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Familienpolitik im Nationalsozialismus - Referat



Familienpolitik im Nationalsozialismus
Die Familienpolitik im Nationalsozialismus wurde von der rassistischen Bevölkerungspolitik stark geprägt. Ziel derjenigen war eine quantitative Förderung des deutschen Volkes. Dies wurde jedoch unter einer Bedingung durchgeführt: nämlich dass nur arische Leute eine Ehe schließen durften; Beziehungen arischer und nicht arischer Bevölkerung wurden keinesfalls geduldet. Außerdem mussten sich minderwertig eingestufte Populationsgruppen Zwangssterilisieren lassen, da die Nationalisten nur auf „arische (=edel) und rassisch einwandfreien (erbgesunden)“ Nachwuchs wert legten. Man schuf zahlreiche Fördermaßnahmen und Anreize zur Geburtensteigerung für deutsche Ehepaare, wie z.B. zinslose Darlehen, Kindergeld, finanzielle Beihilfen, Steuervergünstigungen und Ehrungen wie das Mutterkreuz, jenes Geschenk, dass eine Mutter mit überdurchschnittlich vielen Kindern bekam. Auch unverheiratete Frauen sollten „dem Führer ein Kind schenken“, dazu wurden bestimmte Einrichtungen wie „Lebensborn“ errichtet, in der „arischer“ Nachwuchs gezüchtet wurde. Kinderlose mussten somit mehr Steuern bezahlen.
Abtreibungen von ,,erbgesunden deutschen Frauen" wurden abgedrosselt, bei der Schwangerschaft einer ,,rassisch minderwertigen Frau" begrüßt.


Erziehung der Kinder:

Schulsystem:
In der Jugend lag die Zukunft und daher sollte die gesamte Jugend ohne Ausnahme nationalsozialistisch und in die Volksgemeinschaft eingeordnet sein,
bereits im Kindergarten wurden Propaganda vermittelt, wobei der Alltag ohnehin schon von nationalsozialistischen Symbolen geprägt war. Das alte Schulsystem blieb erhalten, man besuchte nämlich acht Jahre lang die Volksschule (vergleichbar mit unserer Grund- und Hauptschule) und anschließend kam man in die Real- oder Oberrealschule. Die Unterrichtsinhalte änderten sich jedoch grundlegend, denn es wurde nur nach den Ideologien der NSDAP unterrichtet, jegliche Bücher waren auch darauf ausgerichtet. Die Verherrlichung des Führerprinzips dominierte im Unterricht. Hitler wollte keine intellektuelle Erziehung, denn seiner Meinung nach „verderbe Wissen die Jugend“, daher sollte die Schule nicht unbedingt Wissen vermitteln, sondern verstärkt auf die „Charakterbildung“ eingehen.

Hitlerjugend (HJ):
Die HJ wurde auf dem 2. Reichparteitag der NSDAP vom 3./4. Juli 1926 in Weimar als nationalsozialistische Jugendbewegung gegründet. Nach der Machtübernahme im Jahre 1933 wurde die Hitlerjugend von einer Parteijugend zur Staatsjugend ( alle anderen Jugendbewegungen wurden verboten).
Mit dem „Gesetz über die Hitlerjugend“ am 1.12.1936 wurde die Mitgliedschaft obligatorisch.
Die HJ gliedert sich nach Altersgruppen: 1. Das deutsche Jungvolk [10-14 Jährige]
2. Die Hitlerjugend [14-18 Jährige]
3. Arbeitsdienst [ab 18 Jahren]
4. Wehrdienst (Soldat)

Die Jugend sollte rechtzeitig lernen, ihr Leben für „Führer, Volk und Vaterland“ zu opfern. Die Jugendlichen mussten Gehorsam gegenüber allen Befehlen zeigen, stets treu, sowie tapfer sein und sich bedingungslos in die Gemeinschaft einordnen können.

Bund deutscher Mädel (BDM):
Der BDM wurde im Juni 1930 als Gliederung der männlichen Hitlerjugend gegründet. Im Juni 1932 wurde der BDM als Teilorganisation der Hitlerjugend und zur einzigen Mädchenorganisation der NSDAP erklärt. Die Mitgliedschaft wurde ebenfalls mit dem „Gesetz über die HJ“ vom 1.12.1936 zur Zwangsmitgliedschaft. Der BDM gliedert sich nach Altersgruppen:
1. Jungmädelbund [10-14 Jährige]
2. Bund deutscher Mädel [14-18 Jährige]
3.Werk „Glaube und Schönheit“ [18-21 Jährige]

Der BDM sollte die weibliche Jugend von klein auf zur Trägerinnen der NS-Ideologie machen und sie zu Tugenden wie Pflichterfüllung, Opferbereitschaft, Gehorsam und Disziplin erziehen, ebenso Aneignung hauswirtschaftlicher Fähigkeiten und die Vorbereitung auf die spätere Mutterrolle, denn es war eine Nachwuchsorganisation. 1938 wurde ein Pflichtjahr eingeführt, in der alle ledigen Frauen unter 25 Jahren eine einjährige Tätigkeit im Haushaltsdienst, Soldatenbetreuung, in der Erntehilfe oder im Nachrichtenwesen leisten mussten.
Ideologie der Nationalsozialisten/ NS-Frauenpolitik
Die Familie hatte ein ganz besondere ideologische Bedeutung, denn Frauen und
Männer sollten so früh wie möglich heiraten und möglichst viele Kinder zeugen bzw. war die Familiengründung als nationale Pflicht anzusehen. In der Neufassung des Ehegesetzes von 1938 wurde das Zeugen von Kindern als Sinn der Ehe festgelegt und nicht die Verwirklichung des privaten Glücks. In der Ideologie des NS erfuhr die Frau eine starke Anerkennung und Würdigung, jedenfalls in ihrer Rolle als Mutter und Hausfrau. Das NS Frauenbild war ein Mutterbild. Das Leben der Frau handelte nur von ihrer Familie, ihr Mann, ihre Kinder, ihr Heim. Das höchste Glück für die Mutter lag in der Selbstaufopferung. Nach dem nationalsozialistischem Ideal sollte die Frau wieder unter die Herrschaft des Mannes gestellt werden. Die Funktion der Frau bestand nämlich darin, in die Mutterrolle zu schlüpfen und als Gebärmaschine für Nachkommen zu sorgen und dem Staat als kostenlose Erzieherin zu dienen. Eine wesentliche Funktion der Frau sahen die Nationalsozialistischen Ideologen in der Weitergabe wertvollen Erbmaterials. Aufgaben und Charaktereigenschaften der Frauen sollten Treue, Pflichterfüllung, Opferbereitschaft, Leidensfähigkeit und Selbstlosigkeit sein. Außerdem wurden bestimmte Anforderungen gestellt (mindestens vier Kinder, Sparsamkeit, Ordentlichkeit, Sauberkeit, gute Erfahrungen im Kochen, Gartenarbeit und beim Nähen etc.) Die Mutterschaft stand über dem Ehefrauendasein. Bei vielen Kindern wurden sie mit dem Mutterkreuz geehrt (4/5 Kinder = Bronze; 6/7 Kinder = Silber; ab 8 Kinder = Gold). Weitere Aufgaben der Frau war das Glauben und Dienen (Opferbereitschaft etc.).
Die offizielle Propaganda wollte die Frau vollständig aus dem öffentlichen Leben und der Berufswelt ausschließen und sie wieder ganz auf ihre so genannten natürlichen Aufgaben als Ehefrau und Mutter verpflichten, dazu wurden extra Gesetze geschafft, die gerade Berufs- und Bildungschancen einschränkten.
In der NS-Frauenpolitik gab es jedoch einen großen Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit, die Ziele waren sehr kontradiktorisch. Einerseits reduzierte das Regime die Frauen auf ihre biologische und häusliche Funktion, indem sie zur „Vermehrung und Erhaltung der Art und Rasse“ beitrugen, sprich die NS-Führer und Ideologen förderten die Verhaltensmuster einer Frau sich auf Familie und Haus zu konzentrieren und sich das berufliche Ansehen völlig aus dem Kopf zu schlagen, während sie andrerseits als Volks- und Parteigenossinnen agierten und außerhäuslichen Verbänden angehören sollten, ebenso wurden die Spannungen zwischen dem Weltbild und den Anforderungen der Wirtschaft(Rüstungskonjunktur), weil zunehmend Arbeitplätze benötigt wurden, immer größer. Die Wirtschaftsbürokratien forderten eine allgemeine Frauendienstpflicht, während gegenpolirisiert die ideologischen Voreingenommenheiten in Sorge um eine allzu große Belastung der Familien durch den Krieg standen, die durch eine allgemeine Frauenarbeit nicht noch erhöht werden sollten.
Die nationalsozialistische Frauenpolitik zeigt noch einmal die ganze Widersprüchlichkeit der nationalsozialistischen Gesellschaftspolitik: den Widerspruch zwischen der Propaganda von der Volksgemeinschaft und dem Fortbestand sozialer Barrieren und Ungleichheit; den Widerspruch zwischen bürgerlich-traditionellen Leitbildern und rassistischen Ideologien; schließlich den Widerspruch zwischen den frauenpolitischen Vorurteilen bzw. Vorgaben und der sich verändernden sozialen Wirklichkeit.






Dieses Referat wurde eingesandt vom User: chilli_milli



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