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Grundlagenvertrag zwischen BRD und DDR 1972 - Referat



Grundlagenvertrag der BRD mit der DDR 1972:


1. Wie gedenke ich dieses Thema zu bearbeiten?

Nach der Festlegung meines Themas, habe ich eine geeignete Quelle zu diesem Thema ausgewählt.
Als nächstes folgten Recherchen in Büchern und im Internet, um mich über mein Thema zu informieren.
Daraufhin beschloss ich mein Thema zu gliedern (genaueres siehe Gliederung).
Als erstes habe ich mich mit dem geschichtlichen Hintergrund Deutschlands kurz befasst, um dann genauer auf die Beziehungen der DDR mit der BRD einzugehen.
Als nächstes folgt der eigentliche Hauptteil der Hausarbeit, welcher beinhaltet wie es zu dem Grundlagenvertrag (GV) kam und was der GV beinhaltet.
Zum Abschluss folgen einige Erläuterungen sowie eine Schlussbetrachtung.
Um den Stil der Hausarbeit etwas aufzulockern, habe ich meine Hausarbeit mit passenden Bildern anschaulicher gemacht.
Ganz zum Schluss folgen die Quellenangabe sowie der Anhang.


2. Geschichtliches:

Mit dem Kriegsende 1945 beginnt die Aufteilung der Welt in verschiedene „Lager“ und damit auch verbunden die Spaltung Deutschlands in zwei Teile.
Die USA und die UdSSR gehen aus dem Krieg gestärkt hervor. Großbritannien und Frankreich stehen bei Kriegsende vor dem finanziellen Zusammenbruch (Kriegsanstrengungen führten zu einer Verschuldung der Briten bei den USA, ähnliches in Frankreich).
Die Welt wird beherrscht von zwei Supermächten – USA und UdSSR.
Deutschland wird nach dem verlorenen Krieg in vier Besatzungszonen eingeteilt, amerikanische, britische, französische und sowjetische Besatzungszone.
Die amerikanische- und die britische Besatzungszone werden 1947 zusammengeschlossen, 1948 tritt diesem Zusammenschluss die französische Besatzungszone bei.
Die Gründung der Bundesrepublik wird von den drei Westalliierten eingeleitet. Damit sollen die Westzonen des besetzten Deutschlands wieder in die westliche Gesellschaft integriert werden.

Am 23.5.1949 wird das Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland verkündet, gleichbedeutend mit dem Entstehen eines neuen deutschen Staates in den Besatzungszonen der drei Westmächte.
Dieser neu geschaffene Staat besitzt aber ausdrücklich provisorischen Charakter, da die Wiedervereinigung mit der sowjetisch besetzten Besatzungszone im Osten Deutschlands eines der Staatsziele bleibt.

Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Konflikts zwischen den Supermächten USA und UdSSR schließen sich die „westlichen“ als auch die „östlichen“ Staaten enger zusammen. In Brüssel vereinbaren die fünf Staaten Großbritannien, Frankreich, Belgien, Luxemburg und Niederlande am 17. März 1948 einen Pakt über 50 Jahre, der eine Zusammenarbeit auf wirtschaftlichern, sozialen und kulturellen Gebiet sowie militärischen Beistand vorsieht.
Als Reaktion schließt die Sowjetunion während des Jahres 1948 mit Rumänien, Ungarn und Bulgarien Freundschafts- und Beistandsverträge ab.
Die Blockbildung in Europa schreitet voran, die Grenze verläuft mitten durch das geteilte Deutschland.
Am 24. Mai 1949 tritt das Grundgesetzt für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Konrad Adenauer wird zum ersten Bundeskanzler gewählt. Am 7. Oktober wird in der sowjetischen Besatzungszone mit der Verabschiedung einer Verfassung die DDR gegründet. Wilhelm Pieck wird erster Präsident.
Zwei deutsche Staaten waren entstanden.



3. Beziehung zwischen BRD und DDR vor dem Vertrag:

Aufgrund ihrer unterschiedlichen wirtschaftlichen und politischen Ausrichtung (die BRD integriert sich immer mehr in das westliche Gesellschaftssystem, die DDR orientiert sich an dem System der Ostblockstaaten) „driften“ die beiden deutschen Staaten immer weiter auseinander.
Nach Unzufriedenheit der Bevölkerung in der DDR, bedingt durch wirtschaftliche Schwierigkeiten, einem relativ geringen Lebensstandard, schlechte Ernährungslage und den Verlockungen westlicher Lebensweise kommt es zu steigenden Fluchtbewegungen aus der DDR in die Bundesrepublik.
Als Folge lässt die DDR 1961 um Berlin-West eine Mauer bauen, die deutsch-deutsche Grenze wird ausgebaut (Todesstreifen) um eine Flucht Richtung Westen zu unterbinden.
Eine Ausreise in den Westen wird unmöglich, eine Flucht zum tödlichen Risiko. Menschen in Ostdeutschland konnten Urlaub nur in Ostblockstaaten machen, Westdeutschen wurde der Besuch in der DDR (Besuchergeld) erschwert.
Die persönlichen Kontakte zwischen Menschen beider deutscher Staaten nahmen ab.



4. Die DDR will eigenständig werden:

Die DDR nahm Handelsbeziehungen zu Ländern der dritten Welt auf. 1965 stellte sie eine eigene Mannschaft bei den Olympischen Spielen.
Es wurde immer weiter versucht den Alleinvertretungsanspruch der BRD für Gesamtdeutschland zu unterlaufen. Ziel war es ein eigener anerkannter Staat zu werden.
Dies widersprach allerdings dem Grundgesetz der Bundesrepublik. In der Präambel des GG wird ausdrücklich auf die nationale Einheit Deutschlands hingewiesen.



5. Wie kommt es zu dem Vertrag zwischen BRD und DDR?

In den 70er Jahren herrschte zwischen den Mächten Amerika und UdSSR der „Kalte Krieg“.
Durch Berlin- und Kubakrise waren neue Kriegsgefahren entstanden. Um Diesen entgegenzuwirken begannen die Großmächte sich langsam anzunähern und die Interessen des Gegners anzuerkennen.
Es kam zu einer Politik der Entspannung.

Die bundesrepublikanische Wiedervereinigungspolitik stand dieser Entspannung zwischen Ost- und Westblöcken entgegen.
Die Sicherheit für Europa war den Großmächten wichtiger, die Frage der Widervereinigung trat in den Hintergrund.
Um keinen neuen Ost-West-Konflikt herauf zu beschwören, musste quasi die Existenz zweier souveräner deutschen Staaten akzeptiert werden.
Dies wurde durch einen „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ besiegelt.
Voraussetzung für das Zusammenkommen des Grundlagenvertrages waren unter anderem auch die Verträge mit Moskau (12. August 1970- deutsch-sowjetischer Gewaltverzichtsvertrag) und mit Warschau (7. Dezember 1970 deutsch-polnischer Vertrag über die Normalisierung der gegenseitigen
Beziehungen).





6. Was beinhaltet der Grundlagenvertrag von 1972:

Hierbei möchte ich mich genauer auf die Quelle „Geschichte in Quellen, Die Welt seit 1945“ von Helmuth Krause und Karlheinz Reif „Der Grundlagenvertrag mit der DDR“ beziehen (siehe Quelle).
Am 21. Dezember 1972 unterzeichneten Michael Kohl (DDR) und Egon Bahr den Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.

Darin verpflichten sich die beiden Staaten, gutnachbarliche Beziehungen zu entwickeln, auf Gewaltanwendung zu verzichten und die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit in inneren und äußeren Angelegenheiten gegenseitig zu respektieren.
Eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die BRD kam durch den Vertrag nicht zustande, es besteht ein Verhältnis eigener Art:
Die DDR war zwar ein souveräner Staat, aber kein Ausland. Jeder der beiden Staaten richtete am Regierungssitz des anderen eine ständige Vertretung ein, kein Konsulat.
Durch den Vertrag, mit dem die BRD die DDR praktisch doch anerkannt, treten eine Reihe von Vereinbarungen in Kraft, die insbesondere den Grenzverkehr und die Familienzusammenführung betreffen.




In kurzen Auszügen ist im GV aufgeführt:

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik sind zwei gleichberechtigte, selbstständige, unabgängige, eigenständige Staaten.
Streitfragen sind ausschließlich mit friedlichen Mitteln zu lösen.
Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen.
Alleinvertretungsrecht beider Staaten.
Förderung der Beziehungen zwischen den europäischen Staaten.
Bemühung um eine Verminderung der Streitkräfte und der militärischen Aufrüstung, besonders auf dem Gebiet der Kern- und Massenvernichtungswaffen.
Die Hoheitsgewalt beschränkt sich auf das eigene Staatsgebiet. Es wird die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit des Anderen respektiert.
Im Zuge der Normalisierung der Beziehungen zweier deutscher Staaten werden Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, Wissenschaft, Technik, Post- und Fernmeldewesen, Gesundheitswesen, Kultur und Sport geregelt.
Es werden ständige Vertretungen beider Staaten ausgetauscht.
Früher abgeschlossene Verträge oder Vereinbarungen werden von diesem Vertrag nicht berührt.

In Folge des Grundlagenvertrages werden in New York die DDR als 133. und die Bundesrepublik als 134. Mitglied der Vereinten Nationen aufgenommen, 1973.
Für die DDR bedeutet der UN-Beitritt eine erhebliche politische Aufwertung. Im Laufe der nächsten Jahre nahmen die meisten Staaten diplomatische Beziehungen mit der DDR auf. Bis 1969 (Regierungsantritt der SPD/FDP- Koalition) sollte die DDR noch aus allen UN-Gremien ferngehalten werden, jetzt im Zuge der neuen Ostpolitik bemühte man sich auch um völkerrechtlich bessere Beziehungen zum anderen deutschen Staaten.




7. Erläuterungen zum Grundlagenvertrag:

Widerspricht der Grundlagenvertrag dem Grundgesetz mit der Forderung nach Widervereinigung?
Nach dem Krieg war das Deutsche Reich in zwei eigenständige Staaten mit unterschiedlicher politischer Ausrichtung geteilt. Da die beiden Staaten auch verschiedenen politischen Bündnissen angehörten bestand die Gefahr der endgültigen „Trennung“.
Im Zuge der allgemeinen Entspannung des Ost-West-Konfliktes in den 70er Jahren sollte auch eine Entspannung zwischen den verhärteten Fronten der beiden deutschen Staaten stattfinden um ein weiteres „Auseinanderleben“ zu verhindern. Um diesem „Auseinanderleben“ entgegenzuwirken mussten Vereinbarungen getroffen, und vertraglich besiegelt werden, die die Menschen in Ost- und Westdeutschland wieder ein Stück näher bringen sollte.
Ein Vertragswerk ist aber nur möglich, wenn beide Seiten sich gegenseitig respektieren und anerkennen. Auch kann nicht verlangt werden, dass ein Vertragspartner vom anderen verlangt seine politischen Ziele aufzugeben.
Im Grundgesetz ist der Anspruch auf Wiedervereinigung verankert.
Mit dem Grundlagenvertrag wurde die DDR praktisch als selbstständiger Staat anerkannt, aber gleichzeitig wurde verhindert, dass die beiden Seiten sich vollkommen voneinander abwenden
Durch Erleichterungen im innerdeutschen Reiseverkehr, im Briefwechsel, im Transitverkehr nach Westberlin etc. ist man dem Ziel der Wiedervereinigung eher ein kleines Stück näher gekommen.




8. Schlussbetrachtung:

Das Ziel der DDR war es anerkannt zu werden als eigenverantwortlicher, selbstständiger Staat. Dazu sollte der Grundlagenvertrag mit beitragen.
Im Endeffekt war dieser Vertrag praktisch aber der Anfang vom Ende der Deutschen Demokratischen Republik.
In der Zeit nach Inkrafttreten des Grundlagenvertrages steigt die Zahl der Besucher aus dem Westen in den Ostteil Deutschlands von zwei auf über 8 Millionen, die Zahl der Telefongespräche von 700.000 auf 23 Millionen. In fast der gesamten DDR ist Westfernsehen zu empfangen.
Die innere Stabilität der „Ostzone“ ist durch den Wunsch nach Reisefreiheit, nach freier Meinungsäußerung etc., alles nach westlichen Vorbild gefährdet. Der Unmut der Bevölkerung wächst.
Als Folge dieser Entwicklung betreibt die DDR-Staatsführung eine Art „Abgrenzung“ gegenüber dem Westen, in Form von Kontrolle und Überwachung der Bürger durch den Staatssicherheitsdienst. Die Mitarbeiterzahl in diesem „Apparat“ steigt von 4000 auf 100.000, die Kosten von 5,8 auf 22,4 Milliarden. Die Folge sind unter anderem auch erste wirtschaftliche Engpässe.
All diese Umstände, später noch neben Glasnost und Perestroika („Transparenz“ und „Umgestaltung“), waren ein Teil des schleichenden Untergangs des real existierenden Sozialismus.


Dieses Referat wurde eingesandt vom User: heyfisch



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