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Gesetzgebung - wie ein Gesetz entsteht Hausarbeit - Referat



1. Einleitung Seite 3
2. Wenn alles gut läuft Seite 3
2.1 Gesetzesinitiative Seite 3
2.2 Beratung Seite 4
2.3 Beschlussfassung Seite 4
2.3.1 Zustimmungsgesetze Seite 5
2.3.2 Einspruchsgesetze Seite 5
2.4 Unterzeichnung Seite 5
3. Wenn der Vorschlag abgelehnt wird Seite 6
4. Was kann ich als einzelner Bürger tun? Seite 7
5. Fazit Seite 8
6. Literaturverzeichnis Seite 9

1. Einleitung
Gesetze begegnen uns jeden Tag, ob bewusst oder unbewusst. Manche achten auf sie, anderen sind sie egal. Früher oder später wird jedoch jeder einmal mit ihnen konfrontiert oder zumindest mit ihren Hütern Bekanntschaft schließen. Die meisten wollen erst gar nichts mit Gesetzen zu tun haben, da der Aufbau und das ganze Drumherum viel zu kompliziert erscheinen. Doch was macht Gesetze denn eigentlich so kompliziert? Dass sie meist in komplexem Hochdeutsch umschrieben werden? Das geht doch auch viel einfacher. Man muss sich nur einmal genauer mit ihnen beschäftigen, dann wird einem schnell einiges klar. Doch einige Fragen bleiben trotzdem noch offen: Kann ich als durchschnittlicher Bürger auch ein Gesetz verabschieden? Was passiert mit Gesetzen die vorgeschlagen, aber nie veröffentlicht wurden? Wer denkt sie sich aus und wie entstehen sie eigentlich? Und was hat der Bundespräsident damit zu tun? Das alles werde ich im Folgenden erläutern.

2. Wenn alles gut läuft
2.1 Gesetzesinitiative
Zu aller erst muss natürlich eine Idee für ein neues Gesetz entstehen. Sobald ein Abgeordneter, in diesem Fall ein Abgeordneter des Bundesrates, einen neuen Einfall hat, besteht die Möglichkeit, einen Entwurf zu diesem zu machen und ihn zur Diskussion vorzulegen. Anschließend wird der Gesetzentwurf weiter zur Bundesregierung gereicht. Wenn diese es auch für angemessen hält, das Gesetz einzuführen, reicht sie den Entwurf weiter zum Bundesrat. Es gibt auch Fälle, in denen die Bundesregierung einen Einfall zu einem Gesetz hat, dazu einen Entwurf entwickelt und diesen vorerst zum Bundesrat weiterreicht, welcher über den Vorschlag berät und ihn dann gegebenenfalls an den Bundestag weiterreicht. Folglich endet jeder Gesetzentwurf vorerst im Bundestag, wo sie dann auch beschlossen werden. Nach der Bestätigung des Präsidenten des Bundestages werden sie wieder an den Bundesrat gereicht.

1. Bundesregierung → Bundesrat → Bundestag
2. Bundesrat → Bundesregierung → Bundestag

2.2 Beratung
Der Bundesrat wird anschließend eine Beratung des Gesetzentwurfes beschließen. Insgesamt gibt es drei Beratungsstufen. Vorab findet die erste Lesung, also die erste Beratung, im Plenum – eine Vollversammlung des Parlaments -, statt. In dieser stellen die Abgeordneten ihre Ideen vor, und die anderen können dazu offen ihre Meinung kund geben. Nach dieser ersten Lesung wird der Entwurf an einen Ausschuss, welcher durch eine Geschäftsordnung geregelt ist und aus Abgeordneten des Bundestags besteht weitergereicht. Dieser Ausschuss berät die Einzelheiten des Gesetzentwurfs, fragt Experten, welche sich im jeweiligen Gebiet besser auskennen als die Abgeordneten, um weiteren Rat, da viel Fachwissen erforderlich ist. Außerdem überprüft er den Entwurf und versucht vor allem Kompromisse zu schaffen. Wenn eine Änderung des Gesetzentwurfs von diesem Ausschuss vorgeschlagen wird, muss der Bundestag erneut über den Entwurf entscheiden. Die darauffolgende zweite Lesung findet im Parlament statt. Das Parlament wird auch gesetzgebende Versammlung genannt, da dort Gesetze diskutiert und beschlossen werden. In dieser Lesung werden folglich die Veränderungsvorschläge vorgestellt und die Expertenmeinungen erwähnt. Außerdem werden die Ergebnisse der ersten Lesung bekannt gegeben.

2.3 Beschlussfassung
Jetzt kommt der Entwurf in die dritte Lesung. Hier wird über das Pro und Contra diskutiert. Zum Beispiel könnten als Pro-Argumente, im Beispiel Führerschein ab einundzwanzig, mehr Verantwortung aufgrund höheren Alters und dadurch eine niedrigere Unfallrate vorgestellt werden. Contra-Argumente hingegen wären, dass die Mobilität, beziehungsweise die Unabhängigkeit der jungen Erwachsenen eingeschränkt wird. Falls man zum Beispiel einen längeren Weg zur Universität hat, wäre ein Auto um einiges praktischer, als jeden Tag mit Bus oder Bahn fahren zu müssen. Und wahrscheinlich ist ein Auto auch um einiges billiger. Außerdem kann es in dieser Lesung wieder erneute Änderungen geben. Am Ende der dritten Lesung gibt es die Schlussabstimmung. Sobald die Mehrheit der Abgeordneten für den Vorschlag ist, wird das Gesetz verabschiedet, also beschlossen. Danach wird es wieder zum Bundesrat gereicht. Wie viel der Bundesrat jedoch mit dem frisch verabschiedeten Gesetz zu tun hat, hängt ganz von dem jeweiligen ab. Sie werden in zwei Gruppen unterteilt.

2.3.1 Zustimmungsgesetze
„Diese Gesetze können nur zustande kommen, wenn Bundesrat und Bundestag sich einig sind.“ Zustimmungsbedürftig sind Gesetze dann, wenn sie die verfassungsrechtlichen Angelegenheiten der Bundesländer betreffen, das Grundgesetz ändern beziehungsweise verfassungsändernde Charakter haben oder völkerrechtliche Verträge (Verträge mit anderen Staaten) darstellen.

2.3.2 Einspruchsgesetze
Der Bundesrat hat bei diesen Gesetzen weniger Einfluss als bei den Zustimmungsgesetzen. Er kann jedoch Einspruch gegen das Gesetz erheben, wenn seine Meinung vom Gesetz abweicht. Der Einspruch kann durch den Bundestag überstimmt werden, und hat somit keine Bedeutung. Einspruchsgesetze sind all die Gesetze, die nicht im Grundgesetz als Zustimmungsgesetze aufgezählt sind. Außerdem kann das Gesetz aufgeschoben werden, wenn der Bundesrat Einspruch erhebt, jedoch ist es dadurch nicht gescheitert sondern kann noch in einer erneuten Abstimmung des Bundestages beschlossen werden.

2.4 Unterzeichnung
Wenn es das Gesetz durch das Chaos von Bundestag und Bundesrat geschafft hat, wird es von der Bundesregierung zum Bundespräsidenten weitergereicht, welcher dieses unterzeichnet,
es somit ausfertigt und es im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist jedoch möglich, dass jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung den Tag des Inkrafttretens selbst bestimmt. Wenn diese jedoch fehlt, „treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.“

3. Wenn der Vorschlag abgelehnt wird
Im Falle einer Ablehnung des Gesetzesvorschlages, gibt es zwei Möglichkeiten was mit dem Vorschlag im Weiteren geschieht. Der Verlauf ist davon abhängig, ob es sich um ein Zustimmungs- oder ein Einspruchsgesetz handelt.
Handelt es sich um ein Einspruchsgesetz, welches vom Bundesrat abgelehnt wurde, wird ein Antrag vom diesem auf erneute Beratung im Vermittlungsausschuss gestellt. Der Vermittlungsausschuss besteht „aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen.“Sechzehn Mitglieder des Bundestages und Sechzehn Mitglieder des Bundesrates sind in ihm vertreten. Wenn die Beratung erfolgt, gibt es wieder zwei Wege für den Vorschlag. Er kann, mit Änderung durch den Vermittlungsausschuss, an den Bundestag weitergereicht, und nach seiner Zustimmung an den Bundesrat weitergegeben werden. Nachdem der Bundesrat schließlich zu einem erneuten Ergebnis gekommen ist, wird der Vorschlag entweder sofort genehmigt und geht somit weiter zur Unterzeichnung, oder aber er kommt durch Einspruch wieder zum Bundestag. Im Bundestag kann dann endgültig entschieden werden, ob der Gesetzesvorschlag übernommen wird, also auch bei der Unterzeichnung landet, oder nicht genehmigt wird, und somit verfällt.
Handelt es sich um ein vom Bundesrat abgelehntes Zustimmungsgesetz, kann der Antrag auf Beratung im Vermittlungsausschuss vom Bundesrat, Bundestag oder gar der Bundesregierung gestellt werden. Wenn der Gesetzesvorschlag ohne Änderung durch den Vermittlungsausschuss kommt, wird er zum Bundesrat weitergereicht, welcher das Gesetz nach Zustimmung zur Unterzeichnung weitergeben kann, oder es ohne Zustimmung verfallen lassen kann. Wenn im Vermittlungsausschuss jedoch eine Änderung für den Vorschlag beschlossen wurde, kommt dieser in den Bundestag, welcher das Gesetz ablehnen kann, und es somit unbrauchbar wird, oder dem Gesetz zustimmen kann, und es an den Bundesrat weitergibt, welcher es dann entweder zur Unterzeichnung schickt, oder ihm nicht zustimmt, und es somit nicht in Kraft treten wird.

http://www.hanisauland.de/lexikon/g/gesetzgebung.html 30.06.2013

4. Was kann ich als einzelner Bürger tun?
Man kann sich als einzelner Bürger natürlich erst einmal nicht wirklich im Bundestag beteiligen, bloß weil man eine Idee für ein neues Gesetz hat. Man müsste einen Abgeordneten von der Wichtigkeit dieses Gesetzes überzeugen und dann noch mindestens dreißig andere dazu bringen, die Idee auch zu vertreten und sich dafür einzusetzen. Wenn man das geschafft hat, wird der Entwurf möglicherweise zur Beratung vorgeschlagen. Um einen Abgeordneten auf sich und das Thema aufmerksam zu machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Man kann Demonstrationen starten, Unterschriften sammeln, Briefe und möglicherweise auch E-Mails schreiben. Sofern man genug Glück hat, ist es also tatsächlich möglich ein Gesetzesvorschlag in den Bundestag zu bringen. Man sollte genug Geduld und Ausdauer haben, und nicht nach einem Brief aufgeben, wenn man seine Idee auch wirklich durchsetzen will. Natürlich ist es um einiges hilfreicher, wenn man vielleicht durch Bekannte oder Verwandte zugriff zu einem Abgeordneten hat.

5. Fazit
Komplizierter als ich dachte! Wenn man sich jedoch wirklich mit einem Thema befasst, kann man sich relativ schnell hineindenken und versteht nach mehrmaligem Lesen auch, was gemeint ist. Man sollte sich aber wirklich dafür interessieren, sonst kann man, zum Beispiel einen Text aus dem Grundgesetz, zwanzig Mal lesen, aber die Informationen gehen zum einen Ohr rein und aus dem anderen wieder heraus. Durch die bereits geschehene Modernisierung des Bürgerlichen Gesetzbuches konnte man sich erhoffen, dass einige Sachen leichter verständlich wären, da Vereinfachungen und Vereinheitlichungen genannt wurden, jedoch wird wahrscheinlich trotzdem jeder dritte nach den ersten zwei Sätzen das BGB wieder zuschlagen und lieber nach einer einfacher erklärten Variante des Gesuchten schauen. Wer sich trotzdem in das geordnete Chaos der Gesetze wagt, wird nach einiger Zeit dahinter kommen, wie alles funktioniert und auch den Großteil verstehen. Der Mut sich auf neues zu stürzen darf nie fehlen, auch wenn man einmal einen Gesetzesvorschlag hat, sollte man sich nicht scheuen und versuchen mit einem Abgeordneten in Kontakt zu treten. Jeder kann die Welt verändern, wenn er es nur versucht.

6. Literaturverzeichnis
Buchquellen:
bpb: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2009

Internetquellen:
http://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/153019/infofilm-wie-ein-gesetz-entsteht 24.06.2013
http://www.hanisauland.de/lexikon/g/gesetzgebung.html 24.06., 26.06., 30.06.2013
http://www.lamprechtseppl.com/gesetzesvorschlage-abanderungsantrage/gesetzesvorschlage-abanderungsantrage.html 26.06.2013
http://staatsrecht.honikel.de/pics/mitentscheidungsverfahren.png 26.06.2013
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16426/gesetzgebung 26.06.2013
http://www.hanisauland.de/lexipopup/ausschuss.html 26.06.2013
http://www.hanisauland.de/lexipopup/parlament.html 26.06.2013
http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_101828/DE/struktur/gesetzgebung/zust-einspr/zust-einspr-node.html?__nnn=true&__nnn=true#doc101830bodyText1 26.06.2013
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18511/zustimmungsgesetz 26.06.2013
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/besetzung-muss-neu-entschieden-werden-1.1612940 30.06.2013
http://www.hanisauland.de/img/db/Gesetzgebung1_1008_603.gif 30.06.2013



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