Lerntippsammlung Headergrafik
Linie
Abstandshalter

Suchbegriff:

Grundrechte der DDR - Referat



Die Verfassung sortiert sich nach den Artikeln. In den Artikeln 1-18 geht es vielmehr um den Staatsaufbau und erst ab Artikel 19 geht es um die Grundrechte. Die Verfassung ist eigentlich ein Mittel um die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft voranzutreiben. Das muss einem klar werden, dass das der Punkt ist. Und somit wird die Verfassung eigentlich nur für die SED, die Partei, gebraucht. Die SED ist praktisch das Herrschaftsinstrument. Das heißt, wenn wir jetzt von der Verfassung aus gucken ist die eigentlich schon jetzt nur eine Fassade. Das politische System wird eigentlich wirklich von der SED bestimmt.

Die Grundrechte beginnen erst mit Artikel 19, nach den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Die Grundrechte gelten nur innerhalb des sozialistischen Rahmens. Artikel 19 Absatz 3: Freientfaltung nur in der sozialistischen Gemeinschaft und auch nur zum Wohle der Gemeinschaft, nicht zu seinem eigenen Wohle. Zweiter Satz : “sozialistische Moral” Das was sozialistisch ist, ist in Ordnung alles andere nicht.

Es gab keine vorgelagerten Grundrechte des Individuums gegenüber des Staates .
Grundrechte sind zum Wohle des Einzelnen aber auch zum Wohle der Gesellschaft und zur Mobilisierung des sozialistischen Aufbaues gewesen.
Hier ist es nicht zuerst die individuelle Freiheit, sondern ein Mittel, damit der Einzelne mitmacht, die gesellschaftlich sozialistische Entwicklung voranzutreiben.
Im Grundgesetz(BRD) waren die Grundrechte so konzipiert, dass die Staatsgewalt zu begrenzen.
In der DDR waren die Grundrechte ausschließlich so konzipiert die Staatsgewalt zu stabilisieren.

Den Grundrechten stehen oftmals Pflichten gegenüber. Die Grundrechte sind von der SED als führende Kraft abhängig. Die Grundrechte konstruieren keine Rechtsansprüche gegenüber dem Staat, sondern sind lediglich ein Konzept der SED, die sie als Grundrechtszustand für die DDR geschaffen hat.

Artikel 19 Absatz 3 “So verwirklicht der Bürger …” leitet sich aus Artikel 19 Absatz 1 ab.
Hier haben Individuum und Staat die gleichen Ansichten und Interessen, da gibt es laut Definition keinen Unterschied —> Interessenidentität.
Aus einem Grund ist dies ganz wichtig, denn dadurch wird es möglich zu sagen, dass per se davon
ausgegangen wird, dass Staat und Bürger gleiche Interessen haben.
So kann es keine Aufstände geben, denn auch derjenige, der dagegen ist, ist quasi dafür.
Dieser wird dadurch zwangsintegriert.

Gegenüberstellung Bundesrepublik und DDR:

Ausgangspunkt ist bei uns mit dem Bekenntnis der Grundrechte, die bei uns verstanden werden als Schutz des Bürgers gegenüber dem Staat (vorstaatlich).
Daraus leitet sich die Verfassung ab. Die Grundrechte bestimmen sozusagen die Verfassung und dadurch wird einerseits Staat und anderseits Gesellschaft in allen Kleinigkeiten ausdifferenziert.

In der DDR kommt zuerst die SED/Partei, die nach oben muss. Die SED baut erst eine Verfassung zusammen, die dann das Herrschaftsinstrument dient und gegenüber der Gesellschaft steht.

STAAT UND VERFASSUNG in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR

Der Staat und die Gesellschaft tauchen bei der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt auf.
Die Verfassung ist die Basis für die Gestaltung und Ausdifferenzierung von Staat und Gesellschaft, diese stehen nebeneinander.

Bei der DDR ist eindeutig der Staat vorgelagert.



Kommentare zum Referat Grundrechte der DDR: