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Gesundheitsreform - Referat



Die Gesundheitsreform

I. Notwendigkeit

„Wir müssen etwas verändern“

• Überalterung der Gesellschaft hat Konsequenzen für das System
• Medizinischer Fortschritt bringt steigende Kosten
• Schwierige Konjunktur senkt die Einnahmen der Sozialversicherungen
• Die Ausgaben liegen international an der Spitze, die Qualität der Versorgung ist jedoch nur im Mittelmaß

II. Reform

• Arzneimittel:
Übernommen werden nur noch vom Arzt verschriebene Medikamente, die nicht frei erhältlich sind. Ausnahmen sind z.B. Aspirin für Schlaganfall-Patienten oder bestimmte Präparate für Kinder unter 12 Jahren.
Der Versandhandel von Medikamenten (z.B. durch Internet-Apotheken) ist künftig gestattet.
Künftig auch nicht mehr übernommen werden Mittel wie z.B. Viagra.
• Bonusregelung
Wer aktiv Vorsorge betreibt, also entsprechende Untersuchungen, Impfungen oder Früherkennungsmaßnahmen wahrnimmt, kann von seiner Krankenkasse einen finanziellen Bonus bekommen. Das kann eine teilweise Befreiung von den Zuzahlungen sein, oder auch eine Ermäßigung des Beitrags.
• Entbindungsgeld:
Das Entbindungsgeld entfällt vollständig.
• EU-Ausland:
Bei Aufenthalt in einem anderen EU-Staat können Leistungen dort ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Eine Genehmigung ist nur noch bei Krankenhausbehandlungen erforderlich.
• Gesundheitskarte:
Die bisherige Versichertenkarte soll ab 2006 durch eine Gesundheitskarte ersetzt werden. Auf dieser sollen Daten wie bisher durchgeführte Therapien, bestehende Allergien etc. gespeichert werden.
• Haushaltshilfe
10 Prozent der kalendertäglichen Kosten müssen dazugezahlt werden, jedoch höchstens 10 Euro


Konkrete Änderungen

• Heilmittel (z.B. Massagen)
Die Versicherten müssen 10 Prozent der Kosten des Mittels dazuzahlen, zuzüglich 10 Euro je Rezept. Werden zum Beispiel sechs Massagen verordnet, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für diese Verordnung und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage.
• Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl, Schuheinlagen)
Für jedes Hilfsmittel müssen 10 Prozent dazugezahlt werden, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Eine Ausnahme wird gemacht bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, zum Beispiel Windeln oder Ernährungssonden. Hier müssen 10 Prozent je Verbrauchseinheit zugezahlt werden, aber maximal 10 Euro pro Monat.
• Kostenerstattung:
Alle Versicherten sollen künftig das Recht haben, statt der Direktabrechnung mit der Krankenkasse eine Kostenerstattung zu wählen. Von dem Erstattungsbetrag werden aber Abschläge Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen.
• Krankengeld:
Ab 2006 sollen Arbeitnehmer für die Lohnfortzahlung bei Krankheit zusätzlich 0,5% ihres Bruttoeinkommens zahlen. Um diesen Betrag sinken die Zuschüsse des Arbeitgebers zur Krankenversicherung.
• Künstliche Befruchtung:
Künftig werden nur noch 3 statt bisher 4 Versuche übernommen und es gilt eine Altersgrenze von 25-40 bei Frauen bzw. 25-50 Jahren bei Männern.
Von den Behandlungskosten haben die Versicherten künftig die Hälfte selbst zu zahlen.


• Patientenbeauftragter:
Es soll ein bundesweit tätiger Patientenbeauftragter eingesetzt werden, der unabhängig und in beratender Funktion die Weiterentwicklung von Patientenrechten unterstützen und deren Interessen in der Öffentlichkeit vertreten soll.
• Patientenquittung:
Nach einem Arztbesuch haben die Patienten Anspruch auf eine Quittung über die erbrachten Leistungen und deren Kosten.
• Rentner:
Künftig müssen Rentner auch auf Betriebsrenten sowie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung bezahlen (bislang war der halbe Beitragssatz fällig).
• Sehhilfen:
Brillen müssen künftig komplett selbst bezahlt werden.
• Selbstbehalts-Tarife der Krankenkassen:
Krankenkassen sollen künftig auch außerhalb von streng umgrenzten Modellprojekten sogenannte “Selbstbehalts-Tarife” anbieten dürfen, bei denen ein Teil der Kosten vom Versicherten selbst getragen wird, dafür aber der Beitrag niedriger ist.
Auch Bonifikationen für gesundheitsbewusstes Verhalten wie z.B. Prävention sind künftig möglich.
• Sterbegeld:
Das Sterbegeld entfällt vollständig.


• Sterilisation:
Sterilisation wird nur noch dann bezahlt, wenn es medizinisch dringend notwendig ist.
• Transportkosten:
Fahrtkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten zur und von der ambulanten Behandlung werden künftig praktisch nicht mehr bezahlt (Ausnahme: Bei vorheriger Genehmigung z.B. für Dialyse-Patienten).
• Versandhandel
Ab 2004 wird der Versandhandel für apothekenpflichtige Medikamente in Deutschland zugelassen. Für die Versandapotheken gelten die gleichen Standards an Qualität, Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit, wie in den Apotheken vor Ort. Bevor eine Versandapotheke ein apothekenpflichtiges Medikament an den Patient verschickt, muss das Rezept dort vorliegen.
• Versicherungsfremde Leistungen:
Gewisse Leistungen sollen künftig aus Steuermitteln finanziert werden und nicht mehr durch Krankenkassenbeiträge.
Dazu wird die Tabaksteuer in drei Stufen bis 2005 um 1 EUR je Packung erhöht.


• Zahnersatz:
Ab 2005 soll Zahnersatz nicht mehr von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Stattdessen soll eine noch nicht genau definierte Zusatzversicherung Pflicht werden. Die Beiträge dazu sind aber ausschließlich vom Versicherten zu tragen und nicht wie bisher hälftig vom Arbeitgeber.
Bis dahin soll statt einer prozentualen Erstattung eine Festpreispauschale je Leistung gelten.
• Zuzahlungen:
Für Arzneimittel müssen künftig 10% zugezahlt werden, und zwar mindestens 5 EUR, maximal aber 10 EUR pro Packung.
Im Krankenhaus soll die Zuzahlung künftig 10 EUR pro Tag betragen, maximal für 28 Tage pro Jahr.
Beim ambulanten Arzt wird eine Praxisgebühr in Höhe von EUR 10,- je besuchtem Arzt und Quartal erhoben. Ausgenommen davon sind Arztbesuche aufgrund einer Überweisung eines Arztes.
Insgesamt sollen alle Zuzahlungen pro Jahr nicht mehr als 2 Prozent des Bruttoeinkommens betragen - für chronisch Kranke nur 1 Prozent. Für Kinder bis 18 Jahre entfallen die Zuzahlungen komplett.


Kassendefizit

• Stagnierenden Einnahmen der GKV stehen steigende Ausgaben gegenüber
• Grund: Anstieg der Verwaltungskosten (3%)
• 2003 wird ein Minus von 2 Mrd. € erwartet
• Folge: Drohende Beitragserhöhungen


III. Standpunkte zur Reform
Standpunkt der CDU


• Die Union hat der rot-grünen Bundesregierung ein geordnetes Gesundheitswesen hinterlassen:

• Finanzreserven in Milliardenhöhe
• Stabile Beitragssätze
• Erstklassige Medizinische Versorgung kranker Menschen.




• Die Gesundheitspolitische Bilanz der rot-grünen Bundesregierung dagegen ist katastrophal. Grund dafür sind 3 schwerwiegende Fehler:

• 1. Die Kernelemente der Gesundheitsreform der Union wurden zurückgenommen und durch untaugliche Budgetierung ersetzt
• 2. Die völlig wirkungslose „Gesundheitsreform hat den Krankenkassen Mehrbelastungen und Einnahmeausfälle aufgebürdet.
• 3. Rot-Grün weigert sich, ein Konzept für eine grundlegende und nachhaltige Gesundheitsreform in dieser Legislaturperiode vorzulegen.

Die Folgen:
• Eine Zwei-Klassen Medizin, Steigende Beiträge und ein Gesundheitswesen, dass immer mehr außer Kontrolle gerät.
• Deshalb fordert die CDU:
• Ausweitung von Vorsorge-Maßnahmen
• Höheres Kostenbewusstsein durch mehr Transparenz
• Mehr Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung
• Mehr Wahlfreiheit für Versicherte
• Entlastung der Krankenversicherung von versicherungsfremden Leistungen


Standpunkte der Bundesärztekammer
• Die Finanzierung des Gesundheitswesen muss sich nach dem Medizinischen Versorgungsbedarf der Bevölkerung richten. Eine starre Begrenzung der finanziellen Mittel steht diesem Ziel entgegen.
• Vorschlag zur Verbesserung der Finanzsituation der Krankenkassen: Gesetzliche Krankenkassen sollen von Krankenversicherungsfremden Leistungen erlassen werden.
• Forderung die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Behandlung aufzuheben
• Patientenrechte sollen durch bessere Interessenvertretung der Versicherten in den Selbstverwaltungsgremien gewährleistet werden


IV. Probleme

Chronisch Kranke und Behinderte "zahlen die Zeche"
• Künftig liegt die Belastungsgrenze für chronisch kranke Menschen bei einem Prozent des Jahresbruttoeinkommens.
• Der Begriff "chronisch krank" wird künftig enger ausgelegt.
• Wer nicht als chronisch krank eingestuft wird, muss zwei Prozent zuzahlen.
Deutliche Senkung der Krankenkassenbeiträge ungewiss
• Den Kassen werde "genau auf die Finger geschaut", so Baden-Württembergs Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU). Die Bundesregierung verlangte von den gesetzlichen Kassen, dass sie die Beiträge im Jahr 2004 um 0,7 Prozentpunkte senken.
• Die Kassen machten wenig Hoffnung und sprachen von allenfalls leichten Beitragssenkungen, abhängig vom ersten Quartal 2004.
Apotheker fürchten Geschäftsaufgaben
• Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist künftig erlaubt, ebenso Apothekenketten.
• Nicht verschreibungspflichtige Medikamente wurden aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen und ihre Preise freigegeben.
• Apotheker erhalten künftig bei verschreibungspflichtigen Medikamenten je Packung nur noch einen Festbetrag in Höhe von etwa acht Euro, und sie dürfen nicht mehr als drei Prozent auf den Einkaufspreis aufschlagen.
èApotheker fürchten einen fortschreitenden Preisverfall durch Dumpingangebote

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