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Gentechnik - Referat



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Gentechnik

I Allgemeines

- Verfahren zur gezielten Veränderung der genetischen Eigenschaften eines Organismus durch Eingriffe in dessen Erbinformation


1. In der Gentechnik setzen Wissenschaftler Restriktionsenzyme ein, um ein DNA-Segment zu isolieren, das ein interessantes Gen enthält, z. B. dasjenige, welches die Insulinproduktion reguliert.
2. Ein Plasmid, das aus seinem Bakterium extrahiert und mit demselben Restriktionsenzym behandelt wird, kann mit den komplementären Enden dieses DNA-Stückes hybridisiert werden.
3. Das hybridisierte Plasmid wird in die Bakterienzelle eingeführt und repliziert sich dort als Teil der zelleigenen DNA.
4. Eine große Zahl von Tochterzellen kann kultiviert werden, und ihre Genprodukte können extrahiert und vom Menschen genutzt werden.

- Klonen – Technik, bei der ein fremdes Gen in eine Zelle eingebaut und
vervielfältigt wird

II Gentherapie

- bestimmte Gene werden in Zellen eingeschleust, in denen die jeweilige, durch das Gen veranlasste Funktion gestört ist
- Ziel: erworbene oder vererbte Krankheiten zu heilen
- 1. Keimbahntherapie
· gentechnische Veränderungen werden auf den gesamten Organismus der nachfolgenden Generation übertragen
· Eingriff an den Keimzellen
· in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten
- 2. Körperzellentherapie
· Gewebezellen des Kranken werden direkt mit den „therapeutischen“ Genen behandelt
· Bereits einige klinische Versuche durchgeführt
· zur Behandlung bestimmter Krebsformen & Stoffwechselkrankheiten

III Nutzen

- Herstellung bringt geringe Kosten mit sich & stellt eine reichhaltige Quelle dar
- zur Herstellung des Gens zur Insulinbildung, dass bei Diabetes defekt ist
- zur Herstellung des Gerinnungsfaktors VIII, dass bei der Bluterkrankheit fehlt à hergestellt ohne Gefahr der Verunreinigung durch Krankheiterreger
- Ende 1997 erste Versuche mit DNA-Impfstoffen an Menschen
à Bekämpfung der Erreger von Malaria, Grippe, AIDS und anderen
- Erzielung erwünschter Eigenschaften bei der Tier- und Pflanzenzucht

IV Gefahren

- Genübertragung kann unbeabsichtigte Wechselwirkungen hervorrufen
- Schädigungen können nicht nur einzelne Individuen betreffen
- Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung
- strenge Sicherheitsbestimmungen gelten in den meisten Ländern
- in Deutschland regelt den Umgang mit gentechnischen Verfahren in der Grundlagenforschung und der pharmazeutischen Produktion das Gentechnikgesetz
- 2000 fand die 5. Vertragsstaatenkonferenz zum weltweiten Schutz der Tier- und Pflanzenarten in Nairobi statt
· Mitglieder der EU und 64 der 177 Teilnehmerstaaten unterschrieben das Biosafety – Protokoll
· beinhaltet Regelungen zur Sicherung von Mensch und Umwelt vor den Risiken des weltweiten Handels mit gentechnisch veränderten Organismen


Quelle(n) für dieses Referat: Encarta, Internet



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