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Freiheitliche demokratische Grundordnung - Referat



Demokratie Träger der Staatsgewalt ist das Volk (Volkssouveränität) Darum muss sich der Herrschaftsanspruch der staatlichen Organe aus dem Willen des Volkes herleiten. Der wille des Volkes äußert sich in Wahlen und Abstimmungen. Rechtsstaat Die stattliche Gewalt ist auf verschiedene Organe für Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung verteilt (Gewaltenteilung). Alle Staatsorgane sind in ihrem Handeln an die Verfassung und die Gesetze gebunden. Bundesstaat Der Gesamtstatt (Bund) besteht aus verschiedenen Gliederstaaten (Länder). Die Länder unterstehen zwar dem Recht des Bundes, sind aber selbst ab der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Jedes Bundesland besitzt das Recht, in bestimmten Bereichen selbst zu entscheiden. Sozialstaat Der Staat ist zu einer Politik der sozialen Gerechtigkeit und der Ausgleichs sozialer Unterschiede verpflichtet. Wie das Sozialstaatsprinzip im Einzelnen verwirklicht werden soll, ist immer wieder Gegenstand der politischen Duskussion. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung Freiwillige Kindergärten, Altenheime, Kinderplätze, Sportstätten; Krankenhäuser Bebauungspläne, öffentlicher Verkehr, Abfallentsorgung. Pflicht Bau und Unterhaltung v. Schulen, Sozialhilfe, Wasserversorgung, Feuerwehr. Weisungsa. Pass- u. Meldewesen, Standesamt, Gewerbeaufsicht, Bauaufsicht, Zivilschutz, Wehrverwaltung. 4 Aufgaben der Wahlen Delegation, Wähler entscheiden sich f. Person o. Partei- Interessen im Parlament vertreten. Politische Teilnahme Wähler können verschiedenen politischen Gruppen wählen für zukünftige Politik. Herrschaftskontrolle Die zeitliche Begrenzung von Herrschaft schützt vor Missbrauch der Regierungsgewalt. Herrschaftslegitimation Wahlsieger erhalten das Recht zu regieren, vertrauen des Volkes bzw. Mehrheit besitzen. Entscheidungen gelten verbindlich. Rechtliche Grundlagen zum Wählen sind allgemein; unmittelbar; frei; gleich (stimme gleiche Gewicht) geheim. Das Mehrheitswahlsystem Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat. Eignet sich zum Wählen einzelner Personen z.B Bürgermeister. Das Verhältniswahlsystem Erhält so viele Mandate, wie es ihrem Anteil an den Wählerstimmen entspricht z.B. 30% der Stimmen bei einer Wahl bekommen, erhält sie 30% der zur Verfügung stehende Sitze im Parlament. Die Bundestagswahlen find alle 4 Jahre statt. Dabei kommen beide Wahlsysteme zur Anwendung. Die vorteile der Systeme vereint und ihre Nachteile vermeidet: personalisierte Verhältniswahlrecht. °Die Erststimme entscheidet wer den Wahlkreis im Bundestag vertreten soll -> Mehrheitswahlrecht ausgewertet (Persönlichkeitswahl) °Die Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei abgegeben -> Verhältniswahlrecht ausgewährtet (Listenwahl). Nur Parteien mit über 5% der Zweitstimmen oder mindestens 3 Direktmandate hat kommt in den Bundestag. Die Zweitstimme ist die wichtigere – stärke der Parteien im Parlament entscheidet. Die Aufgaben des Bundestags als Wahlorgan, Vorschlag vom Bundespräsidenten wählt er den Kanzler. Nimmt teil an der Wahl des Bundespräsidenten. Als Gesetzgebungsorgan kann Gesetze vorschlagen. Als Kontrollorgan die Opposition kontrolliert die Regierung. Bundesrat, der sich aus Vertretern der Landesregierung zusammensetzt, wirken die Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes mit. Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Aufgabe vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzte auszuführen. Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Deutschen, wird auf 5 Jahre gewählt von der Bundesversammlung.

Bundestag stellt Misstrauenantrag Bundeskanzler stellt Vertrauensfrage
¯ ¯ ¯ ¯
Bundestag spricht
Bundestag spricht Kanzler kein Vertrauen
Misstrauen aus wählt vertrauen aus ¯
gleichzeitig neuen ¯ BK schlägt Auflösung
Bundeskanzler bleibt Kanzler des Bundestags
¯ ¾¾¾¾¾ ¯ oder ¾¾¾¾¾ ¯
Kanzler sturtz Wahl eines neuen Auflösung des Bundestags innerhalb 21 Tage
BK innerhalb 21 Tage


Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Pogo-of-Death



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