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Folter im Mittelalter - 2.Version - Referat



Das Mittelalter bezeichnet die Epoche zwischen Antike und Neuzeit und wird üblicherweise in drei Hauptphasen unterteilt, welche sich von etwa 500 bis 1500 erstrecken. Das Frühmittelalter beginnt im 6. Jahrhundert, also nach dem Ende der Völkerwanderung, und dauert bis zum Anfang des 10. Jahrhunderts. Es war die Zeit der Merowinger und Karolinger. Durch Missionare wird Europa weitgehend christianisiert. Könige treten mit ihrem Volk zum Christentum über, wie beispielsweise König Chlodwig I.. Das Hochmittelalter, vom Anfang des 10. Jahrhunderts bis etwa 1250, war geprägt durch die Ritter, den Minnegesang und die Kreuzzüge. Man wollte das Heilige Land, in dem Jesus geboren wurde, von den Moslems befreien. Obwohl ganze Heere von Kreuzrittern in den Nahen Osten zogen, blieb die Mission der Kreuzritter doch erfolglos. Durch diese Pilgerschaften in ferne Länder entwickelte sich ein reger Handel, der auch dazu führte, dass die Geldwirtschaft nach und nach die Naturalwirtschaft ablöste. Europa wird immer mächtiger, Handel und Handwerk blühen und Bildung ist nicht mehr allein den Geistlichen vorbehalten. Das Spätmittelalter, von etwa 1250 bis 1500, war die Zeit des Bürgertums. Die Städte wuchsen, doch im 14. Jahrhundert wird die Bevölkerung Europas von der Pest, dem „schwarzen Tod“, heimgesucht. Fast die Hälfte der Menschen stirbt an der Seuche. Dies führt zu Aufständen. Das Rittertum hat kaum noch Macht. Die Wirtschaft und das Bürgertum erleben eine wahre Blütezeit und es werden die ersten Universitäten gegründet. Mit der Entdeckung Amerikas und der Erfindung des modernen Buchdrucks endet das Mittelalter und die Neuzeit beginnt.

Folter, auch Tortur, Marter oder „Peinliche Befragung“ genannt, ist die Androhung oder Anwendung von seelischen oder körperlichen Qualen.

Die Folter gehört zu den dunkelsten Kapiteln der Menschheitsgeschichte, war aber aus Gerichtsprozessen des Mittelalters nicht wegzudenken. Zwar gab es auch in frühgeschichtlichen Hochkulturen bereits Arten der Folter, doch sie waren im Mittelalter fester Bestandteil von Gerichtsprozessen. Schon die bloße Androhung von Folter genügte oft, um Geständnisse zu erhalten. Manchmal wurden Foltermethoden auch zur Bestrafung eingesetzt, wobei es feste Regeln gab. Für die Grundlage der Folter fehlten allerdings oft die rechtlichen Grundlagen. Könige oder Kirchen entschieden über deren Anwendung. So geschah es nicht selten, dass unschuldige Menschen bestraft wurden. So hat die Folter beispielsweise bei der Hexenverfolgung völlig versagt. Man folterte die vermeintlichen Straftäter so lange, so heftig und so oft, bis sie das gewünschte Geständnis ablegten. Manche gestanden einfach nur, um den schrecklichen Qualen zu entkommen.

Die Vielzahl der zugelassenen Foltermethoden war groß und der Phantasie kaum Grenzen gesetzt. Allerdings dienten einige Foltergeräte, wie beispielsweise der Dornenstuhl, der bloßen Abschreckung. Um Geständnisse zu erhalten, fing man meist relativ harmlos an. Daumen- oder Beinschrauben führten meist schon zum Ziel. Gestand der Angeklagte immer noch nicht, drehte man die Schrauben fester zu. Wenn die Daumen oder andere Finger oder gar ein Bein in eine Zwinge gespannt und dann mit Gewinden schraubenförmig zusammengezogen wurden, so verursachte dies nicht nur heftige Schmerzen, sondern führte oft auch zu Knochenbrüchen und bleibenden Schäden.

Da es im Mittelalter verschiedene Stände gab, wurden die Angeklagten auch verschiedenen Gerichten vorgeführt. Nur zu bestimmten Terminen im Jahr fanden diese Gerichtsversammlungen statt, zu der jeder kommen musste, der wegen eines Vergehens angeklagt war. Tat er dies nicht, so war er unweigerlich sein Leben lang auf der Flucht und wurde getötet, sobald man ihn fassen konnte. Diese Gerichtsversammlungen waren immer öffentlich und die gesamte Bevölkerung durfte dabei zuschauen. Nicht selten wurden die Angeklagten beschimpft oder mit faulem Obst beworfen. Man war den Schaulustigen ausgeliefert.

Bei der Hexenverfolgung wurde gerne die Wasserprobe durchgeführt. Bei dem so genannten „Hexenbad“ wurden die Hände und Füße der angeblichen Hexe mit einem Seil zusammengeschnürt und die Frau dann in einen Fluss geworfen. Man ging damals davon aus, dass es sich um keine Hexe handle, wenn sie nicht wieder aus dem Wasser auftauchte. Allerdings hatten die Frauen nicht allzu viel von ihrem Unschuldsbeweis, denn wenn sie nicht mehr auftauchten, waren sie in der Regel ohnehin schon ertrunken und damit zwar unschuldig aber tot. Falls sie aus dem Wasser auftauchten und damit als Hexe überführt waren, wurden sie bei lebendigem Leib verbrannt und damit schuldig und auch tot. Wurde man also als Hexe verdächtigt, war man also in jedem Fall dem Tod geweiht. Man vermutete im Mittelalter, dass Hexen ein geringes Körpergewicht haben, weshalb hin und wieder auch die Wägeprobe zum Einsatz kam. Wog eine verdächtige Frau weniger als ein bestimmtes, vorher festgelegtes Gewicht, so war sie als Hexe überführt.

Ähnlich wie bei Wasser- und Wägeprobe verhielt es sich mit der Feuerprobe. Die als Hexe verdächtigte Person musste barfuss über glühende Pflugscharen laufen, ein glühendes Eisen in den Händen tragen oder seine Hand in das heiße Feuer strecken, um zu beweisen, dass keine Magie im Spiel war. Trug die Frau schwere Verbrennungen davon, welche nicht sofort heilten, so hatte man tatsächlich eine Hexe vor sich, die auf den Scheiterhaufen musste. Nur bei Unschuldigen, so nahm man an, heilten die Wunden sofort oder entstanden erst gar keine. In jedem Fall hatte man mit jeder Methode so gut wie sicher einen absoluten Beweis, dass es sich um eine Hexe handle und die Frau konnte dem Tod praktisch nicht entrinnen. Der berühmte „Hexenhammer“, ein Buch von Heinrich Kramer, ist in drei Teile gegliedert und beschreibt unter anderem, woran eine Hexe zu erkennen ist.

Gefoltert wurde oft auf öffentlichen Plätzen, um die Menschen abzuschrecken oder um sie, beispielsweise bei Schandmasken, dem Gespött preis zu geben. Auf Feldern und Wiesen wurden Hexen verbrannt, da man die bösen Geister nicht in der Stadt haben wollte. Und in den Folterkammern gelangte man zum Beispiel mittels Beinschrauben oder Streckbank zum Geständnis des Angeklagten.

Im Mittelalter kannte man zwei große Bereiche der Foltermethoden: die Ehrenstrafen und die Todesstrafen.

Bei den Ehrenstrafen verlor man sozusagen seine Ehre. Beispielsweise wurde den Frauen, welche sich unsittlich in der Öffentlichkeit verhielten, die Haare abgeschnitten, so dass jedermann das Vergehen erkennen konnte. Mädchen mit schlechtem Lebenswandel wurden auch Strohkränze aufgesetzt. Mit solchen Strohkränzen geschmückt, wurden sie durch das schwarze Brautportal in die Kirche zum Traualtar geführt. In schlimmeren Fällen kamen sie gar nicht in die Kirche, sondern wurden im Wirtshaus oder im Gefängnis getraut. Ebenfalls wurden Eheleute bestraft, wenn vor Ablauf von 7 Monaten nach der Hochzeit ein Kind geboren wurde (Geld- oder Gefängnisstrafe), da durch das Kind ja Schlüsse auf das Leben vor der Ehe gezogen werden konnten. Dies alles waren weniger körperliche als seelische Qual. Das gesellschaftliche Leben im Mittelalter war genau geregelt. So gab es beispielsweise auch eine Tanzordnung. Große Sorge bereiteten der Obrigkeit nämlich die schändlichen Tänze. Damit waren nicht die feierlichen Reigen gemeint, mit denen sich die Patrizier auf ihren Festen vergnügten, sondern die gesprungenen Tänze, die im 14. Jahrhundert aufkamen. So durfte der Hochzeitstanz in Rothenburg nur unter der Aufsicht eines Stadtknechts stattfinden, der aufpasste, dass keine Fremden mittanzten und um ungeladene Tanzgäste am nächsten Tag dem Richter melden zu können. Vor allem sollte der Tanz nach Ermahnung des Rates sittsam vonstatten gehen. Man verbietet sogar allen Ernstes das Schwenken und Drehen.

Zu den Ehrenstrafen gehörten auch:

das Aufhängen: wurde vor allem bei der Peinlichen Befragung angewendet, um ein Geständnis zu erhalten; auch zur Abschreckung der Öffentlichkeit. Der Angeklagte bekam Gewichte an die Füße gehängt und wurde an den gefesselten Händen aufgehängt, so dass der Körper schmerzhaft in die Länge gestreckt wurde. der Pranger: der Verurteilte wurde in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt, so dass ihm die Ehre aberkannt wurde und die Passanten ihn beleidigen und beschimpfen konnten. Viele verschiedene Arten des Prangers sind bekannt. Meist wurden die Arme und oft auch die Füße zwischen zwei Holzbalken festgeklemmt, so dass die „an den Pranger Gestellten“ sich oft nicht mehr bewegen konnten. Manche Pranger waren etwas erhöht angebracht, bei anderen konnte man mehrere Personen gleichzeitig zur Schau stellen. Der Drehpranger (auch „gelbe Anna“ genannt) konnte durch die Jugend gedreht werden, was beabsichtigt war und die Strafe verstärkte.das Kitzeln: war eher eine harmlose Foltermethode. Den Angeklagten fesselte man auf ein Brett, wo er an den
nackten Füßen mit einer Feder gekitzelt wurde. Manchmal leckte auch eine Ziege die nackten Füße, was dasselbe bewirkte.Schandmasken: sie waren meist in Form von Tierköpfen, wobei einzelne Merkmale vergrößert dargestellt und dem Vergehen entsprechend gewählt waren. Geschwätzige Weiber bekamen eine Maske mit lang ausgestreckter Zunge aufgesetzt. Leute, die immer alles mitbekommen mussten, wurde eine Maske mit übergroßen Ohren aufgesetzt. So konnte jeder gleich sehen, welch negatives Charaktermerkmal die Person hatte.Schandmantel: meist steckte man Prostituierte in ein Fass aus Holz und Blech, um ihre Schande für jeden zu verdeutlichen.der Eselsritt blühte den Ehebrechern, Meineidigen und Verrätern. Die Delinquenten wurden meist nackt und rücklings auf einen Esel gesetzt und so zum Gelächter aller durch die Stadt geführt. Auch für Frauen, die ihre Ehemänner geschlagen hatten, mussten auf einem Esel, welches schon immer als Tier der Schande angesehen wurde, durch die Stadt reiten. Der Esel musste vom Ehemann geführt werden, der sich somit auch dem Spott der Öffentlichkeit aussetzte.Bäckertaufe: hatte der Bäcker schlechte Zutaten verwendet oder die Brötchen zu klein gemacht, kam er in den Stuhl und wurde mittels eines Wippgalgens einige Zeit unter Wasser getaucht; für jedes fehlende Lot (damals 16,25 Gramm) einmal. Es ist zu bemerken, dass nicht nur Bäcker bestraft wurden, sondern jeder Handwerker, der seine Arbeit nicht ordentlich ausübte. Besonders hart traf es den Bäcker, da Brot das wichtigste Nahrungsmittel der damaligen Zeit war. Es ist ein Fall bekannt, dass ein Bäcker sogar deshalb bestraft wurde, weil er die Brote aus Zorn über vorherige Bestrafung wegen zu kleinen Brotes zu groß gemacht hatte. Das Gewicht des Brotes sollte genau, entsprechend der Vorschrift, stimmen.Rosenkranz: war für kirchliche Prangerstrafen bestimmt. Er wurde umgehängt und der Sünder musste damit zur Zeit des Kirchgangs vor der Kirchentür oder unter der Kanzel stehen. Wenn man wegen Fluchens zum zweiten Mal bestraft wurde, kam zur üblichen Geldstrafe diese Kirchenstrafe hinzu. Es gab noch eine ganze Anzahl Vergehen, welche mit Kirchenstrafen belegt wurden. So war zum Beispiel Schlafen während der Predigt verboten. Dazu ist zu sagen, dass der Gottesdienst bereits vor Sonnenaufgang stattfand und auch wesentlich länger dauerte als heute. Fehlte jemand zu oft beim Gottesdienst, wurde er ebenfalls bestraft. Ein Fehlen beim Gottesdienst konnte leicht festgestellt werden, da jeder seinen zugewiesenen Platz hatte. Gottgefälliges Leben und christliches Bekenntnis gehörten zu den Pflichten eines jeden Bürgers.Schandflöte: schlechten Musikanten wurde zur Strafe eine Flöte mit Eisenring um den Hals gelegt, so dass es wirkte, als ob die Person Flöte spiele.Eiserne Jungfrau: sie war ein Schand- und Strafmantel für Frauen und Mädchen. Über einen Eichenholzkern ist innen und außen Eisenblech geschlagen. Die Eiserne Jungfrau war, entgegen früherer Meinung, kein Tötungsinstrument. Bei der „Eisernen Jungfrau von Nürnberg“ entsprechen die Haube und Halskrause dem Aussehen einer Frau des 16. Jahrhunderts. In ihr wurden Frauen nur aufbewahrt und ausgestellt. Sie stand bis zum Jahr 1889 als schauerliches, phantasieanregendes Mordinstrument auf der Nürnberger Burg. Sie wurde anschließend mit der ganzen Sammlung nach England und dann nach Amerika verkauft und erzielte dort großes Aufsehen. 1971 wurde sie bei einem berühmten englischen Auktionshaus erworben und steht seither als Ausstellungsstück im Kriminalmuseum in Rothenburg ob der Tauber.Halsgeige: wird auch Schandkragen oder Schandgeige genannt. Eine so genannte „Zankgeige“ war zanksüchtigen Weibern vorbehalten. Meist wurden zwei Zankweiber mit ihren Hälsen und Armgelenken in diese Geige gesteckt, wobei sie sich gegenüber standen. Erst wenn sie sich wieder versöhnt hatten, wurden sie aus ihrer misslichen Lage befreit. Die Zankgeige war eine im Mittelalter gängige Bestrafung.

Während bei den Ehrenstrafen man noch viele weitere aufzählen könnte, da die Menschen sich hier sehr kreativ zeigten, sind bei den Todesstrafen nur wenige Arten bekannt. Die Hinrichtungen wurden stets durch einen Scharfrichter vollzogen. Diese mussten sich sogar um ihre Stelle bewerben. Sie waren allerdings in der Gesellschaft nicht sehr angesehen und heirateten deshalb meist innerhalb ihrer Berufsgruppe.

Der feste Glauben der Menschen vergangener Zeiten an die Wirksamkeit des „bösen Blickes“ eines zum Tode Verurteilten und zur Richtstätte geführten Menschen veranlasste den Scharfrichter zu Schutzmaßnahmen für die eigene Person. Zum einen verband er dem Verurteilten die Augen, zum anderen trug er selbst eine Maske, die sein Gesicht verhüllte. In der einfachsten Form bestand diese Maske aus einer tütenförmigen Kapuze aus Stoff, mit Löchern für Augen, Nase und Mund. Wesentlich seltener sind Scharfrichtermasken aus Eisen. Aus der Scheu vor dem Fluch oder bösen Blick des Verurteilten und aus Furcht um sein Seelenheil, bat der Scharfrichter den Verurteilten unmittelbar vor der Hinrichtung durch Worte oder eine Verbeugung um Verzeihung für sein Tun.

Den Verurteilten wurde in der Regel eine Henkersmahlzeit gewährt. Der Brauch einer letzten Mahlzeit vor der Hinrichtung lässt sich bei vielen Kulturvölkern nachweisen. Alle Hinzurichtenden erhalten dieses letzte Mahl, gleichgültig ob sie durch das Schwert oder den Strang getötet, ob sie lebendig vergraben, eingemauert oder ausgesetzt werden. Den Verurteilten steht die uneingeschränkte Wahl der Speisen und Getränke zu.

Zu den Todesstrafen zählten:

das Rädern als wahrscheinlich schmerzhafteste Methode. Diese Strafe drohte Dieben und Mördern. Mit einem sperrigen Holzrad wurden dem Verurteilten alle Glieder zerschmettert. Nach dem Rädern wurden die Verurteilten auf ein Rad gebunden, wobei sie meist noch einige Tage elendig weiterlebten. Der zum Tod durch Rädern verurteilte Mörder wurde zunächst mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Boden gelegt. Man schob ihm Rundhölzer unter seine Arm- und Fußgelenke. Der Henker zerschlug dann mit der Schneide des Rades seine Arm- und Fußgelenke. Daher heute noch der Ausdruck: „Ich fühle mich wie gerädert.“ Vierteilen: wurde bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts angewandt. Dem Verurteilten wurden an alle vier Gliedmaßen Seile befestigt und an Pferde gespannt, welche in alle vier Himmelsrichtungen getrieben wurden. Da allerdings die Sehnen im Körper eines Menschen recht stark sind, musste man diese vorher mit einem Messer durchtrennen.Verbrennen: ist eine der ältesten Todesstrafen und kam hauptsächlich bei Vergehen gegen die Kirche und bei Gotteslästerungen zur Anwendung. Früher glaubte man, dass nur das Feuer in der Lage sei, böse Geister und Dämonen auszutreiben. Um diese bösen Geister nicht auch noch innerhalb der Stadtmauern zu haben, wurden die zum Tode Verurteilten meist außerhalb der Stadt auf Feldern verbrannt.Lebendig begraben: wurden vor allem Frauen, welche Ehebruch begangen oder gar ihre Kinder umgebracht hatten. Sie wurden gefesselt und mit dem Kopf nach unten bei lebendigem Leib begraben.Enthaupten: wurde anfangs mit einem Schwert durchgeführt, später benutzte man aber eine Axt, da so die Verurteilten oft schneller tot waren. Entweder saß der Verurteilte auf einem Stuhl und wurde mit dem Richtschwert, dessen Klinge immer abgerundet und somit nicht im Kampf verwendbar war, enthauptet oder er lag mit dem Hals auf einem Holzblock, wo ich die Axt traf.

Erst in der Zeit der Aufklärung setzte sich die Überzeugung durch, dass Folter allgemein unmenschlich ist. Im Jahre 1740 wurde sie daher in Deutschland von Friedrich dem Großen abgeschafft. In Österreich wurde die Folter erst im Jahr 1776 durch Maria Theresia verboten. Leider findet aber auch heute noch die Folter in einigen Ländern der Welt ihre Anwendung.

Hoffentlich war es keine Folter, diesen Ausführungen zu lauschen! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.



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