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Herrschaft in unterschiedlichen Epochen - Referat



Antikes Griechenland
Die uns heute bekannte Demokratie (gr. Herrschaft des Volkes) hat ihren Ursprung im antiken Griechenland. Jedoch ist es schwierig, von den Herrschaftsbedingungen „Griechenlands“ zu sprechen, da Griechenland zu jener Zeit in separate Stadtstaaten (Polis) unterteilt war, welche ein teilweise sehr unterschiedliches Verständnis von Herrschaft hatten. Daher werde ich meinen Schwerpunkt auf Athen und damit auf die Reformen des Solon und des Kleisthenes setzten.
Den ersten Meilenstein auf dem Weg zur Demokratie setzte der Athener Solon (ca. 640- 560 v. Chr). Durch seine Schuldentilgung (Seisachtheia) rettete er viele verarmte Bauern vor der Schuldknechtschaft, welche er schließlich sogar komplett abschaffte.
Durch eine Einteilung in vier „Gehaltsklassen“ sorgte er dafür, dass nicht mehr die Geburt, sondern das Vermögen, ausschlaggebend für die politische Mitsprache waren. Hierbei spricht man von „Timokratie“.
Ein weiterer Athener, welcher grundlegende Reformen durchsetzte und den man als Begründer der Demokratie bezeichnen könnte, war Kleisthenes (ca. 570 v.Chr. – 507 v.Chr).
508/ 507 v. Chr, nach dem Sturz der Peisistratiden-Tyrannis, an welcher er beteiligt war, führte er die Kleisthenischen Reformen durch, und knüpfte dabei auch an Solons Reformen an.
Dabei teilte er die Bevölkerung auf Gebietseinheiten auf (territoriales Prinzip). Dabei wurde Athen in 10 Phylen unterteilt, welche aus mehreren Trittys, welche wiederum in Demen unterteilt wurden, bestanden. Jede Demos sandte Volksvertreter in den Rat der 500, sodass jede Phyle mit 50 Mitgliedern vertreten war.
Darüber hinaus gab es die Volksversammlung. Jeder (volljährige, männliche) Bürger durfte je eine Stimme abgeben. Abgestimmt wurde beispielsweise über Krieg oder Frieden, Verteidigung, Getreideversorgung oder religiöse Fragen. Bei besonders wichtigen Angelegenheiten mussten mindestens 6000 Stimmen abgegeben werden.

Römische Republik
Auch die Römische Republik (res publica = Sache des Volkes) besaß einige demokratische Grundzüge. Sie entstand nach den sogenannten Ständekämpfen, mit welchen sich die Plebejer (nicht-Adlige) politische Mitsprache erkämpften.
Die wichtigen Ämter, die Magistrate, zeichneten sich vor allem durch ein Iterationsverbot und Interzessionsrecht aus. Das heißt, dass ein Amt nur ein einziges Mal von einer Person ausgeübt werden durfte und es zur gegenseitigen Kontrolle immer doppelt besetzt wurde. Dadurch sollte einer Diktatur vorgebeugt werden. Zudem wurde jedes Amt nur ein Jahr lang ausgeübt (Annuitätsprinzip).
Die höchsten Ämter waren die der beiden Konsuln. Ihnen unterlag die komplette Heeresführung und sie leiteten den Senat und die Volksversammlungen.
Neben den Konsuln stellte der Senat ein Verfassungsorgan dar. Im unterlag vor allem das Finanzwesen und musste außerdem vielen Handlungen anderer Ämter (z.B. Quästoren oder Censoren) zustimmen. Die Mitglieder des Senats hatten in der Regel bereits eine cursus honorum, also die Laufbahn durch mehrere Ämter, hinter sich.
Das dritte Verfassungsorgan war die Volksversammlung, das Comitium. Es ist äußerst umstritten, wie viel Macht das Volk tatsächlich hatte, es war aber sicher weniger, als der Senat.
Daher bezeichnet man die Römische Republik heute als Mischverfassung, da sie sowohl demokratische als auch aristokratische Grundzüge aufwies.

Mittelalter
Im Mittelalter machten die Menschen nach heutiger Sicht einen „Rückschritt“ im Vergleich zur Antike. Nicht nur die Lebensbedingungen waren vielerorts primitiver, sondern auch die Ausübung von Herrschaft.
Die Gesellschaft wurde in drei Stände unterteilt, den Klerus,
den Adel und das einfache Volk. Dieser dritte Stand hatte gelinde gesagt überhaupt nichts „mitzureden“. Die Herrschaft fiel dem zweiten Stand (Adel) zu, welcher vom Klerus, also der Kirche, legitimiert wurde. Ein König rechtfertigte seine Herrschaft also damit, dass er ein König von Gottes Gnaden sei.
Für ihn war es zu jener Zeit auch äußerst schwierig zu herrschen, da sein Königreich in der Regel weit verstreut war, er also beinahe durchgehend von Pfalz zu Pfalz reiste (Wanderkönigtum).
Das einfache Volk bekam meist wenig von ihrem König mit, ihr Leben wurde geprägt durch die Grundherrschaft: Ein Grundherr verpachtete Bauern sein Land, welches sie bestellten und pflegten. Einen Teil ihrer Ernte gaben sie als Abgaben an den Grundherren und leisteten zusätzlich Frondienste (Dienstleistungen). Im Gegenzug sorgte dieser für ihren Schutz und vertrat sie vor Gericht.
Die Bauern waren stark vom Grundherrn abhängig und konnten sich eigentlich nicht gegen ihn wehren, sollten sie ungerecht behandelt werden. Viele gehen so weit, die Grundherrschaft mit Sklaverei zu vergleichen.

Neuzeit
Die Neuzeit begann um 1500 und reicht bis heute. Geprägt wurde sie von vielen kleineren Epochen, etwa der Renaissance und den Humanismus, die zunehmende Industrialisierung, sowie Kriege (z.B. Dreißigjähriger Krieg) oder die Reformation der Kirche.
Daher ist die Neuzeit in viele weitere Zeitabschnitte unterteilt. Zum einen wurde sie in der Frühen Neuzeit geprägt vom Absolutismus, d.h. ein alleiniger Herrscher, dem die komplette Macht zuteil wird. Dieser Glaube an einen souveränen Herrscher als einzige Möglichkeit Krieg zwischen den Menschen zu verhindern und für Sicherheit (unter Opferung der Freiheit) zu sorgen, spiegelt sich noch sehr lange in der Neuzeit wieder (z.B in Thomas Hobbes Leviathan 1651).
Zum anderen forderte das Volk zunehmend politische Macht, so kämpften die Franzosen in der Französischen Revolution für Liberté, égalité, fraternité (Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit), ein Phänomen das auf ganz Europa „überschwappte“.
Außerdem begann in der Neuzeit eine territoriale Sichtweise, da sich zunehmend die uns heute bekannten Staaten bildeten. Diese Territorien waren auf Grundlage von Gemeinsamkeiten in Sprache und Kultur entstanden und wurden souverän beherrscht.



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