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Gibt es ein Recht auf Unglück? - Referat



Gibt es ein Recht auf Unglück?

Im 1932 erschienen Roman „Schöne neue Welt“ wird unter anderem vom Recht auf Unglück gesprochen. Gibt es dieses oder nicht. Der Vergleich mit dem Grundgesetz soll mir dabei behilflich sein, diese Frage zu beantworten.

Laut Grundgesetz gibt es ein Recht auf Selbstbestimmug. Dazu kann man auch Unglück zählen, da dies schon eine Art Selbstbestimmung ist. Will jetzt zum Beispiel jemand sterben und begeht dafür einen Suizidversuch, so kann man dies als Selbstbestimmung und den Tod als Unglück bezeichnen, daher müsste es ein Recht auf Unglück geben. Auch mit der Gewissensfreiheit, welche auch durch das Grundgesetz garantiert wird (Recht auf Glaubens-und Gewissensfreiheit), hier wäre das Beispiel mit dem Suizid wieder passend. Allerdings sprechen deutlich mehr Gründe gegen das Recht auf Unglück. Wenn man sich die Artikel des Grundgesetzes anschaut, so fällt einem auf, dass es keine Artikel gibt, die einem das Recht auf schlechtes, wozu Unglück gehört, gibt. So gibt es zum Beispiel kein Recht auf Armut, Krankheit oder Gewalt und eben auch kein Recht auf Unglück. Ein weiteres Argument gegen ein Recht auf Unglück ist die Tatsache, dass die oben genannten Argumente für ein Recht auf Unglück nur durch die entsprechende Interpretation der Grundgesetzartikel entstehen. Man kann nämlich auch Unglück nicht als Gewissen oder Selbstbestimmung interpretieren, demnach wären beide Argumente falsch. Vor allem aber spricht gegen ein Recht auf Unglück, dass Unglück, wenn nicht absichtlich ausgelöst, zum Beispiel durch Suizid, unvorhersehbar ist, genau so wie Glück. Nun kann es aber kein Recht auf etwas geben, was nicht garantierbar bzw. vorhersehbar ist. So gibt es auch kein Recht auf Glück genau wegen dieses Grundes. Es gibt zum Beispiel kein Recht auf einen Lottogewinn, dauerhafte Gesundheit, was auch als Glück zu bezeichnen ist, oder beruflichen Erfolg. All dies ist Glück und Dinge wie Krankheit, Tod, Misserfolg und Armut werden eben als Unglück bezeichnet. Da diese Dinge nicht vorhersehbar sind und nicht garantiert werden können, gibt es meines Erachtens auch kein Recht darauf.

Zusammenfassend kann ich daher sagen, dass es kein Recht auf Unglück gibt, da es praktisch keine Argumente gibt, die dafür sprechen, aber umso mehr, die dagegen sprechen, insobesondere die Tatsache, dass Unglück unvorhersehbar und ungarantierbar ist, sprechen hierbei gegen ein Recht auf Unglück.



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