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Frankfurter Dokumente - Referat



Einer der wichtigsten Bausteine, um die Bundesrepublik Deutschland gründen zu können, waren die Frankfurter Dokumente. Das Datum 1.Juli 1948 war damals sehr wichtig und ging in die Geschichtsbücher ein. An diesem Tag waren es Vertreter der Besatzungsmächte, die nicht nur dem Ministerpräsidenten, sondern auch zwei Bürgermeistern aus der Besatzungszone Dokumente übergaben in denen ganz klar eine Empfehlung ausgesprochen wurde, das es an der Zeit sei, einen westdeutschen Staat zu gründen. Die Empfehlung sprach sich ganz klar nur für den Westen, nicht aber für den Osten des Landes aus. Dies wurde immer wieder sehr stark kritisiert. Trotzdem fand man in ihnen die Arbeitsgrundlagen, um ein Grundgesetz, welches für die Bundesrepublik Deutschland gelten sollte, auf den Weg zu bringen. Die Frankfurter Dokumente waren bereits am Anfang des Jahres 1948 entstanden. Damals traf man sich bei der Sechsmächtekonferenz in London.

Die Übergabe der Frankfurter Dokumente

Die Übergabe der Frankfurter Dokumente fand tatsächlich in Frankfurt am Main statt. Man nutzte hierfür das I.G. Farben Haus, hieraus ergab sich später auch der eigentliche Name der Dokumente.
Den Auftrag einen westdeutschen Staat zu gründen ging dabei auf drei Militärgouverneure zurück:

- Marie - Pierre Koenig aus Frankreich
- Lucius D. Clay aus den USA
- Sir Brian Roberton aus Großbritannien

Des weiteren waren bei dieser Übergabe folgende Personen anwesend:

- Peter Altmeier für Rheinland – Pfalz
- Karl Arnold für Nordrhein – Westfalen
- Lorenz Bock für Württemberg – Hohenzollern
- Max Brauer für Hamburg
- Hans Ehard für Bayern
- Wilhelm Kaisen für Bremen
- Hinrich Wilhelm Kopf für Niedersachsen
- Hermann Lüdemann für Schleswig – Holstein
- Reinhold Maier für Württemberg – Baden
- Christian Stock für Hessen
- Leo Wohleb für Baden

Folgende Bedingungen waren an die Gründung des Westdeutschen Staates geknüpft:

- Bis zum 1.09.1948 sollte eine Versammlung einberufen werden, die verfassungsgebend sein sollte. Sie sollte eine föderalistische Regierungsform erschaffen, in der sämtliche Rechte von den beteiligten Ländern geschützt werden. Ebenfalls sollte eine Zentralinstanz geschaffen werden und eine Garantie, das die individuellen Freiheiten und Rechte an oberster
Stelle setzt.
- Zunächst einmal sollten die verschiedenen Militärregierungen diese Verfassung genehmigen. Danach musste noch ein Referendum in jedem Land dieser Verfassung zustimmen. Damit weniger Probleme entstehen, legte man fest, dass nur zwei Drittel zur einfachen Mehrheit ausreichen sollten, um die Ratifizierung der Verfassung auf den Weg zu bringen.
- Sollte es je zu Änderungen in der Verfassung kommen, so müssten die Militärgouverneure diesen Änderungen zustimmen.
- Die Außenpolitik oblag weiterhin den Militärgouverneuren, die hier zumindest noch über ein Mindestmaß an Kontrolle verfügten und eigentlich noch eine lange Zeit das letzte Wort hatten. Auch Reparationen, Rechte von den alliierten Streitkräften, Industrie und Ruhrgebietsfragen fielen in ihr Refugium.
- Auch war angedacht sich die Grenzen einzelner Länder anzusehen und mit dem zu vergleichen, was überliefert wurde. Im Zweifelsfalle wären hier neue Länder entstanden. Dabei sollte jedoch penibel genau darauf geachtet werden, dass keinem Land zu viel, oder zu wenig abgenommen wird.

Die Ministerpräsidenten sahen sich dazu genötigt, sich in Koblenz zu treffen. Hier kamen sie zur sogenannten Rittersturz Konferenz zusammen und verfassten die Koblenzer Beschlüsse.



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