Lerntippsammlung Headergrafik
Linie
Abstandshalter

Suchbegriff:

Gewerberecht - Referat



Quellenverzeichniss:
http://www.bmwa.gv.at
http://www.gruenderservice.at
http://www.wko.at
http://www.wikipedia.org

Inhalt:

 Gewerberecht:

o Voraussetzungen
• persönl. Voraussetzungen
 allgemein
 besondere
• sachl. Voraussetzungen
• Befähigungsnachweis
o gewerberechtlicher Geschäftsführer
• persönl. Anforderungen an den gew. GF

 Welche Gewerbeberechtigung ist erforderlich:

o Wie komme ich zu einer Gewerbeberechtigung
o Antrag für Gewerbeberechtigung muss enthalten
• Einzelunternehmen
• Gesellschaften
• Für den gewerberechtlichen Geschäftsführer

 Handelsgewerbe mit/ohne Befähigungsnachweis

 Gebühren für die Anmeldung

======================================================

Gewerberecht


Die Art der Tätigkeit entscheidet darüber, welche (berufs-)rechtlichen Vorausset-zungen Sie als Neugründer/in erfüllen müssen, um Ihr Unternehmen starten zu kön-nen. Diese Tätigkeit kann gewerblich oder freiberuflich sein.
Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung. Die Ge-werbebehörde bestätigt durch Eintragung ins Gewerberegister und Ausfertigung ei-nes Ausdrucks daraus die Befugnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit.
Wer etwa typische handwerkliche Tätigkeiten verrichtet, benötigt eine Gewerbebe-rechtigung im reglementierten Gewerbe (Handwerk, z.B. Kfz-Mechaniker, Tischler). Es gibt aber auch einzelne Tätigkeiten, die man nicht so einfach zuordnen kann, wo erst zu prüfen ist, welche Gewerbeberechtigung erforderlich ist.
Für Ihren Gründungsfahrplan ist es daher wichtig zu wissen, welchem Gewerbe Ihre Tätigkeit zugerechnet wird (reglementierte Gewerbe, reglementierte Gewerbe mit vorheriger Zuverlässigkeitsprüfung, freie Gewerbe).
Für Gewerbetreibende ist die Mitgliedschaft in der österreichischen Wirtschaftskam-mer vorgeschrieben.


Welche Voraussetzungen sind notwendig?

Persönliche Voraussetzungen:

Allgemeine Voraussetzungen:

• Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR-(EU) Staatsangehörigkeit
• Volljährigkeit (Mindestalter: 18 Jahre)
• Keine Ausschließungsgründe (z.B. abgelehntes Konkursverfahren mangels Masse, Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilungen)
• allenfalls eine Betriebsanlagengenehmigung.

Besondere Voraussetzungen:

Je nach Art des Gewerbes sind besondere fachliche sowie kaufmännische Kenntnis-se und Fähigkeiten vorgeschrieben (z.B. Meisterprüfung, Unternehmerprüfung).
Über die Antrittsvoraussetzungen zu den einzelnen Gewerben, über Möglichkeiten, bei Vorliegen nicht typisierter Ausbildungsverläufe, einen individuellen Befähigungs-nachweis zu bekommen (vormals: Nachsicht), wie über die neuen Möglichkeiten, welche die Gewerberechtsnovelle 2002 bietet, informieren:

• das Service "Unternehmensgründung" im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
• das Gründerservice der Wirtschaftskammern
• die rechtspolitischen Abteilungen der Wirtschaftskammern
• die Wirtschaftskammer-Bezirksstellen
• die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat (Gewerbebehörde).

Sachliche Voraussetzungen:
Die Eignung des Standortes
Raumordnungsvorschriften oder Flächenwidmungspläne können die Errichtung be-stimmter Betriebe untersagen. Daher ist anzuraten, vor dem Ankauf oder der Miete eines Grundstückes bzw. einer Geschäftslokalität zwecks Errichtung einer Betriebs-anlage bei der Gemeinde Einsicht in den Flächenwidmungsplan zu nehmen. Dieser gibt die festgelegten und vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten des jeweiligen Grundstückes an.
Das Vorliegen einer Betriebsanlagengenehmigung
Zweck des "gewerbebehördlichen Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahrens" ist, mögliche Gefährdungen und Belästigungen der Anrainer und der externen Umwelt durch Entstehung oder Fortführung einer Betriebsanlage zu vermeiden.


Befähigungsnachweis:

Je nach Art des Gewerbes müssen Sie neben den allgemeinen Voraussetzungen auch besondere Voraussetzungen erfüllen (z. B. Fachschulzeugnis, Meister- bzw. Befähigungszeugnis oder andere in der jeweiligen Befähigungsnachweis-Verordnung genannte Nachweise wie Verwendungszeiten u. a.).

Bei fehlendem Befähigungsnachweis haben Sie zwei Möglichkeiten, doch noch tätig zu werden:

• Unter bestimmten Voraussetzungen: Feststellung der individuellen Befähigung oder
• Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers

Gewerberechtlicher Geschäftsführer:

Wer muss einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen?

• Einzelunternehmer ohne den für Ausübung eines reglementierten Gewerbes erforderlichen Befähigungsnachweis
• Personengesellschaften des Handelsrechtes (OHG, KG)
• Eingetragene Erwerbsgesellschaften (OEG, KEG)
• Juristische Personen, wie z.B. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Genossen-schaften), Vereine.

Gesellschaften müssen einen gew. GF auch zur Ausübung eines freien Gewerbes bestellen.

Für Portbetriebsberechtigte (Verlassenschaft, fortbetriebsberechtigte Erben, Masse-verwalter usw.) gibt es besondere Regelungen hinsichtlich der Bestellung eines gew. GF.

Vorsicht! Durch die Bestellung eines geeigneten gew. GF kann zwar das Fehlen des Befähigungsnachweises, nicht aber der Mangel sonstiger persönlicher Aufenthaltsti-tels nicht dem EWR angehöriger Staatsbürger ersetzt werden.

Persönliche Anforderungen an den gewerberechtlichen
Geschäftsführer:

Der gew. GF muss folgende persönlichen Anforderungen erfüllen:

• Vorliegen der auch für den Gewerbeinhaber geltenden allgemeinen persönli-chen Vorraussetzungen (mit bestimmten Einschränkungen bei den insolvenz-rechtlichen Ausschlussgründe), Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben
• Entsprechende Position im Unternehmen
• Entsprechende tatsächliche Betätigung im Betrieb

Vorsicht! Erfüllt der gew. GF auch nur eine der Voraussetzungen nicht, wird im Fall einer Gewerbeanmeldung keine Ausübungsbefugnis erlangt, bei einer notwendigen Neubestellung des gew. GF die dafür zu Verfügung stehende Frist möglicherweise überschritten.









Bestellvorgang des Geschäftsführers und Mitwirkung der Behörde

Die Bestellung des gew. GF bedarf der Anzeige bei der Behörde. Die Gewerbebe-hörde hat die Anzeige mit Bescheid zur Kenntnis zu nehmen. Sollten sämtliche Vor-aussetzungen für eine Bestellung nicht vorliegen, so hat die Gewerbebehörde dies in einem Bescheid festzustellen. Die Bestellung des gew. GF bedarf der bescheid mä-ßigen Genehmigung.

Bei jenen reglementierten in § 95 angeführten Gewerben, bei welchen die Zuverläs-sigkeit überprüft wird, sowie beim Rauchfangkehrergewerbe. (Diese Gewerbe sind: Baumeister, Brunnenmeister, Chemische Laboratorien, Elektrotechnik, Pyrotechnik-unternehmen, Gas- und Sanitärtechnik, Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften, Inkassoinstitute, Reisebüros, Sicherheits-gewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe), Sprengungsunternehmen, Vermö-gensberatung, Waffengewerbe (Büchsenmacher), einschließlich Waffenhandel, Zimmermeister. ) Die Bestellung des Geschäftsführers wird erst mit Rechtskraft des Genehmigungsbescheides wirksam. Die Behörde hat dabei zu prüfen, ob der zukünf-tige gew. GF alle Voraussetzungen erfüllt.

Einschränkungen beim insolvenzrechtlichen Ausschlussgrund

Der insolvenzrechtliche Ausschlussgrund (mangels Vermögen abgewiesener Kon-kurs) ist für die Funktion eines gew. GF nur dann zu beachten, wenn dieser bei einer Personengesellschaft oder juristischen Person nicht als Arbeitnehmer, sondern in einer Position mit maßgeblichem Einfluss auf den Geschäftsbetrieb eingesetzt wird (z.B. geschäftsführender Gesellschafter). Wird eine derartige maßgebliche Funktion bekleidet, dar dieser Ausschlussgrund nicht vorliegen.

Entsprechende Position im Unternehmen

Bei reglementierten Gewerben gilt Folgendes hinsichtlich der Position des gew. GF:

 Einzelunternehmen: Ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalar-beitszeit im Betrieb beschäftigter und voll sozialversicherungspflichtiger Ar-beitnehmer
 Gesellschaft oder sonstige juristische Person: Entweder Vertretungsbefugnis (z.B. im
Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer) oder ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen
Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter, voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.

Bei freien Gewerben entfällt diese enge Bindung an das Unternehmen.


Entsprechende tatsächliche Betätigung im Betrieb

Der gew. GF muss auch physisch durch entsprechende Anwesenheit und konkrete Überwachung des Betriebes in der Lage sein, seinen Überwachungsaufgaben nach-zukommen. Diese Bedingung kann in Einzelfällen nicht erfüllt sein, wenn der gew. GF z.B. schon als Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb mit einer 4O-Stundenwoche beschäftigt ist oder bereits für andere Unternehmer die Funktion ei-nes gew. GF wahrnimmt. Bezüglich anderer Aktivitäten muss eine Erklärung gegen-über der Gewerbebehörde abgegeben werden.

Ist der reguläre Wohnsitz oder Zweitwohnsitz des gew. GF von dem zu betreuenden Unternehmen so weit entfernt, dass eine (laut Verwaltungsgerichtshof erforderliche) persönliche Präsenz nicht gegeben, so kann die Funktion als gew. GF nicht ausge-übt werden. Daran ändert auch die Tatsache einer gegebenen Kommunikation via Telefon, Fax, Internet, Intranet, GMS usw. nichts.

Bei Wohnsitz im Ausland muss bei EWR Staatsangehörigen der Wohnsitz in einem EWR-Staat liegen oder die Zustellung von Verwaltungsstraf- oder Vollziehungsbe-scheiden durch Übereinkommen sichergestellt werden.

Umfang der Verantwortung und Haftung des gew. GF

Der gew. GF haftet gegenüber dem Unternehmer für die fachlich einwandfreie Aus-übung des Gewerbes. Eine Haftung kommt nur bei Verschulden des gew. GF in Fra-ge, die im Fall der Funktionsausübung als Arbeitnehmer nach dem Dienstnehmer-haftpflichtgesetz zu beurteilen ist. Die Haftung ist von der rechtswirksamen Bestel-lung bis zum tatsächlichen Ausscheiden gegeben.
Gegenüber der Gewerbebehörde ist er für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften sowie u.a. die Öffnungszeiten und Preisauszeichnung verantwortlich. Die über ihn verhängte Verwaltungsstrafe muss er selbst tragen. Ungültig sind Ver-einbarungen eines Haftungsausschlusses oder Übernahme der Strafe durch den Un-ternehmer.
Ausscheiden des gew. GF - Fristen für die Neubestellung

Das Ausscheiden des gew. GF ist der Gewerbebehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Bestellung eines neuen gew. GF ist von Einzelunternehmen innerhalb eines Monats, von Gesellschaften und sonstigen juristischen Personen innerhalb von sechs Mona-ten bei der Gewerbebehörde anzuzeigen.
Vorsicht! Bei Gewerben, die mit Gefahr für leben und Gesundheit verbunden sind, hat die Behörde die 6-Monatefrist zu verkürzen. Wurden innerhalb der letzten zwei Jahre Geschäftsführerwechsel durchgeführt, so sind die jeweils für die Neubestel-lung(en) in Anspruch genommenen Zeiten auf die 6-¬Monatefrist anzurechnen.


Welche Gewerbeberechtigung ist erforderlich?

Welche Gewerbeberechtigung Sie benötigen, hängt von der geplanten bzw. ausge-übten Tätigkeit ab. Aus dem Tätigkeitsprofil muss eruiert werden, welches Gewerbe diese Tätigkeiten beinhaltet. Bei vielen typischen Tätigkeiten (Handwerke, Handel, Gastronomie) wird sich dies leicht feststellen lassen. Aber nicht in jedem Fall ist die Zuordnung auf den ersten Blick möglich. Hier empfiehlt sich eine abklärende Bera-tung in der Wirtschaftskammer.

Wie komme ich konkret zu einer Gewerbeberechtigung?

Sie wenden sich an die örtlich zuständige Gewerbebehörde (Bezirkshauptmann-schaft oder Magistrat) und melden Ihre Tätigkeit an bzw. suchen um Feststellung des Vorliegens der Zuverlässigkeit an. Gehen Sie erst dann zur Gewerbebehörde, wenn alle Voraussetzungen wie Branche, Art des Gewerbes, Finanzierung, Standortwahl, Wahl der Rechtsform und persönliche Voraussetzungen geklärt sind. Der Antrag an die Gewerbebehörde kann mündlich oder schriftlich/elektronisch gestellt werden. Es bestehen keine besonderen Formvorschriften.
(siehe Muster Gewerbeanmeldung)

Der Antrag für die Gewerbeanmeldung muss enthalten:

Beim Einzelunternehmen:
• Reisepass (falls nötig Aufenthaltstitel)
• allenfalls Heirats- bzw. Scheidungsurkunde
• allenfalls Unterlagen über akademische Grade
• Erklärung über Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen
• NEUFÖG- Bestätigung der Wirtschaftskammer
• allenfalls Befähigungsnachweis

Bei Gesellschaften
• Firmenbuchauszug – nicht älter
als 6 Monate
• Gesellschaftsvertrag bei Kapitalgesellschaften
• Erklärung der Bestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers
• Erklärung über Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen für alle Perso-nen mit maßgeblichen Einfluss (Geschäftsführer, Mehrheitsgesellschafter)

Für den gewerberechtlichen Geschäftsführer
• Reisepass (falls nötig Aufenthaltstitel)
• allenfalls Heirats- bzw. Scheidungsurkunde
• Bestätigung der Gebietskrankenkasse bei Anstellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers
• allenfalls Befähigungsnachweise
• Zustimmungserklärung zur Bestellung zum gewerberechtlichen Geschäftsfüh-rer



























Mit Befähigungsnachweis (gebundene Handelsgewerbe)

Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Han-delsgewerbe) und Handelsagentengewerbe
(Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art) sowie Vermittlung von Waren im fremden Namen und auf fremde Rechnung

Handels- und Handelsagentengewerbe, eingeschränkt auf Handelsgewerbe
(Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, ausgenommen bewilligungspflichtige Gewerbe)

Handels- und Handelsagentengewerbe, eingeschränkt auf den Großhandel
(mit Waren aller Art = Verkauf an Wiederverkäufer)

Handels- und Handelsagentengewerbe, eingeschränkt auf den Einzelhandel
(mit Waren aller Art = Verkauf an Letztverbraucher)

Handelsgewerbe, eingeschränkt auf ein bestimmtes Warensortiment
(z.B. Textilhandel, Lebensmittelhandel, Import-,Exporthandel etc.)

Handels- und Handelsagentengewerbe, eingeschränkt auf Handelsagentur
(Vermittlung oder Abschluß von Warenhandelsgeschäften im fremden Namen und auf fremde Rechnung)



Ohne Befähigungsnachweis (freie Handelsgewerbe):

Einzelhandel mit Milch, Obst, Gemüse, Kartoffeln, Langos, Kartoffelpuffern, Spei-sepilzen, Butter, Eiern, Schnittblumen, Christbäumen;
Einzelhandel mit Devotionalien und üblichen Reiseandenken; (gilt nicht für Le-bensmittel sowie Reiseandenken aus punzierungspflichtigen Edelmetallen)
Einzelhandel mit bestimmten vervielfältigten Schriften und vervielfältigten bildli-chen Darstellungen;
Einzelhandel mit Sonderheften von Zeitschriften und Saisonmodeheften, Magazi-nen und Kurzheften;
Einzelhandel mit Brennstoffen und Brennmaterial;
Verkauf von Pommes frites, Kartoffelpuffern, gebratenen Kartoffeln und gebrate-nen Früchten auf der Straße;
Marktfahrer;
Maroni- und Erdnußrösterei;
Film- und Videoverleih;
Buch-, Kunst- und Musikalienverlag;
Verleih von Motorrädern, Fahrrädern;
Warenpräsentator

Bewilligungspflichtige Handelsgewerbe
(z.B. Drogisten, Großhandel mit Arzneimittel und Giften, Pyrotechnik, Waffenhandel)
Befähigungsprüfungen (Bewilligung) erforderlich

Sonstige Gewerbe im Bereich des Handels: (eigene Befähigungsprüfung)
Versicherungsagent; Versicherungsmakler; Berater in Versicherungsangelegen-heiten

Von der Bezirksverwaltungsbehörde werden folgende
Gebühren*) vorgeschrieben:
(Stand 15.09.2003)

individuelle Befähigungsfeststellung (Nachsicht):
€ 59,50 Verwaltungsabgabe für die Bescheidausfertigung

Gewerbeanmeldung und Gewerbeerweiterung:
Gesamt € 58,10; Bundesgebühren f. Einzelfirma (jur. Pers. € 78,70)

§95 Gewerbe
(Zuverlässigkeitsprüfung notwendig: Pyrotechnik, Arzneimittelgroßhandel, Waffenhandel):
€ 166,80 Einzelfirma mit GF
€ 194,10 juristische Person mit GF

Geschäftsführernominierungen:
Gesamt € 20,60 Bundesgebühren

Standortverlegungen und weitere Betriebsstätten:
Gesamt € 0,00 Bundesgebühr f. alle Rechtsformen

Löschungen:
€ 13 ,00 Bundesgebühren pro Berechtigung f. alle Rechtsformen

*ACHTUNG: KEINE Gebühren bei Betriebsneugründung
(Bestätigung der Neugründung bei der Wirtschaftskammer Kärnten – Servicezentrum bzw jeweilige Bezirksstelle).
Ausnahme: Betriebsübernahmen.

======================================================
English Summary

Trade law

The kind of trade decides the properties you as a founder have to fulfil that you can start with your company. This activity can be tradeable or freelance.
For every tradeable job you need a trade authorisation. This document you can get by the trade authority. If somebody has a craftsmanly work (e.g. motor vehicle mechanic or a carpenter) you will need this document for a regiment business.
But there are also jobs where you can’t quickly assign, so you have to check what a trade authorisation you need.

What requirements do you need?
Personal requirements:
general requirements:

 You must be an Austrian respectively a European Union member.
 You must be full age (18 years old)
 No exclusion (e.g. to less money…)

special requirements:

According to the kind of your business you need a special commercial knowledge and competence (e.g. examination for the degree of master, businessman exam)

Further information you can find from the:
•Service of business start-up in the Federal Ministry for economy and employment
•Founder service of Chamber for Commercial Matters
•district office of the Chamber for Commercial Matters

factual requirements

quality of the location
If there are some rules for the area where you want to build your company it can be problem. And so it is better to get informations from the municipal office (Gemeindeamt) if you can build your company there.

licence for the institution of the company

It must be checked that your company causes no danger on the people and on the environmental in this area.
Certificate of qualification

If you don’t fulfil these requirements you have two possibilities anyway to get active:

 You get an individual competency
 Request for a trade legal managing director

Trade legal managing director
(Gewerberechtlicher Geschäftsführer)

Who has to request a trade legal managing director?

 Einzelunternehmer (sole proprietor) without an certificate of qualification
 Personengesellschaften (general partnership (OHG); limited partnership (KG))
 Erwerbsgesellschaften (registered purchase association) (OEG, KEG)
 Kapitalgesellschaften (stock corporation ) (limited company (GmbH);
public limited company (AG), Organizations and
cooperative society (Genossenschaften)

Fellowships (Gesellschaften) also have to request a trade legal managing director when they practise a freelance.

Care! You can replace a certificate of qualification with a trade legal managing director, but you can’t replace the qualifications (e.g. nationality…)!


t.l.m.d. = trade legal managing director

Ok, I have talked about the trade legal managing director!
The personal requirements of the t.l.m.d. were that:

 the t.l.m.d. has to fulfil the same requirements as the trade owner
 he must have a corresponding position in the business
 and he must have a corresponding real activity in the business

Then I talked about the request (Bestellung) of a t.l.m.d., his position in the business, his activity and his responsibility. And the most important facts of these were that:

The request of the t.l.m.d. needs an advertisement by the trade government office (Gewerbebehörde).
The t.l.m.d. has to control that it is all correct in the business.
And if the house of the t.l.m.d. is to far away from the company he can’t work for this company
The t.l.m.d. is liable for the company for a technical correct exertion (Ausübung) of the company.
He is responsible for the keeping of the trade rules.
You must immediately inform the trade government office of the discharge of the t.l.m.d.

These were the most important facts of my part!


What trade authorization is needed?

What trade authorization you need, depands on the planned as the case may be exercised job. From the job profile you must found out, what trade the job contains. At many typically jobs (workman, commerce, gastronomy) this will be easy to find. But not in every case it would be possible to assign on the first look. Here it is advisable to look for a clarify advice in the federal economy chamber.

How do I get a trade authorization?

You can turn to the local appropriate trade office and announce your job. Walk to the trade office only , when all premises such as branch, form of trade, financing, position choice, selection of legal form and personal premises are declared. The application to the trade office could be verbal or written. There are no special formalities.

The application for the trade announcement must contain:

At the one-man business:
•passport
•at the most marriage certificate or divorce certificate
•at the most documents about academic grade
•declaration about non-existence from trade elimination causes
•confirmation from the federal economic chamber
•at the most certificate of competence


At companies:
•commercial register abridgement – not older than 6 months
•company agreement at capital companies
•declaration from appointment ????????????????
•declaration about non-existence from trade elimination causes for all people with significant influence

For the trade legal business manager
•passport
•at the most marriage certificate or divorce certificate
•confirmation from the district health fund at employment from trade legal business manager
•at the most certificate of competence
•declaration of consent for appointment to the trade legal business manager

======================================================

Quiz

1.Tell me the two special kinds of the personal requirements and give an example!

A: general requirements
You must be an Austrian respectively a European Union member.
You must be full age (18 years old)
No exclusion (e.g. to less money…)

special requirements
examination for the degree of master
exam of doctrine (LAB)

2.Two examples of the factual requirements!
A: quality of the location licence for the institution of the company

3.If you don’t get the requirements you have two ways to get active! Please tell me!
A: get an individual competency request a trade legal managing director

4.Who has to request a trade legal managing director? (2 examples)
A: Einzelunternehmer (sole proprietor) without an certificate of qualification
Personengesellschaften (general partnership (OHG); limited partnership (KG))
Erwerbsgesellschaften (registered purchase association) (OEG, KEG)
Kapitalgesellschaften (stock corporation ) (limited company (GmbH);
public limited company (AG), Organizations and
cooperative society (Genossenschaften)

5. Welche Art von Handelsgewerbe gibt es?

1 Mit Befähigungsnachweis (gebundene Handelsgewerbe)
2 Ohne Befähigungsnachweis (freie Handelsgewerbe):
3 Bewilligungspflichtige Handelsgewerbe
4 Sonstige Gewerbe im Bereich des Handels: (eigene Befähigungsprüfung)

6. Was muss der Antrag für die Gewerbeanmeldung beim Einzelunternehmen beinhalten? (3 Beispiele)
•Reisepass (falls nötig Aufenthaltstitel)
•allenfalls Heirats- bzw. Scheidungsurkunde
•allenfalls Unterlagen über akademische Grade
•Erklärung über Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen

•NEUFÖG- Bestätigung der Wirtschaftskammer
allenfalls Befähigungsnachweis

7.Wo kommt man zu einer Gewerbeberechtigung?
Gewerbebehörde

8. Wo fallen keine Gebühren an?
Bei Betriebsneugründungen

9.Welche persönlichen Anforderungen muss der gew. GF erfüllen?
•gleichen persönlichen Vorrausetzungen = Gewerbeinhaber, Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben
•Entsprechende Position im Unternehmen
•Entsprechende tatsächliche Betätigung im Betrieb

10. Was können Gründe dafür sein das der gew. GF seine Überwachungsaufgaben
nicht erfüllen kann

•wenn er schon als Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb beschäftigt ist
•für andere Unternehmer die Funktion eines gew. GF wahrnimmt

Ersatzfagen

1. Wofür ist der gew. GF verantwortlich?
für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften

2.Ab wann wird die Rechtskraft des gew. GF gültig?

ab dem erhalten des Genehmigungsbescheides




























Kommentare zum Referat Gewerberecht: