50. wurde hingerichtet.




Dieses Referat wurde eingesandt vom User: shiqqi_miqqi



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