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Europäische Union - Referat





Europäische
Union

Inhaltsverzeichnis

1)Definition
Was ist die EU
Grundideen
Ziele
Warum EU
1.1)Mitglieder zum derzeitigen Zeitpunkt
1.2)Beitrittsländer (Datum des Beitritts)
1.3)Organe der EU
Drei „Räte“: wer macht was?
Wie viel Stimmen hat ein Land im EU – Rat?
Abgeordnete / Land im EU Parlament

2)Historisches
erkläre EGKS
wer war Robert Schumann?
erkläre EWG
„Maastrich Vertrag“
seit wann besteht die Währungsunion? (Wer hat den Euro)
Welcher Vertrag wurde am 1.2.2003 geschlossen? (Wozu?)

3) „Geographisches“
welche EU- Staaten umgeben Österreich?
Nördlichster Staat der EU?
In welchen Staaten befinden sich Zentren der EU?
EU – Erweiterung
Beitrittsland Türkei
Asyl- und Einwanderungspolitik
Bekämpfung des Internationalen Verbrechens

4) Häufig gebrauchte Schlagwörter und Begriffe
Unterschied zwischen Beitrittsland – Bewerberland
Was ist ein Drittland
Sinn des Europatages
Agenda (2000,...)
Föderalismusdebatte
Konvent und Europäische Konvent
Kopenhagen Kriterien
„3 Pfeiler der EU“
Schengen Abkommen
1) Definition
Was ist die EU
Die EU ist kein geschlossenes politisches System, sondern ein Verbund selbstständiger Staaten (Staatenverbund), die sich verpflichtet haben, 1) in einigen Politikfeldern ausschließlich gemeinschaftlich zu handeln, 2) in einigen Politikfeldern eng zusammenzuarbeiten und die Entscheidungen weitgehend aufeinander abzustimmen, 3) in allen anderen Politikfeldern die Interessen der anderen Partner weitgehend zu berücksichtigen. Die Aufgaben der EU lassen sich nicht einheitlich zusammenfassen. Grundlage des europäischen Einigungsprozesses sind die Gründungsverträge sowie deren zahlreiche Änderungen und Ergänzungen, wie sie insbesondere im EG-Vertrag zum Ausdruck kommen und mit dem EU-Vertrag erweitert werden. Die wichtigsten Prinzipien sind Achtung der nationalen Identitäten, Achtung der Grundrechte, Achtung des Subsidiaritätsprinzips, Offenheit für weitere Mitglieder. Seit 1995 steht die EU auf drei sog. Säulen: 1) den drei Europäischen Gemeinschaften, d.h. der Europäischen Gemeinschaft (als Nachfolgerin der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, EWG), der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Atomgemeinschaft, 2) der Zusammenarbeit der EU-Länder im Rahmen einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und 3) der Zusammenarbeit der EU-Länder in der Justiz- und Innenpolitik. Die fünf zentralen Organe der EU sind: 1) der Europäische Ministerrat (Rat der Europäischen Union), 2) das Europäische Parlament, 3) die Kommission der EU, 4) der Europäische Gerichtshof, 5) der Europäische Rechnungshof. Das faktisch wichtigste politische Gremium, das den europäischen Einigungsprozess steuert (ohne selbst ein Organ der EU zu sein), ist der Europäische Rat, d.h. das halbjährliche Treffen der Regierungschefs der EU-Länder. Seit 1995 hat die EU 15 Mitglieder (A, B, D, DK, E, F, GB, GR, I, IRL, L, NL, P, S, SF), umfasst eine Fläche von 3,2 Mio. qkm und eine Bevölkerung von ca. 350 Mio. Menschen.

Grundideen

· die Abschaffung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten,
· die Aufstellung eines gemeinsamen externen Zolltarifs,
· die Einführung einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Landwirtschaft und
Verkehr,
· die Errichtung eines Europäischen Sozialfonds,
· die Errichtung einer Europäischen Investitionsbank und
· die Förderung engerer Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten.

Ziele

o Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,
o Mitwirkung bei der Bewältigung internationaler Krisen,
o humanitäre Hilfe der EU in Drittländern,
o Vertreten gemeinsamer Standpunkte in internationalen Organisationen;
· Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts
o Verwirklichung des Binnenmarktes (1993),
o Einführung der einheitlichen Währung (1999);
Geschichte Geschichtliche Entwicklung der Europäischen Union
· Einführung der Unionsbürgerschaft;
· Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Rahmen des
Binnenmarkts und insbesondere der Freizügigkeit);
· Erhaltung und Entwicklung des Gemeinschaftsrechts sämtlicher von den europäischen
Institutionen erlassener Rechtstexte sowie der Gründungsverträge.

Warum EU

Friede
Sicherheit
Wirtschaft und soziale Solidarität


1.1) Mitglieder zum jetzig Zeitpunkt

Belgien, Dänemark, Deutschland, Vereinigtes Königreich, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Spanien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Malta, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland, Zypern, Polen.


1.2) Beitrittsländer (Datum des Beitritts)

. Bulgarien (voraussichtlich 2007)

. Kroatien (frühestens 2007, wahrscheinlich jedoch 2009)

. Rumänien (voraussichtlich 2007, spätestens 2008)

. Türkei (voraussichtlich 2014, Beginn der Beitrittsverhandlung
3.Oktober 2005)


























1.3)Organe der EU



































Das institutionelle System der EU besteht aus fünf Organen jeweils mit spezifischen Aufgaben:
Europäisches Parlament (gewählt von der Bevölkerung der Mitgliedstaaten),
Rat der Europäischen Union (Vertretung der Regierungen der Mitgliedstaaten),
Europäische Kommission (Motor und ausführendes Organ),
Europäischer Gerichtshof (gewährleistet die Einhaltung der Rechtsvorschriften) und
Europäischer Rechnungshof (kontrolliert die nachhaltige und rechtmäßige Verwaltung des EU- Haushalts).

Diese Organe werden durch fünf weitere wichtige Einrichtungen ergänzt:
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (vertritt die Standpunkte der organisierten Bürgergesellschaft in wirtschaftlichen und sozialen Belangen),
Ausschuss der Regionen (vertritt die Interessen regionaler und örtlicher Behörden),
Europäische Zentralbank (ist für Geldpolitik und für den Euro zuständig),
Europäischer Bürgerbeauftragter (setzt sich mit Beschwerden der Bürger über Missstände in der Verwaltung bei beliebigen Organen oder Stellen der EU auseinander) und
Europäische Investitionsbank (trägt durch die Finanzierung von Investitionsprojekten zur Umsetzung der Ziele der EU bei).

Drei „Räte“: wer macht was?
Es kommt leicht zu Verwechslungen zwischen europäischen Einrichtungen – besonders wenn sehr unterschiedliche Institutionen sehr ähnlich heißen, wie zum Beispiel die folgenden drei „Räte“.

Der Europäische Rat
Dieser besteht aus den Staats- und Regierungschefs (d. h. den Präsidenten und/oder Premierministern) aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet.

Der Rat der Europäischen Union
Dieses Organ, das früher als Ministerrat bekannt war, umfasst die nationalen Minister aller EU-Staaten. Der Rat tritt regelmäßig zusammen, um Detailbeschlüsse zu fassen und europäische Rechtsvorschriften anzunehmen. Seine Arbeit wird weiter hinten in dieser Broschüre genauer beschrieben.

Der Europarat
Der Europarat ist keine Einrichtung der EU, sondern eine 1949 gegründete zwischenstaatliche Organisation, die unter anderem das Ziel verfolgt, die Menschenrechte zu schützen, die kulturelle Vielfalt Europas zu fördern und gesellschaftlichen Problemen wie Rassismus und Intoleranz entgegenzutreten. Zu den frühen Errungenschaften des Europarates zählt die Erarbeitung der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Damit die Bürger ihre Rechte im Rahmen dieser Konvention ausüben können, setzte der
Europarat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Der Europarat, der seinen Sitz im Palais de l’Europe in Straßburg (Frankreich) hat, hat derzeit 45 Mitglieder, zu denen auch die 15 EU-Staaten zählen.














































Wie viel Stimmen hat ein Land im EU – Rat?






























Abgeordnete / Land im EU Parlament










2)Historisches
Die Anfänge: Krieg und Frieden
Jahrhundertelang war Europa regelmäßig Schauplatz blutiger Auseinandersetzungen. Allein zwischen 1870 und 1945 führten Frankreich und Deutschland dreimal Krieg gegeneinander, mit schrecklichen Verlusten. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangten europäische Staatsmänner zu der Überzeugung, dass die wirtschaftliche und politische Einigung Europas die einzige Möglichkeit zur Sicherung eines dauerhaften Friedens zwischen ihren Ländern sei.
1950 schlug der französische Außenminister Robert Schumann die Integration der westeuropäischen Kohle- und Stahlindustrie vor. 1951 gründeten Belgien, Deutschland, Luxemburg, Frankreich, Italien und die Niederlande die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die Befugnis, Entscheidungen über die Kohle- und Stahlindustrie in diesen Ländern zu fällen, hatte ein unabhängiges übernationales Gremium, die so genannte "Hohe Behörde". Ihr erster Präsident war Jean Monnet.



Von den drei Gemeinschaften zur Europäische Union

Die EGKS war ein derartiger Erfolg, dass ihre sechs Gründungsmitglieder nach wenigen Jahren übereinkamen, eine Integration weiterer Bereiche ihrer Wirtschaft vorzunehmen. 1957 unterzeichneten sie den Vertrag von Rom und gründeten damit die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Ziel der Mitgliedstaaten war die Beseitigung von Handelshemmnissen und die Bildung eines "Gemeinsamen Marktes".
1967 wurden die Organe der drei Europäischen Gemeinschaften vereinigt. Seitdem gibt es eine gemeinsame Kommission und einen gemeinsamen Ministerrat sowie das Europäische Parlament.
Ursprünglich wurden die Mitglieder des Europäischen Parlaments von den nationalen Parlamenten entsandt. Seit 1979 werden sie jedoch alle fünf Jahre direkt gewählt, was den Bürgern der Mitgliedstaaten ermöglicht, für den Kandidaten ihrer Wahl zu stimmen.
Der Vertrag von Maastricht (1992) führte zu neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten - beispielsweise in der Verteidigungspolitik sowie im Bereich "Justiz und Inneres". Durch die Einbeziehung dieser intergouvernementalen Zusammenarbeit in das bestehende "Gemeinschaftssystem" begründete der Vertrag von Maastricht die Europäische Union (EU).

Integration bedeutet gemeinsame politische Maßnahmen

Die wirtschaftliche und politische Integration der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bedeutet, dass diese Länder in vielen Angelegenheiten gemeinsame Beschlüsse fassen müssen. So haben sie in äußerst unterschiedlichen Bereichen gemeinsame Politiken entwickelt, z.B. in den Bereichen Kultur, Verbraucherschutz, Wettbewerb, Umweltschutz, Energie, Verkehr und Handel.
In den Anfangsjahren lag der Schwerpunkt auf einer gemeinsamen Handelspolitik für Kohle und Stahl sowie einer gemeinsamen Agrarpolitik. Mit der Zeit wurden entsprechend den Notwendigkeiten weitere Politikbereiche hinzugefügt. Wichtige politische Ziele wurden angesichts veränderter Umstände neu gefasst. So ist es beispielsweise nicht mehr das Ziel der Landwirtschaftspolitik, möglichst große Mengen preiswerter Nahrungsmittel zu produzieren, sondern Anbaumethoden zu fördern, die gesunde, hochwertige Erzeugnisse ergeben und die Umwelt schützen. Der Notwendigkeit des Umweltschutzes wird mittlerweile in einer Vielzahl von EU-Politikbereichen Rechnung getragen.
Die Beziehungen der Europäischen Union zu der übrigen Welt sind ebenfalls immer wichtiger geworden. Die EU handelt mit anderen Ländern wichtige Handels- und Hilfsabkommen aus und entwickelt eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.

Der Binnenmarkt: Abbau der Grenzen

Die Mitgliedstaaten benötigten einige Zeit, um alle Handelshemmnisse zu beseitigen und ihren "Gemeinsamen Markt" in einen wirklichen Binnenmarkt zu verwandeln, in dem der freie Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr gewährleistet ist. Der Binnenmarkt wurde formell Ende 1992 vollendet. Nach wie vor bleibt jedoch in einigen Bereichen noch viel zu tun, beispielsweise bei den Finanzdienstleistungen.
In den 90er Jahren wurde es für die Menschen immer leichter, durch Europa zu reisen, da die Pass- und Zollkontrollen an den meisten EU-Binnengrenzen abgeschafft wurden. Eine Folge war die größere Mobilität der EU-Bürger. Seit 1987 haben beispielsweise mehr als eine Million junger Europäer mit Unterstützung der EU Studien im Ausland aufgenommen.

Die einheitliche Währung

1992 beschloss die EU die Gründung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), was die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung unter der Aufsicht einer europäischen Zentralbank bedeutete. Die einheitliche Währung, der Euro, wurde am 1. Januar 2002 eingeführt. Euro-Banknoten und -Münzen ersetzten die nationalen Währungen in zwölf der fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Finnland).

Eine wachsende Familie

Die EU ist durch mehrere Beitrittswellen immer größer geworden. Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich traten 1973 bei, gefolgt von Griechenland 1981, Spanien und Portugal 1986 sowie Österreich, Finnland und Schweden 1995. Die Europäische Union begrüßte zehn neue Länder im Jahr 2004: Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien. Bulgarien und Rumänien dürften einige Jahre später folgen. Auch die Türkei ist ein Beitrittskandidat. Um sicherzustellen, dass die EU auch mit 25 oder mehr Mitgliedstaaten effizient funktionieren kann, muss ihr Beschlussfassungssystem neu organisiert werden. Deshalb wurden im Vertrag von Nizza neue Regeln für die Größe der EU-Organe und ihre Funktionsweise festgelegt. Dieser Vertrag trat am 1. Februar 2003 in Kraft.


3)Geographisches
Welche EU – Staaten umgeben Österreich
Italien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Deutschland

Nördlichster Staat der EU

Finnland

In welchen Städten befinden sich Zentren der EU


Ratssitz: Brüssel (Generalsekretariat)
Kommissionssitz: Brüssel
Parlamentssitz: Straßburg (Plenartagungen)
Brüssel (Ausschüsse)
Luxemburg (Generalsekretariat)
Sitz des EuGH: Luxemburg
Sitz der EZB: Frankfurt am Main



EU – Erweiterung

Vorteile der Erweiterung
Politische Vorteile
Die Europäische Union hat sich seit ihrer Gründung als Hort der Demokratie, der politischen Stabilität und Sicherheit erwiesen. Es liegt im Interesse der EU, diese Vorteile auf weitere Teile Europas auszudehnen. Für die Beitrittsländer bedeutet dies Unterstützung bei der Sicherung der noch jungen Demokratien und der Sicherheit der Länder. Die historisch und kulturell bereits seit Jahrhunderten bestehende Einheit Europas, die durch den Kalten Krieg und den Eisernen Vorhang unterbrochen war, wird wiederhergestellt.
Wirtschaftliche Vorteile
Mit der Aufnahme neuer Staaten am 1. Mai 2004 in die Europäische Union ist der größte einheitliche Markt der Welt entstanden, in dem rund 460 Millionen Menschen leben. Dafür hat die Gemeinschaft sehr viel investiert. Die wirtschaftlichen Erfolge dieser Politik sind schon heute spürbar: Die meisten Beitrittskandidaten entwickelten sich zu wichtigen Wirtschaftspartnern. Insgesamt hat sich der EU-Handel mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten (MOE) seit 1989 mehr als verdreifacht. Davon profitiert insbesondere auch Deutschland. In den Beitrittsländern setzen deutsche Firmen inzwischen mehr Waren um als in den USA und Kanada zusammen. Je weiter die wirtschaftliche und strukturelle Anpassung der MOE an die Europäische Union fortschreitet, desto größere Chancen ergeben sich für den gemeinsamen Binnenmarkt.
Die Perspektiven sind:
Mit den finanziellen Beitrittshilfen der Europäischen Union werden die Wirtschaften in den MOE angekurbelt. Die Importnachfrage insbesondere nach Investitionsgütern aus den westlichen Nachbarländern steigt.
Der zunehmende Export in die Beitrittsländer sorgt für ein höheres Wirtschaftswachstum in den Mitgliedsstaaten der EU und sichert damit Arbeitsplätze. Nach Expertenmeinung steigt das Bruttoinlandsprodukt (BIP) durch den ausgeweiteten Binnenmarkt allein in Deutschland und Österreich jährlich um etwa 0,5 Prozent an.
Dieser Trend dürfte sich angesichts der Tatsache fortsetzen, dass die meisten Beitrittsländer Wachstumsmärkte darstellen. Der Handelsüberschuss zugunsten Deutschlands bei Gütern und Dienstleistungen in den vergangenen Jahren zeigt: Qualität, Technologie und Erfahrung hierzulande können niedrigere Löhne und Produktionskosten in den MOE nicht nur ausgleichen, sondern sie sogar übertreffen.
Die Stellung der EU im globalen Wettbewerb wird gestärkt - zusätzliche Handelsmöglichkeiten ergeben sich mit Exporteuren und Importeuren aus Drittländern. Für Investorinnen und Investoren werden die Beitrittsstaaten durch Übernahme der gesamten EU-Rechtstexte attraktiver. Dies hat positive Effekte für die alten und die neuen Mitglieder der Europäischen Union: Höhere Investitionen und ein verstärkter Kapitalverkehr beschleunigen das Wirtschaftswachstum und sichern Arbeitsplätze in den Beitrittsländern. Gleichzeitig wird das bestehende Wohlstandsgefälle durch die Integration in den gemeinsamen Markt sinken. Weniger Arbeitskräfte werden aus den MOE-Staaten abwandern und mit den Beschäftigten aus den alten Mitgliedsländern konkurrieren.
Unternehmen aus den alten EU-Staaten können leichter Zweigbetriebe in den MOE-Ländern gründen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. So werden vorhandene Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen. Die Erweiterung ermöglicht eine weiträumige wirtschaftliche Verflechtung mit den osteuropäischen Nachbarstaaten. Insbesondere in den neuen Bundesländern ist mit einer verstärkten Ansiedlung von Unternehmen zu rechnen, die sich im Osthandel engagieren.

Umweltpolitische Vorteile
Umweltverschmutzung kennt keine Grenzen. Umweltschutz kann daher erfolgreich nur in der Zusammenarbeit aller Staaten betrieben werden. Für einen nachhaltigen Umweltschutz in Europa müssen die hohen ökologischen Standards der Gemeinschaft in allen Staaten greifen. Angesichts der vorhandenen Umweltprobleme bietet der Erweiterungsprozess die Chance, diese zu lösen:
Durch die Erhöhung der Umweltstandards in den Beitrittsländern kann die grenzüberschreitende Wasser- und Luftverschmutzung eingedämmt werden.
Die Übernahme der Umweltvorschriften schafft gleiche Wettbewerbsgrundlagen für alle und erschließt neue Absatzmärkte für die Umweltindustrie.
Die Einführung der EU-Umweltstandards beschleunigt die Modernisierung der Produktionsbetriebe in den MOE-Staaten.
Vorteile bei der Inneren Sicherheit
Durch die Erweiterung wird der gemeinsame Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auf die neuen Mitgliedsstaaten ausgedehnt. Das bedeutet: Der Kampf gegen die organisierte und grenzüberschreitende Kriminalität wird verstärkt. So lassen sich wirksamere Maßnahmen gegen den Drogen- und Menschenhandel sowie gegen den Terrorismus ergreifen. Auch eine effektivere Bekämpfung der Geldwäsche und Finanzkriminalität ist möglich.
Die Asyl- und Flüchtlingspolitik wird vereinheitlicht: Neben den gleichen Aufnahmebedingungen gelten gemeinsame Standards für das Asylverfahren und den Flüchtlingsstatus.
Mit Unterstützung der EU-Staaten werden Defizite im Bereich Justiz und Inneres in den Beitrittsländern beseitigt und geeignete Behörden und Institutionen geschaffen.

Probleme der Erweiterung
Die Erweiterung der Europäischen Union um zunächst 10 Staaten zum 1. Mai 2004 und wahrscheinlich weiteren Staaten bis 2007 stellt nicht nur die Beitrittsländer vor große Herausforderungen, sondern auch die Gemeinschaft.
Mit der Agenda 2000 und dem Vertrag von Nizza hat die EU bereits wichtige institutionelle Voraussetzungen für den Beitritt neuer Staaten geschaffen. Der Entwurf einer Europäischen Verfassung liegt vor. Damit sind weitere grundlegende Reformen verbunden. Der Zeitpunkt der Verabschiedung des Verfassungsentwurfs ist derzeit aber noch offen.
Zuwanderung von und Bedarf an Arbeitskräften
Die Gemeinschaft der fünfzehn Staaten erwartet eine Zuwanderung von Arbeitskräften aus den Beitrittsländern, denn nach europäischem Recht dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer prinzipiell in jedem Mitgliedstaat arbeiten. Dadurch könnten Engpässe auf dem westeuropäischen Arbeitsmarkt auftreten. Zugleich ist aber auch davon auszugehen, dass ab 2010 der Bedarf an Arbeitskräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt zunehmen wird. Angesichts der Altersstruktur der deutschen und westeuropäischen Bevölkerung müsste eine erhebliche Zuwanderung stattfinden, um die Zahl der Erwerbspersonen zu erhalten. Geschieht dies nicht, werden sich unweigerlich Probleme für die Wirtschaft und Sozialversicherungssysteme einstellen. Eine Zuwanderung liegt daher auch im Interesse Deutschlands, wenn sie zeitlich richtig gesteuert wird.
Übergangsfrist bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit
In der Vergangenheit wurden z.B. beim Beitritt Spaniens und Portugals im Jahre 1986 Übergangsfristen für die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von sieben Jahren vereinbart, um einen unkontrollierten Zustrom von Arbeitssuchenden auf den europäischen Arbeitsmarkt zu verhindern. Hinsichtlich des
Beitritts osteuropäischer Staaten gibt es derzeit ebenfalls die Befürchtung, dass unmittelbar nach Beginn der Mitgliedschaft zahlreiche Arbeitssuchende auf den ohnehin belasteten europäischen Arbeitsmarkt strömen. Deutschland dürfte nach den vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen besonders betroffen sein. Für den deutschen Arbeitsmarkt wäre ein Zustrom von Hunderttausenden Arbeitssuchenden allerdings nicht vom einen auf den anderen Tag zu verkraften.
Aus diesem Grund sehen die Regelungen mit den Beitrittsländer bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine Übergangsfrist von sieben Jahren vor. So könnten einerseits potenzielle soziale Spannungen in den Aufnahmeländern vermieden werden. Andererseits werden die Beitrittsländer im Zuge der Erweiterung nicht abrupt und massiv ihre qualifiziertesten Arbeitskräfte verlieren. Vorbehaltlich einer zwischenzeitlichen Überprüfung der Entwicklung nach den Beitritten erscheint die flexible Übergangslösung für die Dauer von bis zu sieben Jahren bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit deshalb als angemessen. Eine neuere Studie der EU zeigt, dass Europa mittelfristig von der auf die Beitrittsländer erweiterten Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren wird.
Etwaigen Konkurrenzdruck mit Strukturhilfen ausgleichen
Der Zuwanderungsdruck wird geringer werden, wenn sich die Europäische Union weiter für Waren und Dienstleistungen der Beitrittsländer öffnet. Dies ist auch eines der vorrangigen Ziele der so genannt Heranführungsstrategie, die der Europäische Rat von Essen 1994 zur Vorbereitung der Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE) auf die EU-Mitgliedschaft beschlossen hat. Viele Betriebe, vor allem in den Grenzregionen, werden sich durch Niedriglöhne in diesen Staaten einem verschärften Konkurrenzdruck ausgesetzt sehen. Zu rechnen ist außerdem damit, dass Betriebe ihren Standort in die neuen Mitgliedsländer verlegen werden. Die betroffenen Regionen werden deshalb mit Strukturhilfen unterstützt. Den Übergang von einer Region an der Grenze in die Mitte der EU können sie damit besser bewältigen.
Gemeinsam gegen Kriminalität
Die Bevölkerung fürchtet auch eine zunehmende Kriminalität durch offene Grenzen im Osten. Das Gegenteil wird eintreten. Durch die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in der EU und den Beitrittsländern wird es besser gelingen, vorhandene Kriminalität einzudämmen. Die EU und insbesondere Deutschland unterstützen die mittel - und osteuropäischen Staaten auch bei der Ausbildung und Ausstattung von Polizei und Justiz. Auch die Beitrittsländer werden, wenn es dann offene Grenzen gibt, die Standards des Schengener Abkommens erfüllen. Dies gilt vor allem für den Kampf gegen Terrorismus, Menschenhandel und Drogenkriminalität.
Voraussetzungen für eine Erweiterung
Die beim Europäischen Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 beschlossene Erweiterung bedeutet mehr als nur eine Erhöhung der Anzahl von Mitgliedsstaaten.
Um als neue und größere Gemeinschaft erfolgreich zu sein, mussten und müssen sich sowohl die Beitrittsländer als auch die EU umfassend reformieren. Eine EU mit 25 oder mehr Mitgliedern kann nicht auf die gleiche Weise funktionieren wie einst die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft mit sechs Staaten zu ihrer Gründung 1957.
Ein erster Schritt in Richtung Zukunft wurde im März 1999 in Berlin unternommen: Unter deutscher Ratspräsidentschaft haben sich die Mitgliedsstaaten auf das Reformprogramm Agenda 2000 verständigt. Dieses Programm regelt die Finanz- und Haushaltspolitik der EU in den kommenden Jahren.

Der Kompromiss von Nizza

Wichtige Zukunftsfragen wurden auch im Rahmen der Regierungskonferenz angegangen, die zum Jahresende 2000 mit dem Vertrag von Nizza ihren Abschluss fand. Es galt vor allem, die Beschlussfassung unter den Mitgliedsstaaten wirksam zu verbessern: Demnach kann der Ministerrat künftig häufiger mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Die Stimmen der einzelnen Mitgliedsländer wurden neu gewichtet und dabei auch das Stimmengewicht der Beitrittskandidaten festgelegt.

Zudem wird die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Staaten innerhalb der EU gefördert. Unabhängig von der Gemeinschaft ist es nun möglich, dass Mitglieder (mindestens acht) auch in Einzelfragen intensiver kooperieren. Diese Form der Zusammenarbeit kann nicht mehr - wie bisher - per Veto eines Mitgliedes blockiert werden. Die EU-Staaten haben außerdem die Europäische Kommission auf die Aufnahme neuer Mitglieder vorbereitet und ihre Handlungsfähigkeit sichergestellt.

Der EU-Verfassungsentwurf

Im Juni 2003 legte der Europäische Konvent zur Zukunft Europas den Entwurf einer europäischen Verfassung vor. Mit den Vorschlägen in dem Entwurf soll die Handlungsfähigkeit einer sich erweiternden Union in einer globalisierten Welt sichergestellt werden. Instrumente und Verfahren der Union werden vereinfacht, eine bessere Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten in der EU wird erreicht. Gleichzeitig sollen die demokratische Legitimation und die Transparenz des Handelns der Union und ihrer Organe gestärkt werden.
Nachdem im Dezember 2003 eine Einigung der Staats- und Regierungschefs über den Verfassungsentwurf zunächst nicht zustande kam, gelang es der irischen Ratspräsidentschaft einen Kompromiss im Juni 2004 zu erzielen. Der Verfassungsentwurf muss nun von den 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Dies soll bis 2006 geschehen.
Die Kopenhagener Kriterien

Die Beitrittskandidaten wiederum müssen ihr politisches und wirtschaftliches System an EU-Standards angleichen, um im gemeinsamen Markt bestehen und als gleichberechtigte Mitglieder auftreten zu können. Schon 1993 hat die EU dafür auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen klare Rahmenbedingungen festgelegt: "Der Beitritt wird stattfinden, sobald ein assoziiertes Land in der Lage ist, die Verpflichtungen der Mitgliedschaft zu übernehmen, in dem es die wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen erfüllt." Diese werden unter den so genannten Kopenhagener Kriterien zusammengefasst.


Beitrittskandidat Türkei
Bereits seit 1963 besteht zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei ein Assoziationsabkommen, das als Fernziel auch einen Beitritt vorsieht.

Beim Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs in Helsinki im Dezember 1999 erhielt die Türkei den Status eines Beitrittskandidaten zur EU. Beitrittsverhandlungen sollten aber erst beginnen, wenn die Türkei die politischen Kriterien der Europäischen Union für einen Beitritt vollständig erfülle.

Die Europäische Kommission begrüßte in ihrem Fortschrittsbericht 2002 die erheblichen Anstrengungen, die die Türkei mit Verfassungs- und Gesetzesreformen bei der Erfüllung des politischen Beitrittskriteriums gemacht habe. Trotz ermutigender Fortschritte in den letzten Jahren bestünden hinsichtlich der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien jedoch noch einige Defizite. Dies gelte insbesondere bei der tatsächlichen Umsetzung der Menschen- und Minderheitenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Die erforderlichen Kriterien müssten vor allem auch in der Staatspraxis erfüllt sein, so die Forderung der Kommission.

Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs von Kopenhagen beschloss, dass er im Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission entscheiden werde, ob die Türkei die Kopenhagener Kriterien erfülle. Sofern dies der Fall sei, werde die Europäische Union die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei im Jahre 2005 eröffnen.
In ihrem Bericht an Rat und Parlament vom 6. Oktober 2004 empfiehlt die EU-Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Im Zentrum des Berichts stehen die Lage der Menschenrechte, die demokratischen Standards, der Schutz von Minderheiten und die Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien. Die Kommission schlägt dazu eine Drei-Säulen-Strategie vor. Dazu gehören:
Eine intensive Zusammenarbeit, um den Reformprozess in der Türkei zu fördern und zu stärken;
Verhandlungen, die an die speziellen Herausforderungen des türkischen Beitritts angepasst werden;
Ein verstärkter politischer und kultureller Dialog zur Annäherung zwischen den Bürgern der EU-Mitgliedstaaten und der Türkei.
Die Kommission ist überzeugt, dass der Beitrittsprozess notwendig ist, um weitere Reformen in der Türkei einzuleiten, und unterstreicht, dass der Ausgang der Verhandlungen offen ist. Der Beitritt zur EU sei das Ziel, könne jedoch nicht vorab garantiert werden. Die Kommission legte auch eine Bewertung der Auswirkungen eines möglichen Beitritts auf die EU vor.
Der Europäische Rat hat am 17. Dezember 2004 in Brüssel beschlossen, die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 zu beginnen. Der Rat hat in seinem Beschluss festgestellt, dass die Verhandlungen ein Prozess mit offenen Ende sind. Sie können bei schwerwiegenden und anhaltenden Verletzungen der Werte der Europäischen Union unterbrochen werden. Sie werden frühestens nach der übernächsten finanziellen Vorschau der EU im Jahre 2014 abgeschlossen werden, um die finanziellen Auswirkungen des Beitritts zu berücksichtigen

Die EU unterstützt die Türkei bei ihren Vorbereitungen auf den Beitritt jährlich mit 177 Millionen Euro.
Asyl- und Einwanderungspolitik
Europa ist stolz auf seine jahrhundertelange Tradition der Gastfreundschaft und seine
Bereitschaft, Flüchtlingen, die sich Gefahren und Verfolgung ausgesetzt sehen, aus humanitären Gründen Asyl zu bieten. Heute stehen die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten
vor dem drängenden Problem, wie die zunehmende Zahl der legalen und illegalen
Einwanderer in einem Raum ohne Binnengrenzen zu bewältigen ist.
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, ihre Vorschriften
zu harmonisieren, so dass Asylanträge auf der Grundlage einheitlich anerkannter
Prinzipien der gesamten Europäischen Union bearbeitet werden können. In Tampere setzten sie sich das Ziel, ein gemeinsames Asylverfahren zu beschließen und Personen,die Asyl erhalten haben, in der gesamten Union gleich zu behandeln. In der EU haben
die Zuwanderer die gleichen Rechte und Pflichten wie die Unionsbürger. Der Umfang
dieser Rechte und Pflichten hängt davon ab, wie lange sich die einzelnen Personen rechtmäßig in der Europäischen Union aufgehalten haben.

Bekämpfung des internationalen Verbrechens
Um diese Politik tragfähig zu machen, muss die EU ein effizientes System zur
Bewältigung der Zuwanderung einrichten, wozu auch gründliche Kontrollen an den
Außengrenzen und wirksame Maßnahmen gegen illegale Zuwanderung gehören. Zur
Bekämpfung von Schleuserbanden und Menschenhändlern, die Geschäfte mit der
Not der Schwachen, insbesondere von Frauen und Kindern, machen, sind koordinierte
Maßnahmen notwendig. Das organisierte Verbrechen wird immer raffinierter
und nutzt für seine Aktivitäten regelmäßig europäische oder internationale
Netze. Der Terrorismus hat deutlich gezeigt, dass er überall in der Welt mit großer
Brutalität zuschlagen kann. Deshalb wurde das Schengen-Informationssystem (SIS)
eingerichtet, eine komplexe Datenbank, die es den Polizei- und Justizbehörden ermöglicht,
Fahndungsdaten auszutauschen – beispielsweise über gestohlene Fahrzeuge oder
Kunstwerke bzw. Personen, die steckbrieflich gesucht werden, oder für die eine
Ausweisung erwirkt wurde.
Eine der besten Möglichkeiten, Verbrecher dingfest zu machen, ist es, ihren illegalen
Gewinnen nachzuspüren. Aus diesem Grunde, aber auch, um die Finanzierung von
kriminellen Vereinigungen zu unterbinden, hat die EU Gesetze gegen die Geldwäsche
verabschiedet.
Der bei weitem größte Fortschritt, der in letzter Zeit im Bereich der Zusammenarbeit
zwischen Polizei und Justiz erzielt wurde, war die Schaffung von Europol. Diesem EU Gremium gehören Polizei- und Zollbeamte an. Seine Aufgabe ist die Durchsetzung des
Rechts in der gesamten Europäischen Union.
Bekämpft wird eine Vielzahl internationaler Verbrechen: Drogenhandel, Handel mit
gestohlenen Fahrzeugen, Schleuserkriminalität, sexuelle Ausbeutung von Frauen und
Kindern, Pornografie, Markenfälschungen, Handel mit radioaktiven und nuklearen
Materialien, Terrorismus, Geldwäsche und Fälschungen von Euro-Noten.

4)Häufig gebrauchte Schlagwörter und Begriffe

Worin besteht der Unterschied: Beitrittsland – Bewerberland

Beitrittsland: dies ist ein Beitrittskandidat, der die Kopenhagener Kriterien erfüllt und die Verhandlungen über einen Beitritt zur Europäischen Union abgeschlossen hat.

Bewerberland: Dies ist ein Land, das sich um den Beitritt zur Europäischen Union beworben hat. Sobald seine Bewerbung offiziell angenommen wurde, wird es zu einem Beitrittskandidat.

Was ist ein Drittland

Drittland: Dies bedeutet einfach nur ein Nicht-EU-Mitgliedstaat. Was damit gemeint ist, wird am deutlichsten, wenn wir über die Beziehungen zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten (oder zwischen den EU-Organen und einem Mitgliedstaat) sowie einem anderen Land, d.h. einem Drittland, das nicht zur Europäischen Union gehört, sprechen.


Sinn des Europatages

Am 9. Mai 1950 unterbreitete Robert Schumann seinen Vorschlag für ein Vereintes Europa als unerlässlich Voraussetzung für die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen.
Dieser Vorschlag, der als "Schumann-Erklärung" bekannt wurde, gilt als Grundstein der heutigen Europäischen Union.
Heute ist der 9. Mai zu einem Europäischen Symbol (Europatag) geworden, welches zusammen mit der einheitlichen Währung (Euro), dem Europaemblem und der Hymne die Einheit der Europäischen Union darstellt. An diesem Tag finden Veranstaltungen und Festlichkeiten statt, die Europa seinen Bürgern und die Völker der Union einander näher bringen sollen.

Agenda (2000,....)

Das Aktionsprogramm "Agenda 2000" wurde von der Europäischen Kommission am 15. Juli 1997 vorgelegt. Die Kommission entsprach damit der Forderung des Europäischen Rates von Madrid im Dezember 1995, ein Dokument zur Erweiterung und zur Reform der Gemeinschaftspolitiken sowie zum Finanzrahmen der Union für die Zeit nach dem 31. Dezember 1999 vorzulegen. Beigefügt sind die Stellungnahmen der Kommission zu den Beitrittsanträgen. Die Agenda 2000 behandelt alle Fragen, die sich für die Europäische Union zu Beginn des 21. Jahrhunderts stellen werden.

Die Agenda 2000 enthält drei Teile:

Im ersten Teil geht es um die interne Funktionsweise der Europäischen Union, insbesondere die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Maßnahmen zur Gewährleistung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Dieser Teil enthält zudem Empfehlungen für eine Abwicklung der Erweiterung unter den bestmöglichen Bedingungen sowie einen Vorschlag für einen neuen Finanzrahmen für den Zeitraum 2000-2006;
im zweiten Teil wird eine intensivierte Heranführungsstrategie mit zwei neuen Elementen vorgeschlagen: der Beitrittspartnerschaft und der umfassenden Beteiligung der Bewerberländer an den Gemeinschaftsprogrammen und den Maßnahmen zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes;
im dritten Teil wird analysiert, welche Auswirkungen die Erweiterung auf die Politiken der Europäischen Union haben wird.
Mit Blick auf diese vorrangigen Ziele legte die Europäische Kommission 1998 etwa zwanzig Vorschläge für Rechtsakte vor. Der Europäische Rat erzielte im März 1999 auf seiner Tagung in Berlin politische Einigung über das Gesamtpaket dieser Legislativvorschläge, so dass die entsprechenden Maßnahmen im selben Jahr endgültig verabschiedet werden konnten. Sie betreffen im Zeitraum 2000-2006 vier eng miteinander verknüpfte Bereiche:

- die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik;
- die Reform der Strukturpolitik;
- die Instrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt;
- den Finanzrahmen.


Föderalismusdebatte

Föderalismus: Dies bedeutet allgemein ein Regierungssystem, in dem mehrere Staaten eine Einheit bilden, allerdings in ihrer Innenpolitik unabhängig bleiben. Befürworter dieses Systems werden häufig "Föderalisten" genannt.

Mehrere Länder - z.B. Australien, Kanada, Deutschland, die Schweiz und die Vereinigten Staaten - haben ein föderales Regierungssystem, in dem einige Angelegenheiten (wie die Außenpolitik) auf Bundesebene entschieden werden, und andere Angelegenheiten auf Länderebene. Allerdings unterscheidet sich dieses Modell von Land zu Land.

Die Europäische Union entspricht diesem Modell nicht: sie ist keine Föderation, sondern ein einzigartige Union, in der die Mitgliedstaaten unabhängige und souveräne Nationen bleiben, die ihre Hoheitsrechte in vielen Bereichen von gemeinsamem Interesse gemeinsam ausüben. Hierdurch werden sie auf internationaler Ebene stärker und einflussreicher, als sie es jemals allein wären.

Teil der Debatte über die Zukunft Europas ist die Frage, ob die EU ‚föderaler' werden sollte.

Konvent

Konvent: Dieser Begriff hat verschiedene Bedeutungen. Hierzu gehört (im EU-Kontext) auch die Bezeichnung für eine Gruppe von Persönlichkeiten, die die EU-Organe sowie die nationalen Regierungen und Parlamente vertreten und zusammenkommen, um ein wichtiges Dokument zu erarbeiten. Derartige Konvente sind zusammengetreten, um die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Entwurf für eine EU-Verfassung (siehe Konvent zur Zukunft der Europäischen Union) zu erarbeiten.

Europäischer Konvent: Auf der Ratstagung in Nizza im Dezember 2000 wurde eine Erklärung über die Zukunft der Union, die „Erklärung von Nizza" verabschiedet, die eine Fortführung der institutionellen Reform über die auf der Regierungskonferenz von 2000 (CIG 2000) erzielten Ergebnisse hinausgeht. Diese Erklärung sieht drei Stufen für diese Reform vor: Einleitung einer Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union, Konvent über die auf dem Europäischen Rat von Laeken im Dezember 2000 beschlossene institutionelle Reform und schließlich Einberufung einer Regierungskonferenz im Jahre 2004.

Gemäß der Erklärung von Laeken, mit der dieser Konvent eingesetzt wurde, sollen vier Schlüsselfragen über die Zukunft der Union untersucht werden: Verteilung der Kompetenzen, Vereinfachung der Verträge, Rolle der nationalen Parlamente und Status der EU-Grundrechtscharta.

Die Eröffnungssitzung des Konvents fand am 28. Februar 2002 statt. Die Erklärung von Laeken sieht vor, dass diese Arbeiten im März 2002 abgeschlossen werden.

Der Zeitplan für die Arbeiten umfasst drei Phasen: eine Anhörungsphase, eine Prüfphase und eine Redaktionsphase. Am Ende der Redaktionsphase wird ein einheitlicher Text mit Verfassungsqualität erstellt. Er kann entweder verschiedene Optionen mit Angaben über die gewährte Unterstützung oder Empfehlungen im Falle eines Konsens umfassen. Dieses Dokument dient als Grundlage für die Verhandlungen auf der Regierungskonferenz der Staats- und Regierungschefs, die endgültig über die Überarbeitung der Verträge entscheidet. Dieser Verfassungsentwurf soll spätestens im Juni 2003 dem Europäischen Rat in Thessaloniki vorgelegt werden.

Dieser Konvent ist innovativ, insofern als den früheren Regierungskonferenzen noch nie eine den betroffenen Parteien offen stehend Diskussionsphase vorausging. So können über die Mitglieder des Konvents hinaus auch die Organisationen der Zivilgesellschaft an der Diskussion teilnehmen, dank eines interaktiven Forums, dem Forum über die Zukunft der Union.


Kopenhagener Kriterien

Kopenhagener Kriterien: Im Juni 1993 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten in Kopenhagen drei Kriterien, die ein Beitrittskandidat (siehe oben) erfüllen muss, bevor er der Europäischen Union beitreten kann. Erstens muss er über stabile Institutionen verfügen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz gewährleisten. Zweitens muss er über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen und drittens den gesamten Acquis (siehe oben) übernehmen und die verschiedenen Ziele der Europäischen Union unterstützen. Die EU behält sich das Recht vor, zu entscheiden, wann ein Beitrittkandidat diese Kriterien erfüllt hat, und wann die EU bereit ist, das neue Mitglied aufzunehmen.

„3 Pfeiler der EU“


























Pfeiler der EU: Die Europäische Union trifft Entscheidungen in drei unterschiedlichen 'Bereichen' (Politikbereiche), die auch als die drei 'Pfeiler' der EU bekannt sind.

Der erste Pfeiler ist der 'Gemeinschaftsbereich', der die meisten gemeinsamen Politikbereiche umfasst, in denen Entscheidungen im Rahmen der 'Gemeinschaftsmethode' unter Beteiligung von Kommission, Parlament und Rat getroffen werden.
Der zweite Pfeiler ist die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, bei der die Entscheidungen alleine vom Rat getroffen werden.
Der dritte Pfeiler ist die 'Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden in Strafsachen', wo wiederum der Rat die Entscheidungen trifft.
Im Rahmen des ersten Pfeilers fasst der Rat in der Regel Beschlüsse mit 'qualifizierter Mehrheit'. Im Rahmen der anderen Pfeiler erfolgt der Ratsbeschluss einstimmig und kann daher durch das Veto eines Landes blockiert werden.
Der Rat kann die Verwendung der 'gemeinschaftsrechtlichen Brücke' beschließen, um bestimmte Angelegenheiten vom dritten auf den ersten Pfeiler zu verlagern.

Schengen Abkommen

Schengen (Abkommen und Übereinkommen)

Das Schengener Abkommen wurde am 14. Juni 1985 von Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden in Schengen unterzeichnet. Es zielt darauf ab, allmählich die Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen zu beseitigen und eine Regelung für den freien Personenverkehr aller Staatsangehörigen der Unterzeichnerstaaten, der anderen Staaten der Gemeinschaft oder von Drittländern einzuführen.

Das Schengener Übereinkommen wurde am 19. Juni 1990 von fünf Staaten unterzeichnet, ist aber erst 1995 in Kraft getreten. Es legt die Bedingungen für die Anwendung und die Garantien für die Umsetzung des freien Personenverkehrs fest.

Das Abkommen, das Übereinkommen und die auf Grundlage beider Dokumente angenommenen Bestimmungen sowie die damit verbundenen Abkommen bildet den so genannten „Schengen-Besitzstand"
Ein Protokoll zum Amsterdamer Vertrag regelt die Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in die Verträge. Um eine Rechtsgrundlage zu schaffen, mussten im Zuge dieser Einbeziehung die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands entweder in die erste Säule (den neuen Titel IV „Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr" EG-Vertrag) oder aber in die dritte Säule (Titel VI „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen" EU-Vertrag) aufgenommen werden. Ferner ging mit der rechtlichen Einbeziehung von Schengen in die Union eine institutionelle Einbeziehung einher. So trat der Rat an die Stelle des Schengen-Exekutivausschusses und das Generalsekretariat des Rates an die Stelle des Schengen-Sekretariats.

Des Weiteren heißt es in dem Protokoll in Anlage zum Amsterdamer Vertrag, dass der Schengen-Besitzstand und die anderen von den Institutionen in dessen Geltungsbereich ergriffenen Maßnahmen von allen Beitrittskandidaten vollständig übernommen werden müssen.

Der Schengen-Raum hat sich nach und nachausgeweitet. Italien hat die Abkommen 1990 unterzeichnet, Spanien und Portugal 1991, Griechenland 1992, Österreich 1995 sowie Dänemark, Finnland und Schweden 1996. Island und Norwegen sind ebenfalls Vertragsparteien des Übereinkommens.

Irland und das Vereinigte Königreich nehmen an den genannten Abkommen nicht teil, können aber gemäß dem Protokoll zum Amsterdamer Vertrag nach einstimmigem Beschluss der 13 Vertragsparteien und des Vertreters der Regierung des betreffenden Staates im Rat an allem oder an einen Teil der Bestimmungen des Schengen-Besitzstand teilnehmen. So hat das Vereinigte Königreich im März 1999 die Teilnahme an bestimmten Aspekten der auf Schengen beruhenden Zusammenarbeit beantragt, insbesondere an der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, der Drogenbekämpfung und dem Schengen-Informationssystem (SIS). Der Rat hatte im Mai 2000 einen entsprechenden Beschluss angenommen. Im Juli 2000 und November 2001 hat Irland die Teilnahme an bestimmten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands beantragt, unter anderem an den gesamten Bestimmungen über die Umsetzung und Funktionsweise des Schengen-Informationssystems (SIS). Der Rat hat den Antrag Irlands in einem Beschluss im Februar 2002 gebilligt.

Darüber hinaus kann Dänemark, obwohl es das Übereinkommen von Schengen bereits unterzeichnet hat, im Rahmen der Europäischen Union wählen, ob es neue Beschlüsse auf Grundlage des Schengen-Besitzstands anwenden möchte oder nicht.
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