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Die nationalsozialistische „Machtergreifung“ - Referat



1. Die Nacht des „Reichstagsbrandes“
Kurz vor den Reichstagswahlen wird am Abend des 27. Februars 1933 von Marinus van der Lubbe ein Feuer im Reichstag gelegt, welches in weiterer Folge die Machtübernahme der Nationalsozialisten begünstigte. Noch während des Brandes rücken SA Soldaten aus um Kommunisten zu jagen und verhaftet zahlreiche politische Gegner der Nationalsozialisten, darunter Ernst Schneller, Landtagsabgeordneter der KPD.

Der angebliche Täter gesteht sofort seine Tat und passt mit seiner Persönlichkeit perfekt in das Feindbild der Nationalsozialisten: ein Ausländer und Kommunist. Noch am nächsten Tag lägt Hinter den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg eine Notverordnung vor, die Bürgerrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft setzen. Dabei werden Grundrechte verabschiedet und der Polizei, sowie der SA gewinnen an Macht und können nach Belieben und ohne einen Haftbefehl Menschen einsperren lassen. So gelang es den Nationalsozialisten sukzessive durch das Ausschalten politischer Gegner an Einfluss zu gewinnen.

2. Die Versionen zum Tathergang
Laut der Rekonstruktion des Gerichts sei Marinus van der Lubbe gegen 21:05 in den Reichstag eingebrochen und um 21:26 verhaftet worden. Dazwischen soll er laut einem Gutachten 22 Brandherde verursacht und eine Fackel und einen Brandbeschleuniger mit sich gehabt haben. Van der Lubbe hatte zum Zeitpunkt der Festnahme nur vier Päckchen Kohleanzünder bei sich gehabt. All diese Fakten werfen die Frage auf, wie es möglichsein kann, dass jemand, der nie zuvor im Reichstag gewesen sei, so „effizient“ ein Feuer legen kann?

Daher erschließt sich die zweite Theorie, dass van der Lubbe nur als Sündenbock diente und, das die Nationalsozialisten die wahren Hintermänner waren. Diese seien durch einen Tunnel in den Reichstag eingedrungen und haben das Feuer gelegt. Der Brand des Reichstags wäre dann in weiterer Folge als Propagandamittel verwendet worden um zu zeigen, dass die die Kommunisten einen Bürgerkrieg anfechten wollen und unbedingt gestoppt werden müssen. Im Endeffekt taten die Nationalsozialisten genau das und stellten den Reichtagsbrand noch dramatischer und größer in den Medien dar.

3. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat
3.1 Vorgehensweise und Folgen
Bereits am 28 Februar 1933, am Tag nach dem Reichstagsbrand, forderte Adolf Hitler beim Reichspräsidenten Paul von Hindenburg eine Notverordnung. Diese "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, auch „Reichstagsbrandverordnung“ genannt, ermöglichte
die Verfolgung politsicher Gegner und leitete die totalitäre Diktatur in die Wege. Diese Verordnung beseitigte Teile des Rechtsstaates zum Schutz der Gemeinschaft vor kommunistischen Gewalttaten, ermöglichte aber der Regierung die alleinige Vollmacht. So wurden Grundrechte, wie beispielsweise die Freiheit der Person, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Vereins- und Versammlungsfreiheit abgeschafft. Zusätzlich wurden das Briefgeheimnis, das Eigentumsrecht beschränkt und oppositionelle Zeitungen verboten.

In den Tagen nach dem Brand wurden Oppositionelle, wie Mitglieder KPD, Sozialdemokraten und linke Intellektuelle von der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verhaftet. Unter den Verhafteten befanden sich neben zahlreichen anderen noch der Vorsitzende der deutschen KPD-Reichstagsfraktion Ernst Togler und drei bulgarische Kommunisten: Georgi Dimitroff, Blagoi Popow und Wassil Tanew, die im Herbst 1933 vor dem Reichsgericht in Leipzig angeklagt wurden. Diese wurden aber trotz enormen Drucks der Nationalsozialisten Ende 1933 freigesprochen.

Da sich die Anzahl an Oppositionellen rasch akkumulierte und die Gefängnisse an Kapazität verloren, errichtete die SA Konzentrationslager, wie beispielsweise das KZ Dachau. So gibt der bayrische Polizeichef Heinrich Himmler am 20. März eine Pressekonferenz über die Eröffnung des KZ Dachaus.



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