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Freie evangelische Gemeinden in Deutschland (Religion) - Referat



Freie evangelische Gemeinden in Deutschland


Grundsätzliche Informationen zum Bund Freier evangelischer Gemeinden

Freie evangelische Gemeinden gehören zu den evangelischen Freikirchen. Mit den anderen evangelischen Kirchen teilen sie das Erbe der Reformation. Mit den Freikirchen verbindet sie das Verständnis von Gemeinde als Freiwilligkeitsgemeinde, in der man nur aufgrund einer persönlichen Glaubensentscheidung Mitglied werden kann. Außerdem wird die Trennung von Kirche und Staat betont.
Die Gemeinden gehören zum kongregationalistischen Kirchentypus. Dementsprechend erklärt der „Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland“ unter anderem in der Präambel seiner Verfassung von 1976/1995:
„Der Bund Freier evangelischer Gemeinden ist eine geistliche Lebens- und Dienstgemeinschaft selbständiger Gemeinden. Verbindliche Grundlage für Glauben, Lehre und Leben in Gemeinde und Bund ist die Bibel, das Wort Gottes.
Die Gemeinden stimmen mit dem Apostolischen Glaubensbekenntnis überein. Die Gemeinden wollen sich in ihrem Aufbau und Dienst nach der im Neuen Testament erkennbaren Lebensweise der Gemeinde ausrichten. Bei aller Vielgestaltigkeit ist ihre Zusammengehörigkeit im Bund für sie eine verpflichtende Gemeinschaft.
Die Bundesgemeinschaft trägt als Teil der weltweiten Christusgemeinde zu deren Einheit im biblischen Sinne bei.“
Inzwischen gibt es weltweit über 30 Mitgliedsbünde des Internationalen Bundes Freier evangelischer Gemeinden mit rund 450.000 Mitgliedern. Die Mitgliedbünde betreiben Auslandsmission in Afrika, Asien, Europa und Südamerika. Dadurch sind weitere Gemeindebünde entstanden.


Zum Gemeindeverständnis der Freien evangelischen Gemeinden

Die Freien evangelischen Gemeinden begründen ihr Gemeindeverständnis nicht mit den Bekenntnisschriften, sondern mit dem Neuen Testament. Sie übersehen nicht den geschichtlichen Abstand und die damit verbundene kirchengeschichtliche Entwicklung.
Gemeinde ist demnach in ihrem Wesen zu beschreiben als Volk Gottes, Leib Christi, Bau des Heiligen Geistes. Da Gott zum Glauben beruft, Christus zum Glauben befreit, der Heilige Geist zum Glauben befähigt‘ ist Mitgliedschaft in der Gemeinde ohne persönlichen Glauben unmöglich. Darum sollen zur Gemeinde nur die gehören können, die an Jesus Christus glauben; es sollen aber auch alle Zugang zu ihr haben, die aus diesem Glauben leben.
Da Gott durch den Heiligen Geist die Glieder der Gemeinde mit unterschiedlichen Gaben beschenkt, sollen alle diese Gaben zur Entfaltung kommen. Das schließt bestimmte Ämter nicht aus, wohl aber eine Ämterhierarchie und eine grundsätzliche Unterscheidung von Klerus und Laien. Die vorhandenen Ämter, zum Beispiel der Ältesten und der Pastoren, werden ausdrücklich bejaht, aber funktional verstanden als Dienst für die Gemeinde. Nicht das Amt begründet Einfluss in der Gemeinde, sondern die Gnadengabe, die für die Berufung in ein Amt vorhanden sein muss.
Die einzelne Gemeinde verantwortet ihre Angelegenheiten selbst. Ihre finanziellen Mittel erhält sie durch freiwillige Spenden der Mitglieder. Kirchensteuer wird nicht erhoben. Die einzelnen Gemeinden wissen sich miteinander verbunden und füreinander verantwortlich. Darum verstehen sie ihren Zusammenschluss im „Bund Freier evangelischer Gemeinden“ als eine „geistliche Lebens- und Dienstgemeinschaft selbständiger Gemeinden“. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind nur durch geistliche Einsicht zu gewinnen, nicht aber kirchenrechtlich einzuklagen. Die einzelne Gemeinde ist dafür verantwortlich, daß ihre Glieder nach den Weisungen der Bibel leben; andernfalls muss sie Gemeindezucht üben.
Da die Kinder der Gemeindeglieder erst nach einer persönlichen Glaubensentscheidung zur Gemeinde gehören können, gibt es keinen natürlichen Nachwuchs. Das missionarische Zeugnis ist für die Gemeinde lebensnotwendig. Es findet seinen Niederschlag in den missionarischen Aktivitäten im In- und Ausland, die zu einem stetigen Wachstum der Gemeinden geführt haben.
Das missionarische Zeugnis schließt das diakonische Handeln ein. Das führte zur Bildung von Diakonischen Werken mit Alten- und Pflegeheimen‘ Krankenhäusern, Gemeindediakonie und zur Entstehung von Kinderheimen, Flüchtlingsbetreuung, Katastrophenhilfe und vielen anderen Unternehmungen. Die erwähnten diakonischen Aktivitäten sind in den letzten Jahren durch zwei neue Schwerpunkte ergänzt worden: Ausländer- und Flüchtlingsarbeit in Deutschland und Auslandshilfe in Osteuropa.
In den Freien evangelischen Gemeinden gibt es keine einheitliche Tauflehre und Taufpraxis. Die Verkündigung betont den Zusammenhang von Glaube und Taufe.In den meisten Mitgliedbünden des Internationalen Bundes wird aufgrund der persönlichen
Glaubensentscheidung getauft. Aber in den Niederlanden, Schweden, der Tschechoslowakei und den USA wird teilweise auch die Kindertaufe praktiziert. Grundsätzlich aber gilt für alle Freien evangelischen Gemeinden, dass die Taufe aufgrund des persönlichen Glaubens keine Bedingung für die Mitgliedschaft in der Gemeinde ist. Denn zur Gemeinde sollen alle gehören können, die glauben. Deswegen respektieren Freie evangelische Gemeinden die Gewissensentscheidung derjenigen, die ihre Kindertaufe als gültige Taufe ansehen. Sie geben damit zu erkennen, dass die Wirkungsgeschichte des Neuen Testaments in der Kirchengeschichte nicht übersprungen werden kann.
In den Freien evangelischen Gemeinden gibt es kein einheitliches Abendmahlsverständnis. In den skandinavischen Ländern und den von ihnen beeinflussten Gemeindebildungen in Kanada und den USA herrscht das lutherische Verständnis vor, während in den anderen Gemeindebünden die Orientierung weitgehend an Calvin oder Zwingli erfolgt.
Wichtiger als das Abendmahlsverständnis erscheint die Abendmahlspraxis. Niemand soll aus Sitte oder gesellschaftlichem Anstand am Abendmahl teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der persönliche Glaube an Jesus Christus. Mit Menschen, die aus diesem Glauben leben, aber anderen Kirchen angehören, ist Gemeinschaft beim Mahl des Herrn ohne Schwierigkeiten möglich.


Zwischenkirchliche Beziehungen des Bundes Freier evangelischer Gemeinden

Aufgrund der Betonung des persönlichen Glaubens stehen die Freien evangelischen Gemeinden der Evangelischen Allianz besonders nahe. Freilich ist in Deutschland eine korporative Mitgliedschaft in der Evangelischen Allianz nicht möglich. Deswegen werden die Verbindungen von einzelnen Repräsentanten aus Freien evangelischen Gemeinden wahrgenommen.
Gegenüber dem Ökumenischen Rat der Kirchen sind die meisten Bünde Freier evangelischer Gemeinden zurückhaltend, da ihnen aufgrund ihres Gemeindeverständnisses eine Mitgliedschaft nicht möglich erscheint. In Deutschland gehört der „Bund Freier evangelischer Gemeinden“ zur „Vereinigung Evangelischer Freikirchen“ (VEF). Er ist Gastmitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland“ (ACK).


Zur Struktur der Freien evangelischen Gemeinden

Der Sitz des „Internationalen Bundes Freier evangelischer Gemeinden“ ist Stockholm. Für ihn gilt die 1978 beschlossene Verfassung. Sie sieht zwei Organe vor: die alle 4 Jahre tagende Vollkonferenz und den Internationalen Arbeitsausschuß mit dem Präsidenten und dem Generalsekretär.
Für die einzelnen Mitgliedbünde gelten eigene Verfassungen. Sie regeln die Zusammenarbeit in den Mitgliedbünden, die verschiedene kirchliche Institutionen einschließt: Diakonische Werke, Missionsgesellschaften, Theologische Ausbildungsstätten, Verlagshäuser.
Der Sitz des „Bundes Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland“ ist Witten. Zu ihm gehören ca. 400 Ortsgemeinden mit 33.000 Mitgliedern. Hinzu kommen 12.000 Kinder, 4.000 Teenager und 5.000 Jugendliche. Zu den Institutionen, die mit ihm verbunden sind, gehören die Allianz-Mission, die Diakonischen Werke Bethanien in Solingen und Elim in hamburg, der Bundes-Verlag Witten, das Theologische Seminar Dietzhölztal-Ewersbach und die Spar- und Kreditbank Witten.
Die Freien evangelischen Gemeinden bilden in Deutschland geographisch gegeliederte Bundeskreise. Aus ihnen und den Ortsgemeinden bilden sich der Bundestag und der Bundesrat. Eine von ihnen gewählte Bundesleitung nimmt die laufenden Geschäfte wahr und vertritt den Bund nach außen.

Quelle(n) für dieses Referat: keine Angaben



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